Interreg und weitere Förderprogramme
Mit Interreg hat die Europäische Kommission Anfang der 1990er-Jahre ein Instrument geschaffen, das die Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinaus fördert. Interreg unterstützt gebiets- und grenzübergreifende Projekte, die den Dialog zwischen den Regionen in der Europäischen Union (EU) und deren Nachbarländern fördern und die Bevölkerung dieser Regionen einander näherbringen. 2021 ist die sechste Programmperiode angelaufen, die bis 2027 dauern wird.
> Interreg-Oberrhein
> Interreg-Oberrhein
Der Bund fördert im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) seit 1. Januar 2008 die Mitwirkung der Kantone an Interreg.
> RegioSuisse
> RegioSuisse
Der Kanton Basel-Landschaft stellt eine Rahmenausgabenbewilligung zur Beteiligung am Programm Interreg VI Oberrhein zur Verfügung. In der vergangenen Förderperiode Interreg V war der Kanton an zahlreichen Projekten beteiligt.
> Interreg-Projekt-Datenbank der interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB)
> Interreg-Projekt-Datenbank der interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB)
Begegnungsfonds und Kleinprojekte des Trinationalen Eurodistricts Basel
Der trinationale Eurodistrict Basel (TEB) bietet finanzielle Förderungen für grenzüberschreitende Bürgerprojekte und Begegnungen zwischen Klassen in der trinationalen Agglomeration Basel. Mit dem Begegnungsfonds, dem Klassenbegegnungsfonds und den EU-geförderten Kleinprojekten können bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben der grenzüberschreitenden Projekte übernommen werden. Für Schülerinnen und Schüler ab neun Jahren bietet der TEB das Onlinespiel „Weltenbummler" an, das junge Menschen aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich auf eine (zweisprachige) Entdeckungsreise durch das trinationale Oberrheingebiet mitnimmt.
Jugendfonds der Oberrheinkonferenz
Der Jugendfonds der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) bietet eine schnelle und unkomplizierte Finanzierung grenzüberschreitender Jugendprojekte (bis zu einer Höhe von EUR 4000.-) sowie zur Übernahme von Reise- und Aufenthaltskosten von Jugendlichen, die sich im Rahmen der trinationalen Zusammenarbeit in Gremien der ORK, in Jugendprojekten und in Einrichtungen der grenzüberschreitenden Jugendbeteiligung engagieren.