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Aufhebung der U-Abo-Subvention soll nicht weiterverfolgt werden
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Aufhebung der U-Abo-Subventionen nicht weiter zu verfolgen. Er beantragt der Geschäftsleitung des Landrates, dem Rückzug des Gegenvorschlags zur eingereichten U-Abo-Initiative zuzustimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass die Initianten die Initiative „Ja zum U-Abo“ zurückziehen.
Die am 8. Juli 2015 vom Regierungsrat verabschiedete Finanzstrategie zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushalts enthält als Massnahme im Bereich des öffentlichen Verkehrs die Aufhebung der U-Abo-Subventionen. Damit sollten ab 2019 Einsparungen in der Höhe von 15.4 Mio. Franken pro Jahr erzielt werden.
Seit dem Beschluss der Finanzstrategie im Juli 2015 wurden mit den Partnerkantonen des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) Gespräche betreffend der Aufhebung der U-Abo-Subventionen und der Verbesserung des Kostendeckungsgrads im ÖV geführt. Die Gespräche mit den TNW-Kantonen haben ergeben, dass die im TNW notwendige Einstimmigkeit für die Aufhebung der U-Abo-Subvention nicht erreicht werden kann.
Am 27. August 2015 wurde zudem die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo!» mit 3900 Unterschriften eingereicht. Die Gesetzesinitiative verlangt, dass aus der heutigen «Kann-Bestimmung» zur Subvention von Tarifverbund-Abonnementen gemäss § 5a des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs eine «Muss-Bestimmung» wird. Der Regierungsrat hat dem Landrat aus finanzpolitischen Überlegungen empfohlen, die formulierte Gesetzesinitiative abzulehnen. Zudem hat der Regierungsrat einen Gegenvorschlag vorgelegt, nach dem U-Abos für Junioren-Abonnemente unverändert subventioniert werden.
Die Vorsteherin der BUD hat Anfang Jahr Verhandlungen mit dem Initiativkomitee aufgenommen mit dem Ziel, dass sowohl die Streichung der U-Abo-Subventionen bzw. der Gegenvorschlag nicht weiterverfolgt als auch die Initiative „Ja zum U-Abo“ zurückgezogen werden sollen.
Heute hat die Regierung die entsprechenden Beschlüsse gefasst, wonach die Aufhebung der U-Abo-Subventionen nicht weiter verfolgt werden soll. Zudem wird die Regierung der Geschäftsleitung des Landrates beantragen, dem Rückzug der Landratsvorlage 2016-275 mit dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Initianten bei der Landeskanzlei den Rückzug der Initiative „Ja zum U-Abo“ rechtsgültig einreichen.
Für Rückfragen:
Regierungsrätin Sabine Pegoraro, 061 552 55 81