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20.03.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Spitalgesetzänderungen in Kraft gesetzt |
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Nach Ablauf der Einsprachefrist und Erwahrung der Volksabstimmung über die Revision des Spitalgesetzes (Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten) hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die entsprechenden Gesetzesbestimmungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Damit werden die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste auf diesen Zeitpunkt hin wie im Gesetz vorgesehen in öffentlich-rechtliche Anstalten überführt.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2012 werden die mit dem Spitalgesetz beschlossenen Änderungen der Dekrete zum Verwaltungsorganisationsgesetz sowie zum Finanzhaushaltsgesetz in Kraft gesetzt und die Dienstordnung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (SGS 143.31) sowie die Verordnung zum Globalbudget der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (SGS 310.12) aufgehoben, welche mit der Verselbständigung der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste hinfällig werden.
vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09, E-Mail: [email protected] |
Waldentwicklungsplan "Oberes Laufental" genehmigt |
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Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan (WEP) "Oberes Laufental" für das Waldareal in den Gemeinden Laufen, Wahlen, Liesberg und Roggenburg genehmigt. Nach intensiver Mitwirkung der betroffenen und interessierten Kreise, namentlich der Einwohnergemeinden, der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, der Sport-, Naturschutz- und Jagdkreise, entstand unter Federführung des Amtes für Wald beider Basel der vorliegende WEP. Der WEP stellt für die beiden Forstreviere im oberen Laufental sicher, dass der Wald seine vielfältigen Funktionen nachhaltig und koordiniert erfüllen kann. Besonders hervorzuheben sind dabei die nachhaltige Holzversorgung, der Natur- und Landschaftsschutz, der Schutz vor Naturgefahren sowie die Erholungsfunktion. Er tritt per 1. April 2012 in Kraft. Der WEP ist die Grundlage für die konkrete Massnahmenplanung im Wald. Mittelfristig werden für alle Forstreviere beider Basel Waldentwicklungspläne erstellt.
Für Rückfragen: Beat Feigenwinter, Kreisforstingenieur, Tel. 061 552 56 55, E-Mail: [email protected] |
Anhörung zur Änderung der VOCV |
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Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Der Regierungsrat hat in der Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) grundsätzliche Zustimmung beschlossen. Die Änderungsvorschläge werden begrüsst, insbesondere die Weiterführung der Erleichterungsklausel. Die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sind massgeblich an der Bildung von bodennahem Ozon beteiligt. Die geltenden Ozon-Grenzwerte werden in der Region Basel im Sommerhalbjahr häufig und flächendeckend überschritten. Seit dem Jahr 2000 erhebt der Bund auf VOC, welche in die Luft gelangen eine Lenkungsabgabe von 3 Fr. pro Kilogramm. Die Kombination von Emissionsvorschriften sowie der Lenkungsabgabe auf VOC hat in der Schweiz zu einem starken Rückgang der VOC-Emissionen geführt, der aber noch nicht ausreicht. Mit der vorliegenden Änderung der VOCV unterbreitet der Bund die unbefristete Verlängerung der Erleichterungsklausel (Art. 9) mit zusätzlichen Vorgaben bezüglich der besten verfügbaren Technik (BvT), welche alle 5 Jahre aktualisiert werden. Dank der Erleichterungsklausel konnten in der Vergangenheit viele Betriebe zu weitergehenden Massnahmen motiviert werden. Es ist deshalb sinnvoll, die bestehenden Bedingungen zu ergänzen und an die Entwicklung der BvT zu koppeln. Betriebe, die diese realisieren, werden mit dem Erlass der Lenkungsabgabe auf die Restemissionen belohnt. Die Betriebe haben jedoch auch die Möglichkeit, auf die Umsetzung von BvT zu verzichten und dafür die Lenkungsabgabe auf die Restemissionen zu bezahlen. Die vorgesehenen Änderungen gehen in die gleiche Richtung wie die Massnahme IG3 im Luftreinhalteplan beider Basel 2010, die ebenfalls die Durchsetzung von BvT vorsieht. Für Rückfragen: Cosimo Todaro, Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 552 61 45 |
Weiteres |
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Wahlen
Der Regierungsrat wählte Raphael Buchbauer, Liestal und Samira Marti, Ziefen per sofort für die laufende Amtsperiode bis 31. März 2014 in den Jugendrat BL. Verschiedenes Der Regierungsrat hat – die Änderung vom 22. November 2011 des Dekretes vom 20. Mai 1996 zum Finanzhaushaltsgesetz genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung vom 17. November 2011 des Dekretes vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; – die Aufhebung der Dienstordnung vom 12. Dezember 2006 der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; – die Aufhebung der Verordnung vom 14. August 2007 zum Globalbudget der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Landeskanzlei Basel-Landschaft |