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Änderung der Tarife für Pflegeleistungen: Start der Anhörung
Der Kanton Basel-Landschaft eröffnet die Anhörung zur Anpassung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen im Bereich der ambulanten Pflegekosten. Zweck der Anhörung ist es, die finanzielle Grundlage für die ambulante Pflege neu zu gestalten.
Für pflegende Angehörige, welche bei einer Spitex-Organisation angestellt sind, sowie für Inhouse-Spitex-Institutionen in der ambulanten Pflege soll per 1. Januar 2026 ein spezifischer Tarif eingeführt werden. Der Regierungsrat beabsichtigt dabei, die Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen im Bereich der ambulanten Pflegekosten anzupassen. Die Neuregelung führt für betreute Personen zu einer Vereinheitlichung der Qualität der Leistungserbringung und für die Gemeinden zu einer verminderten finanziellen Belastung.
Die Verbände der betroffenen Organisationen können sich bis Ende November 2025 im Rahmen der Anhörung äussern. Die Gemeinden werden im Rahmen einer konferenziellen Aussprache angehört. Die Verordnung soll im Kanton Basel-Landschaft per 1. Januar 2026 in Kraft treten.