Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2017
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2016-251 vom 6. September 2016
Vorlage: Finanzierung Umsetzung kantonale Neobiota-Strategie - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 31. Januar 2017 - Beschluss des Landrates vom 9. Februar 2017: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, die Neobiota-Strategie Baselland sei mit dem Landratsbeschluss zur Vorlage 2014/197 vom Landrat einstimmig verabschiedet worden. Mit dem gleichem Beschluss wurde der Regierungsrat beauftragt, eine Finanzierungsvorlage zu erarbeiten, wie die Strategie umgesetzt werden soll. Diese Vorlage liegt nun vor. Die Kosten für die zwölf Massnahmen belaufen sich für die ersten fünf Jahre auf fast CHF 4 Mio. Unter Berücksichtigung der aktuellen, finanziellen Lage des Kantons erachtet der Regierungsrat die Umsetzung als nicht so prioritär, als dass sofort begonnen werden müsste. Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass die Neobiota-Strategie BL richtig ist. Sie kann nachvollziehen, dass der Regierungsrat die Zusatzmassnahmen aus finanziellen Gründen auf die Bilanz der Planungsperiode 2020-2024 verschieben will. Unterdessen gibt es auch auf Bundesebene eine Neobiota-Strategie. Deshalb wird im Beschluss darauf hingewiesen, dass die kantonale Strategie auf die Bundesstrategie abgestimmt werden soll. Das ist keine grosse Sache, da die Strategien schon ziemlich deckungsgleich sind. Der Kanton macht bereits heute Einiges; rund eine halbe Million Franken wird in die ursprüngliche Neobiotenbekämpfung investiert. Im Landratbeschluss ist festgehalten, dass auch diese Bemühungen bereits geltend gemacht werden sollen, um Bundesmittel abzuholen. Die Umwelt- und Energiekommission beantragt einstimmig, mit 13:0 Stimmen, dem geänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
– Eintretensdebatte
Susanne Strub (SVP) sagt, in der SVP-Fraktion sei die Zustimmung nicht einstimmig. Die Strategie liegt vor und die entsprechenden Kosten sind bekannt. Man möchte Bundesgelder abholen. Aber auch die Kassen des Bundes sind nicht übervoll. Die Fraktion wird nicht geschlossen zustimmen.
Hannes Schweizer (SP) sagt, das Gleiche gelte für die SP-Fraktion. Im Grundsatz stimmt sie der Analyse der Ausganglage zu, ein Finanzierungsmodell zur Neobiota-Strategie vorzulegen. Das hat die Regierung gemacht. Für die zusätzlichen Massnahmen werden CHF 3.9 Mio. in einem Zeithorizont von fünf Jahren benötigt. Dieses Geld wird ab 2020 beantragt. In der Kommissionsberatung ist zum Ausdruck gekommen, dass die bestehenden Mittel (CHF 500'0000) weiterhin eingesetzt werden. Die verschiedenen Dienststellen mussten selbstkritisch eingestehen, dass die Möglichkeit, beim Bund Gelder abzuholen, bisher zu wenig ausgeschöpft wurde. Allerdings ist das auch erst seit 2016 möglich. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass die Leistungen, auch diejenigen der Gemeinden, welche bis jetzt vorgenommen werden, als Grundlage dienen, um Bundesgelder abzuholen. Dafür ist die Koordination das A und O. Die zuständige Regierungsrätin hat der Kommission zugesichert, dass das erfolgen wird. Die Mehrheit der SP-Fraktion ist mit der Umsetzung des Verpflichtungskredits nicht glücklich und wird in der Detailberatung entsprechende Anträge stellen.
Christine Frey (FDP) sagt, die FDP-Fraktion unterstütze den Kampf gegen Windmühlen.
Rahel Bänziger (Grüne) findet das Bild eines Kampfes gegen Windmühlen gut. Allerdings sollte mit diesem Kampf nicht bis 2020 oder noch länger gewartet werden - in der Vorlage steht «fühestens». Die Pflanzen wachsen weiter und kolonialisieren weiteres Gebiet und sind immer schwerer wegzubringen. Je länger gewartet wird, desto schlimmer wird die Bedrohung. Es ist wirklich eine Bedrohung, wenn man sieht, wie die Uferböschungen durch die Neobioten destabilisiert werden. Die Haltung ist kurzfristig. Jetzt wird gespart, aber in fünf oder acht Jahren wird das Ganze noch viel mehr kosten, da auf einer viel grösseren Fläche viel mehr Neobioten bekämpft werden müssen. Eventuell sind bis dahin schon Schäden eingetreten, wenn die Uferböschungen dem Hochwasser nicht mehr standhalten. Man darf nicht so lange warten. Die Votantin stellt den Antrag, das «frühestens» unter 1. zu streichen, so dass die zusätzlichen Massnahmen auf die nächste Finanzierungsperiode, aber nicht weiter, verschoben werden. Die Grüne/EVP-Fraktion wird der Vorlage sonst nicht zustimmen.
Der leicht abgeänderte Beschluss soll unterstreichen, dass die kantonale Strategie mit der des Bundes koordiniert werde, sagt Christine Gorrengourt (CVP). Gleichzeitig soll nicht mehr Geld ausgegeben werden, da die Gelder momentan nicht verfügbar sind. Das wurde akzeptiert. Da wo es möglich ist, sollen die Gelder des Bundes angenommen werden, welche für Projekte zur Verfügung stehen, die der Kanton sowieso durchführt und damit verstärkt werden können. Wenn der Kanton das nicht macht, werden die Bundesgelder nicht gespart, sondern einfach für andere Projekte in einem anderen Kanton gesprochen. Die Fraktion will bei der Kommissionsversion bleiben, die den Kanton nicht mehr kostet. Es soll das gemacht werden, was möglich ist, so dass möglichst wenig zukünftige Schäden entstehen.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) erklärt, die Fraktion glp/GU-Fraktion teile die Position von Rahel Bänziger und lehne die Vorlage deswegen ab. Es ist wirklich ein Problem – vor allem wenn der Kanton lange zuwartet.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hat es schon mehrmals gesagt, wenn das Thema Neobiota und Neobioten-Bekämpfung im Landrat diskutiert wurde: Es ist nicht so, dass der Kanton überhaupt nichts macht. Der Kanton macht das Mögliche im Rahmen des ordentlichen Unterhalts. Wenn man die jährlichen Ausgaben des Sicherheitsinspektorats, des AUE, des Tiefbauamts und der Abteilung Natur- und Landschaft zusammen zählt, ergibt sich ein Betrag von über CHF 0.5 Mio, welcher bereits jetzt jährlich für die Bekämpfung der Neobioten aufgewendet wird. Dazu kommt der Aufwand der Gemeinden, die die Neobioten auf ihrem Gebiet bekämpfen. Wenn nun eine Erhöhung der Mittel gewollt ist, geht das darüber hinaus. Natürlich werden in der Strategie Massnahmen vorgeschlagen, wie das gemacht werden kann. Hier geht es um Massnahmen, die der Kanton auf seinen Grundstücken verwirklichen kann. Es entbindet die Gemeinden und die privaten Grundbesitzer nicht davon, dass sie auf ihrem Gebiet ebenfalls arbeiten müssen. Die Gemeinden und die privaten Waldbesitzer und Grundstückeigentümer werden beraten. Schulungen werden angeboten. Auf der Internetseite sind Informationen aufgeschaltet. Aber es kann nicht sein, dass der Kanton die Neobioten auch bei den Gemeinden bekämpft. Es wurde aufgezeigt, wie es gemacht werden soll. Die Gelder sollen frühesten im Finanzplan 2020-2024 eingestellt werden. Regierungsrätin Sabine Pegoraro bittet um Zustimmung.
Für das Protokoll:
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei
Christine Gorrengourt (CVP) äussert sich als Gemeindevertreterin. Die Gemeinden und Privaten sollten etwas machen. In der Massnahme Nr. 6 in der Strategie, «Rechtsgrundlagen», steht, dass der Kanton die rechtlichen Rahmenbedingungen hinterfragen und sinnvoll anpassen wird. Die Gemeinden haben zum Teil nicht die rechtliche Grundlage, um einzuschreiten. Die Gemeinden wären froh, wenn dort die gesetzlichen Bestimmungen angeschaut werden.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) informiert, die Regelung im kantonalen Gesetz gelte für alle. Wenn gemeindespezifisch etwas gemacht werden soll, muss das Gemeindereglement angepasst werden. Das kann der Kanton nicht machen. Wenn es ein Problem gibt, muss diesem nachgegangen werden. Es ist nicht vorstellbar, dass die Gemeinden aufgrund einer kantonalen Bestimmung daran gehindert werden, etwas zu machen.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass es zu Ziffer 1 einen Antrag auf Streichung des Wortes «frühestens» gebe.
Martin Rüegg (SP) informiert, dass auch die SP zwei Anträge stelle. Erstens sollen die Zahlen von «2020-2024» auf «2018-2022» geändert werden. Wird dies abgelehnt, soll «frühestens» durch«spätestens» ersetzt werden. Die Begründung wurde von Rahel Bänziger bereits geliefert: Die SP glaub ebenfalls, dass die Ausweitung des Problems nicht linear, sondern exponentiell erfolgen wird. Damit steigen auch die Kosten. Je länger gewartet wird, desto teurer wird es. Das kann nicht im Sinn des angesprochenen Finanzdirektoren sein.
://: Der Landrat lehnt die Änderung der Jahreszahlen von «2020-2024» auf «2018-2022» mit 47:37 Stimmen ab.
://: Der Landrat lehnt die Streichung des Wortes «frühestens» mit 43:41 Stimmen ab.
://: Der Landrat lehnt die Ersetzung des Wortes «frühestens» durch «spätestens» mit 47:36 Stimmen ab.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet darum, bei den zukünftigen Abstimmungen auch die Enthaltungen abzufragen.
Ziffern 2-4 keine Wortbegehren
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst den Landratsbeschluss zur Finanzierung der kantonalen Umsetzung der Neobiota-Strategie gemäss Kommissionsantrag mit 58:18 Stimmen bei sieben Enthaltungen.
Landratsbeschluss
Finanzierung kantonale Umsetzung Neobiota-Strategie
vom 9. Februar 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage des Kantons Basel-Landschaft wird die Umsetzung der budgetrelevanten zusätzlichen Massnahmen aus dem Massnahmenkatalog der kantonalen Neobiota-Strategie frühestens auf die nächste Finanzplanperiode 2020 – 2024 verschoben.
2. Die Umsetzung der Massnahmen aus dem Massnahmenkatalog der kantonalen Neobiota-Strategie wird weiterhin auf die nationale Neobiota-Strategie abgestimmt.
3. Es werden für die Umsetzung von Massnahmen möglichst Bundesmittel beantragt.
4. Dem Landrat wird im Jahresbericht des Sicherheitsinspektorates über die Umsetzung der Massnahmen aus der kantonalen Neobiota-Strategie jeweils berichtet.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei