Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL 2012
28.05.2014
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2012 über CHF 4‘966‘817 zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft genehmigt.
Die Abrechnung der Geldflüsse zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs basiert auf der Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG von 1982 (Staatsvertrag).
Darin ist festgelegt, dass der Kanton Basel-Landschaft den erwirtschafteten Fehlbetrag der BLT und der Autobus AG Liestal (AAGL) auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt übernimmt. Dieser beträgt im Abrechnungsjahr 2012 CHF 2‘432‘453. Der Kanton Basel-Stadt bezahlt im Gegenzug der BVB die ungedeckten Kosten auf deren Linien auf basellandschaftlichem Territorium. Der Staatsvertrag geht davon aus, dass die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet möglichst gleichviel Fahrleistung wie die BLT/AAGL auf baselstädtischem Gebiet erbringt. Dies ist nie vollständig möglich. Daher wird eine Abgeltungsrechnung erstellt und der Leistungsüberhang finanziell ausgeglichen.
Derzeit erbringen die Trams der BLT mehr Leistungen im Kanton Basel-Stadt als die der BVB auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft. Bei den Buslinien ist das Verhältnis umgekehrt. Nebst den Fahrleistungen fliessen auch die direkten Kosten und die Erträge der Transportunternehmen in die Berechnung mit ein. Obwohl die BLT und die AAGL gesamthaft mehr Leistungen auf baselstädtischem Gebiet erbringen als die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet, ergibt sich aus der Abgeltungsrechnung ein Saldo zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft von CHF 2'534'364.
Die Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien setzen sich aus dem Überhang aus der Abgeltungsrechnung zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft (CHF 2‘534‘364) und den effektiven Fehlbeträgen der BLT und der AAGL auf baselstädtischem Gebiet (CHF 2‘432‘453) zusammen. Die gesamten Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien betragen somit CHF 4‘966‘817.
Die Abrechnung der Geldflüsse zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs basiert auf der Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG von 1982 (Staatsvertrag).
Darin ist festgelegt, dass der Kanton Basel-Landschaft den erwirtschafteten Fehlbetrag der BLT und der Autobus AG Liestal (AAGL) auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt übernimmt. Dieser beträgt im Abrechnungsjahr 2012 CHF 2‘432‘453. Der Kanton Basel-Stadt bezahlt im Gegenzug der BVB die ungedeckten Kosten auf deren Linien auf basellandschaftlichem Territorium. Der Staatsvertrag geht davon aus, dass die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet möglichst gleichviel Fahrleistung wie die BLT/AAGL auf baselstädtischem Gebiet erbringt. Dies ist nie vollständig möglich. Daher wird eine Abgeltungsrechnung erstellt und der Leistungsüberhang finanziell ausgeglichen.
Derzeit erbringen die Trams der BLT mehr Leistungen im Kanton Basel-Stadt als die der BVB auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft. Bei den Buslinien ist das Verhältnis umgekehrt. Nebst den Fahrleistungen fliessen auch die direkten Kosten und die Erträge der Transportunternehmen in die Berechnung mit ein. Obwohl die BLT und die AAGL gesamthaft mehr Leistungen auf baselstädtischem Gebiet erbringen als die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet, ergibt sich aus der Abgeltungsrechnung ein Saldo zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft von CHF 2'534'364.
Die Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien setzen sich aus dem Überhang aus der Abgeltungsrechnung zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft (CHF 2‘534‘364) und den effektiven Fehlbeträgen der BLT und der AAGL auf baselstädtischem Gebiet (CHF 2‘432‘453) zusammen. Die gesamten Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien betragen somit CHF 4‘966‘817.