Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2017
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2016-366 vom 17. November 2016
Postulat von Andrea Kaufmann-Werthmüller, FDP-Fraktion: Verlängerung Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses für die Schulleitung: von drei auf sechs Monate - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrates vom 9. Februar 2017: < überwiesen > |
LandratspräsidentPhilipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.
Caroline Mall (SVP) sagt, dass man heute morgen eigentlich schon genug über Kündigungsschutz geredet habe. Das Postulat dünkt die Votantin relativ einseitig aufgegleist. Man könnte es auch umgekehrt sehen: Wenn eine Schulleitung findet, jemand sei nicht mehr tragbar, soll dann diese Person sechs Monate lang weitergetragen werden? Ausserdem scheint damit auch der Schulrat geschwächt zu werden. Im Postulat wird angenommen, dieser habe in drei Monaten zu wenig Zeit, um ein anständiges Bewerbungsgespräch zu führen, Inserate zu schalten etc. Vielleicht liegt das aber auch am wenig effizienten Schulrat, was einen dazu inspirieren könnte, ihn bei den nächsten Wahlen auszuwechseln. Zudem funktionieren die Gemeinden sehr unterschiedlich. Es scheint der Votantin fraglich, dass mit einer Heraufsetzung der Kündigungsfrist auf sechs Monate das Problem gelöst werden kann. Man darf nicht vergessen, dass es manchmal die adäquate Person gerade nicht auf dem Markt gibt. Diese Situation kehrt innert sechs Monaten nicht zwingend.
Die Votantin appelliert, den Schulrat nicht zu schwächen. Sie ist auch überrascht, dass die Regierungsrätin das Postulat entgegen nehmen möchte, gerade wegen der grossartigen Kündigungsfrist. Würde man es umkehren, müsste der Kanton oder die Gemeinde dafür bezahlen. Das kann es nicht sein. Deshalb ein Appell an die Vernunft, den Schulrat nicht zu schwächen, sondern ihn aufzuwerten. Wenn er gut zusammengesetzt ist, ist er durchaus in der Lage, seiner Aufgabe nachzukommen. Es scheint der SVP-Fraktion überflüssig, mit Prüfen und Berichten zusätzlich Arbeit aufzubürden.
Andrea Kaufmann (FDP) glaubt, dass wohl alle dasselbe Ziel eint: Eine gute bzw. starke Schule Baselland. Dazu benötigen die Schulen eine professionelle, kompetente und führungsstarke Schulleitung. Kündigt ein Schulleitungsmitglied, stehen der Schulrat wie auch die Schule vor einer grossen Herausforderung und unter Zeitdruck, die Stelle rechtzeitig mit einer qualifizierten Person wieder zu besetzen. In der aktuellen Praxis ist ein gewisser Zeitrahmen unabdingbar, wenn der Schulrat das Anstellungsverfahren gemäss Handbuch umsetzen soll. Zudem ist die Auswahl an valablen Kandidatinnen und Kandidaten viel grösser, je früher eine Stelle ausgeschrieben werden kann. Falls es beim ersten Mal mit einer Anstellung nicht klappt, kann ein Schulrat erneut ausschreiben, ohne jemanden anzustellen, nur um eine Schulleitung zu komplettieren.
Dies wird nicht nur Vorteile bringen. Die Postulantein ist sich auch bewusst, dass die Verlängerung insbesondere nur für Schulleitungen innerhalb der Gruppe der Staatsangestellten gelten würde. Sie ist aber der Regierung für die Bereitschaft dankbar, ihren Vorstoss entgegen zu nehmen, um zu prüfen und zu berichten – zum Wohl einer guten Schule Baselland.
Roman Brunner (SP) erinnert Caroline Mall daran, dass es nicht darum gehen soll, den Schulräten Kompetenzen zu nehmen. Es geht darum, einen Wechsel in der Schulleitung besser planbar zu machen. Die SP-Fraktion wird das Postulat deshalb unterstützen.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion das Postulat unterstützt. Sie möchte, dass die Betriebsleitung in der Schule gut und stark ist, weshalb diese Verlängerung angemessen erscheint. Es ist dennoch wichtig, es erst zu prüfen. Dies ist sicher nicht einfach, da das Ganze doch mit der Schultätigkeit zusammenhängt und die betreffenden Personen auch lehrtätig sind. Deshalb ist ratsam, genau hinzuschauen.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) gibt bekannt, dass auch die Fraktion der Grünen Unabhängigen/glp einer Überweisung zustimmt. Das Problem ergibt sich dann, wenn eine Schulleitung eine Anstellung sehr kurzfristig kündet, z.B. Mitte oder Ende April auf Ende Juli. In dieser Zeit findet extrem viel Vorbereitung für das nächste Schuljahr statt. Kündigt nur einer von vier Schulleitern, ist das noch kein GAU. Wenn aber eine Gesamtschulleitung den Leitungsposten aufgibt, kann dies für eine Schule zu einem enormen Problem führen. Die Planbarkeit ist sicher wesentlich grösser, wenn die Kündigungsfrist beidseitig gesehen etwas länger dauert als drei Monate.
Es handelt sich um ein Postulat, das geprüft und worüber berichten werden kann. Dann lässt sich immer noch entscheiden, was man damit tun möchte.
Florence Brenzikofer (Grüne) unterstützt namens der Fraktion Grüne/EVP das Postulat.
Paul R. Hofer (FDP) ist meistens derselben Meinung wie Andrea Kaufmann. In diesem Fall aber ist er entschieden dagegen. Der Kanton Baselland hat rund 2000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wird nun für eine Kategorie eine Ausnahme gemacht, stösst man eine Türe auf, so dass beim nächsten Mal wieder Ausnahmen verlangt werden. Für die Personalpolitik kann das nicht gut sein. Deshalb ein dezidiertes Nein von seiner Seite.
Rolf Richterich (FDP) wehrt sich ebenfalls gegen die Überweisung des Postulats. Überlegt man sich, welche Stellung eine Schulleiterin oder ein Schulleiter innerhalb des Kantonsbetriebs hat, muss man konstatieren, dass es sich nicht um den absoluten Top-Job handelt. Notabene gibt es auch auf dieser Stufe Stellvertretungen. Zudem bindet man sich mit sechs Monaten gegenseitig extrem lang. Für gewisse Leute ist es auch unattraktiv und schwieriger zu wechseln. Drei Monaten sind beiderseits eine gute Kündigungsfrist. Das Problem ist, dass bei einer neuen Anstellung die andere Person ebenfalls sechs Monate Kündigungsfrist hätte. Somit wird das Problem nur verschoben. Am Schluss bleibt sowohl auf der einen als auch der anderen Seite eine Vakanz. Der Vorschlag mit den sechs Monaten ist nicht durchdacht.
Andreas Dürr (FDP) macht sich ebenfalls gegen eine Überweisung des Postulats stark. Das Ganze beruht auf einem Trugschluss. Dies sieht man auch in der Privatwirtschaft. Möchte einer gehen, dann möchte er gehen. In diesem Fall möchte er möglichst schnell gehen. Legt man ihm aber Ketten an, stinkt es ihm und er macht einen relativ lausigen Job. Als Arbeitgeber kann der Votant aus leidvoller eigener Erfahrung sagen, dass man ständig am Verhandeln mit der betreffenden Person ist darüber, wann er denn nun endlich gehen darf. Denn er möchte gehen, nicht bleiben. Die andere Gemeinde, die ihm für die neue Stelle zugesagt hatte, hat ebenfalls einen Bedarf – und möchte diese Person möglichst schnell haben. Dies führt zu dauernden Diskussionen.
In der Wirtschaft hatte man früher gedacht, man könne die CEO mit langen Kündigungsfristen binden. Inzwischen bestehen diese Fristen ausschliesslich zum Schutz des Arbeitnehmers, damit er noch möglichst lange Lohn ziehen kann. Es gilt: Möchte einer gehen, möchte er gehen. In diesem Moment hat er äusserlich wie innerlich gekündigt. Wenn er nicht mehr arbeiten möchte, freut er sich vielleicht sogar aufgrund der langen Kündigungsfristen, denn dann kommt die Freistellung zur Diskussion. Wie aber soll man mit einem solch demotivierten Schulleiter die nächste Saison planen? Im Sport ist es auch so, dass ein Trainer oder Spieler geht, wenn er möchte oder muss – unabhängig davon, was in seinem Vertrag steht. Auch ein Schulleiter wird nicht besser, indem man ihm Fesseln anlegt. Soll er weiterziehen, während man gute, motivierte neue Personen holt.
Andrea Heger (EVP) glaubt nicht, dass man bei einer Kündigung innerlich alles abgehakt hat. Es gibt auch solche, die künden – und anschliessend freiwillig trotzdem ihre Arbeit erledigen oder etwas zu Ende bringen, auch wenn sie aus Familiengründen zuhause wären.
Bei diesem Postulat geht es um ein Prüfen. Die Schulleitung kündigt grundsätzlich sowieso auf Ende des Schuljahres, ob im April oder im Dezember. Die Fraktion EVP/Grüne meint, eine längere Kündigungsfrist könnte den Schulen helfen, intern eine Lösung zu finden, weil es im Moment ohnehin nicht überall entsprechend ausgebildete Schulleitungen gibt. Wird der Schule rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, abzuklären, ob jemand noch in Ausbildung gesteckt werden kann, um nach den Sommerferien den Job zu übernehmen, wäre dies hilfreich. Geschieht dies frühzeitig, kann die zur Auswahl stehende Person ihr Pensum entsprechend anpassen. Geschieht es aber erst im April, ist das Pensum für das nächste Schuljahr womöglich schon vergeben. Zudem lässt sich nicht in allen Schulen sofort eine Stellvertretung finden, die in der Lage ist, über eine längere Zeit diesen Job zu leisten.
Aus diesem Grund ist ein Prüfen des Anliegens sinnvoll, um die Vor- und Nachteile aufgezeigt zu bekommen. Es heisst nicht, dass es dann auch so umgesetzt wird.
Christine Gorrengourt (CVP) verweist auf das Personalgesetz § 17 (Kündigungen), wo es heisst: «Im Anstellungsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden.» In Absatz 3 steht: «Die Kündigung kann jeweils auf Ende eines Monats, bei Lehrkräften nur auf Ende eines Schulsemesters ausgesprochen werden». Nun ist zu prüfen, ob die Schulleitung entsprechend einem normalen Lehrervertrag zu behandeln ist, oder ob eine längere Kündigungsfrist möglich ist. Dies ist im Moment nicht klar geregelt. Schon deshalb wäre ein Prüfen und Berichten sinnvoll, um zu wissen, wie mit den zwei verschiedenen Stellen, die von ein und der derselben Person eingenommen werden können, umzugehen ist.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) fand am Statement von Andreas Dürr total interessant, dass er gedanklich in der Privatwirtschaft steckt. Beim Lehrerjob hingegen funktioniert es ganz anders. Der Fall, dass eine Schulleitung kündigt und die Schule verlässt, hat der Votant in seiner Schule noch nie erlebt. Schulleiter kündigten entweder, weil sie pensioniert werden, oder sie kündigten als Schulleiter, um wieder normale Lehrer sein zu können. Bis auf ganz wenige Ausnahmen (und in der Sekundarschulen praktisch immer) sind Schulleiter Lehrpersonen, die davon für ein paar Stunden entlastet sind, um daneben noch den Schulleitungsjobs zu erledigen. Noch vor sechs oder sieben Jahren hiess es, dass es in einer Schule nicht nur zwei Schulleiter geben solle, sondern (bei Sekundarschulen in der Grösse von Muttenz oder Allschwil) fünf oder sechs, die alle einen kleinen Teil vom Ganzen übernehmen, um sich nach fünf oder zehn Jahren wieder dem Lehrerdasein zuwenden zu können. Dies sollte eine Rochade ermöglichen. In der Tat hatte man in den letzten Jahren die Gruppe wieder auf wenige Schulleiter reduziert. Sie sind aber in erster Linie Lehrpersonen. Viele geben ihren Anteil an Schulleitung später wieder ab. Sie tun es nicht, weil sie demotiviert sind, sondern um wieder vermehrt Schule geben zu können. Die Schule hat aber dann ein grosses Problem, wenn ausgerechnet im April eine Mehrheit der Schulleitung (wie dies schon einmal geschah) geschlossen abgehen.
Rolf Richterich ist zu erwidern, dass eine Schulleitung nicht ohne Weiteres durch einen Stellvertreter zu ersetzen ist. Bei einem Wechsel geht ganz viel Knowhow verloren. Der Wechsel muss fliessend sein, damit das Knowhow übertragen werden kann, was eine sehr diffizile Angelegenheit ist. Für einen reibungslosen Wechsel braucht es also eine lange Vorlaufzeit. Deshalb ist es richtig, das Postulat zu prüfen und darüber zu berichten. Der Votant geht davon aus, dass Monica Gschwind Vor- und Nachteile aufzeigen kann.
Marc Schinzel (FDP) möchte die Voten seiner Kollegen Dürr und Wiedemann mit einem Satz ergänzen: Die kürzere Kündigungsfrist hat den Vorteil, dass sich die Schulleiter rascher durch Frauen ersetzen lassen.
Oskar Kämpfer (SVP) findet am Postulat erstaunlich, dass die Regierung es sogar entgegen nehmen möchte. Liegt es wohl daran, dass es nicht mehr so viele Geschäfte gibt und sie sich Aufgaben zuschanzen möchte? Klar ist auf jeden Fall, dass praktisch jede Stelle (und vor allem jene des Schulleiters) anders beschaffen ist. Die Vorgesetzten, sprich die Wahlbehörde, sollen im Bedarfsfall eine vernünftige Lösung finden, die nicht in Übergangslösungen gipfeln kann und jeweils doppelt kostet. Deshalb ist das Prüfen und Berichten überflüssig.
Rolf Richterich (FDP) hat vergessen zu sagen, dass er sieben Jahre lang als Schulratspräsident des Gymi Laufen amtete. Dabei hatte er auch einige Wechsel erlebt und kennt das von Jürg Wiedemann erwähnte Thema gut, wie eine Stelle neu zu besetzen ist und welche Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Markt sind. Dort handelt es sich aber nicht um Teil-, sondern um Vollschulleitungen, die noch etwa zwei Stunden pro Woche Schule geben.
Somit kommt man auch langsam zum Kern des Problems mit den Schulleitungen und Schulräten: Das Ganze ist viel zu kleinräumig organisiert. Es muss auf beiden Ebenen stärker professionalisiert werden – damit die Schulleitung dem Begriff Leitung auch nachlebt. Es wäre falsch, zu denken, man könne ein bisschen Schulleitung machen und daneben noch im Lehrerkolleg tätig sein. An diesem Denken krankt die Schule und kranken die Schulleitungen. Das Problem ist, dass es zu wenig qualifizierte Personen am richtigen Ort gibt. Es ist sogar fragwürdig, ob die Schulleitungen überhaupt mit Lehrerinnen und Lehrern bestückt sein sollen, oder ob die Arbeit nicht vielmehr von Managern in einer Geschäftsleitung erledigt werden kann. Anschliessend lässt sich immer noch beurteilen, wie viele Monate die Kündigungsfrist betragen soll. Der Schwerpunkt muss sein, dass die Schulen richtig durch regionalisierte und professionalisierte Schulräte und Schulleitungen geleitet und geführt werden. Somit erhält man für weniger Geld eine bessere Leitung als heute, und zudem weniger Knatsch in den Gremien mit ihren unklaren Kompetenzen zwischen Gemeinde-, Schulrat und Schulleitung.
Linard Candreia (SP) möchte wieder zum Postulat zurück kommen und findet, dass es einer Prüfung wert wäre. Es geht darum, den Fächer zu öffnen, zu schauen, was die anderen Kantone tun. Es würde sich lohnen.
Paul R. Hofer (FDP) mit einer Replik auf Jürg Wiedemann: In einer Schule mit fünf verschiedenen Schulleitern muss ein totales Chaos herrschen. Alleine die Zeit, die es braucht, um sich gegenseitig zu informieren! Ein solches Szenario ist nicht einzusehen. Deshalb ist Rolf Richterich zu unterstützen in seiner Forderung nach professionelleren Schulleitungen und Schulräten. Der Votant geht davon aus, dass die Direktion von Monica Gschwind im Zusammenhang mit «Compliance» dieses Thema angehen wird. Das Postulat braucht es nicht.
Wenn in einer Organisation mit 2000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen solche Ausnahmen möglich gemacht werden, folgt eine Ausnahme der nächsten, bis am Schluss das Personalreglement tausend Seiten stark ist. Lasse man die Vernunft walten und stimme Nein.
Andreas Dürr (FDP) stellt fest, dass er vom Schulwesen offenbar wirklich nicht viel versteht, dass er kein Intimus der Schule ist – schliesslich war er damals, mit 19 Jahren, froh, als er sie für immer verlassen konnte. Das, was Jürg Wiedemann erzählt hat, ist interessant: Er hat es so dargestellt, dass man als Lehrer zwischendurch mal Schulleiter wird, und dann wieder zurück wechselt. Für den Votanten wäre logisch, dass dieses Vorgehen mit dem Kollegium oder dem Schulrat abgesprochen wird. Diese Situation schreit fast nach einer partnerschaftlichen, einvernehmlichen, kollegialen Lösung zwischen Schulrat, Schulleitung, Kollegen etc. Dass in einem solchen System mit starren (und sogar noch längeren) Kündigungsfristen gearbeitet werden soll, ist schlicht nicht nachzuvollziehen.
Matthias Häuptli (glp) haut in dieselbe Kerbe wie Jürg Wiedemann und entgegnet Andreas Dürr, dass das Problem gar nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betrifft. Es gehen sicher alle darin einig, dass eine Kündigungsfrist von sechs Monaten für Schulleitungen nicht das Gelbe vom Ei ist. Trotzdem ist die Überweisung des Postulats gut. Das Problem ist, dass die Schulleitungen Verträge haben, die ihnen erlauben, mit drei Monaten Kündigungsfrist auf Ende Semester wieder ins Glied zurückzutreten. Es gibt in diesem Fall nicht dasselbe Commitment, als wenn man bei Aufgabe des Postens gleichzeitig seinen Job als Lehrer aufgeben würde. Es existiert vielmehr eine relativ niedrige Schwelle, um wieder ins Glied zurückzutreten. Dies mag gelegentlich dazu führen, dass gleich ein ganzes Schulleitungsgremium in corpore auf Ende Semester zurücktritt, was die Anstellungsbehörden in die Bredouille bringt. Es ist deshalb sinnvoll, dieses Problem anzuschauen. Womöglich ist es nicht mit einer Erweiterung der Kündigungsfrist auf sechs Monate zu lösen; vielleicht heisst die Lösung vielmehr, dass man als Schulleiter eine längere Amtszeit zu absolvieren hat – was nicht heisst, dass man vorher nicht schon das Arbeitsverhältnis gesamthaft kündigen könnte, aber dass zumindest eine Rücktrittsmöglichkeit ins Glied des Lehrerkollegiums nicht in dieser Form möglich wäre. Dies sollte man anschauen.
Caroline Mall (SVP) möchte darauf hinweisen, dass in diesem Fall der Kanton wieder die Führerrolle übernehmen und bestimmen würde, wie lange die Kündigungsfrist sein soll. Es gibt im Kanton 86 Gemeinden, jede funktioniert etwas anders, es gibt unterschiedliche Schulratsgremien und Schulleitungen. Einige suchen einen Unternehmer, wie Rolf Richterich angedeutet hatte; die anderen suchen einen Pädagogen. Insgesamt ist man also sehr vielseitig und vielfältig unterwegs. Christine Gorrengourt hat richtig darauf hingewiesen, dass eine Heraufsetzung der Frist möglich ist. In solchen Momenten sind Kann-Formulierungen sehr sinnvoll, weil man sich damit an der Vielfältigkeit der Gemeinden orientieren kann. Werden dem Kanton nun aber wieder Steuerungsmassnahmen überlassen – was bereits mit dem Prüfen und Berichten eines Postulats geschieht – werden die einzelnen Gemeinden aussen vor gelassen. Es ist zu bedauern, dass man den Gemeinden diese Freiheit nicht lässt. Die Votantin ist überzeugt, dass die Gemeinden letztlich alle irgendwie anders funktionieren. Besteht aber auf Gesetzesebene schon eine Kann-Formulierung, ist eine Prüfung des Postulats überflüssig.
Thomas Eugster (FDP) fand das Votum von Matthias Häuptli sehr gut und fragt deshalb die Postulantin, ob das Postulat nicht erweitert werden könnte, um das Problem des Übergangs einzubeziehen.
Für Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) hat die Diskussion gezeigt, dass es tatsächlich noch einige Fragen gibt, die man stellen, und Stellen, die man beleuchten muss. Aus diesem Grund war sie auch bereit, das Postulat entgegen zu nehmen. Würde man die Kündigungsfrist erweitern, wären die Schulleiterinnen und Schulleiter tatsächlich die einzige Personalgruppe im Kanton mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Es wurde aber noch ein anderer Punkt erwähnt: Viele Schulleiter haben zusätzlich ein kleines Lehrer-Teilpensum, das sie bis zu einer 100-Prozent-Anstellung aufstocken. In diesen Fällen gilt es zu prüfen, ob die Kündigungsfrist ans Schuljahr oder ans Semesterende zu koppeln wäre.
Mit der Entgegennahme des Postulats ginge es nur um Prüfen und Berichten, damit eine Auslegeordnung ermöglicht wird, die aufzeigt, wo man steht, und welche Rolle in diesem Zusammenhang die erwähnte Kann-Formulierung spielt.
Zur Professionalisierung von Schulleitungen und Schulräten ist zu sagen, dass man sich diesem Thema derzeit mit einem Projekt genannt Führungsstrukturen in den Schulen annimmt. Man wird zu gegebener Zeit mehr davon hören. Rolf Richterich hatte vorgeschlagen, dass Schulleitungen sich auf ihre Arbeit konzentrieren und keinen Unterricht geben sollten. Das kann die Votantin nachvollziehen. Allerdings wirft dies gleichzeitig die Ressourcenfrage auf, da nicht an allen Schulen Schulleitungspensen von 100% bestehen. Hierzu gäbe es vieles zu bedenken.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2016/366 mit 40:38 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei