Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007 |
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2006-176
vom 22. Juni 2006
Interpellation
von Philipp Schoch, Grüne: Bilanz Tempo 30
-
Schriftliche Antwort des Regierungsrates
vom
6. Februar 2007
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < erledigt >
Nr. 2299
://: Die von Philipp Schoch verlangte Diskussion wird bewilligt.
Philipp Schoch (Grüne) dankt für die Antworten zu seinen Fragen, welche er jedoch als zu schwammig bezeichnet. Leider zeigt sich auch hier wiederum, dass sich unser Kanton allzu oft hinter der Gemeindeautonomie versteckt. Mit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen könne viel erreicht werden, nicht nur im Bezug auf die Luftreinhaltung, sondern grundsätzlich für die Lebensqualität unseres dicht besiedelten Raums und vor allem auch für die Sicherheit der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen. Es wäre also wichtig, dass der Kanton sich mehr für Tempo 30-Zonen einsetzt, denn die Gemeinden sind diesbezüglich auf die Unterstützung durch den Bund und den Kanton angewiesen.
Marc Joset (SP) erwähnt eine im letzten Januar publizierte Nationalfondsstudie, welche aufzeigt, dass nicht nur ökologische, sondern auch soziale Gründe für Tempo 30-Zonen sprechen. Anwohnerinnen und Anwohner von verkehrsberuhigten Strassen fühlen sich sicherer und pflegen mehr Nachbarschaftskontakte. Die Wohnqualität erhöht sich also, was einem Standortvorteil entspricht und somit auch zur Wirtschaftsförderung zählt.
Die Balance zwischen Gemeindeautonomie und den verschiedenen im Kanton zuständigen Ämtern, um die Bundesweisungen umzusetzen und Bewilligungen zu erteilen, ist schwierig. In den letzten Jahren beobachtete Marc Joset, dass das Prozedere oftmals sehr langwierig war. Indirekt hänge dies bestimmt auch mit den recht unklaren Vorgaben zusammen. Die Kantone interpretieren die Bundesweisungen unterschiedlich und Marc Joset fände es wichtig, wenn die kantonalen Stellen mehr auf die einzelnen Gemeinden hören könnten und so individuellere Umsetzungen zuliessen. Als Beispiel nennt er die Situation, dass in einem Quartier jahrelang für die Einrichtung von Fussgängerstreifen für die Verkehrssicherheit von Schülerinnen und Schülern gekämpft wurde und wenn sie dann endlich eingerichtet waren, sollten sie bei der Einrichtung einer Tempo 30-Zone wieder abgeschafft werden. Dies sei nach Bundesweisung zwar korrekt, bewirke aber langwierige Diskussionen und gehe auch auf Kosten der Verkehrssicherheit von Kindern. Weiter existieren unterschiedliche Beurteilungen, ob Busse in Tempo 30-Zonen verkehren dürfen.
Im Vergleich zu anderen Kantonen hat Marc Joset den Eindruck, bei uns harze es bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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