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13.03.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Arbeitslose nicht schlechter gestellt |
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Arbeitslose im Kanton Basel-Landschaft nicht schlechter gestellt
Der Regierungsrat hält fest, dass der Kanton Basel-Landschaft bei den Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) im Rahmen der Wirkungsmessung des Wiedereingliederungsauftrags in den zurückliegenden Jahren nahezu ausnahmslos den Benchmark übertraf. Es wurden Topwerte im ersten Drittel des gesamtschweizerischen Rankings erreicht. Es besteht keine Schlechterstellung der von Arbeitslosigkeit bedrohten oder arbeitslosen, im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Personen. Arbeitslosen Personen werden keine Leistungen verwehrt, nur weil der zur Verfügung stehende AMM-Plafondbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wird, schreibt die Regierung in seiner Antwort auf eine Interpellation von Landrat Hans Furer. Dem Regierungsrat sind keine Fälle bekannt, in denen aus Spargründen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ALV verweigert worden wären, zumal dafür auf Grund der ausreichenden Verfügbarkeit entsprechender Mittel bisher kein Grund bestanden hätte. Die ALV-Vollzugsorgane im Kanton Basel-Landschaft betreiben keine Sparpolitik, sondern eine Politik des effizienten Mitteleinsatzes. Die Berücksichtigung privater, gewinnorientierter Institutionen zur Durchführung von Bildungsmassnahmen ist bundesrechtskonform, entspricht dem Wiedereingliederungsauftrag und der gängigen Praxis aller Vollzugsinstanzen. Massgeblich ist die Anrechenbarkeit der Durchführungskosten, da auch juristische Personen in Form von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften Ertragsüberschüsse erzielen können. Der Regierungsrat hält fest, dass die Ausgestaltung des AMM-Vollzugs im Kanton Basel-Landschaft nicht zu beanstanden ist. Der Regierungsrat weist abschliessend darauf hin, dass die Strukturanpassungen bei der explizit erwähnten Institution (Verein Mensch-Beruf-Arbeit) aus zweierlei Gründen erfolgt sind. Erstens wegen einem Strategiewechsel der Standortkonzeption ihrer Kurslokale, zweitens wegen einer Quasi-Monopolstellung des Vereins bei den Arbeitsmarktlichen Massnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft SECO als ALV-Aufsichtsbehörde hielt anlässlich einer Revision im Jahre 2006 fest, dass im Bereich AMM im Kanton Basel-Landschaft mehr Wettbewerb herrschen dürfte und empfahl, Massnahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs zu ergreifen. Dieser Aufforderung kamen die kantonalen Vollzugsorgane nach und verteilten das Auftragsvolumen sukzessive auf mehrere Institutionen, um den geforderten Wettbewerb sicherzustellen und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis der jeweiligen AMM-Angebote sicherstellen zu können. Für Rückfragen: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Tel. 061 552 77 01, E-Mail: [email protected] |
Schmutzstoff-Frachtgebühr |
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Temporäre Reduktion der Schmutzstoff-Frachtgebühr:
Regierungsrat fördert Investitionen in Abwasserreinigung Gewerbe- und Industriebetriebe, die stark verschmutztes Abwasser auf die Kläranlagen leiten, müssen dafür eine zusätzliche Schmutzstoff-Frachtgebühr bezahlen. Der Regierungsrat möchte diese Unternehmen im Sinne der Nachhaltigkeit motivieren, Investitionen in eine bessere Vorreinigung ihrer Abwässer und in eine abwasserärmere Produktionen (Cleantech) zu tätigen. Er gewährt deshalb durch eine Anpassung des Anhangs zur kantonalen Gewässerschutzverordnung einen auf drei Jahre befristeten Rabatt von 50 Prozent auf die Schmutzstoff-Frachtgebühr. Voraussetzung für die Gewährung des Rabatts ist die vertragliche Verpflichtung der betroffene Betriebe zu entsprechenden Investitionen. Damit werden gesamthaft Mittel von maximal einer Million Franken (jährlich ca. CHF 350'000) für Investitionen in weniger verschmutztes Abwasser generiert. Der Rabatt führt zu keiner Erhöhung der Abwassergebühren, soll aber längerfristig die Kosten der Abwasserreinigung reduzieren. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird die interessierten Gewerbe- und Industriebetriebe beratend begleiten. Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 079 656 82 59 |
Verwaltungsbussen gegen Unternehmungen |
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Actelion: KIGA verfügte Verwaltungsbussen gegen Unternehmungen
In Medienberichten im November 2011 wurden Vorwürfe laut, nachdem vier ausländische Unternehmen beim Bau des Forschungszentrums von Actelion massives Lohndumping betrieben haben sollen. Die im Zeitungsartikel aufgegriffenen Geschehnisse datieren aus den Jahren 2008 und 2009. Nach der durch die zuständige Zentrale Paritätische Kontrollstelle des Ausbaugewerbes (ZPK) vorgenommenen Kontrolle erhielt das KIGA Baselland von dieser die Unterlagen und Abschlussberichte über die Kontrollergebnisse betreffend drei der vier im Medienartikel genannten Unternehmen übermittelt. Es prüfte in der Folge die Arbeits- und Lohnbedingungen gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen. Das KIGA Baselland verfügte gegen die drei Unternehmen Verwaltungsbussen wegen ge-ringfügigen Verstössen der Arbeits- und Lohnbedingungen. Hätte, wie in der Sonntagspresse vorgebracht, ein massives Lohndumping bestanden, so wären die drei Firmen von Beginn weg mit einer Dienstleistungssperre belegt worden. Dies war aber nicht der Fall. Im Übrigen weist die Regierung darauf hin, dass nicht die Firma Actelion gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen verstossen hat, sondern die durch sie beauftragten Firmen. Die Verantwortung für deren Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen kann Actelion nicht angelastet werden, sondern tragen die beauftragten Firmen, schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Landrat Andreas Bammatter. Jedes Unternehmen ist nach dem Grundsatz der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit frei in der Auswahl seiner Vertragspartner. Der Regierungsrat kann auf Firmen und die Auswahl deren Vertragspartner nicht direkt einwirken. Er kann allerdings versuchen, die Unternehmen auf die Problematik des Lohndumpings zu sensibilisieren und insofern präventiv auf diese einzuwirken. Für Rückfragen: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Tel. 061 552 77 01, E-Mail: [email protected] |
Freilaufstall Gutsbetrieb Wildenstein |
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Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für den Neubau eines Freilaufstalls auf dem Gutsbetrieb Wildenstein einen Baukredit von 1,7 Millionen Franken.
Die Haltung der Milchkühe auf dem Bio-Betrieb Wildenstein genügt ab September 2013 den gesetzlichen Tierschutzvorgaben nicht mehr. Die Tiere stehen im historischen Anbindestall viel zu eng beieinander. Deshalb soll ein neuer Freilaufstall erstellt werden, der eine tiergerechte und zukunftsweisende Stallhaltung erlaubt. Mit dem Neubau wird der Betrieb von der heutigen intensiven Milchwirtschaft auf extensive Mutterkuhhaltung umgestellt. Dies erlaubt es, das wertvolle Naturschutzgebiet und die historische Kulturlandschaft angemessen zu pflegen. Für Rückfragen: Sabine Schärer, Hochbauamt, Projektleiterin Projektierung, Tel. 061 552 53 67 |
Tempo 30 auf Kantonsstrassen ausnahmsweise möglich |
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Tempo 30 ist auf Kantonsstrassen ausnahmsweise möglich. Dies schreibt der Baselbieter Regierungsrat in der Antwort auf ein Postulat von SP-Landrätin Christine Koch. Das Postulat stützt sich auf ein entsprechendes Bundesgerichtsurteil vom 8. September 2010. In der Vorlage des Regierungsrates an den Landrat sind die rechtlichen Voraussetzungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen, bevor eine solche Tempo-Zone bewilligt werden kann.
Bei bestehenden oder neuen Tempo 30-Zonen kann die Gemeinde dem Kanton beantragen, dass er Tempo 30 auf seinem Hauptstrassenabschnitt prüft. Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und die Sicherheitsdirektion (SID) beurteilen das Gesuch unter Berücksichtigung des massgebenden Bundesgerichtsurteils und der Rahmenbedingungen gemäss Strassenverkehrsgesetz, kantonalem Strassengesetz, Strassensignalisationsverordnung und Tempo-30-Verordnung. Grundsätzlich müssen dabei neben den Anliegen der Verkehrsberuhigung und der Attraktivität für den Langsamverkehr gleichermassen ein attraktiver öffentlicher Verkehr, die verkehrsorientierte Durchleitungsfunktion der Kantonsstrassen sowie das Attraktivitätsgefälle von Kantonsstrassen gegenüber Gemeindestrassen gewährleistet bleiben. Für Rückfragen: Meinrad Stöcklin, Leiter Kommunikation Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 553 30 60 |
Weiteres |
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100. Geburtstag in Arlesheim
Am Freitag, 16. März 2012 kann Herr Girsas Kaganas seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Urs Wüthrich, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 16. März 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt: – den von der Einwohnergemeindeversammlung Lauwil am 27. September 2011 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Stoltenweg"; – die von der Gemeindeversammlung Sissach am 21. Juni 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Burgenrain". Verschiedenes Der Regierungsrat hat: – die Änderung der Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain genehmigt und per 1. April 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung der Verordnung vom 15. Oktober 1991 über die Spitalseelsorge der Landeskirchen genehmigt und per 1. April 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung der Verordnung vom 17. März 2009 für die Berufsbildung genehmigt und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung der Verordnung vom 13. Mai 2003 über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) genehmigt und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung der Verordnung vom 13. Mai 2003 für den Kindergarten und die Primarschule genehmigt und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung der Verordnung vom 13. Mai 2003 für die Sekundarschule genehmigt und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung der kantonalen Gewässerschutzverordnung (kGSchV) vom 13. Dezember 2005 genehmigt und per 1. April 2012 in Kraft gesetzt.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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