Arbeitsmarktaufsicht: Regierungsrat schickt angepasste Rechtsgrundlagen in Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Ziele bleiben die Förderung des fairen Wettbewerbs und der Erhalt des funktionierenden Arbeitsmarkts in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden und Sozialpartnern. Der Regierungsrat soll in der Umsetzung der beiden Gesetze wieder mehr Handlungsspielraum erhalten. Mit der Vernehmlassung erhalten die politischen Parteien und Organisationen nun die Gelegenheit, sich umfassend zur Thematik zu äussern.
Knapp fünf Jahre nach Einführung des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG) bzw. nach Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) hat der Regierungsrat eine Standortbestimmung vorgenommen. Aufgrund der konkreten Erfahrungen, der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse, der neuen gesetzlichen Grundlagen zum Finanzhaushalt und zu den Staatsbeiträgen sowie aufgrund von Empfehlungen der Finanzkontrolle und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) schlägt der Regierungsrat eine Revision der beiden Gesetze vor.
Mit dem revidierten GSA und dem neuen Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG) soll der Regierungsrat wieder mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenz erhalten. Unter Berücksichtigung der Situation im Arbeitsmarkt und der angestrebten Wirkungen sollen die dafür notwendigen Leistungen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt und in Teilbereichen des gesetzlichen Vollzugs an Dritte delegiert werden können. Auf gesetzlich detailliert geregelte und automatische fixierte Inputfinanzierung soll dabei verzichtet werden.
Dies bedeutet zum einen, dass in den beiden überarbeiteten Gesetzen zwingende Verpflichtungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen zugunsten von Kann-Bestimmungen relativiert werden, wo bundesrechtlich keine finanzielle Abgeltungspflicht des Kantons Basel-Landschaft besteht. Dies bedeutet zum anderen, dass sowohl im Entwurf zum neuen GSA als auch im Entwurf zum FLAMAG explizite Sonderbestimmungen für das Baselbieter Baugewerbe zugunsten einer differenzierten und dem Regierungsrat mehr Flexibilität einräumenden Regelung nicht mehr enthalten sind.
Diese inhaltlichen Neuerungen haben keine Abkehr von der bisherigen Einbindung der Sozialpartner bei der Kontrolle des Arbeitsmarkts zur Folge. Der Regierungsrat sieht eine solche weiterhin als richtig an und betont in beiden Gesetzesentwürfen die zwischen den Behördenstellen und den Sozialpartnern anzustrebende Zusammenarbeit, um sinnvolle positive Synergien bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und beim Vollzug der flankierenden Massnahmen nutzen zu können. Über den weiterhin möglichen Abschluss von Leistungsvereinbarungen in Teilbereichen des gesetzlichen Vollzugs und ihre Einsitznahme in der Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen (TPK FlaM) kommt Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von GSA und FLAMAG zu.
Neu ist schliesslich vorgesehen, dass der Regierungsrat zur Umsetzung der beiden Gesetze periodisch Bericht erstattet.
Die Vernehmlassung läuft vom 31. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2019. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen per 1. Januar 2020 in Kraft treten.