Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016
Nr.873 |
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2016-054 vom 25. Februar 2016 Interpellation von Andreas Dürr, FDP: Spitalbaurechte - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 17. Mai 2016 - Beschluss des Landrates vom 16. Juni 2016: < abgesetzt > - Beschluss des Landrates vom 22. September 2016: < Beratung verschoben > |
Andreas Dürr (FDP) verlangt die Diskussion.
://: Die Diskussion wird genehmigt.
Andreas Dürr (FDP) hat sich selten über eine ständige Absetzung und Verschiebung eines Traktandums so gefreut wie in diesem Fall, da die Beantwortung der Interpellation nun genau zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ein Dankeschön für ihre liebe Mühe möchte der Votant der Regierung nicht vorenthalten. Allerdings ist ihre Antwort in eine erhebliche Arbeit des Votanten ausgeartet. Man nehme einen Baurechtsvertrag, darin einige Eckpunkte wie der Wert des Gebäudes oder der Baurechtszins. Seine Frage war eigentlich relativ simpel die, dass man Fragen nach Wert oder Baurechtszins aus dem bestehenden Vertrag hätte beantworten können. Erhalten hat der Interpellant jedoch den Verweis auf eine Vorlage aus dem Jahr 2011, 130 Seiten stark, die auf S. 39 die entscheidenen Passagen zur Immobilientransaktion enthielt. Weiter wird dort verwiesen auf Emmissionsabgaben, Zinsen etc. Bei genauer Betrachtung wird klar, dass darin nur das Prinzip erklärt wird – ein Prinzip, das allerdings, wie in der Antwort ersichtlich, gar nicht eingehalten worden ist. Insofern bleibt rätselhaft, zu welchem Wert die Spitäler abgetreten worden sind.
Was man immerhin liest, ist, dass die Bauten zu 80% des Verkehrswerts übergegangen sind – wobei auf der Seite 39 des besagten Berichts noch von 68% die Rede ist, was schon mal besser ist. Dort werden noch andere Verkehrswerte genannt, die wild durcheinander berechnet werden. Die Landwerte auf dem Bruderholz sind mit CHF 1'100 pro Quadratmeter eingesetzt, was wohl eher nicht ganz dem Verkehrswert entspricht. Auch damit liesse sich noch leben, da quasi vom einen in den anderen Hosensack gewirtschaftet wird.
Ganz interessant wird es beim Heimfall, also dann, wenn der Kanton das Ganze wieder zurückkaufen möchte. In diesem Fall würde man 90% des Verkehrswerts zahlen! Solange man es sich, wie gesagt, hin- und herschiebt, ist das noch nicht so schlimm. Allerdings ist seit kurzem die Möglichkeit am Horizont aufgetaucht, dass das Spital in Zukunft gar nicht mehr dem Kanton gehören könnte. In diesem Fall müsste man etwas, das relativ billig weggeben wurde, relativ teuer zurückkaufen. Anders formuliert gäbe man somit relativ billig etwas in einen gemeinsamen Topf, der dann unterbewertet würde.
Diese Fragen hätte der Votant gern als Anregung mitgegeben, zumal jetzt noch die Möglichkeit bestünde, die Spitalbaurechte anzupassen. Deshalb sei dem Votanten die Frage erlaubt, warum in der Antwort keine konkreten Angaben, keine Zahlen enthalten sind? Entweder heisst das, dass die Regierung diese gar nicht kennt – was eher beängstigend wäre. Oder es bedeutet, dass die Regierung sie nicht mitteilen möchte. Wenn dem so wäre, wüsste man gerne, weshalb.
Zweite Frage: Warum 80% des Verkehrswerts beim Geben, und 90% beim Zurückkaufen? Dritte Frage: Hat man sich überlegt, diesbezüglich die Werte anzupassen?
Abschliessende Bemerkung: Hinter der Interpellation eines Landrats stecken nicht immer böse Absichten. Manchmal ist damit auch ein hilfreicher Tipp verbunden. Vielleicht nimmt die Regierung, mindestens dieses Mal, sich das zu Herzen.
Pia Fankhauser (SP) ist es ähnlich ergangen wie dem Interpellanten. Es scheint, dass aus einer einfachen Fragestellung etwas sehr Kompliziertes wurde. Die Votantin hat das Glück, bei der Verselbstständigung der Spitäler 2011 bereits im Landrat gewesen zu sein, als dieses Thema, insbesondere die Seite der Immobilien, lang diskutiert wurde.
Die Votantin möchte eine Zusatzfrage stellen: 2011 wurde zugleich, mit demselben Prozedere, die Psychiatrie Baselland selbstständig. Was bedeutet die genannte Situation bezüglich Baurechtszinsen nun für die Psychiatrie? Sie haben ein deutlich kleineres Eigenkapital als das Spital, was den Verkehrswert der Immobilien immer wieder zum Thema werden lässt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass die Frage der Spitalimmobilien damals auch in der Finanzkommission breit gewälzt wurde. Schon damals war klar, dass man sich damit für die Zukunft ein grosses Problem einhandelt. In der Wahrnehmung des Sprechers gab der Kanton das Land zu billig weg, und hat dafür die Pensionskasse ausfinanziert. Das war eine Art Kuhhandel, das im Wesentlichen der damalige Regierungsrat Adrian Ballmer eingefädelt hatte.
Dass dies nun für die Diskussion der Basler nicht gerade eine lustige Ausgangslage bedeutet, ist sehr gut nachvollziehbar. Man wird nun bezüglich der Immobilien erneut einen Kuhhandel machen müssen. Es kann niemand behaupten, dem Parlament sei nicht bewusst gewesen, dass die Werte in der Bilanz nicht der Realität entsprechen. Darauf wurde in der damaligen Debatte mehrfach verwiesen. Es wurde aber dem Willen zur Verselbstständigung der Spitäler geopfert. Es ist nun grosses Verhandlungsgeschick für die Ausgestaltung der Transaktion mit Basel-Stadt gefordert, damit der Kanton Baselland aus der schwierigen Situation herauskommt, in die er sich damals hineinmanövriert hatte.
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) kann die Unmut des Interpellanten durchaus nachvollziehen. Es stellt sich die Frage, ob die nun zusätzlich aufgetauchten Fragen in einer zweiten Vorlage beantwortet werden könnten? Zur Sache: Man hat den Spitälern die Immobilien überteuert mitgegeben, so dass sie bis letztes Jahr auf diese Hypothek massive Abschreibungen vornehmen mussten, um auf den für die Bilanz nötigen Wert herunterzukommen. Diese Mechanismen lassen sich teilweise in der bereits erwähnten Vorlage 2011/223, teilweise an anderen Orten nachschauen. Gerne nimmt der Regierungsrat diese Fragen auf und wird sie in einer geeigneten Form nachliefern – sofern dies möglich ist.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt den Ordnungsantrag, das die Beratung des Traktandums zu verschieben. Die Beratung soll erst dann wieder fortgesetzt werden, wenn die zusätzlichen Informationen geliefert wurden. Dann lässt sich auch in Kenntnis des ganzen Sachverhalts weiter diskutieren.
://: Dem Ordnungsantrag wird zugestimmt und die Beratung der Interpellation 2016/054 verschoben.
Markus Kocher, Landeskanzlei