5. Tranche Härtefallgesuche Baselbieter Härtefallhilfen: Schon knapp 300 Gesuche bearbeitet

02.03.2021

Der Regierungsrat hat die fünfte Tranche der Corona-Härtefallhilfen verabschiedet. Er bewilligte damit 127 weitere Gesuche und gab 7,2 Millionen Franken zur Auszahlung frei. Insgesamt hat die Regierung nun bereits knapp 300 Gesuche bearbeitet und rund 18 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben. 

Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Ein Monat später wird nun bereits die fünfte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 127 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 7'183'967 Franken. 

Die fünfte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen: 

Härtefallhilfen

Gesuche
Ja

À-fonds-perdu §3

À-fonds-perdu §4

Bürg-schaften

Gesuche
Nein

À-fonds-perdu-Beiträge in Franken

Bürgschaften
in Franken

Tranche 1

12

2

10

0

3

825’618

 

Tranche 2

20

19

1

0

0

1'024'818

 

Tranche 3

47

40

7

0

1

4'596'622

 

Tranche 4

66

57

7

2

0

4'086'943

179'984

Tranche 5

127

118

9

0

14

7'183'967

 

Total

272

236

34

2

18

17'717'968

179'984

 Bisher wurden 290 Gesuche bearbeitet und entschieden. 

155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532, LRB 664). Am 28. Januar 2020 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 54,75 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12, siehe Landratsbeschluss 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Bearbeitung, Überprüfung und Abwicklung der Gesuche benötigt. Vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte zu der vom Bundesrat am 27. Januar 2021 in Aussicht gestellten Aufstockung des Härtefallprogramms von 2,5 auf 5 Milliarden Franken, erhöht sich der Ausgabenbetrag um weitere 77,5 Millionen Franken auf 132,25 Millionen Franken. Insgesamt umfasst das Baselbieter Härtefallprogramm also 155 Millionen Franken. Davon werden 111,5 Millionen Franken vom Bund und 43,5 Millionen Franken vom Kanton finanziert. 

Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch