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27.03.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
CS-Wirtschaftsbericht: Überdurchschnittliche Standortqualität |
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Das Economic Research der Credit Suisse hat im Auftrag der Regierung einen Wirtschaftsbericht für den Kanton Basel-Landschaft erstellt. Dies im Rahmen einer periodischen Berichterstattung über die wirtschaftliche und konjunkturelle Lage des Kantons. Die Regierung erachtet es als sinnvoll, im Rahmen einer gesamtschweizerischen Studienreihe einen Bericht zur Situation und Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft erstellen zu lassen und diesen mit seinen Kommentaren, Beurteilungen und Schlussfolgerungen zu ergänzen. Im Hinblick darauf, dass kantonale Wirtschafspolitik heute primär Standortpolitik ist, hat er mit der auf dem Standortqualitätsindex (SQI) basierenden Studienreihe des Credit Suisse Economic Research (CSER) diejenige gesamtschweizerisch verfügbare Basis gewählt, welche ihm aufgrund ihres Ansatzes am besten dazu geeignet erscheint, Situation und Entwicklung der Standortfaktoren kantonal und regional, aber auch im schweizerischen Vergleich aussagekräftig darzustellen.
Im erwähnten Wirtschaftsbericht wurden die Themen Konjunktur, Standortqualität und finanzielle Wohnattraktivität, Bevölkerung (Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Migrationsbewegungen, Bevölkerungsprognose), Einkommen und Vermögen, Branchenstruktur und Wertschöpfung sowie der Immobilienmarkt eingehend untersucht. Als eine der Stärken des Kantons Basel-Landschaft kristallisierte sich eine hohe verkehrstechnische Erreichbarkeit für einen Grossteil der bevölkerungsstarken Regionen heraus. Auch eine attraktive Steuerbelastung für juristische Personen wird als Standortvorteil erwähnt. Der Kanton hat eine im Verhältnis zur Schweiz überdurchschnittliche Standortqualität. Neben der verkehrstechnischen Erreichbarkeit tragen hierzu auch die Verfügbarkeit an Hochqualifizierten und der Ausbildungsstand der Bevölkerung bei. Als eigentliche Schwäche ausgelegt wird, dass der Kanton über kein wirtschaftlich relevantes Zentrum verfügt und stark auf das Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturzentrum Basel-Stadt ausgerichtet ist. Der Regierungsrat will einerseits bis 2015 den Kantonshaushalt ins Gleichgewicht bringen und andererseits mit geeigneten standortpolitischen Massnahmen das Steuersubstrat nachhaltig verbessern, um zunehmend wieder finanziellen Spielraum für neue Zukunftsinvestitionen zu generieren. Er hat hierzu die wirtschaftspolitischen Perspektiven formuliert und in das neue Regierungsprogramm 2012 bis 2015 integriert. Demnach will er in den kommenden Jahren das Steuersubstrat der juristischen Personen verbessern, strategische Entwicklungsgebiete schaffen, den Forschungs- und Innovationsstandort stärken sowie in den kommenden Monaten die kantonale Wirtschaftsförderung neu ausrichten und ein Kompetenzzentrum für Wirtschaftsentwicklung und Standortmarketing schaffen. Auskünfte: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08, E-Mail: [email protected] |
Gemeinsame zweisprachige Matur |
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Gemeinsame zweisprachige Matur der Kantone Basel-Landschaft und Jura
Interkantonale Bilinguale Maturität mit dem Kanton Jura Der Regierungsrat bewilligt einen Pilotversuch für einen neuen zweisprachigen Bildungsgang mit dem Kanton Jura. In einem auf vier Jahre angelegten Pilotversuch werden sprachorientierte Schülerinnen und Schüler der beiden Kantone zu einer eidgenössisch anerkannten, bilingualen Matur geführt. Die beiden ersten Jahre der Maturitätsausbildung erfolgen am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein, die beiden Jahre danach am Lycée cantonal in Porrentruy. Für die Führung dieser Klassen schliessen die beiden Trägerkantone eine entsprechende Vereinbarung ab. Diese in kantonsübergreifender Zusammenarbeit angebotene zweisprachige Maturität hat in der Schweiz absoluten Pioniercharakter. Ziele des Lehrgangs Der neue Lehrgang ergänzt die bereits bestehenden immersiven Bildungsangebote der Baselbieter Gymnasien. Neu soll die geografische Nähe von zwei Landessprachen (Deutsch und Französisch) zur Ausbildung von zweisprachigen Maturandinnen und Maturanden noch intensiver genutzt werden. Diese Förderung der Mehrsprachigkeit, welche übrigens auch durch die eidgenössische Sprachenverordnung unterstützt wird, soll nicht nur einen pädagogischen, sondern auch kulturellen und wirtschaftlichen Mehrwert schaffen. Ein zentrales Ziel des neuen Bildungsgangs liegt in der angestrebten deutlich erhöhten Studierfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen an partnersprachlichen Hochschulen. Dadurch soll u.a. der Zulauf von jurassischen Studierenden an die Universität Basel verstärkt werden. Zudem dürften die erhöhten Sprachkompetenzen der bilingual gebildeten Studierenden in Schüsselpositionen der regionalen und nationalen Berufs- und Wirtschaftswelt höchst willkommen sein. Zielpublikum Das bilinguale Bildungsangebot richtet sich prioritär an sprachorientierte Schülerinnen und Schüler der beiden Vereinbarungskantone Basel-Landschaft und Jura. Das Angebot steht jedoch grundsätzlich allen Mitgliedkantonen des Regionalen Schulabkommens (RSA) offen. Aus finanziellen und organisatorischen Gründen werden lediglich zwei Maturitätsprofile (Biologie/Chemie sowie Wirtschaft und Recht) angeboten. Obwohl für die Aufnahme in eine solche Klasse die gängigen (progymnasialen) Promotionsbedingungen gelten, dürften sich aufgrund der besonderen Anforderungen v.a. sehr begabte Schülerinnen und Schüler für den neuen Bildungsgang eignen. Organisation des Bildungsgangs Während der Pilotphase soll pro Jahr eine bilinguale Klasse mit maximal je zehn jurassischen und basellandschaftlichen Schülerinnen und Schülern geführt werden. Der Unterricht der ersten beiden Schuljahre in Laufen wird zu 70-80% auf Deutsch und zu 20-30% auf Französisch erteilt. Danach folgt ein Wechsel nach Porrentruy, wo die gleichen Sprachen aber im umgekehrten Prozentsatz zum Einsatz kommen. Einzelne Fächer (Mathematik, Geografie) werden durchgehend auf Französisch, andere (Geschichte, Physik, Sport) durchgehend auf Deutsch, wieder andere (Biologie/Chemie, Wirtschaft) zuerst auf Deutsch, dann auf Französisch erteilt. Die Klassen werden je hälftig mit deutsch- bzw. französischsprechenden Schülerinnen/Schülern besetzt. Damit wird die Zweisprachigkeit nicht nur durch die jeweilige Unterrichtssprache der Lehrpersonen vermittelt, sondern auch in den Lernprozessen (Partner- und Teamarbeiten) intensiv gefördert. Abgeschlossen wird der Bildungsgang mit einer eidgenössisch anerkannten bilingualen Maturität am Lycée in Porrentruy. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt über die Vergütungen via Regionales Schulabkommen. Somit entrichtet jeder Kanton pro Schülerin und Schüler jene Kosten, die bei einer kantonsinternen Beschulung aufkommen. Einzelne Zusatzausgaben (Sprachlektionen im Bereich Muttersprache, einzelne Stützlektionen) werden teilweise kompensiert durch organisatorische Vorkehrungen (kein Profilunterricht im letzten Jahr des obligatorischen Unterrichts am Progymnasium, Zusammenlegung der Schwerpunktkurse mit Regelkursen). Dem Kanton entstehen danach Zusatzkosten von weniger als Fr. 50'000.- pro Jahr. Resonanz des neuen Angebots Die Resonanz auf das neue Angebot übertrifft die Erwartungen in beiden Kantonen. Für den ersten Klassenzug mit Start der Ausbildung im August 2012 haben sich insgesamt über 30 Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet. An beiden Schulorten mussten mittels Zeugnisnoten und Eintrittsgesprächen die je zehn Schüler/Schülerinnen bestimmt werden. Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60. Isidor Huber, Rektor, Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein, Tel. 061 765 92 92 |
Sistierung Gemeindeinitiative betreffend Finanzausgleich |
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Initiativkomitee und Regierungsrat beantragen Sistierung der Gemeindeinitiative betreffend Finanzausgleich
Das Initiativkomitee der Gemeindeinitiative zur Änderung des Finanzausgleichs beantragt dem Landrat, die weitere Behandlung ihrer Initiative bis Ende 2015 zu sistieren. Der Regierungsrat unterstützt diesen Antrag und unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Vorlage. Im April 2011 haben 10 Einwohnergemeinden (Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Nusshof, Oberwil, Pfeffingen, Reinach und Schönenbuch) die formulierte Gesetzesinitiative "Änderung Finanzausgleichsgesetz" eingereicht. Die Initiativ-Gemeinden verlangen die Einführung einer Abschöpfungsgrenze sowie die Abschaffung der Zusatzbeiträge. Die verlangte Abschöpfungsgrenze hat der Landrat bereits beschlossen. Die neue Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und ist erstmals für den Finanzausgleich 2012 wirksam. Die zudem verlangte Abschaffung der Zusatzbeiträge erfordert eine umfangreiche Wirkungsanalyse. Die Abschaffung soll nicht kurzfristig erfolgen. Sie muss eine mittel- bis langfristig vorzunehmende Massnahme sein, welche im Rahmen der vom Finanzausgleichsgesetz vorgeschriebenen, periodischen Evaluation sorgfältig zu beurteilen ist. Vorgesehen ist, die Notwendigkeit der Zusatzbeiträge im Rahmen der Überprüfung des Finanzausgleichssystems als Ganzes sowie auf ausreichender Zahlenbasis im Jahr 2014 zu beurteilen. Eine kurzfristige Streichung gemäss Gemeindeinitiative würde ohne ausreichendes Zahlenmaterial und damit ohne Entscheidungsbasis erfolgen. Daher ist es sinnvoll, die Behandlung der Initiative bis zum Vorliegen des Evaluationsergebnisses und dessen geplanter Umsetzung per 1. Januar 2016 zu sistieren. Auskünfte in finanzausgleichs-technischer Hinsicht stehen Johann Christoffel, Kantonsstatistiker (Tel. 061 552 56 32) zur Verfügung und in rechtlicher Hinsicht Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden (Tel. 061 552 59 02). |
Taxigesetz BL von Regierung verabschiedet |
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Der Regierungsrat hat heute nach breiter Vernehmlassung die Gesetzesvorlage über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) verabschiedet. Der Gesetzesentwurf stiess in der Vernehmlassung auf ein positives Echo. Der Regierungsrat hat verschiedene Änderungsvorschläge aufgenommen. Das Gesetz soll in schlanker, aktueller Form die heutige landrätliche Taxi-Verordnung ablösen.
Die seit 1969 bestehende Landratsverordnung über den Betrieb von Taxis im Kanton Basel-Landschaft (Taxiverordnung) stützt sich auf das längst aufgehobene kantonale "Gesetz betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr". Hinzu kommt, dass auf Bundesebene seit Juli 1996 das Binnenmarktgesetz in Kraft ist, das die Dienstleistungsfreiheit über die Kantonsgrenzen hinaus regelt und nicht nur in der Praxis, sondern auch im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung zu berücksichtigen ist. Das neue Taxigesetz regelt die Bewilligungspflicht, die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung, die Bestimmungen über die Ausübung des Gewerbes, den Grundsatz staatlich festgesetzter Maximaltarife sowie verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen. Das Gesetz verzichtet hingegen auf weitergehende Regelungen wie beispielsweise eine kantonale Chauffeurprüfung, wie Basel-Stadt sie kennt. Dasselbe gilt für besondere Qualitätsanforderungen an Fahrer, Fahrzeuge oder Service. Soweit und solange der Markt gewährleistet, dass die Kundschaft eine gute Dienstleistung zu angemessenem Preis erhält, besteht kein Anlass für staatliche Eingriffe. Auskünfte: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Tel. 061 552 58 05 |
Umsetzung der IVHB in kantonales Recht |
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Der Regierungsrat beantragt die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) in kantonales Recht, nachdem der Landrat den Beitritt zum Konkordat beschlossen hat.
Die Regelung des Baupolizeirechts - und damit unter anderem der Baubegriffe und der Messweisen - obliegt in der Schweiz den Kantonen, teilweise sogar den Gemeinden. Als Folge davon werden im Baurecht nicht überall dieselben Begriffe verwendet oder identische Begriffe unterschiedlich umschrieben. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) nahm sich dieser Problematik an und legte eine Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vor, welche die gewünschte Vereinheitlichung in den beigetretenen Kantonen herbeiführen soll. Das Konkordat definiert in seinem Anhang die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen. Diese sind nicht direkt anwendbar, sondern müssen ins kantonale Recht überführt werden. Dies erfolgt mittels Anpassungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes und der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz. Die dafür vorgesehene Frist läuft Ende 2012 ab. In einem weiteren Schritt muss die kommunale Nutzungsplanung Siedlung, insbesondere die Zonenvorschriften Siedlung, angepasst werden, wofür den Gemeinden eine entsprechend grosszügige Frist angesetzt werden muss. Erst mit diesen Anpassungen auf kommunaler Ebene ist die Zwecksetzung des Konkordats erfüllt. Auskünfte: Katja Jutzi, Advokatin, Rechtsabteilung BUD, Tel. 061 552 53 91 |
Wahlen |
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Der Regierungsrat wählte:
– Frau Esther Ugolini-Hänggi, Laufen per sofort für die laufende Amtsperiode bis 31. März 2014 in die Kommission Baselbieter Heimatbuch; – Christoph Huldi, Muttenz per sofort für die laufende Amtsperiode bis 31. März 2014 in den Stiftungsrat Sinfonieorchester Basel. Landeskanzlei Basel-Landschaft |