Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007

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2006-268 vom 2. November 2006
Motion von Madeleine Göschke, Grüne: Anpassung der Lohneinreihung von Lehrkräften
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < abgelehnt >



Nr. 2272

Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) teilt mit, dass die Regierung es ablehnt, die Motion entgegenzunehmen.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) begründet die Haltung des Regierungsrates wie folgt:


Das Lohnsystem des Kantons Basel-Landschaft geht vom Grundsatz aus, dass für die Einreihung in eine Lohnklasse in erster Linie die ausgeübte Funktion massgebend sei. Für den Bildungsbereich haben sich die Sozialpartner damals allerdings darauf verständigt, dass für die Lohnfestsetzung das erworbene Diplom, also die formelle Qualifikation, die wesentliche Bestimmungsgrösse sei. Regierung und Landrat haben dieses Prinzip bestätigt.


Die Rechtsgrundlage für die Lohnklasseneinreihung der Lehrpersonen ist der Funktionskatalog, welcher sich als Anhang zur Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen findet. In dieser Grundlage ist geregelt, dass die Lohnklasseneinreihung bis zu drei Lohnklassen tiefer erfolgen kann, wenn die darin genannten stufenspezifischen Ausbildungsanforderungen nicht erfüllt sind. Die BKSD hat die Möglichkeit, andere gleichwertige Ausbildungen anzuerkennen. Diese Bestimmungen bringen zum Ausdruck, dass sich die Einreihungen der Lehrpersonen auf eine stufengerechte und damit auf eine aufgabenadäquate Qualifikation stützen.


Die Gymnasiallehrperson erlangt mit ihrer Ausbildung die Befähigung, in einem wissenschaftlichen Fach mit hohen Ansprüchen zu unterrichten. Am Gymnasium soll die Lehrperson vertieftes Wissen in einem bestimmten Themenbereich vermitteln. Demgegenüber verfügt eine Sekundarlehrperson über eine Ausbildung in drei Fächern mit erweiterten Ansprüchen, denn auf Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler wenn möglich von der gleichen Lehrperson in verschiedenen Fächern unterrichtet werden.


Die Vorgabe für eine Ausbildung in drei oder mehr Fächern auf der Sekundarstufe I war personalpolitisch bewusst gewollt und hat sich bis heute bewährt, sichert sie so den Sekundarschulen auch mehr Flexibilität beim Personaleinsatz.


Folgerichtig wird eine Lehrperson mit einer Ausbildung für das Gymnasium tiefer als eine Sekundarlehrperson eingereiht, wenn sie Unterricht an der Sekundarstufe I erteilt. Verfügt eine Gymnasiallehrperson über eine Nachqualifikation für den Unterricht auf Sekundarstufe I, so wird sie in der gleichen Lohnklasse eingereiht wie die Sekundarlehrperson. Die Anforderung an eine stufengerechte Qualifikation der Lehrperson gilt selbstverständlich auch für alle anderen Schulstufen.


Vor diesem Hintergrund beantragt die Regierung, die Forderung, Gymnasiallehrpersonen ohne Nachqualifikation in die gleiche Lohnklasse einzureihen wie Sekundarlehrkräfte, abzulehnen. Eine allfällige Neuregelung müsste im Rahmen einer Gesamtrevision und einer grundsätzlichen Neugestaltung des Lohnsystems geprüft werden und ist nicht als isolierte Massnahme zu thematisieren.


Motionärin Madeleine Göschke (Grüne) geht mit der Einschätzung des Regierungsrates nicht einig. Funktion und Qualifikation haben beide ihre Berechtigung, aber sie sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.


Wenn ein Gymnasiallehrer an einer Sekundarschule unterrichtet, so soll er den gleichen Lohn erhalten wie ein Sekundarlehrer. Es gibt auch einige Sekundarlehrer, die zwar eine Ausbildung in drei Fächern haben, aber lediglich in zwei Fächern unterrichten. Ehrlicherweise müsste eingestanden werden, dass es nur ums Sparen geht - es ist keine gerechte Ordnung.


Madeleine Göschke bittet den Landrat, die Motion zu überweisen.


Eva Chappuis (SP) erklärt, ihre Fraktion lehne den Vorstoss in Form einer Motion ab, denn sie wolle keine Einzelmassnahmen zugunsten von Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrern auf der Sekundarstufe I. Hingegen ist die SP bereit, ein entsprechendes Postulat mitzutragen und den Regierungsrat zu beauftragen, die gesamten Lehrerfunktionen nochmals zu prüfen, um eine Lösung zu treffen, welche die tatsächliche Arbeit honoriert und nicht nur die Abschlüsse. Damit riskiert man zwar, dass Lehrpersonen, die dringend einer Nachqualifikation bedürften, anders als unter dem geltenden System nicht mehr zu dieser Weiterbildung angespornt würden - allenfalls gibt es bessere Lösungen.


Die SP findet es auch stossend, dass bei einem Beruf das übliche Prinzip völlig über den Haufen geworfen wurde. Es sollte geprüft und darüber berichtet werden, wie das Ganze gelöst werden könnte, aber für alle Lehrkräfte und nicht nur für eine Kategorie.


Die SVP-Fraktion, so Hanspeter Ryser , schliesse sich der ausführlichen Argumentation der Regierung an und lehne die Motion ab.


Werner Rufi (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls gegen die Motion sei und diese auch in Form eines Postulates nicht unterstützen werde. Sie schliesst sich den Ausführungen von Regierungspräsident Urs Wüthrich an und erachtet es als wesentlich, dass eine Gesamtlösung im Vordergrund steht. Zwar ist das Anliegen der Motionärin zum Teil berechtigt, aber es ist lediglich ein Mosaik-steinchen. Die FDP ist für eine Gleichbehandlung, und mittels einer Motion kann keine Lösung gefunden werden. Auch ein Postulat wäre nicht sinnvoll. Es ist bereits einiges im Gange, weshalb es nicht geschickt wäre, jetzt einen einzelnen Bereich zu überprüfen.


Ivo Corvini (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion sei grundsätzlich dagegen, dass der Landrat einzelne Kriterien bei der Ausbildung zu einzelnen Berufen herauspicke und Änderungen im Lohngefüge vornehme. Wichtig ist die gesamte Sicht - wird vereinzelt etwas geändert, kann es sein, dass dadurch eine neue Ungleichheit geschaffen wird.


Zwischen Sekundarlehrern und Gymnasiallehrern besteht nicht nur hinsichtlich der unterrichteten Fächer ein Unterschied, sondern auch hinsichtlich der pädagogischen Ausbildung. Ein Gymnasiallehrer hat eine kürzere pädagogische Ausbildung, weshalb eine tiefere Lohneinstufung gerechtfertigt ist. Es ist keinem Gymnasiallehrer, der auf der Sekundarstufe I unterrichtet, verwehrt, sich nachzuqualifizieren; dadurch erhält er den gleichen Lohn wie ein Sekundarlehrer.


Die Fraktion unterstützt die Regierung in dieser Angelegenheit und ist dafür, die Motion abzulehnen.


Jürg Wiedemann (Grüne) möchte zwei Korrekturen anbringen. Die Lehrberechtigung für das Gymnasium - dies an die Adresse Ivo Corvinis - kann auf zwei Arten erlangt werden: Entweder kann man direkt den Abschluss als Oberlehrer machen oder man kann ein Diplom erlangen, z.B. in phil. II, und dieses umwandeln lassen. Die Oberlehrer im alten System haben die genau gleiche pädagogische Ausbildung wie die Mittellehrer.


Ferner ist zu bemerken - dies zu einer Aussage von Regierungspräsident Urs Wüthrich -, dass sehr viele Mittellehrer auch nur zwei Fächer unterrichten, weil es schwierig ist, in drei Fächern ein ausreichendes Niveau zu erreichen.


Auch die Aussage bezüglich Nachqualifikation stimmt so nicht. Es gibt Gymnasiallehrer, die vier Fächer unterrichten - zwei, die sie voll abgeschlossen haben, und zwei, für die sie sich nachqualifiziert haben. Trotzdem werden sie nicht besser eingereiht, weil die Nachqualifikation nur zwei statt der drei Jahre, welche der offiziellen Ausbildungszeit für Mittellehrer entsprechen, gedauert hat.


Jürg Wiedemann empfindet es als stossend, dass Lehrkräfte, die genau die gleiche Arbeit in der genau gleichen Qualität leisten, unterschiedliche Löhne erhalten. Wie Eva Chappuis richtig gesagt hat, muss eine ganzheitliche Lösung angestrebt werden. Persönlich ist auch er dafür, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird.


Madeleine Göschke (Grüne) hat aufgrund der Voten festgestellt, dass es noch mehr ihr bisher unbekannte Ungleichheiten gebe, weshalb erst recht eine Überprüfung des Gesamtkonzeptes erfolgen sollte. Sie ist bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat lehnt es mit 43 : 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, die in ein Postulat umgewandelte Motion 2006/268 zu überweisen.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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