Protokoll der Landratssitzung vom 5., 12. und 19. November 2015
|
107
2015-205 vom 21. Mai 2015 Motion von Pia Fankhauser, SP-Fraktion: Erarbeitung einer kantonalen eHealth-Strategie - für eine koordinierte und vernetzte Gesundheitsversorgung im Kanton Baselland - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrats vom 5. November 2015: < überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass die Regierung die Motion entgegen nimmt.
Bürgin Beatrix (SVP): Es ist so, das mit eHealth (dem elektronischen Patientendossier) die Qualität der Behandlungen in Spitälern, Praxen und Apotheken gestärkt, der Behandlungsprozess verbessert, die Sicherheit erhöht und die Gesundheitskompetenz gefördert werden. Medizinisches Personal kann sich dank eHealth mit der Einwilligung von Patienten die Gesundheitsgeschichte einer Person online beschaffen, also von Spital zu Spital, von Arzt zu Apotheke etc. Datensicherheit, Kosten sind u.a. Fragen, die noch interessieren. Die SVP-Fraktion wird das komplexe Geschäft als Postulat überweisen.
Christoph Buser (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion ein Postulat unterstützen würde. Zwei Punkte möchte sie auf den Weg geben: Erstens ist eHealth zukunftsträchtig, aber die Rolle des Kantons ist noch nicht klar. Es ist vor allem eine Frage des Datenschutzes, der nicht zuletzt vom Bund geregelt werden sollte. Zweitens: Bei Pilotprojekten ist immer auch ein gewisses Risiko vorhanden und man bezahlt auch Lehrgeld dafür. Der Kanton Basel-Landschaft ist im Moment nicht in der Lage, in diese Pilotphase einzusteigen. Dennoch lassen sich die Grundlagen dazu schaffen und die Rahmenbedingungen überlegen, wobei auf den Bund geschaut werden muss. Mit diesen zwei Einschränkungen würde die FDP das Postulat überweisen.
Pia Fankhauser (SP) weiss nicht, wo die FDP ein Pilotprojekt sieht. Die Motion, in dem es um ein Pilotprojekt geht, ist nämlich bereits überwiesen. Seit zwei Jahren wartet die Votantin darauf, dass sich daraus etwas entwickelt. Um was geht es konkret? Es geht darum, dass das elektronische Patientendossiergesetz im Juni dieses Jahres von den nationalen Räten beschlossen wurde. Dabei gibt es zwei ganz wesentliche Punkte. Die Spitäler müssen sich innerhalb von drei Jahren anschliessen, das heisst: Sie müssen sich elektronisch vernetzen und Gemeinschaften bilden. Die Pflegeheime und Geburtshäuser müssen dies innerhalb von fünf Jahren tun. Es handelt sich also um ein Bundesgesetz.
Die Gesundheit ist bekanntlich kantonal geregelt, somit ist der Kanton in der Pflicht, mit den Leistungserbringern (Pflegeheime, Spitäler etc.) im Rahmen des Datenschutz- und Gesundheitsgesetzes eine Kompatibiliät herzustellen. Darum geht es. Regierungsrat Thomas Weber sei sehr gedankt dafür, dass er den Vorstoss als Motion entgegen nimmt. Er hatte bei einer Präsentation selber einmal darauf hingewiesen, dass dies auch unter Innovationsförderung falle. Es ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass man frühzeitig mit allen Leistungserbringern, die es in einem Gesundheitssystem gibt, Kontakt auf nationaler Ebene aufnimmt. Im Sinne der Transparenz gibt die Votantin bekannt, dass sie Vizepräsidentin des Physiotherapieverbands ist. Es gibt mit anderen nationalen Verbänden einen regen Austausch darüber, was wie funktionieren muss. Dies ist jedoch in jedem Kanton anders, weil die Gesundheits- und Datenschutzgesetze in jedem Kanton anders geregelt sind. Drei Jahre sind eine kurze Zeit. Insofern ist auch der Vorteil eines Postulats nicht wirklich einsehbar, denn es geht nicht darum, zu prüfen und zu berichten, ob man es will - denn es kommt ja ohnehin. Es ist der Votantin wichtig, dass der Kanton von Anfang an dabei ist. Es gibt relativ viele nationale Strategien (z.B. sind zur Palliativ-Strategie noch immer Vorstösse hängig) und es musste immer gewartet und gewartet werden. Es geht auch darum, Bundesmittel beziehen zu können, sofern man sich frühzeitig auf den Weg macht. Es geht keineswegs um ein Pilotprojekt, wie Christoph Buser meint; der Kanton Basel-Landschaft ist längst kein «First mover» in dieser Hinsicht. Eher noch ein «Fourth» oder «Fifth mover». Man kann natürlich als Kanton auch warten, bis sich die anderen entschieden haben.
Die Motionärin hält an ihrer Motion fest.
Oskar Kämpfer (SVP) bedauert es, dass sich Pia Fankhauser nun festgelegt hat. Was ist für den Sprecher der Unterschied zwischen Motion und Postulat? Es geht um doch eine etwas komplexere Sache. Es gibt vom Bund den Auftrag, etwas umzusetzen, was der Votant vor 30 Jahren bereits im Entwicklungsland Mexiko kennen gelernt hatte. Der Kanton ist also weit hinterdrein, und es ist pressant. Die Zeitschiene würde von Regierungsrat Weber so oder so aufgenommen, ob nun als Postulat oder als Motion. Nur würde er mit einem Postulat nicht gerade zum sofortigen Handeln verpflichtet.
Der Votant ist der Meinung, dass ein elektronisches Dossier auf Patientenebene gute Überlegungen in Zusammenhang mit allen Versicherungen und Kassen nötig macht, und zwar national abgestimmt. Denn es kann nicht sein, dass man mit seiner Chip-Karte vom Baselland ins Wallis geht, und dort feststellen muss, dass das medizinische Dossier gar nicht gelesen werden kann. Das heisst: Selbstverständlich soll man es machen, aber der Kanton soll sich jetzt, auf kantonaler Grundlage, zuerst untereinander absprechen und einen Vorschlag bringen, der allgemein akzeptiert und umsetzbar ist. Und dann gibt es Aufträge. Aus diesem Grund wäre das Postulat richtig.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet seine Kolleginnen und Kollegen darum, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Es gab diverse Vorstösse in diversen Kantonen zu diesem Thema. Immer hiess es: Der Bund macht es, der Bund macht es. Nun hat der Bund die Grundlagen geschaffen und die Leistungsanbieter, ob privat oder staatlich getragen, wollen vorwärts machen und Klarheit und Investitionssicherheit haben. Es ist jetzt der Zeitpunkt, um dem Kanton den Weg zu bereiten für die Leistungsanbieter, damit sie einer Lösung zuarbeiten können.
Der Sprecher hält es für ungeschickt, nun wieder zu warten. Die Gesundheitsdirektion ist geschickt genug, den verbindlichen Auftrag in Absprache damit zu lösen, was national läuft. Es hat niemand ein Interesse an einer inkompatiblen Lösung, schon gar nicht der klamme Kanton Basel-Landschaft. Er und die zuständige Direktion werden das hinbekommen. Wichtig ist einfach, dass nun verbindlich zugearbeitet wird, damit die Leistungserbringer die Basis haben, um zu investieren.
://: Der Landrat überweist die Motion 2015/105 mit 48:26 Stimmen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
Back to Top