Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass gemäss § 36 des Landratsgesetzes eine Parlamentarische Initiative, wenn sie von der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder vorläufig unterstützt wird, zur Vorberatung an eine Kommission überwiesen werde, die dann eine Vorlage erarbeitet – in diesem Fall die Finanzkommission.

Gemäss § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung kann der Regierungsrat zu einer Parlamentarischen Initiative Stellung nehmen. Im aktuellen Fall empfiehlt der Regierungsrat die Überweisung.

Die SP ist sich laut Urs Kaufmann (SP) bewusst, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nach dem Bundesgerichtsentscheid im Januar zirka 8 bis 9 Millionen Franken mehr Steuern bezahlen. Es scheint für die SP aber der falsche Anreiz zu sein, wenn das Geld über eine höhere Unterhaltspauschale den Hauseigentümern wieder mit der Gieskanne zurückverteilt werden soll. Die SP schlägt stattdessen eine viel intelligentere Lösung vor.

Im Rahmen einer Medienmitteilung konnte diese Woche vernommen werden, dass die Zukunft des Baselbieter Energiepakets völlig offen ist. Es braucht wieder einen Verpflichtungskredit oder kantonale Gelder, um das Erfolgsmodell Energiepaket weiterführen zu können. Ab 2018 soll man für jeden Energieförderfranken, den der Kanton einsetzt, zwei Förderfranken zusätzlich vom Bund erhalten, via CO2-Abgabe. Diese Abgabe bezahlte man so oder so. Hätte man aber die finanziellen Möglichkeiten nicht, um mit einem eigenen Energieförderkredit die Gelder zu sprechen, erhält man bei der Rückverteilung aus dem genannten Bundestopf nichts zurück. Und das wäre wirklich blöd, wenn man nur einzahlen, aber nichts zurückerhalten würde.

Die SP schlägt deshalb vor, die CHF 8 Mio. an zusätzlichen Steuereinnahmen zur Finanzierung des Energiepakets einzusetzen. Mit den rund CHF 8 Mio. an kantonalen Fördergeldern erhält man schliesslich aus dem CO2-Topf des Bundes CHF 16 Mio. Der Kanton hat also die einmalige Chance, mit einem Input von 8 Millionen am Schluss 24 Millionen Franken an jährlichen Fördergeldern zu erhalten, um das Energiepaket zu finanzieren.

Von diesen CHF 24 Mio. profitieren die Hauseigentümer, die anschliessend entsprechend Sanierungs- bzw. Energiemassnahmen umsetzen können. Das ist doch viel besser, als wenn nur die CHF 8 Mio. von Michi Herrmann via höhere Pauschalen verteilt werden.

Es müssen noch zwei andere Aspekte berücksichtigt werden. Einerseits wurden die Unterhaltspauschalen von 30 Prozent des Eigenmietwerts, die man nun wieder anstreben möchte, vom Bundesgericht als bereits sehr hoch bezeichnet – siehe Kanton Luzern. Man riskiert damit, dass man mit diesen hohen Pauschalansätzen erneut vor Bundesgericht landen und wieder unterliegen wird. Die Nachbarkantone liegen alle bei 20 Prozent, wie auch die meisten anderen Kantone der Schweiz. Heute hat der Kanton Basel-Landschaft 24 Prozent des Eigenmietwerts, die er als Pauschale einsetzen kann, womit man bereits höher als die Restschweiz liegt. Somit ist es erst recht sinnlos, sich einem bundesrechtswidrigen Bereich anzunähern.

Kommt hinzu, dass die 24 Millionen Franken Fördergelder, die man für das Energiepaket zur Verfügung hätte, erfahrungsgemäss etwa das Vierfache an Arbeit in der Region auslösen – in Form von Aufträgen für Baufirmen. Wie man vielleicht weiss, wird die hiesige Baubranche im Moment nicht gerade mit Aufträgen überrannt. Daher wäre es wichtig, wenn ab nächstem Jahr CHF 24 Mio. Fördergelder zur Verfügung stünden, wodurch etwa CHF 100 Mio. an Aufträgen ausgelöst würden. Somit ist der Vorschlag der SP der viel bessere Weg, indem das Mehr an Steuereinnahmen aufgrund des Eigenmietwertentscheids für das Energiepaket eingesetzt würden, da es die Staatskasse selber nicht hergibt.

Der Votant wünscht sich, dass die parlamentarische Initiative zugunsten dieses viel besseren Wegs aufgegeben wird.

Für Regina Werthmüller (parteilos) ist die Parlamentarische Initiative eher eine Zwängerei. Sämtliche Kantone und auch der Bund kennen einen Pauschalabzug für Liegenschaftskosten. Dieser beträgt in den meisten Kantonen und auch beim Bund 10 Prozent für bis zu 10-jährige Gebäude bzw. 20 Prozent für ältere Gebäude. Doch der Kanton möchte wieder einen Sonderzug fahren. Zwar erfolgte anlässlich der letzten Steuergesetzesrevision eine leichte Anpassung auf 12 Prozent bzw. auf 24 Prozent. Wenn nun wieder eine Erhöhung beschlossen wird, so wie das die Parlamentarische Initiative fordert, entfernt man sich noch weiter von einer einheitlichen Lösung, statt dass sich die Kantone einer solchen annähern.

Bemerkenswert dabei ist, dass diese Vorlage nun aus genau den Kreisen kommt, die sonst immer für Vereinfachung und Harmonisierung der Steuern sind. Für die Votantin ist klar, dass die Hauseigentümer gegenüber den Mieterinnen und Mietern nicht noch stärker bevorzugt werden dürfen. Deshalb lehnt sie die Parlamentarische Initiative ab.

Für Werner Hotz (EVP) ist ein gerechter Ausgleich zwischen dem Eigenmietwert und dem pauschalen Unterhaltsabzug sicher notwendig und soll fair ausfallen. Aus Sicht der EVP/Grüne-Fraktion sind die Werte von 25 und 30 Prozent allerdings ein Hüftschuss, der keinen Treffer landen kann. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 17. August 2012 entschieden, dass Pauschalabzüge im Umfang von 25% als ausgesprochen hoch, solche von über 30% als unhaltbar hoch einzustufen seien.

Um es mit Farben auszudrücken: Mit 25% bewegt man sich also im tieforangen Bereich und mit 30% im roten Farbenbereich in der Wahrnehmung des Bundesgerichts. Es ist deshalb zu vermuten, dass der Mieterverband bei Annahme dieser Initiative schon in den Startlöchern ist für den nächsten erfolgreichen Gang ans Bundesgericht.

Im Hinblick auf Lausanne wäre allen gedient damit, einen realistischen und bundesrechtskonformen Pauschalabzug festzulegen, der dann auch Bestand haben kann. Es kann nicht wirklich erstrebenswert sein, dass Baselland regelmässig den ersten Preis gewinnt in der Rubrik «welcher Kanton verliert die meisten Prozesse vor Bundesgericht». Darum der Appell an Landrat und Regierungsrat: Bringe man zwei Prozentwerte, die bundesrechtstauglich sind. Auf die bisherigen Werte von 12% und 24 % ist der Landrat ja auch nicht aus heiterem Himmel gekommen.

Falls eine minime Anpassung wirklich nötig sein sollte: Warum nicht 15% und 25% als moderate Anpassung zum Januarurteil? So erspart man sich viel Ärger und Ressourcen und bleibt erst noch glaubwürdig.

Aus diesen Gründen lehnt die Fraktion Grüne und EVP die Initiative mit diesen unrealistischen Prozentwerten ab.

Simon Oberbeck (CVP) sagt, dass seine Fraktion relativ lange über den Vorstoss diskutiert hatte. Einerseits unterstützt sie die Initiative, weil man findet, dass sie in die richtige Richtung geht. Auf der anderen Seite sollte die Regierung auch die Möglichkeiten haben, das Verfahren anzuschauen und allenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die CVP/BDP-Fraktion ist aber grundsätzlich und mehrheitlich für die parlamentarische Initiative. Bei einer Motion, obschon diese nicht zur Debatte steht, wäre man sogar einstimmig dafür.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) weist darauf hin, dass Liegenschaftsbesitzer den tatsächlichen Unterhalt abziehen können. Dies hat sich gegenüber der letzten Steuergesetzesrevision nicht geändert. Geändert hat sich, dass man unter dem Titel Unterhalt nicht mehr dasjenige pauschal abziehen kann, was zuvor möglich war – und zwar genau in jenen Jahren, in denen man keinen resp. nur marginalen Unterhalt hatte. Die Grundidee des Pauschalabzugs war es, dass bei nur wenig Unterhalt eine administrativ einfache Lösung möglich sein soll. Es ist aber korrekt, dass bei viel Unterhaltsarbeiten auch der effektive Abzug gelten soll.

Wenn es heute in diesem Landrat eine – von Andi Dürr früher ins Spiel gebrachte – Mogelpackung zu behandeln gibt, dann ist es mit Sicherheit dieser Vorstoss. Die Parlamentarische Initiative möchte nämlich nichts anderes, als dass man nach wie vor die effektiven Abzüge dann vornehmen kann, wenn viel ausgegeben wird. In jenen Jahren aber, in denen man nichts investiert, soll es einen möglichst hohen Pauschalabzug geben. Dies bewirkt, dass der Kanton den Häuschenbesitzern CHF 9 Mio. und in der Folge den Gemeinden nochmals CHF 5.6 Mio. schenkt. Urs Kaufmann und Werner Hotz haben darauf hingewiesen, dass es ein Bundesgerichtsurteil gibt, das klar sagt, dass derartig hohe Abzüge nicht tolerierbar sind.

Der Votant legt offen, dass er selber im Vorstand des Mieterinnen- und Mieterverbands ist. Werner Hotz deutete bereits an, dass sich der Vorstand damit befassen muss, ob man in diesem Fall den Weg ans Gericht gehen müsste, wenn die Initiative so umgesetzt wird, wie sie im Moment formuliert ist.

Es ist unanständig, wie diese Seite permanent und mantrahaft versucht, für ihre Klientel, die Häuschenbesitzer, das Maximum herauszuholen, damit diese nicht das zahlen müssen, was sie zahlen müssten, um in etwa so viel zu bezahlen wie die Mietenden. Das ist nicht korrekt, das ist eine Mogelpackung.

Michael Herrmann (FDP) hat als Politiker manchmal das Gefühl, dass seine Ohren lügen... Vor allem dann, wenn die Argumente so sehr an den Haaren herbeigezogen sind. Offenbar glaubt man, man habe eine Milchkuh vor sich, die man nicht einmal mehr melken muss, weil die Milch schon in der Kanne ist. Man bringt kreative Ideen ein, wie sich das unverhofft eingenommene Geld verteilen und über andere Kanäle in Energiepaket und so weiter umleiten lässt. So einfach ist es aber nicht.

Die abstrusen Argumente, die hier vorgebracht wurden, machen es nötig, etwas ins Detail zu gehen. Zur Parlamentarischen Initiative: Werner Hotz sei gesagt, dass sich ja später in der Finanzkommission darüber diskutieren lässt, ob man die Sätze anpassen soll, falls sie wirklich zu hoch wären. Es gibt aber keinen Bundesgerichtsentscheid, der besagt, dass diese Sätze zu hoch wären. Das Bundesgericht liess nur wissen, dass 25% hoch und 33% zu hoch sind. Es gibt kein Urteil, das das eine oder das andere verbietet.

Der Votant freut sich übrigens, wenn der Mieterverband so ideologisch argumentiert und allenfalls den Eigenmietwert unter Druck bringt. Wenn man am Schluss sogar den Eigenmietwert wegbringt, wäre der Votant einer der glücklichsten Menschen im Parlament. Weil dann der Finanzdirektor schauen muss, woher er das Geld nimmt, das heute die Eigenheimbesitzer bezahlen.

Zur Mathematik, die Jürg Wiedemann als Mathematiklehrer nicht unbekannt sein sollte: Der Votant führt Wiedemann gerne einmal vor, wie die meisten Liegenschaftsrechnungen heute aussehen. Seit fünf, zehn Jahren ist das Zinsniveau relativ tief. Angenommen: Eigenmietwert CHF 20'000, Schuldzinsen CHF 10'000, abzüglich pauschaler Liegenschaftsunterhalt CHF 5'000. Daraus ergibt sich, dass der normale Eigenheimbesitzer heute mehr Steuern bezahlt als der Mieter. Dies ist Fakt und lässt sich mathematisch zusammen zählen. Man höre auf zu erzählen, dass heute der Mieter gegenüber dem Hauseigentümer benachteiligt sei. Zwar dürfen jene, die in ihr Eigenheim investieren, diesen Betrag von den Steuern abziehen. Es ist doch aber völlig klar, dass man sein Eigenheim auf diese Weise schützt. Das ist werterhaltend. Alle anderen jedoch fahren heute schlechter.

Der Votant erledigt mit seinem Team pro Jahr 600 bis 700 Steuererklärungen. 80 bis 85 Prozent von ihnen bezahlen (wegen dem Eigenmietwert) heute mehr Steuern als die Mieter. Man höre also auf mit der Ideologie, wonach ein Mieter heute weniger bezahlt als ein Hauseigentümer. Es stimmt einfach nicht.

Am Schluss ist es nur fair und konsequent, wenn die Parlamentarische Initiative überwiesen wird. In der Finanzkommission wurde das Thema diskutiert. Da die Einfamilienhäuser bezüglich ihres Marktwerts eher etwas zu hoch eingeschätzt waren, und die Wohnungen etwas zu tief, erfolgte eine Anpassung, weil sie die 60 Prozent nicht erreichten. Damit der Finanzdirektor nicht zu viele Steuerausfälle hat, passte man auch noch die pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten an. Und jetzt, mit dem Bundesgericht im Rücken, ergreift man die Chance und meint, man könne das Geld wieder schön verteilen. So einfach geht das aber nicht. Der Votant macht dem Landrat beliebt, die Parlamentarische Initiative zu überweisen, um sie dann in der Finanzkommission zu diskutieren. Die Gegner sind herzlich und ernsthaft dazu eingeladen, sie dann zu bekämpfen. Wer auch immer gewinnt – am Schluss kommt der Eigenmietwert noch mehr unter Druck. Das würde ihn freuen. Denn das wäre vielleicht die Chance, endlich das unsägliche System mit dem Eigenmietwert abzuschaffen.

Markus Meier (SVP) ist natürlich sehr froh, dass Kollege Herrmann das Ganze wieder auf rationalen Boden zurückgeholt und die massgebenden Fakten aufgezählt hat. Nach den vorherigen Voten und den Klageliedern, wie schlecht es den Mietern und wie blendend es den Hauseigentümern gehen soll, war der Votant nahe daran, sein Nastuch hervorzuholen.

Wovon ist hier die Rede? Es geht mit der Parlamentarischen Initiative lediglich darum, den Status quo ante herzustellen – bevor in diesem Parlament der eindeutige Beschluss gefasst wurde im Rahmen eines ausgewogenen Pakets, der anschliessend von Dritten in Frage gestellt und bekämpft wurde. Der einstimmige Beschluss muss ein enormes Problem gewesen sein, denn nur der Mieterverband plus ein Mieter (ohne den der Mieterverband nicht klagen konnte, weil der ohne ihn das Verbandsklagerecht nicht hat) zogen damit nach Lausanne. Und wenn heute zu einem grossen Problem stilisiert wird, wie komplex die Berechnung eines solchen Abzugs in der Steuererklärung sei, dann ist zu sagen, dass es viel komplizierter ist, einen Eigenmietwert zu rechnen – ein fiktives Einkommen, das man zu versteuern hat und das es zuvor gar nicht gab. Eine Vereinfachung der Steuererklärung kann nicht wirklich das Thema sein.

Wenn man vorhin Urs Kaufmann zugehört hatte, konnte man das Gefühl bekommen, als würde über den Wohneigentümern das Füllhorn ausgeschüttet, damit sie mit Subventionen ohne Ende energietechnische Sanierungen vornehmen können. Es ist daran zu erinnern, dass die Beiträge vom Energiepaket 10 bis 14 Prozent der Investitionssumme ausmachen. Woher nimmt der Wohneigentümer den Rest? Vermutlich vom versteuerten Eigenmietwert. Es passt hier einiges nicht zusammen. Der Votant kann dem Landrat nur empfehlen, der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen. Wenn man schon die alten (teilweise erwiesenermassen zu hohen) Eigenmietwerte hat, sollte es auch mindestens die damaligen Abzüge geben. Zudem muss das gerne immer wieder angeführte Luzerner Urteil genau und im Kontext gelesen werden. Wenn etwas nämlich als sehr hoch beurteilt wird (das höher ist als in BL, aber immer noch nicht zu hoch), sind die Bedenken dabei nicht sehr gross. Ganz klar ein Ja der SVP-Fraktion.

Christoph Buser (FDP) führt aus, dass die Besteuerung der Privatpersonen in jedem Kanton etwas anders ist. Vergleiche wie sie Urs Kaufmann angestellt hat, sind deshalb gefährlich. Am 31. Januar zeigte die NZZ eine Grafik, in der Baselland auf dem zweitletzten Platz ein himmeltrauriges Bild abgab. Sie wies eine mit 42 Prozent sehr hohe Belastung aus, während sich die ersten sechs Kantone unter 30 Prozent befanden. Baselland holt somit von seinen Leuten mehr, als man im Schnitt holen dürfte. (Trotzdem gibt es noch immer ein Problem mit den Finanzen, weil man einfach zu viel ausgibt.)

Es ist legitim, den Kampf Mieter gegen Hauseigentümer zu führen – er wurde schon vielmals geführt. Der Votant meint, dass es damals ein Gleichgewicht gab. Man ist aber leider mit einer Selbstanzeige (nett formuliert) vor Bundesgericht gezogen, weshalb die Situation heute nicht mehr im Gleichgewicht ist. Man verlangt nun von den Hauseigentümern eine Mehrbelastung im Rahmen von CHF 15 Mio. Diese gilt es mit der Parlamentarischen Initiative nun wieder auszugleichen. Markus Meier wies darauf hin, dass die Hauseigentümer 85 Prozent ihrer energetischen Sanierungen selber bezahlt hatten. Völlig unpassend ist, dass sie nun noch für den Anreiz aufkommen sollen, indem sie bei den Pauschalabzügen bluten sollen. Deshalb hinken all diese Vergleiche. Das System ist austariert, nun aber aus dem Gleichgewicht geraten und muss wieder eingerenkt werden. Die Hauseigentümer werden nicht ruhen, bis das Gleichgewicht wieder hergestellt ist.

Der Eigenmietwert ist ein Unding, das man ohnehin nicht wegbekommen wird. Mit der Parlamentarischen Initiative nimmt man aber immerhin etwas Dampf aus dem Kessel. Deshalb empfiehlt der Votant, sie zu überweisen.

Stefan Zemp (SP) staunt. Auf der einen Seite fordert Michi Herrmann von der FDP Baselland die rasche Anpassung des pauschalen Liegenschaftsunterhalts. Auf der anderen Seite kündigt die FDP Basel-Stadt eine Standesinitiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts an. Diese beiden Vorgehen widersprechen einander diametral. Wer hat nun was nicht verstanden? [Rufe aus dem Saal: «Du»; Gelächter]

Was der Votant tatsächlich nicht verstanden hat, ist, warum eine hohe Eigenverantwortung – nämlich das Zurückzahlen der eigenen Schulden – fahrlässig sein soll. Man soll möglichst viele Schulden machen, damit sich viele Schulden abziehen lassen und Toni weniger Geld erhält. Wenn das der Weg sein soll, dann hat er das Ganze tatsächlich nicht verstanden. Eine hohe Eigenverantwortung heisst aber: Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Wenn man das nicht tut, hat man einen Fehler gemacht. Beim Votanten sind die Banken Minderheitseigentümer. Er ist froh, wenn der Eigenmietwert wegkommt. Klar?

Urs Kaufmann (SP) hat das Klagelied der Hauseigentümer vernommen, zu denen er notabene auch gehört. Das Grundproblem von Eigenmietwert und den Abzugsfähigkeiten muss auf Bundesebene gelöst werden. Das geht nicht, indem im Kanton immer wieder alle möglichen Grenzen ausgereizt werden. Bezüglich Vermögenssteuer ist zu sagen, dass die Hauseigentümer mit der tiefen Bewertung ihrer Häuser sehr gut bedient sind. Dies ist eine grosse Bevorteilung der Hauseigentümer. Das Wichtigste ist aber eindeutig, dass es einen Verstärkungsfaktor hat. Es geht nicht nur um die CHF 8 Mio., weswegen man aufgrund der hohen Eigenmietwerte mehr Steuern bezahlen muss. Ginge es nur um diesen Betrag, wäre der Wunsch nach Kompensation und einer Rückkehr zur Situation bis 2015 verständlich. Es besteht nun aber die Chance, das Geld zu verdreifachen! Und am Schluss kommt dies den Hauseigentümern zugute, denen im Prinzip günstigere Investitionen ermöglicht würden, was schliesslich auch zu günstigeren Heizkosten führt. Diese Chance gilt es zu packen. Deshalb wäre es nicht verständlich, wollte man nur acht Millionen verteilen, wenn man auf der anderen Seite 24 Millionen erhalten könnte und damit gleichzeitig etwas für die Bauwirtschaft tun würde.

Markus Meier (SVP) gratuliert Steffi Zemp; er hat das Modell des Eigenmietwerts voll intus. Ist er nämlich weg, müsste man das alles nicht mehr diskutieren. Deshalb steht das auch auf dem Wunschzettel von Michi Herrmann und dem Votanten. Und deshalb hat das Parlament bereits einmal eine Standesinitiative in diese Richtung überwiesen. Solange er aber besteht, wird eben akribisch darüber diskutiert, weil diese Dinge die Wohneigentümer belasten. Wenn man selber den Anreiz finanziert, um investieren zu können, kommt einem das vor, als würde der Fisch, der vorne in den Haken beisst, gleichzeitig hinter der Angel stehen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erinnert daran, dass das Bundesgericht eine austarierte Lösung zu Lasten der Eigentümer gekippt hatte. Hätte man damals gewusst, was das Bundesgericht entscheidet, hätte man zu dieser Lösung mit der Reduktion der Pauschalabzüge nicht Ja gesagt. Nun möchte man die Gelegenheit wahrnehmen, eine Korrektur dieses einseitig gefällten Bundesgerichtsentscheids vorzunehmen. Mit der Überweisung der Parlamentarischen Initiative wird einem diese Chance eingeräumt. Was dabei herauskommt, wird sich zeigen.

Wenn Hanspeter Weibel (SVP) jemand vorrechnet, wie man aus einem Franken drei Franken macht, hört sich das für ihn schaurig nach einem verbotenen Schneeballsystem an. Wird dazu noch gesprochen von Steuergeschenken für jene, die bereits Steuern bezahlen, ist ihm das ebenfalls nicht wirklich verständlich. Zudem wurde vor nicht allzu langer Zeit darüber abgestimmt, dass man dies nicht separat finanzieren lassen möchte. Es geht hier um eine Parlamentarische Initiative, um nichts anderes.

Steffi Zemp hat darauf hingewiesen, dass die Bank bei ihm Minderheitsaktionär. Bei ihm ist es umgekehrt: Er ist Minderheitsaktionär bei der Bank.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) erinnert Jürg Wiedemann daran, dass der Entscheid vor Bundesgericht brutal knapp ausgefallen war (2:3, 3:2, 2:3, worauf man 2:3 verloren hatte). Zweitens ist zu sagen, dass Handlungsbedarf offensichtlich ist. Dazu zwei Aspekte: Das eine ist die Parlamentarische Initiative, die man entgegen nehmen sollte, da man sich ohnehin mit dem Thema befassen muss. Der Fahrplan wurde mit der Steuerverwaltung bereits ausgehandelt. Weiter ist zu sagen, dass eine Parlamentarische Initiative nicht das Goldene vom Ei sein muss, sondern man darüber reden kann. Auch darum kommt man nicht herum, weil eine rückwirkende Einsetzung per 1.1.2017 juristisch gesehen enorm schwierig ist. Man muss sich erst ein paar Gedanken dazu machen.

Zudem lassen sich in dieser Debatte auch ganz gut noch andere Ideen diskutieren. Allerdings ist es bei der Parlamentarischen Initiative etwas schwierig, dass sich die Verwaltung einbringen kann, obschon es bei solch komplexen Rechtsfragen von Vorteil wäre. Der Frage wird man sich aber stellen müssen.

Abschliessend zur Diskussion im Landrat: Der Votant reiste damals auf Bern und durfte die Standesinitiative betreffend Abschaffung des Eigenmietwerts vertreten, verbunden mit einem Verzicht auf den Hypozinsabzug. Der Erfolg war nicht sehr gross. Das Anliegen fand zwar Anerkennung, aber das System gibt es nach wie vor. Es muss auf Bundesebene korrigiert werden, was vom Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehen wird. Im Bund sind aber entsprechende Vorstösse immer noch pendent. Es ist davon auszugehen, dass das System dereinst geändert werden könnte, da mit den Zinsen aktuell der Hypozinsabzug gar nicht mehr so interessant ist. Heute gibt es das System aber. Es gibt einen Auslegetermin bis zum 30. Juni 2017. Die Parlamentarische Initiative ist ein erster Anstoss. Andere Ideen werden ebenfalls gerne entgegen genommen. Und dann wird eine Lösung präsentiert.

://: Der Landrat überweist die Parlamentarische Initiative 2017/071 mit 43:33 Stimmen an die Finanzkommission.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei