Protokoll der Landratssitzung vom 19./26. März 2015

Nr. 2722

> Begründung des Antrags des Regierungsrats auf Ablehnung vgl. Beilage 6.


Marc Bürgi (BDP) bedankt sich für die Beantwortung der Motion. Der Votant hat geahnt, dass der Regierungsrat die Ablehnung wie nun vorliegend begründen wird.


Es ist immer weniger Geld vorhanden. Auch die Gemeinden haben immer weniger Geld zur Verfügung. Das führt zu Diskussionen über Kostenabbau bzw. Dienstleistungsabbau. Heute Morgen wurde in einer hitzigen Debatte über überforderte Ämter gesprochen.


Hallenbäder sind enorm teuer. Es konnte festgestellt werden, dass die Gemeinden insbesondere bei den Hallenbädern sparen. Als Beispiel kann die Gemeinde Birsfelden angeführt werden.


Die meisten Grosseltern waren noch nicht in der Lage, Schwimmen zu lernen. Heute ist es anders. Alle können heute schwimmen lernen. Die Schweiz ist eine Schwimmer-, Bade- und Plantsch-Nation.


Der Staat hat im Bereich Sport die Aufgabe, Dienstleistungen anzubieten, welcher der Bürger braucht. Lange gab es den obligatorischen Schwimmunterricht. Heute ist nur noch der Sport obligatorisch, weil im Bereich Bildung immer mehr Kosten eingespart werden.


Die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft hat festgestellt, dass in der Schweiz immer weniger Kinder schwimmen können. Mitunter deshalb erhöht sich auch die Anzahl der Ertrinkungsopfer. Trotzdem gehen die Leute ans Meer, ins Freibad, zum River Rafting oder zum Tauchen. Das richtige Schwimmen gerät je länger je mehr in den Hintergrund.


Die Motion fordert, dass der Kanton Baseland, wie die Kantone Luzern und Zürich, den obligatorischen Schwimmunterricht einführt. Schwimmen ist Sport und zugleich lebensrettend.


Als Lösung für das Kostenproblem sind Zweckgemeinschaften, wie sie heute im Bereich der Feuerwehren bestehen, auch für Hallenbäder vorstellbar. Für eine Gemeinde alleine ist ein solches Projekt nicht mehr zu stemmen. Reinach - eine der reichsten Gemeinden im Kanton - kann sich aufgrund des Finanzausgleichs kein Hallenbad leisten. Die Gemeinde Gelterkinden, welche Geld aus dem Finanzausgleich erhält, kann sich ein Hallenbad leisten. Diese Situation führt zu Missgunst und zu Diskussionen über den Finanzausgleich.


Ein gutes Hallenbad ist ein teureres Projekt. Aus diesem Grund wäre der Bau und Betrieb beim Kanton an der richtigen Stelle angesiedelt. In Pratteln hätte in Salina Raurica ein Hallenbad mit Olympia-Becken gebaut werden sollen. Das Projekt wird nicht realisiert, weil es nicht bezahlbar ist.


Der Votant verweist auf die heutige Situation in Bezug auf die Standorte von Hallenbädern [die entsprechende Folie wird aufgelegt] . Es ist festzustellen, dass in Basel-Stadt und in der Agglomeration Hallenbäder vorhanden sind, wobei es jedoch bei verschiedenen Bestrebungen zur Schliessung gibt. Im Oberbaselbiet und im Laufental gibt es keine Möglichkeit, den obligatorischen Schwimmunterricht durchzuführen. Aus diesem Grund sollte pro Wahlregion ein anständiges Hallenbad gebaut werden. Der Kanton soll einen entsprechenden Kostenteiler mit den umliegenden Gemeinden planen. Selbstverständlich müssen die Gemeinden Bereitschaft zeigen. Der Kanton muss mit dem Gemeinden sprechen. Es müssen die Bedürfnisse abgeklärt werden. Zweckgemeinschaften sind mit der Charta von Muttenz heute möglich. Der Votant ist der Meinung, dass solche Zweckgemeinschaften auch im Bereich Sport möglich sein müssen, weil es sich auch um eine lebensrettende Massnahme handelt, wenn jemand schwimmen kann.


Damit eine Prüfung des Anliegens möglich ist, wandelt der Votant die Motion in ein Postulat um.


Caroline Mall (SVP) ist der Meinung, Marc Bürgi schiesse weit über das Ziel hinaus. Grundsätzlich geht es dem Motionär um den obligatorischen Schwimmunterricht. Die Argumentation glich jedoch einem Rundumschlag und war etwas diffus. Die Familie der Votantin schwimmt auch gerne. Und trotzdem ist es nicht zu verantworten, dass die Gemeinden die Voraussetzungen für den obligatorischen Schwimmunterricht schaffen müssen.


Anstatt diese Aufgabe an die BKSD zu delegieren, können die Erziehungsberichtigten, bzw. die Eltern oder Grosseltern in die Pflicht genommen werden. In der Freizeit schwimmen zu lernen ist günstiger und macht wahrscheinlich auch mehr Spass.


Zusammenfassend ist die Idee interessant. Es handelt sich dabei aber sicherlich nicht um eine Kantonsaufgabe. Zudem sind die Gelder nicht vorhanden. Der Vorstoss ist deshalb weder als Postulat noch als Motion zu überweisen.


Miriam Locher (SP) erklärt, die SP-Fraktion begrüsse die Förderung des Schwimmunterrichts in der Primarschule. Was die Form der Forderung angeht, gehen die Meinungen in der Fraktion auseinander. Die Kosten einer solchen Forderung sind bekannt. Gleichwohl ist es schwierig, wenn finanzielle Argumente der Sicherheit der Kinder gegenüber gestellt werden. Bedauerlicherweise sind viele der in der Motion aufgeführten Punkte nicht umsetzbar.


Bei der Auslegung des obligatorischen Schwimmunterrichts sieht die Votantin verschiedene Möglichkeiten, welche gleichwohl zu einer Verbesserung der Wassersicherheit und Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen beitragen würden. Beispielweise könnte das monatliche Schwimmen für obligatorisch erklärt werden. Auch saisonale Ansätze wären denkbar. Zudem könnte der Anreiz für die Eltern erhöht werden, damit sie ihre Kinder in einen Schwimmkurs schicken.


Das von Marc Bürgi angeschnittene Thema verdient es, dass man sich weiter damit beschäftigt. Es muss alles dafür getan werden, dass die Anzahl der Kinder, die nicht schwimmen können, nicht weiter zunimmt.


Die finanziell angespannte Situation des Kantons lässt zurzeit keine Investitionen in dieser Höhe zu. Das führt dazu, dass die SP-Fraktion keine einheitliche Meinung hat.


Sabrina Corvini-Mohn (CVP) verweist darauf hin, dass in den 60er- und 70er-Jahren viele Schulhäuser gebaut wurden. Oft wurde gleich auch noch ein Hallenbad gebaut. Heute stehen sechs von acht Hallenbäder im Bezirk Arlesheim. Sie geraten immer mehr in den Fokus, weil die Standortgemeinden Sparpakete schnüren müssen und Hallenbäder leider nicht kostendeckend sind.


Die CVP/EVP-Fraktion findet das Schwimmenlernen wichtig, hält aber gleichzeitig die Eigenverantwortung hoch. Die Fraktion teilt die Ansicht von Caroline Mall, dass Eltern einen Teil der Verantwortung übernehmen müssen, damit ihre Kinder schwimmen lernen. Das Schwimmenlernen fängt lange vor der Schule an. Die Votantin macht momentan selber die ersten Erfahrungen - Stichwort «Baby-Schwimmen».


Wenn nun in allen Bezirken Hallenbäder gebaut wurden, wäre dies auch logistisch eine Herausforderung. Die Kinder müssten mit einem Bus zum Hallenbad gefahren werden, damit sie kurz schwimmen können. Danach müssten sie wieder zurück transportiert werden. Die Votantin weiss persönlicher Erfahrung aus Oberwil, wo das Schwimmbad gleich neben dem Schulhaus steht, was für ein Stress dies für die Schülerinnen und Schüler ist - insbesondere im Winter, wenn die Haare geföhnt werden müssen, geht viel Schulzeit verloren, in der die Kinder schlussendlich gar nicht im Wasser sind.


Aus diesem Grund kann die CVP/EVP-Fraktion die Motion nicht unterstützen. Ob das Postulat im Sinne einer Auslegeordnung unterstützt wird, wurde in der Fraktion nicht diskutiert.


Balz Stückelberger (FDP) stellt klar, es sei wichtig, dass Kinder schwimmen lernen. Allerdings ist interessant, dass dies offenbar nur in einem geheizten Hallenbad möglich sein soll. Verschiedene Gemeinden wurden bereits angesprochen. Arlesheim ist keine arme Gemeinde. Arlesheim geht es u.a. darum gut, weil in den 1980er-Jahren der Mut vorhanden war, das Hallenbad zu schliessen. Damit musste das Fass ohne Boden nicht weiter getragen werden.


Es hat sehr schöne Schwimmbäder in der Region. Das Joggeli-Bad öffnet schon bald. Im Schwimmbad in Arlesheim kann von Mai bis September geschwommen werden. Unter diesen Voraussetzungen ist es zumutbar, dass Kinder im Freibad schwimmen lernen. Es sei auch an die Eigenverantwortung appelliert. In den Sommerferien finden jeweils die Schwimmkurse der SLRG statt. Die Kinder des Votanten haben da Schwimmen gelernt - ganz ohne Hallenbad. Mit der Umsetzung der Motion müssten etwa CHF 100 Mio. ausgegeben werden. Das ist völlig übertrieben und absolut sinnlos.


Michael Vollgraff (Grüne) erklärt, die grüne Fraktion könne sich mit dem ersten Teil der Forderung von Marc Bürgi einverstanden erklären - die Einführung des obligatorischen Schwimmunterrichts. Das steht auch im Lehrplan 21: «Die Schülerinnen und Schüler können sicher schwimmen.» Insofern ist dies beinahe verpflichtend.


Hallenbäder zu bauen, erachtet die grüne Fraktion aus den genannten Gründen als wenig realistisch.


Der Votant kann ein Postulat unterstützen, damit der Regierungsrat aufzeigen kann, wie schwimmen gefördert werden kann. Es könnten bspw. Gutscheine abgegeben werden, damit Kinder in ihrer Freizeit den Schwimmunterricht besuchen können. Wenn alle Kinder sicher schwimmen könnten, würden sich allenfalls diverse Fragen klären, die aktuell bei den Sekundarschulen und Gymnasien bezüglich Schulausflügen an offenen Gewässern offen sind. Dieses Thema sorgt zurzeit bei der Bevölkerung für Verunsicherung.


://: Der Landrat lehnt das Postulat 2014/177 mit 51:15 Stimmen bei sechs Enthaltungen ab.


[ Namenliste


Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei


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