Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016

Rahel Bänziger (Grüne) verlangt die Diskussion.

://: Die Diskussion wird genehmigt.

Rahel Bänziger (Grüne) bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Fraglich ist jedoch, warum es nötig war, den Begriff des Selbstfinanzierungsgrads auf ganzen drei Seiten neu zu definieren. Selbstfinanzierungsgrad heisst klassischer Weise: Drittmittel geteilt durch Gesamtaufwand. Je höher der Wert, desto wettbewerbsfähiger ist die Hochschule im Umfeld. Im letzten Leistungsauftrag der FHNW (der zuerst zurückgewiesen wurde) wurde ebenfalls vom Selbstfinanzierungsgrad gesprochen. Beim zweiten Anlauf verlangte der Landrat von der FHNW einen Selbstfinanzierungsgrad von 50%. Dies sei jedoch kritisch, hiess es damals. Der darauffolgende Leistungsbericht der FHNW präsentierte dann plötzlich einen durchschnittlichen Selbstfinanzierungsgrad von 70%, was doch sehr erstaunlich war und zum Auslöser für die Interpellation wurde.

Zum Zweiten: die erste Beantwortung (jene, die zurückgezogen wurde) ging mehr auf das Anliegen ein als die nun vorliegende, zweite Antwort. Sie ging auch von der allgemein bekannten Definition aus und enthielt zudem Zeitreihen, die eine Entwicklung der Kosten über die Jahre darstellte, und die in der zweiten Antwort leider nicht mehr enthalten waren. Wahrscheinlich deshalb, weil sie zuerst gemäss der neuen Definition des Selbstfinanzierungsgrads hätten berechnet werden müssen.

Fraglich ist deshalb, weshalb eine zweite Antwort, basierend auf einer kurligen Definition des Selbstfinanzierungsgrads, geliefert wurde? Ein Vergleich der Zahlen der beiden Beantwortungen miteinander erbrachte, dass mit der kurligen Definition die Zahlen der FHNW gegenüber der Uni bedeutend besser aussehen…

Anscheinend ist es in Zukunft nötig, dass im Parlament definiert wird, was die Politik unter Selbstfinanzierungsgrad versteht, damit die Zahlen der verschiedenen Hochschulen verglichen werden können. Es ist doch sehr erstaunlich, dass anscheinend die Uni und die FHNW unterschiedlich rechnen.

Die Interpellantin nimmt jedoch gerne zur Kenntnis, dass der Regierungsrat ihre Einschätzung teilt, dass die FHNW v.a. anwendungsorientierte Forschung betreiben und die dafür benötigten Mittel v.a. durch KTI und Firmen (die auch davon profitieren) generieren soll. Die FHNW sollte deshalb einen höheren Selbstfinanzierungsgrad als die Uni haben. Dies trifft gemäss der ersten Antwort auch zu: Dort hat die Uni hat 21% und die FHNW 55%. Es wäre hilfreich, wenn auch die FHNW den logischen Begriff des Selbstfinanzierungsgrads in Zukunft anwenden würde, weil es dann keine solche Konfusionen mehr gäbe und die Kompetitivität der beiden Hochschulen im Umfeld direkt verglichen werden könnte.

://: Damit ist die Interpellation 2015/275 erledigt.

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei