Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2016

Der Präsident der Bau- und Planungskommission, Hannes Schweizer (SP), sagt einleitend, er sei sich in der Kommissionsberatung zu Beginn vorgekommen wie in einer Selbsthilfegruppe, die sich mit dem Thema befasst: «wie kann ich Sympathie für ein Gesetz gewinnen, dessen Inhalt ich nicht genau kenne und demgegenüber ich kritisch eingestellt bin». Doch dank der Unterstützung von Daniel Schwörer und weiteren Personen aus der Verwaltung, vorab den Herren Rohner und Weis, sowie Herrn Fröhlich von der BGV, wurde bald ersichtlich, dass dieses Gesetz wichtig und notwendig ist für den Kanton Baselland.

Der Auftrag des Gesetzes ist klar die Prävention. Prävention hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen, doch diese muss im Bereich des Brandschutzes neu geregelt werden. Im neuen Feuerwehrgesetz ist nur noch die Intervention definiert, welche die Feuerwehr vornimmt, die Prävention als solche fehlt.

Aufgrund des vorangegangenen Entscheides hat sich nun aber einiges verändert. Ein solches Szenario wurde als Eventualität in der Kommission bereits diskutiert. Angesichts der klaren Verhältnisse hier im Landrat, dass dieser das Gesetz gemäss des ursprünglichen Regierungsvorschlags umgesetzt haben möchte, stellt sich jedoch die Frage, ob es Sinn macht, dieses Gesetz jetzt im Detail zu beraten.

Der Bereich Elementarschäden muss infolge der neuen Ausgangslage anders formuliert werden. Trotzdem ist es wichtig, darüber eine Eintretensdebatte zu führen. Auch muss die Kommission Kenntnis davon erlangen, welche Bereiche in diesem Gesetz bestritten sind. Deshalb wird er in Absprache mit den Kommissionsmitgliedern nach der Eintretensdebatte einen Ordnungsantrag formulieren, mit dem Ziel, die Vorlage nicht an die Regierung zurückzuweisen. Es würde so, aufgrund des vorgegebenen Verfahrens, zu viel Zeit verstreichen. Daher wäre eine Rückweisung an die Kommission sinnvoller. Diese gibt den Auftrag, was das Gesetz aufgrund der neuen Gegebenheiten beinhalten muss, an die Verwaltung oder den Regierungsrat weiter.

Die Kommission schlägt vor, nach einer kurzen Eintretensdebatte das Geschäft ohne Detailberatung an die Kommission zurückzuweisen.

Finanzkommissionspräsident Roman Klauser (SVP) repliziert auf die von Hannes Schweizer genannte Selbsthilfegruppe und sagt, er fände es aus finanzieller Sicht relativ einfach. Wird so viel Geld für die Umsetzung gesprochen, muss man es nehmen. Dennoch sollten die Berichte der Fraktionen beachtet und somit muss das Geschäft zurückgenommen und nochmals diskutiert werden.

Eintretensdebatte

Markus Meier (SVP) findet den Hinweis des Kommissionspräsidenten wichtig, bei dieser komplexen Thematik eine Volksabstimmung zu vermeiden. Eine solche dürfte ein schwieriges Unterfangen werden, hat doch ein Gremium von 90 Landräten bereits gewisse Schwierigkeiten mit dem Geschäft  bekundet. Darum sollte dem Vorgehen des Kommissionspräsidenten gefolgt werden, also Eintreten und Eruierung allfälliger Befindlichkeiten. So oder so muss das Gesetz redaktionell neu überarbeitet werden, gibt es doch den Begriff der Elementarschäden im RBG nicht mehr. Folgerichtig kann er auch im BEPG nicht mehr verwendet werden. Die SVP-Fraktion unterstützt das vorgeschlagene Vorgehen und die Bereinigung des Gesetztes auf Ebene Kommission.

Martin Rüegg (SP) erwidert, er sei etwas irritiert, nachdem die Kommission mit 12:0 Stimmen entschieden habe und man jetzt vor einer völlig neuen Ausgangslage stehe. Er fragt sich, ob es Sinn macht, über Eintreten zu diskutieren, ohne zu wissen, wie die Vorlage nachher aussehen wird. Sie könnte starke Veränderungen erfahren und darum sollte die Debatte an dieser Stelle abgebrochen werden. Es soll besser eine Lagebeurteilung in der Kommission vorgenommen werden.

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) erklärt, er wolle noch einmal die Absicht der Kommission verdeutlichen. Auch wenn die Ausgangsalge nun eine andere sei, wisse man, dass es auch in anderen Bereichen des Gesetzes noch Kritik gebe. Es ist für die Kommission essentiell, zu wissen, welche Kritikpunkte von den Fraktionen eingebracht werden und von ihr berücksichtigt werden müssen. Die so benötigte Viertelstunde für eine Eintretensdebatte erleichtert der Kommission ihre Arbeit wesentlich.

Rolf Blatter (FDP) gibt bekannt, ohne sich in der Fraktion abgesprochen zu haben, könne die FDP-Fraktion die Meinung von Markus Meier vertreten, das Gesetz zurück in die Kommission zu geben, um dort die notwendigen redaktionellen Änderungen vorzunehmen. Es ist jedoch zu hoffen, dass dieser Prozess nicht noch einmal ein halbes Jahr dauern wird, bevor der Landrat über die revidierte Fassung beraten kann.

Lotti Stokar (Grüne) sagt, die Grüne/EVP-Fraktion sehe die Situation ähnlich. Nichteintreten wäre nicht sinnvoll, denn das Gesetz muss verabschiedet werden, es besteht schliesslich gemäss LRB aus dem Jahr 2006 noch immer der Auftrag dazu, ein Elementarschadenpräventionsgesetz einzuführen. Zudem gibt es zwecks Überarbeitung des Feuerschutzgesetzes Handlungsbedarf. Nur, dass in 15 Minuten einer Eintretensdebatte klar werden soll, in welche Richtung man gehen will, ist doch eher unwahrscheinlich und darum stellt die Fraktion den Antrag, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen.

Felix Keller (CVP) weist darauf hin, dass im Jahr 2007 die jetzige Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter aufgrund der Hochwasser im Laufental eine Motion einreichte, dass das Sachversicherungsgesetz anzupassen sei. Aus dieser Anpassung entstand dann das BEPG.

Nun sollte jedoch Farbe bekannt werden, ob man das Gesetz will oder nicht. Wenn ja, muss Eintreten beschlossen und das Gesetz entsprechend angepasst werden. Alternativ muss allenfalls das Sachversicherungsgesetz angepasst werden. Die CVP/BDP-Fraktion steht jedoch hinter dem BEPG, bei dem es um die Prävention geht. Investitionen in die Prävention ist gut investiertes Geld, denn es braucht dann weniger Intervention und es müssen weniger Massnahmen ergriffen werden. Daher sollten auch lediglich kleinere Anpassungen vorgenommen werden, sofern es diese überhaupt braucht. Darüber kann in der Kommission debattiert werden. Diesbezüglich fanden jedoch bereits ausführlichste Diskussionen während den Kommissionsberatungen statt und das Gesetz wurde mit 8:2 Stimmen verabschiedet. Insofern stellt sich schon die Frage, was genau geändert werden soll. Vielleicht wäre es vor diesem Hintergrund ehrlicher, zu sagen, gar nicht darauf einzutreten und das Gesetz zurück an den Absender zu schicken.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) klärt auf, dass die Voraussetzung für eine Rückweisung Eintreten sei. Wird ein Geschäft vor Eintreten zurückgewiesen, gibt es das Gesetz nicht.

Matthias Häuptli (glp) nimmt Bezug auf sein Votum zur Vorlage 2015/436 und wiederholt, er sei der Meinung, dass es das Gesetz nicht brauche. In dem Sinn stellt er den Antrag auf Nichteintreten namens der glp/GU-Fraktion. Die Fraktion vertrat diese Meinung bereits vor der Abstimmung zur Vorlage 2015/436. Der dort gefasste Beschluss bestärkt diese Haltung nur noch. Die Elementarschäden wurden aus dem RBG gestrichen, übrig bleiben lediglich die gravitativen Naturgefahren. Da kommt die Frage auf, was das Gesetz über die Brand- und Elementarschadenprävention noch ist, wenn es derart beschränkt wird.

Die Prävention gegen Brandschäden ist nichts Neues, sondern bereits Gegenstand des Gesetzes über den Feuersschutz, welches schon eine ältere Vorlage ist, wenngleich nicht eine uralte. Die wesentliche Neuerung betrifft die Elementarschäden, die nun «zusammengestutzt» werden sollen, nämlich die Naturgefahren und die Naturrisiken. Da fragt man sich, was die wesentlichen Risiken sind.

Bei Risiken stellt sich indes immer die Frage, wie häufig etwas passiert und wie gross der Schaden dann im konkreten Ereignisfall ist. Dieses Risiko kann berechnet werden aus der Schadensgrösse multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit. Betrachtet man die Risiken, muss festgestellt werden, dass im Baselbiet keine Lawinen niedergehen und auch keine Hurricanes vorüberziehen werden. Es gibt aber ab und zu Überschwemmungen, sowie einzelne Rutsch- und Steinschläge. Das mit Abstand grösste Risiko in der Region, darin sind sich alle Experten einig, ist jedoch das Erdbebenrisiko. Vor diesem Hintergrund muss nicht einmal das Erdbeben vor vierzehn Tagen in Italien erwähnt werden. Es ist allgemein bekannt, dass Basel im Jahr 1356 von einem noch heftigeren Beben zerstört wurde. Das Epizentrum lag damals im Kanton Baselland, nämlich in Reinach. Auch ist bekannt, dass sich ein solches Beben jederzeit wiederholen kann und die Wahrscheinlichkeit, dass dies in den nächsten 50 oder 100 Jahren der Fall sein wird – und dies indes auch die Perspektive ist, in denen Bauten, welche heute errichtet werden, betrachtet werden müssen – relativ hoch ist.

Bis jetzt wurde gesetzgeberisch rein gar nichts unternommen, um die Auswirkungen eines Erdbebens zu begrenzen. Das Einzige, was es gibt, ist die SIA – Norm. Die SIA hat ihre Hausaufgaben diesebezüglich gemacht, was auf gesetzgeberischer Ebene verpasst wurde. Nachdem nun die tektonischen und meteorologischen Risiken aus der Elementarschadenprävention entfernt wurden, wird auch dieses Mosaiksteinchen entfernt. Somit wird ein Gesetz über Elementarschadenprävention erlassen, welches das grösste Elementarschadenrisiko gar nicht umfasst. Das macht keinen Sinn. Die Vorlage ist somit untauglich. Genauso wenig taugt sie zur Rückweisung, sondern es muss eine komplett neue Vorlage auf den Tisch. Aus diesem Grund beantragt die glp/GU-Fraktion Nichteintreten.

Dominik Straumann (SVP) bekundet Mühe mit der Rückweisung an die Kommission und verweist auf die vergangene Debatte bezüglich Polizeigesetz zum Thema Gemeindepolizeien. Es sei diesbezüglich eine umfangreiche Diskussion geführt worden, wobei man sich am Schluss einig geworden sei, dass die Kommission vor der zweiten Lesung Stellung nehme zu den Änderungen des Landrates. Er schlägt vor, in einer Diskussion im Plenum die entsprechenden Anträge zu stellen, darüber abstimmen zu lassen und dann der Kommission die entsprechenden Ausführungen zu den Abstimmungen zur Stellungnahme zu überweisen. Das würde keinen neuen Kommissionsbericht nötig machen, sondern lediglich die Anpassung des bereits vorliegenden. Danach kann die Debatte mit der zweiten Lesung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Diesem Vorgehen sollte aus Effizienzgründen zugestimmt werden.

Martin Rüegg (SP) sagt, dass sich die SP-Fraktion nun wohl oder übel an der Debatte beteilige. Vor der Abstimmung zur Vorlage 2015/436 war die SP-Fraktion für Eintreten und war der Meinung, dem Gesetz sollte zugestimmt werden. Mit einer Ausnahme: es wäre ein Antrag gestellt worden zu § 2, Sorgfaltspflichten. Dieser wird, kommt es heute tatsächlich noch so weit, auch noch gestellt.

Es macht nun sicherlich Sinn, das Geschäft in die Kommission zurückzunehmen und somit befürwortet auch die SP-Fraktion Eintreten mit dem Ziel, eine Auslegeordnung machen zu können um zu schauen, wie es weitergehen soll.

Wie bereits gesagt, muss auch das Feuerschutzgesetz erneuert werden. Die Frage stellt sich vor diesem Hintergrund, ob es wirklich Sinn macht, damit noch einmal zu «kutschieren» oder ob ein ganz neuer Weg gewählt werden sollte. Das ist nun alles völlig offen.

Da die Fraktionen allesamt in der Bau- und Planungskommission vertreten sind, können die kritischen Punkte dort eingebracht werden, sie müssen nicht hier im Plenum diskutiert und noch mehr Zeit vertrödelt werden.

Ordnungsantrag

Rolf Richterich (FDP) stellt den Ordnungsantrag um Verschiebung der Debatte.

Es sei kein Zeitdruck ersichtlich, auch wenn mit einem erneuten Erdbeben in den nächsten 50 bis 100 Jahren in der Region zu rechnen sei. Zudem kommt ein solches Ereignis unabhängig davon, ob nun weiter debattiert wird oder nicht. Man sollte sich nun 14 Tage Zeit nehmen, um sich zu überlegen, wie fortzufahren ist. Wird das Gesetz in die Kommission zurückgewiesen, heisst das, das zwei Elemente betroffen sind, nämlich einerseits der Elementarschaden-, andererseits der Brandschutzteil. Der Elementarschadenteil muss unbestrittenermassen durch die Kommission angepasst werden, weil in der vorangegangenen Vorlage der dementsprechende Vorentscheid gefällt wurde. Was jedoch den Brandschutzteil betrifft, kann durchaus auch die Meinung vertreten werden, dass dieser anders ausgestaltet werden soll. Bleibt die Frage, ob dieser auch an die Kommission zurückgewiesen werden soll oder ob in diesem Fall der Rückweisungsantrag an die Regierung erfolgen soll.

Deshalb wäre es besser, in zwei Wochen mit der ersten Lesung weiterzufahren, um diese Fragen zu klären. Zudem findet eine Woche später, am 29. September, eine weitere Landratssitzung statt, in der allenfalls eine zweite Lesung abgehalten werden könnte.

Felix Keller (CVP) betont, er fände es wichtig, dass heute vor allem über die Frage des Eintretens abgestimmt und dieser Entscheid gefällt würde.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erklärt, der Ordnungsantrag laute auf Unterbrechung der Debatte und auf Verschiebung auf den 22. September 2016. Darüber werde nun abgestimmt.

://: Der Landrat lehnt den Ordnungsantrag um Verschiebung der Debatte mit 34 zu 42 Stimmen ab.

> Namenliste

://: Der Landrat beschliesst mit 70:7 Stimmen Eintreten.

> Namenliste

Antrag auf Rückweisung an die Bau- und Planungskommission

Rolf Richterich (FDP) fragt, welcher Auftrag an die Kommission gegeben werden soll, wenn das Geschäft nun zurückgewiesen werde. Er findet, es müsste zunächst die erste Lesung abgeschlossen werden, ansonsten die Kommission ja nicht wissen könne, was sie zu tun habe. Was hier beschlossen wird, ist halbpatzig. Das Vorgehen in dieser Art ist ineffizient.

Oskar Kämpfer (SVP) widerspricht dem, denn es entspreche genau dem, was der Fragende zuvor zu Recht gefordert habe. Den Fraktionsmitgliedern werden für die kommende Sitzung der Bau- und Planungskommission die Anliegen mitgegeben, welche diskutiert werden sollen. Das muss nicht hier im Plenum stattfinden. Darum ist der Antrag auf Rückweisung in die Kommission richtig. Letztendlich wird der Vorschlag der Kommission dann im Landrat debattiert, was viel effizienter und zielführender ist.

Florence Brenzikofer (Grüne) gibt bekannt, das Vorgehen zu unterstützen. Die Kommission habe erst nach den Herbstferien ihre nächste Sitzung und somit geschieht genau das, was Rolf Richterich anstrebt, nämlich, dass die Fraktionsmitglieder noch einmal darüber diskutieren können, welche Anliegen sie in die Kommission geben wollen. Deshalb ist die Rückweisung in die Kommission der richtige Entscheid.

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) wendet ein, er hätte das Vorgehen gemäss Vorschlag von Rolf Richterich vorgezogen. Dennoch sollen nun die Kommissionsmitgliedern in ihren Fraktionen dafür sorgen, dass die Anträge und Vorstellungen formuliert werden und entsprechend für die nächste Kommissionssitzung bereit sind. Nicht, dass noch einmal so etwas wie in der heutigen Debatte geschehen, wo quasi aus heiterem Himmel ein Gesetz präsentiert wird, welches angeblich noch niemand gesehen hat. Er appelliert an sämtliche Landrätinnen und Landräte, ihre kritischen Anmerkungen und Anträge den Kommissionsmitgliedern vorzubringen.

Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, dass die Häufigkeit der stattfindenden Sitzungen offenbar nicht mit deren Qualität korreliere.

In Traktandum 8 ist man auf die regierungsrätliche Vorlage zurückgekommen und nicht auf die Vorlage der Kommission. Das heisst, dies hat Konsequenzen auf die nun zu beratende Vorlage und muss entsprechend überarbeitet und korrigiert werden. Zudem müssen die Kommissionsmitglieder mit der entsprechenden Instruktion in die nächste, rekordverdächtige Kommissionssitzung.

://: Die Vorlage 2015/434 wird mit 72:7 Stimmen bei einer Enthaltung an die Bau- und Planungskommission zurückgewiesen.

> Namenliste

 

Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei