Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2012
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2012-155 vom 5. Juni 2012 Vorlage: Bericht der Petitionskommission an den Landrat zur Petition «Kein Angriff auf die Uni Basel» - Beschluss des Landrats vom 6. September 2012: < überwiesen an Regierungsrat > |
Soweit die allgemeine Ausgangslage. Hintergrund war aber eigentlich, dass die Studentenschaft nicht eine Einsparung von CHF 15 Mio. ab dem Jahr 2014 hinnehmen wollte. Diese Annahme beruhte jedoch auf einem Irrtum, wie man feststellen musste. Denn es ging grundsätzlich nicht um eine Einsparung ab diesem Zeitpunkt in der genannten Grössenordnung, auch wenn dies in der Vernehmlassungsvorlage zum EP so zu lesen war. Vielmehr lautete der Auftrag des Landrates klar, bei allen bikantonalen Verträgen total 10 Mio einzusparen - der Universitätsvertrag ist dabei nicht speziell erwähnt. Insofern ging es nicht um eine Einsparung bei der Universität im Besonderen; eine solche wäre im Jahr 2014 gar nicht möglich gewesen.
Im Universitätsvertrag ist des Weiteren vorgesehen, dass nach Abzug des Standortvorteils von Basel-Stadt das Restdefizit in Höhe von CHF 130 Mio. hälftig geteilt wird zwischen den beiden Kantonen. Diesbezüglich sollte im Auftrag des Landrates die Ressourcenkraft der beiden Kantone etwas eingehender untersucht werden, denn diejenige von Basel-Stadt ist erheblich stärker als die des Landkantons. Man macht sich daher Gedanken darüber, das Restdefizit anders aufzuteilen. Dies hat aber nichts mit der zur Diskussion stehenden Petition zu tun.
Die Kommission kam zum Schluss, dass angesichts der Tatsache, dass es über 120 Verträge zwischen den beiden Halbkantonen gibt, wohl kaum das Sparziel von CHF 10 Mio. konkret in einem bestimmten Umfang mit der Universität zu tun haben kann.
Die Petenten wurden angehört. Auch machte man sich in Zusammenhang mit dem Beschlussantrag an den Landrat folgende Überlegungen (siehe letzte Seite des Kommissionsberichts):
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Die Befürchtung der Petenten, es würden ab 2014 an der Uni Basel jährlich CHF 15 Mio. gespart, ist unbegründet.
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Der Regierungsrat hat mehrmals betont, nicht an der Bildungsinstitution Universität sparen zu wollen, sondern lediglich eine Verschiebung des Verteilschlüssels zur Übernahme des Restdefizits anzustreben.
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Der Standortvorteil von Basel-Stadt wird schon in der Defizitaufteilung, also vor der Berechnung des Restdefizits, abgegolten.
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Die Petition muss vom Regierungsrat berücksichtigt werden, d.h. der Appell, die wirtschaftliche und bildungspolitische Bedeutung der Hochschulen anzuerkennen und ihre Verantwortung für den Bildungsstandort Nordwestschweiz ideell und finanziell zu übernehmen, soll ernst genommen werden. Im Sinne dieser Erwägungen beantragt die Kommission die Überweisung der Petition an den Regierungsrat.
Rosmarie Brunner (SVP) und ihre Fraktion sind für eine Überweisung an die Regierung. Aber: Eigentlich hätten die unnötigen Kosten, welche die Petition wegen Falschinformationen und Falschinterpretationen verursacht hat, vermieden werden können.
Agathe Schuler (CVP) stimmt den Kernaussagen der Petition namens der CVP/EVP-Fraktion zu und wird eine Überweisung an die Regierung unterstützen. Ganz klar gab es einige Irrtümer und ein Missverständnis. Dieses tut aber nichts zur Sache in Bezug auf das fett gedruckte Anliegen der Petenten. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt zu.
Aus Hanni Huggel s (SP) Sicht hatte die unglückliche Formulierung im EP-Vernehmlassungspaket einen Vorteil. Denn es habe die Studierenden zusammen geschweisst, um dagegen anzutreten, dass auf ihre Kosten CHF 15 Mio. gespart werden. Es hat sich dann aber gezeigt, dass einige Missverständnisse vorhanden waren. Positiv zu werten ist jedoch, dass man die Studentinnen und Studenten anhören und ihre Anliegen aufnehmen konnte. Auch liess man sich darüber informieren, was genau Sache ist. Von Seiten SP ist nun sehr wichtig, dass die Regierung in diesem Zusammenhang zugesichert hat, die Universität zu unterstützen und keinen Leistungsabbau betreiben zu wollen. Die SP unterstützt eine Überweisung an die Regierung. So behalte der Regierungsrat bei den weiteren Verhandlungen mit Basel-Stadt die Anliegen der Studierenden immer im Hinterkopf.
Für Michael Herrmann (FDP) ist die Ausgangslage nach all dem Gesagten klar. Um ein paar Franken zu sparen, schlägt er aber Folgendes vor - und hofft dabei insbesondere auf Hannes Schweizers Gehör: Am Morgen habe man [insbes. die rechte Seite] sich durchgerungen, ein Postulat abzuschreiben, indem man sozusagen über den eigenen Schatten gesprungen sei. Nun frage sich, ob es sinnvoll sei, diese Petition an die Regierung zu überweisen, wenn sie dann anschliessend höchstwahrscheinlich in einer Schublade verschwinde. Befreien wir doch die Regierung von dieser Überweisung! Es ist allgemein bekannt und aufgelistet worden, um was es den Studentenorganisationen geht. Er stellt Antrag auf Abschreibung und Nichtüberweisung an die Regierung. Damit würde wohl niemand verrückt gemacht, meint er.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) teilt 50 % der Einschätzung von Landrätin Hanni Huggel; es ist gut, wenn sich die Studentinnen und Studenten für ihre Universität engagieren. Er würde sich aber wünschen, dass eine Haltung korrigiert wird, wenn man bemerkt, dass man einem Irrtum aufgesessen ist. Immerhin habe das Parlament jetzt die Chance, zu korrigieren. Nach den intensiven vormittäglichen Debatten darüber, was ein Postulat kann und was nicht in Zusammenhang mit den Beiträgen der Studierenden und zuvor mit der Simulation, könne er sich schlecht vorstellen, dass die Basis für ein Postulat ein Missverständnis oder ein Irrtum sein kann. Es sei nicht unbedingt seriös, ein solches Postulat an die Regierung zu überweisen. Nachdem die Gespräche geführt wurden und die Bildungsdirektion ausführlich zuhanden Petitionskommission Stellung genommen hat, empfiehlt er dringend, den Vorstoss abzuschreiben.
Hanni Huggel (SP) sieht es anders und findet es schlecht, wenn man nun anfängt, Petitionen, die gemäss Kommissionsbeschluss an die Regierung überwiesen werden sollen, quasi im Schnellverfahren abzuschreiben. Erstens schaffe man damit einen Präzedenzfall, zweitens ist sie der Ansicht, dass damit der Volkswille - auch wenn dem Ganzen ein Missverständnis zugrunde liegt - nicht ernst genommen wird. Sie rät ab und meint, die Regierung sollte dieses Papier trotz allem noch 'in der Schublade' behalten.
Agathe Schuler (CVP) schliesst sich ihrer Vorrednerin an. Denn im Gegensatz zu einem Postulat hat eine Petition keinen Bericht zur Folge. Hätte man als Petitionskommission gewollt, dass etwas unternommen wird, so hätte man eine Motion oder ein Postulat eingereicht. Mit der Überweisung an die Regierung nimmt man die Petition ernst. Die Anliegen der Petenten werden damit sozusagen bei der Regierung hinterlegt, ohne dass die Exekutive einen Bericht ausarbeiten muss.
://: Mit 34 : 28 Stimmen bei 2 Enthaltungen überweist der Landrat die Petition «Kein Angriff auf die Uni Basel » an den Regierungsrat. [ Namenliste ]
Landratspräsident Jürg Degen (SP) kommentiert, hoffentlich finden die noch eine Schublade, um das rein zu tun...
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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