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0,3 Prozent Teuerungsausgleich bei den Löhnen des Staatspersonals
Der Landrat entscheidet jedes Jahr auf Antrag des Regierungsrats über einen allfälligen Teuerungsausgleich. Der Regierungsrat beantragt beim Landrat, dem Staatspersonal für das Jahr 2026 einen vollständigen Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent auszurichten.
Entscheidungsgrundlagen für die Festlegung eines allfälligen Teuerungsausgleichs sind jeweils die folgenden Faktoren:
- die finanzielle Situation des Kantons;
- die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld;
- die Berechnungsformel: Prozentuale Veränderung der gemittelten Landesindices der Konsumentenpreise von Oktober des Vorjahres (Oktober 2024) bis September des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht (September 2025) sowie der davor liegenden 12-Monate-Periode (Oktober 2023 bis September 2024).
Diese Berechnungsweise führt für das Jahr 2026 zu einem Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent, welcher vollständig ausgeglichen werden soll. Der Regierungsrat beabsichtigt ausserdem, dem Landrat für das Jahr 2026 einen Budgetantrag betreffend einer Reallohnerhöhung von 0,66 Prozent zu stellen. Dies unter anderem, da für das Jahr 2025 aufgrund der finanziellen Lage kein Teuerungsausgleich ausgerichtet werden konnte.