Aufgaben
Zu den Aufgaben des Regierungsrates gehören:
Planung (KV §73):
- Bestimmen der wichtigsten Ziele und Mittel des staatlichen Handelns
- Planen und koordinieren der staatlichen Tätigkeiten
- Erstellung des Regierungsprogramms, des Finanzplans und des Jahresberichts (Staatsrechnung und Amtsbericht)
- Erstellung der Jahresplanung (Voranschlag und Jahresprogramm)
Rechtssetzung (KV §74):
- Ausarbeitung von Entwürfen zu Verfassungsänderungen, Gesetzen und Dekreten zuhanden des Landrats beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Erlassen von Verordnungen auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze und Staatsverträge
Finanzbeschlüsse (KV §75):
- Finanzbeschlüsse zuhanden des Landrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
Leitung und Verwaltung (KV §76):
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 10'000 Beschäftigten und Aufsicht über die anderen Träger der öffentlichen Aufgaben
- Sicherstellen einer rechtmässigen und wirksamen Verwaltungstätigkeit und zweckmässigen Organisation
- Entscheid über Verwaltungsbeschwerden
- Versagt Erlassen die Anwendung, wenn sie dem Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen
Weitere Zuständigkeiten (KV §77):
- Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- Vertretung des Kantons nach innen und nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Abschliessung von endgültigen Staatsverträgen sowie Verwaltungsvereinbarungen
- Nimmt Wahlen vor
- Verleihung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer