Aufgaben

Zu den Aufgaben des Regierungsrates gehören:

Planung (KV §73): 

  • Bestimmen der wichtigsten Ziele und Mittel des staatlichen Handelns
  • Planen und koordinieren der staatlichen Tätigkeiten
  • Erstellung des Regierungsprogramms, des Finanzplans und des Jahresberichts (Staatsrechnung und Amtsbericht)
  • Erstellung der Jahresplanung (Voranschlag und Jahresprogramm)

Rechtssetzung (KV §74):

  • Ausarbeitung von Entwürfen zu Verfassungsänderungen, Gesetzen und Dekreten zuhanden des Landrats beziehungsweise der Stimmberechtigten
  • Erlassen von Verordnungen auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze und Staatsverträge

Finanzbeschlüsse (KV §75):

  • Finanzbeschlüsse zuhanden des Landrates beziehungsweise der Stimmberechtigten

Leitung und Verwaltung (KV §76): 

  • Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 10'000 Beschäftigten und Aufsicht über die anderen Träger der öffentlichen Aufgaben
  • Sicherstellen einer rechtmässigen und wirksamen Verwaltungstätigkeit und zweckmässigen Organisation
  • Entscheid über Verwaltungsbeschwerden
  • Versagt Erlassen die Anwendung, wenn sie dem Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen

Weitere Zuständigkeiten (KV §77): 

  • Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
  • Vertretung des Kantons nach innen und nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
  • Abschliessung von endgültigen Staatsverträgen sowie Verwaltungsvereinbarungen 
  • Nimmt Wahlen vor 
  • Verleihung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer

Kontakt

Landrat / Regierungsrat / Landeskanzlei
Kasernenstrasse 31
4410 Liestal
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Bild Legende:
von links: Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vize-Regierungspräsidentin Monica Gschwind, Regierungspräsidentin Kathrin Schweizer, Regierungsrat Isaac Reber, Regierungsrat Thomas Weber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich. Foto: Dominik Plüss