Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nehme.

Die FDP-Fraktion lehnt die Überweisung laut Saskia Schenker (FDP) ab. Man sieht darin ein erstes Anliegen zur Verschärfung der heutigen Handhabung. So aber, wie es heute ist, ist es angemessen.

Lotti Stokar (Grüne) findet die Unterstellung der FDP interessant, geht es doch beim Bauen ausserhalb des Baugebiets um ein Thema, das bundesrechtlich geregelt ist. Es ist ein Ziel des Bundesgesetzes über die Raumplanung, Baugebiet und Nichtbaugebiet voneinander zu trennen. Für das Landwirtschaftsgebiet gibt es eine ganze Anzahl von Ausnahmen. Nun wurde aber 2012 mit Art. 24 lit. c ein neuer Ausnahmeartikel geschaffen. Wie man der Presse entnehmen konnte, sind bereits Fälle bekannt geworden, wo besonders schlaue Investoren ehemalige Bauernhöfe erwerben und zu Wohnhäusern umbauen, ohne selbst Landwirte zu sein. Das dazu gehörige Landwirtschaftsland wird einfach an andere Bauern verpachtet. Dies führt zu einer schleichenden Veränderung des Wohnens ausserhalb des Wohngebiets.

Selbst Landwirte ärgern sich über solche Fälle. Sie selber müssen nämlich strenge Vorschriften einhalten, wenn sie Änderungen der Nutzung möchten. Diese neue Rechtsgrundlage besteht nun seit rund vier Jahren. Es gibt noch keine einheitliche Praxis und auch keine gesamtschweizerische Übersicht.

Mit ihrem Postulat möchte sie, dass der Kanton Baselland aufzeigt, wie sich der Artikel 24c RPG auswirkt. Gibt es überhaupt Baubewilligungen, welche mit diesem Ausnahmetatbestand erteilt wurden? Welche Praxis kennt der Kanton? Für eine schweizweite Abgleichung wäre es wichtig, dies statistisch zu erfassen und die Statistik zu veröffentlichen. Im statistischen Jahrbuch werden allerlei Daten zum Bauen innerhalb des Baugebiets publiziert, während das Bauen ausserhalb des Baugebiets gerade mal eine halbe Seite ausmacht. Das erstaunt doch etwas. Da man sieht, dass ein hoher Druck auf das Landwirtschaftsgebiet ausgeübt wird, ist es besonders interessant zu sehen, wie die Baubewilligungen erteilt werden. Es geht also nicht darum, etwas zu verhindern, sondern um die Transparenz aus der Statistik. Die Postulantin bittet, ihren Vorstoss zu überweisen.

Für Paul R. Hofer (FDP) ist das Postulat das falsche Instrument. Das Anliegen wäre entweder in Form einer Interpellation oder sogar im Rahmen einer Fragestunde zu stellen. Die Frage an sich wäre interessant.

Felix Keller (CVP) ist der Ansicht, dass es nichts zu verheimlichen gibt. Weshalb dann Transparenz schaffen? Es geht auch nicht darum, eine Frage zu beantworten, sondern um ein Prüfen und Berichten. Die Regierung ist bereit, das entgegen zu nehmen. Die CVP/BDP-Fraktion wehrt sich nicht dagegen und unterstützt das Postulat.

Jan Kirchmayr (SP) sagt, dass auch die SP-Fraktion das Postulat unterstütze. Es geht darum, offenzulegen und aufzuzeigen, wie sehr ausserhalb der Bauzone gebaut wird. Es gibt immer mehr Spezialzonen, auch im Kanton Baselland.

Saskia Schenker (FDP) ist schon klar, dass man die Zahlen nicht verheimlichen muss. Im Vorstoss steht aber zu lesen: «...und allenfalls mit einer angepassten Bewilligungspraxis darauf zu reagieren». Deshalb ist für die FDP die Intention des Vorstosses ein anderer, weshalb sie ihn ablehnt.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2017/019 mit 59:18 Stimmen.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei