Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2017
Nr. 1368 |
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2015-424 vom 3. Dezember 2015
Interpellation der FDP-Fraktion: Learnings aus dem Entlastungspaket 2012-2015 - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 22. März 2016 - Beschluss des Landrats vom 6. April 2017 < erledigt > |
Rolf Blatter (FDP) verlangt Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Rolf Blatter (FDP) bedankt sich herzlich für die Antwort des Regierungsrates und stellt gleichzeitig fest, dass die Ziele des Sparpakets bei Weitem verfehlt wurden. Das Sparpaket hatte ein Einsparungsziel von CHF 180 Mio., erreicht wurden aber nur 60 % davon, nämlich CHF 107 Mio. Dies ist nicht der Fehler des Regierungsrats, welcher nur das tut, was der Landrat respektive das Volk beschliessen. Dies ist insofern unbefriedigend, als dass das im Saal versammelte Landratskollegium selbst immer wieder das der Regierung in Auftrag gegebene Sparziel torpediert, welches die Regierung beflissen umzusetzen versucht. Auf der Titelseite der BaZ ist etwa zu lesen: «Erneut tiefrote Baselbieter Rechnung». Letztlich zählt die Zahl unter dem roten Strich, auch wenn die operative Entwicklung positiv ist. Der Kanton Baselland ist bereits zum neunten oder zehnten Mal im roten Bereich, was alles andere als zufriedenstellend ist. Betrachtet man die Diskussion zum neuen Sparpaket, das 132 Massnahmen enthält, welche immer wieder Einzelne betreffen, die sich entsprechend dagegen wehren, etwas Liebgewonnenes weggeben zu müssen, so ist abzusehen, dass man nicht ans Ziel kommen wird. Man wird daher nicht um weitere Massnahmen herumkommen. Gewisse Ideen werden bereits diskutiert, wie beispielsweise, dass beim Verpassen des Sparziels um x Millionen diese umgesetzt wird in eine lineare prozentuale Kürzung, die pauschal über den ganzen Etat des Kantonsbudgets verteilt wird – und zwar nicht diskutierbar. Denn die Erfahrung zeigt, dass man anders nicht ans Ziel kommt. Der Votant hofft, dass sich der Landrat dies bei den nachfolgenden Diskussionen zum Sparpaket mehr zu Herzen nimmt.
://: Damit ist die Interpellation 2015/424 erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei