Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2011
|
16
2010-398 vom 23. November 2010 [Abschreibungsvorlage] Vorlage: EuroAirport-Vorstösse - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 24. Juni 2011 - Beschluss des Landrats vom 8. September 2011 < beschlossen > |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) gibt dem Vizepräsidenten der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK), Hannes Schweizer, das Wort, um das Geschäft zu vertreten.
Hannes Schweizer (SP) schickt voraus, er sei immer für eine ausgewogene, faire und sachliche Berichterstattung. Sein Vorredner hat seine Sache sehr gut gemacht, aber in Bezug auf das Lobbying des Flughafens waren seine Erläuterungen nicht neutral und objektiv.
Persönlich hat Hannes Schweizer auch zwei Briefe erhalten - einen vom Gemeindeverbund Flugverkehr und einen vom Schutzverband. Im Weiteren hat er ein Inserat in der BaZ gelesen, das Einfluss nahm und dem Landrat empfahl, wie dieser abstimmen solle. Er stellt klar, dass es völlig legitim sei, solche Informationen zu erhalten, aber es dürfe nicht sein, dass von einer Seite eine ungebührliche Einmischung in die Abstimmung des Parlamentes stattfindet.
Nach der vorherigen Diskussion erübrigt es sich, noch lange über die Ausdehnung der Nachtflugsperre zu diskutieren. Die beiden Postulate, die dasselbe fordern, empfiehlt die Kommission zur Abschreibung.
Zum Postulat 2010/080 , welches verlangt, dass in der Nacht und am Sonntag keine Frachtflüge erfolgen, ist zu sagen, dass der zweite Teil der Forderung schon erfüllt ist: An Sonntagen sowie an gemeinsam in Frankreich und in der Schweiz begangenen Feiertagen gilt das Verbot bereits.
Was das verlangte Frachtflugverbot von 21.30 bis 07.00 Uhr angeht, hat die Kommission intensiv über die Vorteile und die Nachteile diskutiert. Die Kommission erachtete die Stellungnahme der Regierung, aber auch der Vertretung des Flughafens grossmehrheitlich als plausibel. Es ist tatsächlich so, dass Vollfrachtflugzeuge - es handelt sich meistens um viermotorige Propellerflugzeuge - einen übermässigen Lärm verursachen. Vollfrachtflugzeuge machen nur einen bescheidenen Teil des ganzen Flugverkehrs des EuroAirport aus - etwa 11% -, werden aber übermässig stark wahrgenommen. Die Vollfrachtflugzeuge fliegen meistens während des Tages; nur wenige starten nach 22.00 Uhr. Es gibt Ausnahmen: Am Freitag und Samstag fliegen die Frachtflugzeuge relativ häufig, da viele Frachten für den asiatischen Raum bestimmt sind und dort am Montag eintreffen sollten.
Die Kommission ist sich aber bewusst, dass der Lärm aufgrund der Frachtflüge enorm für die betroffene Bevölkerung ist. Gleichzeitig hat sie zur Kenntnis genommen, dass sich die Flughafen-Crew bemüht, den Lärm einzudämmen. Die Landegebühren haben noch nicht den erhofften Effekt gebracht. Allerdings ist es kaum so, dass eine Fluggesellschaft wegen der Bestimmungen des EuroAirport ihre Flotte auswechselt - die Schritte erfolgen langsamer. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Landegebühren nochmals zu erhöhen, um darauf hinzuwirken, dass leisere Flugzeuge eingesetzt werden. Die Boeings sind sowieso Auslaufmodelle, welche nach und nach sicher durch weniger laute Flugzeuge ersetzt werden.
Ein weiteres Postulat, 2008/134 , fordert die Regierung auf, zu prüfen und zu berichten - die Regierung hat das ausführlich getan. Die UEK hat Fachleute des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) in die Sitzung eingeladen. Eine schriftliche Stellungnahme genügte der Kommission nicht; das Misstrauen war zu gross, und die Widersprüche, die einige Kommissionsmitglieder entdeckt hatten, führten dazu, die drei Vertreter einzuladen.
Aus der Sicht der Kommission konnte einiges geklärt werden. Ein Beispiel: In den Medien entstand eine grosse Aufruhr, als am 30./31. Dezember 2010 trotz Rückenwind von 7 oder 8 Knoten plötzlich Flugzeuge von Norden her gelandet sind. Die Kommission liess sich über die Gründe aufklären und konnte schliesslich verstehen, warum es dazu gekommen war. Es ist nicht so, dass der EuroAirport Freude daran hätte, auf Südanflüge umzustellen, da dies zu Verzögerungen im Luftverkehr führt.
Warum ist es dazu gekommen? Für das ILS bestehen verschiedene Kategorien. Diese unterscheiden Wetterbedingungen, die vorherrschen müssen, damit die Landung auf dem ILS-Strahl möglich ist. Beim ILS15, also bei der Landung von Norden her, sind die Anforderungen weniger streng als beim Südanflug auf ILS 33. An den erwähnten beiden Tagen herrschte Nebel; die Sichtweite betrug weniger als 1000 Meter, und die Windgeschwindigkeit betrug 8 Knoten. Es ist einzig und alleine am Piloten zu entscheiden, wo er landet. Die Sicht hat beim Landeanflug oberste Priorität; sie ist also höher zu werten als die Windstärke. Ein Pilot kann bei 8 Knoten Rückenwind und schlechter Sicht entscheiden, dass er für die Landung auf einen anderen Flughafen ausweicht oder - in Anbetracht dessen, dass sein Flugzeug auf 10 Knoten Rückenwind zertifiziert ist und über die entsprechende Instrumentenausstattung verfügt - von Norden her landen.
Die Kommission ist aufgrund dieser konkreten Erklärungen zum Schluss gekommen, dass das ILS-Landeanflugsystem nicht eine Massnahme zur Lärmreduktion, sondern ein reines Sicherheitssystem für Landeanflüge darstellt. Sie brachte mit 11:1 Stimmen bei einer Enthaltung zum Ausdruck, dass das Postulat nicht nur formal abzuschreiben sei, sondern dass ihr die Ausführungen der Fachleute auch eingeleuchtet haben.
Thomas Bühler (SP) geht davon aus, dass die Meinungen gemacht sind und es ihm niemand übel nimmt, wenn er sich kurz fasst.
Die SP-Fraktion ist einstimmig der Meinung, dass das Postulat 2008/134 abgeschrieben werden soll. Es geht vor allem um die Sicherheit. Die UEK hat sich ausführlich darüber Gedanken gemacht und informieren lassen. Die SP ist zum klaren Schluss gekommen, dass die Politiker den Fachleuten nicht dreinreden sollen. Die Sicherheitserfordernisse gebieten eigentlich das heutige Regime.
Zum Postulat 2000/187 sind entsprechende Beschlüsse unter dem vorherigen Traktandum gefasst worden; der Vorstoss kann abgeschrieben werden.
Zum Postulat 2003/039 ist dasselbe zu sagen. Es ist diskutiert worden und sind Beschlüsse sind gefasst worden; die Meinung der politischen Behörde ist deutlich geworden. Die SP ist einstimmig der Meinung, dass der Vorstoss abgeschrieben werden sollte.
Beim Postulat 2010/080 fand ebenfalls eine ausführliche Diskussion statt. Die Fraktion ist sich hier nicht ganz einig geworden. Der Vorstoss ist geprüft worden, der Bericht liegt vor; unter diesem Aspekt könnte er abgeschrieben werden. Allerdings möchte die SP inhaltlich daran festhalten; es könnte durchaus noch mehr unternommen werden. Die Mehrheit der Fraktion ist der Meinung, dass der Vorstoss stehen gelassen werden sollte.
Susanne Strub (SVP) teilt mit, dass ihre Fraktion einstimmig für die Abschreibung der vier Postulate sei.
Thomas Schulte (FDP) erklärt, seine Fraktion sei ebenfalls dafür, die vier Vorstösse abzuschreiben.
Agathe Schuler (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion einstimmig dafür sei, das Postulat 2008/134 bezüglich Knotenregelung abzuschreiben. Die Empfehlungen basieren ja auf internationalen Normen der ICAO; das Ganze wurde durch die UEK intensiv geprüft.
Die beiden älteren Postulate 2000/187 und 2003/039 zur Nachtruhe können nach Meinung der Fraktion abgeschrieben werden, nachdem die Motion 2008/091 stehen gelassen worden ist.
Die Fraktion ist schliesslich grossmehrheitlich dafür, das Postulat 2010/080 stehen zu lassen, da sie diesbezüglich noch Handlungsbedarf sieht.
Laut Simon Trinkler (Grüne) ist seine Fraktion weiterhin bis mehrheitlich dafür, die beiden Vorstösse zum Nachtflugverbot stehen zu lassen.
Auch ist sie der Meinung, dass das Postulat 2010/080
stehen gelassen werden sollte. Es wäre schön, wenn die Frachtflüge am Sonntag auch ausgesetzt würden.
Die Fraktion ist gespalten, was das Postulat 2008/134 zum Thema Knotenregelung angeht. Dazu ist zu sagen, dass alle Flugzeuge bis zu einem Rückenwind von 10 bis 15 Knoten zertifiziert sind. Der Flughafen selber hat im Dezember 2010, als es um die Einhaltung der Anzahl Südanflüge gegangen ist, den Tatbeweis erbracht, dass Landungen bei einem Rückenwind von mehr als 5 Knoten möglich sind. In Basel käme es im Übrigen bereits zu einer beachtlichen Änderung bezüglich der Anzahl Landungen, wenn Nordlandungen bis zu 6,5 Knoten Rückenwind Usus würden. Dies hätte eine wünschenswerte Reduktion von fast 50% zur Folge. Die Fraktion bittet - gespalten eben -, das Postulat 2008/134 nicht abzuschreiben.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) leitet zur Abstimmung über.
* * * * *
UEK-Antrag Nr. 1: Nichtabschreiben der Motion 2008/091
[Die Motion wurde bereits im Rahmen der Vorlage 2011/213, Traktandum 15 , behandelt.]
UEK-Antrag Nr. 2: Abschreiben des Postulats 2008/134
://: Der Landrat spricht sich mit 65:5 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür aus, das Postulat 2008/134 abzuschreiben. [ Namenliste ]
UEK-Antrag Nr. 3: Abschreiben des Postulats 2000/187
://: Der Landrat spricht sich mit 64:11 Stimmen dafür aus, das Postulat 2000/187 abzuschreiben. [ Namenliste ]
UEK-Antrag Nr. 4: Abschreiben des Postulats 2003/039
://: Der Landrat spricht sich mit 60:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, das Postulat 2003/039 abzuschreiben. [ Namenliste ]
UEK-Antrag Nr. 5: Abschreiben des Postulats 2010/080
://: Der Landrat spricht sich mit 42:33 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, das Postulat 2010/080 abzuschreiben. [ Namenliste
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Back to Top