Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2017
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2017-043 vom 26. Januar 2017
Motion von Andi Trüssel, SVP Fraktion: Kantonale Asylverordnung (kAV)Art. 1 Geltungsbereich und Art. 2 Zuweisung - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrates vom 6. April 2017: < überwiesen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion entgegen nehme.
Sara Fritz (EVP) sagt, dass die EVP/Grüne-Fraktion das Anliegen unterstützen kann, wenn es als Postulat überwiesen werden soll – als Motion sicher nicht. Führt es zu mehr Transparenz, dann ist es sinnvoll. Was nicht sein kann, ist, dass Gemeinden dadurch entlastet werden. Wird die Statistik auf der einen Seite angehoben, müssten logischerweise die 1 % Gemeinde-Wohnbevölkerung ebenfalls angehoben werden. Somit würde es bestimmt nicht zu einer Entlastung führen. Der Vorstoss kann lediglich dazu führen, transparenter zu gestalten, welche Gemeinde wie viele anerkannte Flüchtlinge hat und wie lange sie schon hier sind.
Andi Trüssel (SVP) hält an der Motion fest. Es gibt unterschiedliche Qualitäten von Asylbewerbern, die den Gemeinden zugewiesen werden. Darauf hat man als Gemeinde keinen Einfluss. Das Problem stellt sich dann, wenn Gemeinden Asylbewerber der schlechteren Qualität erhalten, die sich weniger gut im Arbeitsmarkt integrieren lassen, was die Gemeinden belastet – Grellingen lässt grüssen. Die Gemeinde erhielt vor einigen Wochen aufgrund ihres damit zusammenhängenden Engpasses einen sechsstelligen Betrag überwiesen.
Diego Stoll (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion die Motion grossmehrheitlich unterstützen werde. Eine Rückfrage an den Motionär: In seinem Motionstext ist von Asylbewerbern mit Niederlassungsbewilligung die Rede. Es kann sich jedoch kaum um die C-Bewlligung handeln, weil man diese im Normalfall erst nach zehn Jahren Aufenthalt erhält. Ist die Annahme richtig, dass der Motionär die Aufenthaltsbewilligung gemeint hat?
Andi Trüssel (SVP) berichtet, dass Frenkendorf einst eine elfköpfige Türkenfamilie erhielt, die nach anderthalb Jahren eine NIederlassungsbewilligung C hatte. Woher und warum ist ihm ein Rätsel. Es spielt aber gar keine Rolle, wie lange es geht: Wenn es Bewerber egal in welchem Status gibt, die in der Gemeinde hocken und von der Sozialhilfe leben, soll dies in der Statistik berücksichtigt werden. Die Gemeinde kann darüber verarmen, nämlich dann, wenn sie die Kosten nicht mehr tragen kann.
Pascal Ryf (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion die Motion unterstütze.
://: Der Landrat überweist die Motion 2017/043 mit 58:10 Stimmen bei sieben Enthaltungen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei