Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2017
Nr. 1206 |
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[2. Lesung]
2016-270 vom 13. September 2016 Vorlage: Teilrevision des Personalgesetzes - Bericht der Personalkommission vom 17. Januar 2017 - Beschluss des Landrates vom 26. Januar 2017: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrates vom 9. Februar 2017: < beschlossen; FGR > > Gesetzestext |
Der Landrat hat an seiner letzten Sitzung die erste Lesung mit Änderungen abgeschlossen, erklärt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne): Es wurde die Verfassung gemäss Regierungsvorschlag beschlossen; mit Ausnahme von § 38a – hier wurde dem Kommissionsantrag Folge geleistet. Die Gesetzesfassung nach der ersten Lesung liegt auf den Pulten auf.
– Zweite Lesung Personalgesetz
Titel und Ingress keine Wortmeldungen
I.
§ 19 Absatz 3
Die SVP stellt den Antrag, auf die Version der Kommission zurückzukommen, sagt Dominik Straumann (SVP). Dieser Antrag gilt sinngemäss für sämtliche Paragrafen, die in der Sache an § 19 anschliessen (genau gleich wie der Antrag vor zwei Wochen umgekehrt gestellt wurde).
Die SP lehnt den Antrag wenig überraschend ab, sagt Pia Fankhauser (SP). Es wurde an der letzten Sitzung abgestimmt; das Resultat war knapp – es gilt dennoch. Der Landrat hat auch relativ lange über jede juristische Version des Antrags diskutiert. – Es ist schlicht darauf hinzuweisen ist, dass man ein Gesamtpaket vorliegen hat. Mehrere Vorstösse sind in die Vorlage verpackt. Es ist ein austariertes Paket, das man mit den Sozialpartnern, also den Personalverbänden, geschnürt hat. – Die Regierung repräsentiert nicht unbedingt die Rednerin – es ist ja eine bürgerliche Regierung. Man könnte die Regierungsvorlage auch aus dieser Perspektive sehen. – Ein Wort zur letzmals geäusserten Behauptung der faktischen Unkündbarkeit: Der Staatsangestellte ist nicht unkündbar! 2016 gab es 26 Kündigungen und 161 einvernehmliche Trennungen (das sind auch Kündigungen). Wie jeder andere Betrieb auch ist der Kanton Baselland durchaus in der Lage, Leute zu entlassen. Man muss sich dagegen verwahren, dass es ein Kündigungsverbot gebe.
Die Version des Regierungsrats wurde wie gesagt mit den Sozialpartnern ausgearbeitet; die SP ist darauf eingeschwenkt, auch die Sozialpartner haben einen Schritt gemacht. Der Landrat soll jetzt bitte das Paket nicht gefährden. Das Staatspersonal ist nach all den ergriffenen Massnahmen nicht zu beneiden. Besonders SVP und FDP sind gebeten, ihre Verantwortung gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern wahrzunehmen.
Die FDP-Fraktion unterstützt den Rückkommensantrag der SVP, sagt Andrea Kaufmann (FDP). Man ist immer noch der Meinung, dass die Variante der Kommission in eine gute Richtung geht. Die Arbeitnehmerrechte sind im OR sehr gut definiert – zudem kennt es einen sachlich und zeitlich gut ausgebauten Kündigungsschutz.
Oskar Kämpfer (SVP) will [dies an Pia Fankhauser] nicht erneut parteipolitische Diskussionen anfangen. Aber: Es stimmt nicht, was gesagt wurde. Es ist nicht so, dass der SVP-Antrag plötzlich zu einem Hire-and-Fire führt. Es gilt immer noch das Verwaltungsrecht, selbstverständlich auch bei der Kündigung. Es ist immer noch ein überproportionaler Schutz da. Man hat auch eine Verantwortung gegenüber den Angestellten; insofern sie in ein moderndes Verwaltungsrecht überführt werden können, das den neuen Anforderungen entspricht. Verschiedene Anwesende waren bei der Diskussion in der Kommission dabei. Man hat dort eine austarierte Lösung gefunden; man hat den Antrag der Regierung besser in die Balance gebracht. Darum ist zu hoffen, dass heute eine Mehrheit für ein modernes Verwaltungs- und Kündigungsrecht zustande kommt – und für ein modernes Personalrecht insgesamt: Worüber man heute abstimmt, ist übergeifend; es geht nicht nur um Kündigung und Begründung nach OR.
Pascal Ryf (CVP) ist sich bewusst, dass man letztmals einen Pyrrhus-Sieg gefeiert hat. Aber natürlich gibt man nicht auf; damit man auch dieses Mal knapp durchkommt. – Wenn man die Berichterstattungen nach der letzten Landratssitzung gelesen hat, so hatte man den Eindruck: Es bleibt alles beim Alten. Interessanterweise haben die SP und die Gewerkschaften den Vorschlag der Regierung, das Wort «insbesondere» in § 19 einzufügen, vehement bekämpft. Weil sie gesagt haben: Das ist eine zu krasse Lockerung des Kündigungsschutzes. Jetzt, liebe SVP und FDP, ist es doch super, dass Gewerkschaftsbund und Linke einen Schritt auf die bürgerliche Seite zukommen und sagen: Das ist ein Kompromiss, die Kröte kann man schlucken – § 19 mit dem Wort «insbesondere» wird akzeptiert. Es ist nicht so, dass alles beim Alten bleibt!
Beim Gespräch im Vorfeld mit dem SVP-Fraktionspräsidenten zeigte sich, dass nicht allen ganz klar ist, was die PLK-Version bedeutet: Man kann – auch wenn man das dem Volk jetzt vorgaukelt – nicht telquel nach OR kündigen. Vorher war zu hören: Das ist doch super, wenn man eine Kündigung nicht mehr begründen muss. Das ist falsch! Das hat man letztmals hier drinnen klar thematisiert. Man muss eine Kündigung weiterhin begründen – sonst ist sie nicht verfassungs- und verhältnismässig. Der Vorschlag der PLK reicht eben nicht aus. Deren Regelung ist nicht aufs öffentliche Recht zugeschnitten.
Die Regierung hat einen guten Kompromiss vorgelegt, der bitte unterstützt werden soll. Im Vorfeld war von gewissen SVPlerinnen und SVPlern zu hören, dass sie eigentlich für die Regierungsfassung sind; die Partei hat aber diktatorisch beschlossen, man müsse in ihrem Sinne stimmen [Zwischenrufe]. Ja, es ist gut, wenn die SVP sich aufregt. Es ist zu hoffen, das gewisse Leute auf ihr Herz hören. – Es soll ein Zeichen gesetzt werden für ein modernes Kündigungsrecht – ein Zeichen auch an die Kantonsangestellten, dass man ein sinnvolles Kündigungsrecht hat und die Arbeit schätzt [Tischklopfen].
Die Fraktion GLP/Grün-Unabhängige lehnt den Vorschlag der Personalkommission und den Antrag der SVP ab, sagt Regula Steinemann (glp). Man ist gegen eine analoge Anwendung des Privatrechts. – Letztes Mal (die Rednerin war abwesend) wurde offenbar gesagt, das OR kenne einen guten ausgebauten, sachlichen Kündigungsschutz (man hat es heute nochmals gehört) – das muss man in Abrede stellen. Unser Arbeitsrecht ist im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern sehr liberal. Das hat mit der Tradition, der Sozialpartnerschaft und den Gesamtarbeitsverträgen zu tun, die ein gewisses Gegengewicht schaffen.
Das OR als normalen Standard anzuschauen, ist schlicht falsch. Man hat mittels GAV für etliche Branchen unzählige Verbesserungen geschaffen, sowohl den Kündigungsschutz als auch die Sperrfristen betreffend. Insofern kann man nicht sagen, das OR stelle den privatwirtschaftlichen Standard dar. – Man muss zudem nochmals die konkreten Konsequenzen beleuchten. Es war das letzte Mal seitens SVP und FDP vom Wunsch nach einem liberaleren Kündigungsrecht die Rede. Klar ist aber, dass sich selbst bei Verweis auf die analoge Anwendung des Obligationenrechts nichts am öffentlichen Anstellungsverhältnis und an den Gesetzen ändert, die Anwendung finden. Das heisst: Selbst wenn ein Gemeinwesen privatrechtlich handelt und privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ausstellt, ist es an die Grundsätze des öffentlichen Interesse, der Verhältnismässigkeit, der Rechtsgleichheit und des Willkürverbots gebunden. Dies bedeutet, dass ein Kündigungsschutz allein nach OR für das Gemeinwesen gar nicht in Frage kommt. Es kann keine Kündigungsfreiheit la OR geben. Anders als im Privatrecht – ein wichtiger Punkt – verbleibt die Beweislast beim Kanton (im OR muss der einzelne Arbeitnehmer die Missbräuchlichkeit beweisen, was nicht ganz einfach ist). Es ist zu bezweifeln, dass dies zu Ende gedacht wurde.
Eine Verschlechterung ist die Anpassung der Sperrfristen an das OR (wie man das tun kann). Bislang waren es 90 Tage und je nach Anstellungsdauer 180 Tage. Auch hier hat man aber etwas übersehen. In der VO über die Lohnansprüche der Mitarbeiter/innen bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit/Unfall) heisst es in § 6: Der Lohnanspruch erlischt erst bei Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit, spätestens aber nach Ablauf der Lohnzahlungspflicht gemäss §§ 3 und 4. Wenn man das anschaut, gibt es überhaupt keine Änderung. Man hat keine Krankentaggeldversicherung mehr – und das heisst: Der Kanton müsste weiter zahlen. – Die geplante neue Regelung bringt aber bei den befristeten Arbeitsverhältnissen bis 14 Monate eine Änderung mit sich. Diese Personen werden schlechter fahren. Sie haben keine Krankentagversicherung mehr und nach Ablauf der Lohnzahlungsfrist fallen sie in ein Loch.
Wenn man die privatwirtschaftlichen Bedingungen einführen möchte, dann soll man das bitte mit allen Konsequenzen tun: Weit über 90 % aller Betriebe haben eine Krankentaggeldversicherung. Das heisst: Man muss auch wieder eine Krankentaggeldversicherung einführen. – Insofern ist man klar gegen den Vorstoss und gegen den Vorschlag der PLK. Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Weg erscheint adäquat, zweckmässig und aus rechtlicher Sicht haltbar.
Das Votum von Regula Steinemann hat viele Gedanken von Andrea Heger (EVP) vorweg genommen. – Die Fraktion Grüne/EVP wird klar gegen den SVP-Antrag stimmen. Bereits in der Vernehmlassung haben beide Parteien der Änderung der Regierung zugestimmt. Man ist aber gegen weitergehende Änderungen. Beide Parteien sind der Ansicht, dass der Vorschlag der Regierung ein Kompromiss ist. Es ist ein Entgegenkommen – aber in einem moderaten Rahmen. Man kann mit der Variante der Regierung zeigen, dass die Arbeit des Personals sehr geschätzt wird; dass man es nicht vor den Kopf stossen will, indem man klare Verschlechterungen einbaut, wie sie in der Variante der PLK drin sind. In der Version der PLK geht es eben nicht nur um § 19, es sind auch §§ 20a und 26 (fristlose Kündigung, Kündigung zur Unzeit) betroffen.
Regula Steinemann hat ausführlich aufgezeigt, welche Folgen es hat, wenn man den PLK-Vorschlag annimmt, sagt Regula Meschberger (SP). Man staunt, wenn hier von «modernem Kündigungsrecht» oder «modernem Personalrecht» gesprochen und dann auf das OR verwiesen wird. Was ist denn dort so modern? Regula Steinemann hat deutlich darauf hingewiesen: Viele moderne Lösungen hat man heute in den Gesamtarbeitsverträgen – das sind Erweiterungen der Bestimmungen des OR. Wenn man jetzt einen sogenannt modernen Kündigungsschutz will und § 19 im Sinne der PLK formuliert, so hat dies eben auch Auswirkungen auf die andern §§, die Andrea Heger erwähnt hat.
Es geht doch darum, dass der Kanton erstens ein guter Arbeitgeber ist und zweitens gute Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Es ist wichtig, dass die staatlichen Dienstleistungen auf beste Art wahrgenommen werden – da muss man doch nicht davon reden, dass Kündigungsbestimmungen verändert werden müssen. Weil jeder Arbeitgeber, der auf sich hält und gute Arbeitnehmer will, dafür sorgt, dass er gute Leute bekommt. Und Pia Fankhauser hat es aufgezeigt: Auch beim Kanton gibt es Kündigungen, wenn es nicht funktioniert. Dem Kompromissvorschlag der Regierung (die Sozialpartner sind auch dafür, dass man das «insbesondere» einfügt) stimmt man zu. Alles andere ist ein Tritt ans Bein des Staatspersonals.
Dominik Straumann (SVP) sagt an die Adresse von Pascal Ryf, er unterstelle, dass man das Amtsgelöbnis nicht einhalte und nicht jeder Fraktionskamerad seine Meinung äussern könne. Man hat keinen Fraktionszwang. Solche Vorwürfe sind hier drinnen zu unterlassen. Inhaltlich: Es ist störend, dass viele Votanten, jetzt auch Andrea Heger, als Direktbetroffene, die nach dem entsprechenden Recht angestellt sind, sich nicht zurückhalten und sich für den eigenen Schutz aussprechen. Es gibt genug Kameraden in den Fraktionen, die das Geschäft vertreten könnten.
Vor einer Woche hat der Redner zufällig einen alt Landrat getroffen, der die Diskussion mitgehört hat. Er hat gesagt, es habe ihn fast verrissen vor dem Lautsprecher; er hätte am liebsten in die Debatte eingegriffen. Wem dient der Kündigungsschutz? Seine Worte: den faulen Eiern, die es den guten Arbeitern schwer machen. So stösst man die Leute vor den Kopf! Ein Gruss von Alain Tüscher! – Der Kündigungsschutz (die Worte von Alain Tüscher sind zu teilen) dient denen, die ihre Arbeit nicht machen. Wer einen guten Job hat, muss keine Angst haben, dass er willkürlich entlassen wird. Das ist nicht die Haltung des Kantons. Die Ängste sind nicht zu sehen. Man kann der Version der PLK klar zustimmen.
Pia Fankhauser (SP) verwahrt sich dagegen, dass gewisse Leute nicht sagen dürfen sollen, was Meinung ist. Man ist allesamt angelobt als Mitglied des Landrats – und nicht als Mitglied irgendeines Berufsstandes. Es gilt für alle das gleiche Recht – das heisst: Man darf sich für ein Gesetz einsetzen, dass schlussendlich für alle gilt. Steuern, Margarethenstich etc.: Darf man sich auch hier als Direktbetroffene nicht dazu äussern? Diese Diskussion hatte man letztmals schon in epischer Länge: Oskar Kämpfer hat voller Stolz gesagt, man habe sich überlegt, wie es mit dem Rederecht der Betroffenen stehe – und von einer Einschränkung abgesehen. Und jetzt kommt Dominik Straumann damit. Was soll das? Und die Sache mit den «faulen Eiern» kann man aufhören (es sollen bitte Namen genannt werden, damit man mit diesen Personen direkt diskutieren kann) – die Möglichkeiten der Kündigung wurden vorher aufgezeigt; zudem soll es eine Lockerung geben. Ein Kündigungsverbot gibt es nicht. Leute, die ihre Leistung nicht erbringen, können nach einem geregelten Verfahren gekündigt werden – jetzt schon und nachher etwas besser.
Balz Stückelberger (FDP) will in der Sache selber nicht nochmals das Wort ergreifen. Eine Replik aber auf das Votum von Regula Steinemann: Es ist der PLK selbstverständlich bewusst, dass man nur über das Personalgesetz abstimmt. Falls es zu nachgelagerten Unverträglichkeiten kommen sollte, wäre dies selbstverständlich im Rahmen der Normenhierarchie zu bereinigen. Das ist aber kein Widerspruch.
Andrea Heger (EVP) gibt Dominik Straumann direkt Antwort: Die Fraktionen sind frei in der Wahl ihrer Sprecherinnen oder Sprecher. Für dieses Geschäft wurde eben die Rednerin ausgewählt, obwohl sie Staatsangestellte ist. Wenn jemand anders das Votum halten würde, wäre es vielleicht geharnischter – die Rednerin ist sich ihrer Doppelrolle bewusst und hält sich zurück. Es gibt zudem andere Abstimmungen – gerade vorher bei der Aufhebung der Amtszeitbeschränkung –, bei der gewisse Leute mitgemacht haben, obwohl sie selber betroffen sind.
Regula Steinemann (glp) erwidert an Balz Stückelberger: Der Einwand ist der Rednerin durchaus bewusst. Genau das ist der Knackpunkt. Man hat nur die halbe Wahrheit auf dem Tisch. Weil es nachher in den Verordnungen vermutlich nochmals zu Anpassungen und Verschlechterungen kommt. Das ist aber nicht offen kommuniziert.
Auch zu dieser Abstimmungsfrage liegen Anträge auf namentliche Abstimmungen aus den Fraktionen SVP, SP und FDP vor, erklärt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion, auf die Kommissionsvariante zurückzukommen, mit 44:44 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten ab.
Mit Ja gestimmt haben |
Blatter, Brodbeck, Brunner Rosmarie, Bürgin, Buser, Dürr, Epple, Eugster, Frey, Graf, Häring, Herrmann, Hiltmann, Hofer, Hollinger, Inäbnit, Kämpfer, Karrer, Kaufmann Andrea, Klauser, Lerf, Mall, Meier, Richterich, Riebli, Ritter, Schafroth, Schenker, Schinzel, Schneider, Spiess, Stohler, Straumann, Strub, Stückelberger, Thüring, Trüssel, Tschudin, Uccella, Vogt, Weibel, Wenger, Wirz, Wunderer |
Mit Nein gestimmt haben |
Abt, Altermatt, Augstburger, Bammatter, Bänziger, Beeler, Brenzikofer, Brunner Roman, Bühler, Candreia, Dudler, Fankhauser, Fritz, Gorrengourt, Hänggi, Häuptli, Heger, Hotz, Huggel, Kaufmann Urs, Keller, Kirchmayr Jan, Locher, Maag, Meschberger, Meyer, Mikeler, Müller, Oberbeck, Rüegg, Ryf, Scherrer, Schoch, Schweizer Kathrin, Schweizer Hannes, Steinemann, Stokar, Stoll, Strüby, von Sury d'Aspremont, Werthmüller, Wiedemann, Würth, Zempf |
Abwesend waren |
Kirchmayr Klaus, Ringgenberg |
Keine weiteren Wortmeldungen.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung Gesetzesänderung
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Personalgesetzes mit 82:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Mit Ja gestimmt haben |
Abt, Altermatt, Augstburger, Bammatter, Bänziger, Beeler, Blatter, Brenzikofer, Brodbeck, Brunner Roman, Brunner Rosmarie, Bühler, Bürgin, Buser, Candreia, Dudler, Dürr, Epple, Eugster, Fankhauser, Frey, Fritz, Gorrengourt, Graf, Hänggi, Häring, Häuptli, Heger, Herrmann, Hiltmann, Hofer, Hotz, Huggel, Inäbnit, Kämpfer, Karrer, Kaufmann Andrea, Kaufmann Urs, Keller, Kirchmayr Jan,Klauser, Lerf, Locher, Maag, Meier, Meschberger, Meyer, Mikeler, Müller, Oberbeck, Richterich, Ritter, Rüegg, Ryf, Schafroth, Schenker, Scherrer, Schinzel, Schneider, Schoch, Schweizer Kathrin, Schweizer Hannes, Spiess, Steinemann, Stohler, Stokar, Stoll, Straumann, Strub, Strüby, Stückelberger, Tschudin, Uccella, Vogt, von Sury d'Aspremont, Weibel, Wenger, Werthmüller, Wirz, Wunderer, Würth, Zempf |
Mit Nein gestimmt haben |
Thüring, Trüssel, Wiedemann |
Enthalten haben sich |
Hollinger, Mall, Riebli |
Abwesend waren |
Kirchmayr Klaus, Ringgenberg |
://: Die Motionen 2013/101 und 2013/027 werden stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei