Protokoll der Landratssitzung vom 5., 12. und 19. November 2015
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2015-008 vom 15. Januar 2015 Interpellation von Marianne Hollinger, FDP Fraktion: KESB - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 24. März 2015 - Beschluss des Landrats vom 5. November 2015: < erledigt > |
Marianne Hollinger (FDP) beantragt die Diskussion.
://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.
Marianne Hollinger (FDP) möchte zur Behörde als solche und zum Einbezug der Wohngemeinde sprechen. Zunächst dankt die Votantin der SID für die ausführliche Antwort.
Zu den Behörden: Mit dem neuen Bundesgesetz ging die Kompetenz von den Gemeinden weg , in welchen diese Funktion meistens von den Gemeinderäten wahrgenommen wurde. Heute ist es eine Fachbehörde. Daran kann nichts geändert werden. Damit ist zweifellos mehr Fachwissen vorhanden. Ob das auch mehr Menschenverstand bedeutet, ist nicht zwangsläufig sicher. Es gibt einen grossen Unterschied: Die Gemeindebehörden bestanden aus vom Volk gewählten Personen, welch in den Gemeinden bekannt waren. Bei den Spruchkörpern der KESB handelt es sich um Staatsangestellte, welche in der Regel anonym sind. Die Leute kennt man nicht. Es ist einfach die KESB. Dieser Problematik muss Beachtung geschenkt werden.
Zum Einbezug der Gemeinden, welcher im Moment nicht stattfindet: Die Votantin teilt die Meinung von Regierungsrat Isaac Reber, dass es nicht sein kann, dass Gemeinden aufgrund von finanziellen Erwägungen Entscheide beeinflussen. Es muss der beste Entscheid getroffen werden. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der KESB, wo sie auch bleiben soll. Allerdings kann es sein, dass in der Gemeinde Kenntnisse über die familiäre Situation oder frühere Vorkommnisse vorliegen. Solche Kenntnisse könnten der KESB als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen. Das sollte unbürokratisch möglich sein.
Heute Morgen wurde gesagt, dass die KESB auch Fehler machen könne. Das ist so. Fehler passieren, wo gearbeitet wird. Sie dürfen jedoch dann nicht passieren, wenn sie durch den Informationsaustausch mit der Gemeinde hätten vermieden werden können. Das Wissen der Gemeinden wird von der KESB nicht abgeholt.
Die Votantin ermuntert Regierungsrat Isaac Reber, das Postulat zu beantworten, welches er entgegengenommen hat. Darin geht es um den Einbezug der Gemeinden. Das Kindswohl muss höher gewichtet werden als der Datenschutz.
Peter Riebli (SVP) schliesst sich den Worten der Vorrednerin an. Zu einem anderen Aspekt der Antwort von Regierungsrat Isaac Reber: Der Regierungsrat hat ausgeführt, dass bei einer Schadenersatzforderung, welche kausal auf einen Entscheid der KESB zurückzuführen sei, der Kanton schadenersatzpflichtig werde. Er habe jedoch die Möglichkeit, dies auf die für die KESB-Behörden verantwortlichen Gemeinden abzuwälzen. Das ist nicht einleuchtend, weil die Gemeinden nicht konsultiert werden und auch nicht die Möglichkeit haben, zu den Entscheiden Stellung zu nehmen. Sie sind auch nicht einspracheberechtigt. Schlussendlich müssen sie jedoch für etwas bezahlen, von dem sie weder wussten, dass es gemacht wird, noch dazu ihre Meinung abgeben konnten. Deshalb ist die Motion von Michael Herrmann so wichtig. Sie sollte deshalb äusserst dringlich beantwortet und behandelt werden.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) stellt einleitend fest, dass die Trägerschaft auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinden nicht beim Kanton, sondern bei den Gemeinden liege. Die Gemeinden sind die Träger der KESB. Daraus ergibt sich auch die Regresshaftung.
Dort, wo es sinnvoll und möglich ist, sollen die Gemeinden Einfluss nehmen können. Das können sie im Übrigen heute schon. Die Gemeinden sind die Anstellungsbehörde für die Angestellten der KESB. Die Behörde arbeitet auch nicht für sich, sondern unter der Federführung der beteiligten Gemeinden.
Der Regierungsrat nimmt das Anliegen ernst und wird die Vorstösse entsprechend beantworten.
://: Damit ist die Interpellation 2015/008 erledigt.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
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