Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
04.11.2014
Anpassungen des kantonalen Rechts an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) – Inkrafttreten per 1.1.2015 |
Im Jahr 2009 ist der Kanton Basel-Landschaft der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) per Landratsbeschluss beigetreten. In Anlehnung an die Bestimmungen des Konkordats wurden in den letzten Jahren entsprechende Anpassungen im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz sowie der zugehörigen Verordnung ausgearbeitet.
Am 22. Mai 2014 genehmigte der Landrat die Anpassung des kantonalen Rechts an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe mit einem Vier-Fünftel-Mehr. Die Frist für das fakultative Referendum lief am 25. Juli 2014 unbenutzt ab, die Vorlage ist damit rechtsgültig. Gemeinden haben 15 Jahre Zeit für die Umsetzung des neuen Rechts Der Regierungsrat hat beschlossen, die notwendigen Anpassungen auf kantonaler Gesetzes- und Verordnungsebene per 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Mit der Inkraftsetzung werden die der IVHB entsprechenden Bestimmungen im Gesetz und in der Verordnung verankert. Diese müssen jedoch von den Gemeinden in ihre kommunale Zonenordnung übernommen werden. Dafür haben die Gemeinden gemäss der vom Landrat verabschiedeten Vorlage 15 Jahre Zeit. Dementsprechend gilt das neue Recht für die Gemeinden erst mit der jeweils erfolgten kommunalen Umsetzung.
- vgl.
RBG, SGS 400
Für Rückfragen Katja Jutzi, Advokatin, Generalsekretariat Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 53 91 |
Verzicht auf Teilrevision des Gesetzes über die Kinder- und Jugendzahnpflege und Teilrevision Sozialhilfegesetz |
Aufgrund einer überwiegenden Ablehnung in der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat darauf, dem Landrat die Vorlagen „Teilrevision Gesetz über die Kinder- und Jugendzahnpflege“ und Teilrevision Sozialhilfegesetz (stationäre Drogentherapien) vorzulegen. Bemängelt wurde in der Vernehmlassung insbesondere die rein finanzpolitische Motivation der geplanten Revision.
Der Regierungsrat hat nun die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) damit beauftragt, eine Totalrevision des Gesetzes über die Kinder- und Jugendzahnpflege in die Wege zu leiten. Ziel ist es zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen im Bereich der Kinder- und Jugendzahnpflege allenfalls auf Stufe Gemeinde gebündelt werden können. Anpassung Leistungskatalog Losgelöst von dieser Prüfung wurde die VGD beauftragt, dem Regierungsrat einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die subventionswürdigen kieferorthopädischen Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendzahnpflege zu unterbreiten. Darin geht es um einen teilweisen Aufgabenverzicht durch Anpassung des Katalogs subventionswürdiger kieferorthopädischer Leistungen analog der Praxis anderer Kantone. Kostenverteilschlüssel stationäre Drogentherapie Weiter wird die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zurückgestellt. Damit sistiert die Regierung die geplante Anpassung des Kostenverteilschlüssels im Bereich der stationären Drogentherapien vorerst. Mehr Klarheit über das weitere Vorgehen soll eine Auslegeordnung über sämtliche noch geplanten direktionsübergreifenden Entlastungsmassnahmen bringen, von denen die Gemeinden mit betroffen sind. Dieses sogenannte Gemeindepaket wurde von den Gemeinden im Rahmen der letzten Vernehmlassungen gefordert. Für Rückfragen Dominik Schorr, Leiter Hauptabteilung Gesundheit, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 10 |
Weiteres |
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
100. Geburtstag in Frenkendorf Am 5. November 2014 feiert Herr Fritz Miesch, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Eben Ezer, Frenkendorf, seinen 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Isaac Reber, dem Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird am Mittwoch dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Landeskanzlei Basel-Landschaft |