Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005 |
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2004-324
vom 8. Dezember 2004
Interpellation
der SVP Fraktion: Verwertung polizeilich oder untersuchungsrichterlich eingezogener Vermögenswerte
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates
vom
4. April 2005
- Beschluss des Landrates < erledigt >
Nr. 1373
Interpellation der SVP-Fraktion vom 8. Dezember 2004: Verwertung polizeilich oder untersuchungsrichterlich eingezogener Vermögenswerte. Schriftliche Antwort des Kantonsgerichts vom 4. April 2005
Dominik Straumann beantragt Diskussion.
://: Dem Antrag auf Diskussion wird stattgegeben.
Dominik Straumann dankt namens der SVP-Fraktion der Regierung für die Beantwortung ihrer Interpellation, ist aber nicht ganz zufrieden damit.
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort auf Frage 4, der Erlös durch die Veräusserung von eingezogenen Gegenständen oder Vermögenswerten sei nur minim. Dominik Straumann ist anderer Meinung und erwähnt dazu ein Fallbeispiel, nämlich ein Gerichtsurteil zum Thema Hanfläden:
Vor Gericht wurde anerkannt, dass die 10-köpfige Tätergruppe rund 20 kg Duftsäckchen und rund 1/2 Mio. Hanfstecklinge in Umlauf gebracht hat - der Umsatz betrug mindestens CHF 5,8 Mio. Der daraus resultierende Gewinn lag bei etwa der Hälfte dieser Summe. Der Haupttäter hat einen Reingewinn von rund CHF 200'000 erzielt. Die Betäubungsmitteldelikte wurden bandenmässig durchgeführt.
Das Urteil ist erschreckend milde ausgefallen: In Anbetracht des Umstands, dass vom Gewinn durch den Betäubungsmittelhandel mittlerweilen nichts mehr vorhanden und das Geld bereits anderweitig investiert worden war, auferlegte das Gericht dem verurteilten Haupttäter eine Busse von CHF 4'000 und Verfahrenskosten von CHF 300.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Dominik Straumann im Parlament mit dem Thema Gewinnabschöpfungen befasst. Schon die Interpellation 2005/323 drehte sich darum.
Der Experte für Gewinnabschöpfungen Dr. Johann Podolski vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg sagt ganz deutlich, dass die bestehenden Schweizer Gesetze (Art. 59 StGB) zulassen, sämtliche mittels verbrecherischer Handlungen erwirtschafteten Gelder netto abzuschöpfen. Eine Ausnahme bildet der Sektor Betäubungsmittel, wo der Bruttobetrag eingezogen werden kann. Entsprechend wird heute in Deutschland, Italien und Österreich verfahren. In der Schweiz sind die Gesetzesgrundlagen zwar vorhanden, ihnen wird aber nicht nachgelebt.
Die SVP-Fraktion kündigt einen Vorstoss in dieser Sache an. Es kann in Zeiten des Spardrucks - auch vor dem Hintergrund von Diskussionen über Rechtsgleichheit und richterliche Unabhängigkeit - nicht angehen, dass verurteilte Straftäter das illegal erwirtschaftete Geld nicht abgeben müssen, sondern mit milden Strafen beinahe belohnt werden.
://: Damit ist die Interpellation 2004/324 erledigt.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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