Protokoll der Landratssitzung vom 5., 12. und 19. November 2015

Nr. 358

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regierungsrat lehne die Motion ab.


> Begründung des Regierungsrats


Motionär Klaus Kirchmayr (Grüne) hält vorweg fest, er müsse diejenigen enttäuschen, die jetzt erwarten, dass er ein Scherbengericht über die Wirtschaftskammer abhalten wolle. Darum geht es überhaupt nicht; das Datum des Vorstosses liegt weit vor den diesbezüglichen Medienberichten. Dem Motionär geht es um etwas Grundlegenderes, was auch mit dem als nächster traktandierten Vorstoss dokumentiert wird. Es hat im Kanton innerhalb der zurückliegenden 10 bis 15 Jahre eine grundsätzliche Strukturänderung hinsichtlich der Art und Weise gegeben, wie das Staatswesen betrieben wird. Von den Gesamtausgaben von rund 2,5 Mrd. Franken stellen heute etwa 1,6 Mrd. Franken sogenannte Beiträge oder Subventionen dar, also Kosten, die ausserhalb der eigentlichen Verwaltung laufen. Der Kanton bezahlt davon Rechnungen für Dienstleistungen, die er nicht selbst erledigt, sondern durch Aussenstehende erbringen lässt. Dieser Betrag hat sich im genannten Zeitraum auf die heutigen 1,6 Mrd. Franken verdoppelt. Das hat damit zu tun, dass bezüglich vieler Aufgaben - zum Teil auch auf eidgenössischer Ebene - entschieden wurde, dass sie nicht mehr innerhalb der Verwaltung erledigt werden. Das bekannteste Beispiel sind die Spitäler; es gilt aber auch für viele andere Dinge: für Heimplätze, oder für Planungen im Baubereich oder Unterhaltsarbeiten. All diese Dinge werden an Firmen vergeben, die der Kanton in der Regel auch nicht mehr selbst kontrolliert.


Eine zweite wichtige Entwicklung ist sowohl im Kanton selber wie auch in der Wirtschaft erkennbar: Die Regeln darüber, was man als gutes Verhalten ansieht und wie man geschäften soll, sind erheblich strenger geworden. Zu erinnern ist etwa daran, dass etwa der Regierung heute massiv stärker auf die Finger geschaut wird, wie man zum Beispiel an «Honoraraffären», aber auch bei vielen anderen Gelegenheiten erkennt. Man hat sukzessive die Schrauben angezogen in der Aufsicht über die Regierung und die Verwaltung. Auch die GPK ist heute sicher bissiger, als sie es früher war. Eine entsprechende Entwicklung gibt es auch in der Wirtschaft. Grössere wie kleinere Wirtschaftsunternehmen können sich heute lange nicht mehr alles erlauben und sind viel mehr als früher der Kontrolle und dem Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt. Grössere Firmen müssen sich heute unvermeidlicherweise klare Regeln darüber geben, was läuft und was nicht läuft in Bezug auf den Umgang mit ihnen anvertrauten Geldern. Wenn das nicht funktioniert, wird es für die Firmen sehr schnell sehr teuer, weil auch die Reputation immer wichtiger wird.


Diese klaren Regeln, die die Motion verlangt, sind somit nicht irgendein idealistisches Gut oder ein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit und etwas, das auf lange Sicht auch billiger kommt. Langfristig ist es billiger, klare Regeln zu haben über das, was gut ist und was miteinander vereinbar ist und was nicht. Eine dieser zentralen Regeln ist, dass man sich nicht selbst Aufträge gibt. Und dieser Punkt ist hier im Parlament etwas schwierig, weil es keine eindeutigen Regeln gibt. Man hat in gewissen Spezialgesetzen, zum Beispiel im Kantonalbankgesetz, klare Ausschlusskriterien. Von dem angekündigten Gesetz über Public Corporate Government darf man wahrscheinlich erwarten, dass es auch Regeln darüber enthält, was Landräte in den kantonalen Beteiligungen noch dürfen, etwa in den Verwaltungsräten von kantonseigenen Gebilden. Bei der Kantonalbank ist dies nicht erlaubt. Beim Spital wäre es derzeit noch möglich. Hier braucht es Regeln, weil der Landrat erstens die Aufsicht hat und zweitens über signifikante wirtschaftliche Fragen dieser Betriebe entscheidet. Es gibt aber keine Regeln über solche Bereiche, die der Landrat als Kanton nicht selbst kontrolliert. Langfristig ist es jedoch unvermeidbar, dass solche Regeln geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite immer mehr Dienstleistungen outsourct, dass aber andererseits potenzielle Profiteure hier im Landrat über die Dienstleistungsvergaben mitentscheiden dürfen.


Die Zielrichtung der Motion ist somit klar. Der Motionär möchte, dass für die grossen Auftragnehmer des Kantons die gleichen Regeln gelten, wie man sie heute schon in der Kantonalbank hat. In diesem ganzen Spiel ist die Wirtschaftskammer ein relativ kleiner Player.


Michael Herrmann (FDP) kündigt für die FDP-Fraktion Ablehnung des Vorstosses an. Klaus Kirchmayr habe in seiner Analyse in gewissen Bereichen recht, aber er komme zum falschen Schluss. Was er vorschlägt, bedeutet eine sehr starke Einschränkung, und er muss aufpassen, dass er nicht die Büchse der Pandora öffnet. Sonst muss man am Ende auch noch diskutieren, ob Lehrpersonen oder andere Staatsangestellte überhaupt im Parlament sitzen dürfen. Will Klaus Kirchmayr diese Diskussion wirklich führen? Wie die Antwort des Regierungsrates sauber aufzeigt, gibt es im Kanton klare Vorschriften auf Verfassungs-, Gesetzes- und Dekret-Ebene, in welchen Unvereinbarkeiten und Ausstandspflichten geregelt sind. Diese Regeln funktionieren. Man sollte den gesunden Menschenverstand walten lassen und nicht derart einschränkende Massnahmen ins Gesetz hineinschreiben, wie sie in dieser Motion verlangt werden.


Roman Klauser (SVP) findet, Klaus Kirchmayr habe mit seinem Vorstoss weit übers Ziel hinausgeschossen. Man stelle sich beispielsweise den Fall vor, dass jemand im Verwaltungsrat eines Tagesheims sitzt und gleichzeitig Mitglied des Landrats ist, und dass dieses Tagesheim Subventionen in Millionenhöhe bekommt - derartige Fälle gibt es mehrfach, und so müssten gemäss dem Vorstoss von Klaus Kirchmayer viele Leute ihre Posten aufgeben. Das ist kein guter Weg. Und wie ist es mit Staats- und Gemeindeangestellten, die im Landrat sitzen? Sie konnten zum Beispiel über das Pensionskassengesetz mit abstimmen. Nun gibt es hier eine Übung, wonach das nicht mehr möglich sein soll. Klaus Kirchmayr konnte nicht gut erklären, gegen wen sich sein Vorstoss richtet und wo er den Hebel ansetzen will.


Die SVP-Fraktion lehnt den Vorstoss klar ab.


Kathrin Schweizer (SP) verweist auf die bisherigen Voten, wonach Klaus Kirchmayr in der Analyse richtig liege, aber über das Ziel hinausgeschossen habe; dies spreche eigentlich nicht für das Ablehnen der Motion, sondern für ein Überweisen als Postulat. Dies ist die Position der SP-Fraktion. Sie ist der Meinung, das Anliegen solle geprüft werden. Dann kann man entscheiden, ob es eine Änderung braucht oder nicht. Das Anliegen ist im Prinzip berechtigt und man sollte es nicht einfach bachab schicken.


Daniel Altermatt (glp) führt aus, die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige habe viel Verständnis für das Anliegen des Motionärs, so wie er es dargestellt hat. Das Problem ist, dass er einen Einzelfall herausgepickt hat; dabei geht vergessen, dass Lobbyarbeit Teil unseres Systems ist. Die Menge der verschiedenen Interessen machen das Spiel aus, das am Ende zu einem Ausgleich führt. Wenn schon, dann müsste man das Problem gesamtheitlich angehen: Man müsste alle direkten und indirekten Profiteure ausschliessen; aber dann würde sich der Landratssaal wahrscheinlich sehr stark leeren.


Die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige hat Sympathie für das Anliegen und liesse über ein Postulat mit sich reden; aber eine Motion kann sie nicht unterstützen.


Pascal Ryf (CVP) möchte sich nach den epischen Ausführungen von Klaus Kirchmayr kurz fassen und lediglich mitteilen, dass die CVP/BDP-Fraktion gegen den Vorstoss ist, dies vor allem aus ihrem Demokratieverständnis heraus. Der Eingriff wäre zu stark und unverhältnismässig, auch wenn man die Stossrichtung an sich unterstützen würde.


Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt fest, er habe in den acht Jahren seiner Landratstätigkeit gerade von der Seite, die seinen Vorstoss heute ablehnt, mehrfach Versuche und auch konkrete Anträge gehört, die darauf zielten, beispielsweise Lehrpersonen von Abstimmungen über Lohnfragen auszuschliessen. Wenn es dann um grössere Summen geht, ist die Meinung aber offenbar eine andere.


Der Motionär wandelt seinen Vorstoss um in ein Postulat.


Roman Klauser (SVP) führt aus, mit seinem nachfolgend traktandierten Vorstoss betreffend Corporate Governance Regeln für Beitrags- resp. Subventionsempfänger renne Klaus Kirchmayr offene Türen ein, weil alle schon lange auf den Entwurf der Regierung für eine Neuregelung warten. In diesem Zusammenhang kann sicher einiges bewirkt werden. Aber mit dem vorliegenden Vorstoss dazwischenzufunken, ist völlig verfehlt.


Christof Hiltmann (FDP) findet, Klaus Kirchmayr vollziehe in seiner Begründung riesige Gedankensprünge. Die Festsetzung der Lehrerlöhne mit der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vergleichen, ist allzu weit hergeholt. Auf die Löhne der Staatsangestellten kann der Landrat direkt Einfluss nehmen. Bei Dienstleistungsvereinbarungen mit externen Anbietern dagegen wählt der Landrat nicht direkt aus; sondern hierfür gibt es die Submissionsgesetzgebung, die klar festhält, wie vorzugehen ist, und das schafft Transparenz über die Art und Weise von Beschaffungen. Dazu kommt, dass die Parlamentarier zur Transparenz verpflichtet sind und ihre Verbindungen angeben. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können sehr genau abwägen, wer nur die Interessen einer bestimmten Lobbyorganisation wahrnimmt oder diejenigen der Bevölkerung. Bei all diesen bestehenden Regelungen kann man es bewenden lassen; sie sind gut.


Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) appelliert an Klaus Kirchmayr, gut Acht zu geben. Man lebt in diesem Land in einer Demokratie und ist darauf angewiesen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner für diese Demokratie einsetzen. Beim vorliegenden Vorstoss geht es um eine massive Einschränkung des individuellen passiven Wahlrechts, um die Frage, ob man als Einzelner in den Landrat gewählt werden kann oder nicht. Soll etwa jemand das passive Wahlrecht - ein Ur-Recht der Demokratie - verlieren, weil er den falschen Arbeitgeber hat? Das wäre falsch und würde die Demokratie schädigen. Anton Lauber hat, wie alle Votanten, ebenfalls Verständnis für das grundsätzliche Anliegen; es ist aber so, dass der Gesetzgeber darauf bereits eine Antwort gegeben hat, nämlich mit den bestehenden Ausstandsregeln. Wo direkte persönliche Betroffenheit gegeben ist, muss man in den Ausstand treten, auch in der Demokratie. Aber alle weitergehenden Forderungen stellen die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in der direkten Demokratie in Frage. Das macht Anton Lauber Sorgen, und darum hat er sich gegen die Entgegennahme des Vorstosses ausgesprochen. [Beifall]


://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss 2015/256 wird mit 60:22 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namensliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei


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