Protokoll der Landratssitzung vom 5., 12. und 19. November 2015
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[1. Lesung]
2015-239 vom 16. Juni 2015 Vorlage : Änderung des Anmeldungs- und Registergesetzes - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 5. November 2015 - Beschluss des Landrats vom 19. November 2015: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) sagt, er wolle mit seiner Wortmeldung lediglich aufzeigen, dass in der Justiz- und Sicherheitskommission auch einfachere Dinge behandelt würden. Es geht hier lediglich um eine technische Änderung, welche einen Fortschritt für das Anmelde- und Registergesetz darstellt. Die einzige Abweichung zum ursprünglichen Vorschlag des Regierungsrates ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2016 wird aus technischen Gründen nicht mehr möglich sein und die Festsetzung eines neuen Termins wird dem Regierungsrat überlassen, jedoch mit dem Ziel einer möglichst raschen Umsetzung. Das Register wurde bereits ein paar Jahre getestet, inzwischen werden die juristischen Personen durch das Bundesregister (UID Register) geführt und es muss nur noch das Stammblatt für die elektronische Datenmeldung gemacht werden. Dieses ermöglicht auch den Anschluss des ausgelagerten Kantonsspitals, der Psychiatrie und des UKBB. Bei all dem handelt es sich um die genannten technischen Verbesserungen und die Kommission stimmte mit 13:0 Stimmen für diese Veränderungen.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung Anmeldungs- und Registergesetz
Keine Wortmeldungen.
://: Somit ist die erste Lesung des Anmeldungs- und Registergesetzes abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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