Protokoll der Landratssitzung vom 4. September 2014
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2014-041 vom 18. März 2014 Vorlage: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind - Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 12. Juni 2014 - Beschluss des Landrats vom 4. September 2014: < beschlossen (mit Änderung) > |
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) stellt den Bericht der Geschäftsprüfungskommission vor. Bei diesem Bericht handle es sich um eine vom Gesetz vorgesehene Pflichtübung. Üblicherweise erfolgt die Behandlung im Plenum vor dem 30. Juni, weshalb es in der vorliegenden Vorlage einige Fristen hat, welche aufgrund der späteren Behandlung noch speziell beachtet werden müssen.
Der Kommissionspräsident erklärt, dass die einzelnen Subkommissionen die Sachen äusserst sorgfältig angeschaut und die Geschäfte entsprechend geprüft haben. Er erwähnt weiter, dass die Fristen für die Bearbeitung von parlamentarischen Aufträgen vom Gesetz verbindlich vorgegeben sind. Wenn sie nicht eingehalten werden können, muss eine entsprechende Fristerstreckung gewährt werden. Die Voraussetzung für die Abschreibung von überwiesenen Vorstössen ist, dass die Regierung die Anliegen seriös geprüft und dazu berichtet hat. Nicht Voraussetzung ist indessen, dass derjenige, welcher den Vorstoss eingereicht hat, mit der Antwort der Regierung einverstanden ist.
Gegenüber den Vorjahren musste eine starke Zunahme der Anzahl Vorstösse, welche nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt worden sind, festgestellt werden. In den Vorjahren zählte man rund 140, aktuell hingegen 174 nicht erledigte Vorstösse. Diese Situation ist sicherlich unerfreulich. Sowohl vom Landrat wie auch vom Regierungsrat sollte geprüft werden, wie die unbefriedigende Situation allenfalls entschärft werden kann. Zum Beispiel, indem sich die Regierung nur dann bereit erklärt, Vorstösse entgegenzunehmen, wenn sie tatsächlich auch willens ist, diese fristgerecht zu bearbeiten. Ein weiteres Mittel ist auch die Liste, welche im Moment im Landrat zirkuliert. Auch dies ist eine Möglichkeit, die Vorstösse etwas zu reduzieren. Der Kommissionspräsident geht hier sogar einen Schritt weiter und schlägt vor, die Liste nach den Autoren der Vorstösse zu sortieren. Mancher Landrat würde auf diese Weise vielleicht erschrecken, mit wie vielen Vorstössen er die Verwaltung bereits belastet hat. Die Sache wäre so auch übersichtlicher.
Die GPK hat bereits letztes Jahr die Einführung einer digitalen Projekttafel vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde auch vom Landrat angenommen. Die Kommission empfiehlt dem Landrat erneut, diesem Vorschlag zuzustimmen. Die Landeskanzlei würde dann ersucht, einen Bericht über den Planungsstand der digitalen Projekttafel zu erstellen.
Der Kommissionspräsident kommt zum Bericht. Er wird nachfolgend in erster Linie Aufträge, bei welchen Unklarheiten herrschen oder bei welchen ein spezieller Erklärungsbedarf besteht, durchgehen.
Ziffer 2.5.1.1 des Berichts: Das Postulat 2009/187 zum Thema «Einfrierung der Uni-Beiträge und Bekämpfung der Nachwuchsprobleme in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen und Studien» soll nicht abgeschrieben werden. Die GPK macht hier von ihrem Recht Gebrauch, von der Regierung einen kurzen, aber aussagekräftigen Bericht zu diesem Thema zu verlangen.
Ziffer 2.5.2.1: Die Motion 2009/005 zum Thema «Massnahmenpaket für die Förderung des Interesses an der naturwissenschaftlichen Ausbildung in den Baselbieter Schulen» soll ebenfalls nicht abgeschrieben werden.
Ziffer 2.5.2.2: Die Motion 2012/094 zum Thema «Stärkung der MINT-Kompetenzen» soll nicht abgeschrieben werden.
Unter Ziffer 3 des Berichts geht es um Aufträge, welche weiterhin bearbeitet werden, für welche also um die entsprechenden Fristverlängerungen nachgesucht werden müssen. Ziffer 3.2, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, bietet die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Milizparlamentarier bei der Bearbeitung sehr genau hingesehen haben. Sie haben nämlich festgestellt, dass die Vorlage des Regierungsrates nicht präzise war: Es ging hier um Motionen und nicht um Postulate. Die entsprechenden Korrekturen wurden angebracht, und die erforderliche Fristverlängerung wurde beantragt.
Unter Ziffer 3.3 wurde festgestellt, dass die Bau- und Umweltschutzdirektion die Weiterbehandlung zahlreicher Vorstösse mit der seit Jahren gleichen Begründung, «es sei in nächster Zeit eine Behandlung im Landrat zu erwarten», beantragt. Meistens wurde nur gerade das Datum der voraussichtlichen Behandlung im Parlament neu angepasst. Es handelt sich hier um das berühmte «copy & paste»-Verfahren, von welchem heute bereits die Rede war. In der Zwischenzeit konnte aufgrund eines BaZ-Kommentars allerdings in Erfahrung gebracht werden, dass sich die Bau- und Umweltschutzdirektion in dieser Hinsicht bessern will.
In Ziffer 3.3.1.2 geht es um das Postulat 1998/093, welches tatsächlich schon vor langer Zeit überwiesen wurde. Die GPK fordert, dass der Regierungsrat beauftragt wird, bis Ende Oktober 2014 einen detaillierten Zwischenbericht zum Stand der Bearbeitung dieses doch schon sehr angejahrten Postulates vorzulegen. Dasselbe gilt für Postulat 2005/101, bei welchem es um die Überprüfung der Strukturen des TNW geht. Der Regierungsrat soll auch für dieses Postulat aus dem Jahre 2006 beauftragt werden, einen Zwischenbericht zum Stand der Bearbeitung des Postulates vorzulegen.
Unter Ziffer 3.4.1.3 sei das Postulat 2012/288 - wie richtigerweise von Regierungsrat beantragt - abzuschreiben. Speziell zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass das Geschäft sich hier bei den Verlängerungen an der falschen Stelle befindet.
Bei Ziffer 3.5.1.22 wurde festgestellt, dass die Antwort bzw. Erklärung des Regierungsrats - «Die Landratsvorlage ist in Arbeit und, angesichts der ungenügenden Datenlage, noch nicht terminiert» - nicht zum Inhalt des Postulates 2011/301 zum Thema «Aufgabenhilfe und gezielte Nachhilfe» passt. Auch hier wird vorgeschlagen, den Regierungsrat zu beauftragen, dem Landrat bis Ende November 2014 einen Bericht zum Postulat 2011/301 zu unterbreiten.
Bei den Motionen findet sich unter Ziffer 3.5.2.2 die Motion 2003/188 «Die Schule muss ein drogenfreier Raum werden!». Der Antrag auf Weiterbehandlung der Motion 2003/188 wird von der GPK unterstützt. Es sollte nicht 10 Jahre brauchen, um entsprechende Regelungen und Massnahmen einzuleiten. Angesichts der sich rasch verändernden Drogenproblematik sollte auch hier schnell gehandelt werden und sollten neue Strömungen immer wieder einbezogen werden. Die GPK erwartet, dass die in Aussicht gestellte Vorlage dem Landrat tatsächlich im 2. Quartal 2014 vorgelegt wird. Diese Erwartung kann, wie eingangs erwähnt wurde, aufgrund der späteren Behandlung nicht mehr rechtzeitig erfüllt werden. Die Forderung, dass rasch etwas unternommen wird, bleibt aber bestehen.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat:
1. die von ihr unter Ziffer 2 und 3 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse abzuschreiben;
2. von den Berichten zu den in Ziffer 3 aufgeführten Aufträgen Kenntnis zu nehmen, die Frist zu deren Erfüllung um ein Jahr zu verlängern und die von der GPK gesetzten Fristen für die Vorlage separater Berichte gutzuheissen;
3. der Forderung zur Berichterstattung über den Planungsstand der digitalen Projekttafel bis 30. September 2014 zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Urs Hess (SVP) stellt gleich zu Beginn klar, dass die SVP-Fraktion den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission zustimmt. Er findet weiter, es sei an der Zeit, dass sich die Parlamentarier an der eigenen Nase nehmen, wenn - wie vorliegend - deutlich aufgezeigt wird, wie viele Vorstösse im Landrat eingereicht wurden. Einerseits nimmt die Flut an Vorstössen zu, welche nicht fristgerecht beantwortet werden können, andererseits steigen die Kosten, welche durch diese Eingaben generiert werden. Er lädt die Regierung ein, nicht so viele Verstösse anzunehmen. Wenn sie weniger annehmen würde, kämen vielleicht auch weniger Landräte auf den Geschmack, einen Vorstoss einzureichen.
Peter Küng (SP) teilt mit, dass auch die SP-Fraktion die Anträge der GPK unterstützt. Ergänzend zu Urs Hess weist er auf Seite 5 des Berichts hin: Die Regierung sollte die Möglichkeit des Zwischenberichts der Regierung häufiger nutzen. In einem solchen Zwischenbericht könnte sie z.B. auch auf die Kosten für die Behandlung eines Vorstosses hinweisen. Wenn z.B. eine Studie gemacht werden muss, und diese Studie würde mehrere Tausend Franken kosten, könnte dies dem Landrat in einem Zwischenbericht mitgeteilt werden. Je nach Ausgangslage kann dem Landrat dann gleich auch der Vorschlag, den Vorstoss fallen zu lassen, unterbreitet werden. Diese Möglichkeit gibt es, und diese Möglichkeit gilt es in Zukunft zu nutzen.
Balz Stückelberger (FDP) nimmt den Bericht und die Ausführungen dazu mit einem gewissen Zähneknirschen zur Kenntnis, zeige sich hier doch deutlich, was alles nicht erledigt worden sei. Mit dieser Vorlage ist es im Sinne einer Effizienzsteigerung immerhin aber möglich, einige Vorstösse abzuschreiben. Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorschläge der GPK.
Sie möchte allerdings einen zusätzlichen Antrag stellen: Dieser Antrag betrifft die Motion 2009/225. Es geht hierbei um die Tätigkeit der Schweizer Steuerkonferenz. Eingereicht wurde die Motion von Christoph Buser. Aus der Berichtvorlage geht klar hervor, dass diese Motion die einzige ist, welche sich einer über anderthalb Seiten langen Begründung für die vorgeschlagene Abschreibung rühmen kann. Dies ist, ohne inhaltlich gross darauf eingehen zu wollen, ein Indiz dafür, dass es vielleicht doch nicht ganz so offensichtlich ist, die Motion abschreiben zu können. Abgesehen davon gibt es auch materiell einige Punkte, aufgrund derer die FDP die Motion weiterbehandelt haben möchte. Die Fraktion beantragt daher, die Motion 2009/225 betreffend Schweizer Steuerkonferenz aus der Vorlage zu entfernen und nicht abzuschreiben.
Peter H. Müller (CVP) führt aus, auch die CVP/EVP-Fraktion unterstütze die Anträge der Geschäftsprüfungskommission vollumfänglich. Wenn, wie vom Kommissionspräsidenten erwähnt, die Anzahl der Geschäfte ständig zunimmt und in Anbetracht der Tatsache, dass die Geschäftskontrolle nicht unbedingt die Stärke von Parlament und Regierung ist, so scheint Antrag 3 der wichtigste der GPK-Anträge zu sein. Mit der Projekttafel könnte dafür gesorgt werden, die Geschäfte und die Fristen in Zukunft besser in den Griff zu bekommen.
Auch er ist der Ansicht, dass für die Vorstösse unter Umständen die alte Regel gilt, wonach weniger mehr ist.
Florence Brenzikofer (Grüne) erklärt, dass auch ihre Fraktion den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission zustimme. Die Fraktion unterstützt auch die Einführung einer einfachen digitalen Projekttafel, wie dies bereits letztes Jahr schon gefordert wurde.
Auch die Grünen möchten einen Antrag stellen: Das Postulat von Rahel Bänziger unter Ziffer 3.2 soll nicht abgeschrieben werden. Bei diesem Postulat 2010/388 geht es um die Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung. Im Postulat werden vier Punkte erwähnt. Die Fraktion ist mit der gleichen Argumentation wie im letzten Jahr gegen die Abschreibung: Anpassungen zur Stärkung der Hausärzte sind in Basel-Landschaft zwar geplant, aber noch immer nicht umgesetzt. Zwar hat sich die Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Hausärzten - wie unter Punkt 2 des Postulats gefordert - verbessert, die Stellung der Hausärzte ist indessen noch immer nicht aufgewertet worden. Ebenfalls ausstehend ist die Prüfung der resultierenden Kosteneinsparnisse für den Kanton. Die Grünen beantragen daher, das Postulat 2010/388 nicht abzuschreiben.
Marie-Therese Müller (BDP) findet es sehr unbefriedigend, rund 150 Vorstösse verlängern oder abschreiben zu müssen. 250 Vorstösse waren noch nicht einmal auf der Traktandenliste. Hier müssen Lösungen gefunden werden. Dieser Umstand ist weder für die Interpellanten noch für die Regierung toll. Wenn nicht bald ein Weg gefunden wird, um die Pendenzen speditiver abzubauen, sieht sie schwarz für die Berge von Pendenzen, die sie noch zu Hause liegen hat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung gemäss Kommissionsbericht
Ziffer 2.1
Es liegt der Antrag der FDP vor, die Motion 2009/225 sei nicht abzuschreiben.
Christoph Buser (FDP) begründet den Antrag näher.
Wie erinnerlich, veröffentlicht die eidgenössische Steuerverwaltung sog. Kreisschreiben. In der Steuergesetzgebung des Kantons Basel-Landschaft wird einfach des Öfteren auf diese Kreisschreiben verwiesen.
Zutage getreten ist dieser Sachverhalt, nachdem beschlossen worden war, die Aktiengesellschaften neu zu bewerten. Beim Ausfüllen der Steuererklärungen für die KMU musste nämlich plötzlich festgestellt werden, dass auf einmal ganz andere Werte verlangt wurden.
Einen solchen Mechanismus möchte die FDP nicht sehen. Die anderthalb Seiten lange Antwort der Regierung erachtet Christoph Buser als nicht ausreichend, handelt es sich doch lediglich um einen Verweis auf die Diskussion im Bundesparlament, als Ständerat Büttiker dort einen gleich lautenden Vorstoss einreichte.
Die FDP wünscht, dass zunächst im Landrat entschieden werden kann, wie mit diesen Kreisschreiben zu verfahren ist.
Sollte sein Vorstoss abgeschrieben werden, gäbe sich Christoph Buser damit nicht zufrieden; er müsste erneut einen solchen Vorstoss einreichen. Seine ursprüngliche Motion ist nicht erfüllt, und sie ist immerhin vom Landrat überwiesen worden. Vor diesem Hintergrund bittet er, seinem Antrag, die Motion nicht abzuschreiben, zu entsprechen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) unterstützt diesen Antrag. Auch er ist als Unternehmer persönlich - im Kanton Zürich allerdings - von solchen Kreisschreiben betroffen gewesen. Es ist an der Zeit, dass ein Zeichen gesetzt wird. Die Verwaltung nimmt sich hier sehr viel heraus. Es braucht endlich ein Zeichen, welches die Hierarchie der Normen wieder ins Lot bringt.
://: Dem Antrag der FDP, die Motion 2009/225 nicht abzuschreiben, wird mit 57:9 Stimmen bei 5 Enthaltungen stattgegeben. [ Namenliste ]
Ziffer 2.2
Es liegt ein Antrag der Fraktion der Grünen vor, das Postulat 2010/388 sei nicht abzuschreiben.
Rahel Bänziger (Grüne) führt aus, das Postulat sei am 12. Januar 2012 vom Landrat überwiesen worden, obschon der Regierungsrat sich bereits damals für eine Abschreibung ausgesprochen habe. Die Abschreibung ist beim Landrat nicht durchgekommen, und das Postulat ist absichtlich stehen gelassen worden. Die darin geforderten Punkte waren damals nicht erfüllt, und sie sind es auch jetzt nicht. Das Postulat verlangt, dass Stellung und Status der Hausärzte im Kanton aufgewertet werden. Auch die Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Hausärzten sollte verbessert werden. Ausser bei den Praxisassistenten, für welche nun bald der Weiterführungskredit kommen wird, ist nicht viel gelaufen auf diesem Gebiet. Es gibt weiterhin eine Ungleichbehandlung in der Bezahlung der Hausärzte, welche in den vorgeschalteten Notfallstationen versuchen, eine Triage der Notfälle zu machen. Diese Ungleichbehandlung ist weiterhin nicht aus der Welt geschafft. Es sind Zahlen vorgelegt worden, wie die vorgeschalteten Hausarztpraxen die Notfallstationen der Spitäler zu entlasten vermögen. Es besteht hier also Verbesserungspotential. Ein weiterer Punkt war die Aufforderung zur Prüfung der möglichen Kosteneinsparungen für den Kanton Basel-Landschaft. Auch diese Zahlen wurden nicht geliefert. Von den Punkten im Postulat wurde nur gerade jener, welcher die Hausarztpraxis-Assistenten betrifft, erfüllt. Das Postulat ist daher stehen zu lassen. So können die anderen Ideen abgewartet werden, welche die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat, um die Stellung der Hausärzte in unserem Kanton zu verbessern. Das Ganze dient auch dazu, diesen Beruf wieder attraktiver zu machen, um auf diese Weise mehr angehende Ärztinnen und Ärzte dazu zu bewegen, diesen Beruf zu ergreifen. Es ist immer noch günstiger, wenn die Leute zuerst zum Hausarzt gehen und nicht gleich in das Spital.
Peter H. Müller (CVP) ist zwar der Ansicht, dass der Vorstoss von Rahel Bänziger gut gemeint ist. Er führt aber aus, dass in der VGK lang und breit über Hausärzte, über Notfallstationen und über das Laufental diskutiert wurde und Lösungen gesucht wurden. Zudem läuft im eidgenössischen Bereich besonders viel hinsichtlich Hausärzteproblematik.
Dieser Vorstoss dürfte daher kaum dazu beitragen, die Landschaft der Hausärzte tatsächlich zu bereichern. Er plädiert daher für Abschreiben.
Marc Bürgi (BDP) ist auch der Meinung, dass der Vorstoss im Zeitpunkt seiner Einreichung ein wichtiges Thema betraf. Zwischenzeitlich hat sich aber einiges gewandelt. So kann man heute in der BZ lesen, dass die Organisation der Notfallfallzentren in den Spitälern bereits einer positiven Veränderung unterzogen worden sind.
Er ist daher der Meinung - gerade auch angesichts der Auslagerung der Spitäler -, dass diesbezüglich keine Eingriffe ins Operative mehr erfolgen sollten. Der Vorstoss ist somit abzuschreiben.
://: Der Antrag der Fraktion der Grünen, das Postulat 2010/388 nicht abzuschreiben, wird mit 42:31 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) hält fest, dass aufgrund der obigen Abstimmungsergebnisse die Ziffer 1 der Anträge wie folgt ergänzt werden muss: «mit Ausnahme der Motion 2009/225». Die Ziffern 2 und 3 bleiben unverändert.
://: Der Landrat beschliesst mit 74:0 Stimmen:
1. die von der GPK unter Ziffer 2 und 3 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse - mit Ausnahme der Motion 2009/225 - abzuschreiben;
2. von den Berichten zu den in Ziffer 3 aufgeführten Aufträgen Kenntnis zu nehmen, die Frist zu deren Erfüllung um ein Jahr zu verlängern und die von der GPK gesetzten Fristen für die Vorlage separater Berichte gutzuheissen;
3. der Forderung zur Berichterstattung über den Planungsstand der digitalen Projekttafel bis 30. September 2014 zuzustimmen. [ Namenliste ]
Damit sind folgende Vorstösse abgeschrieben:
2003/279, 2006/246, 2007/063, 2007/226, 2008/172, 2009/306, 2009/367, 2010/148, 2010/345, 2010/388, 2011/157, 2011/159, 2011/277, 2011/362, 2011/365, 2012/130, 2012/183, 2012/288, 2012/296, 2013/383.
Für folgende Vorstösse wird die Frist um ein Jahr verlängert:
1998/024, 1998/093, 1998/192, 2002/283, 2003/090, 2003/112, 2003/188, 2003/194, 2005/058, 2005/101, 2005/114, 2005/182, 2005/271, 2006/007, 2006/017, 2006/049, 2006/101, 2006/227, 2006/265, 2007/049, 2007/064, 2007/068, 2007/159, 2007/166, 2007/194, 2007/195, 2007/198, 2007/202, 2007/233, 2007/248, 2007/249, 2007/254, 2007/270, 2007/284, 2007/314, 2008/028, 2008/038, 2008/091, 2008/108, 2008/109, 2008/204, 2008/221, 2008/235, 2008/251, 2008/278, 2008/280, 2008/304, 2008/331, 2008/333, 2008/337, 2009/062, 2009/084, 2009/109, 2009/149, 2009/167, 2009/226, 2009/227, 2009/229, 2009/232, 2009/259, 2009/260, 2009/261, 2009/279, 2009/298, 2009/299, 2009/301, 2009/320, 2009/342, 2009/377, 2010/008, 2010/009, 2010/012, 2010/023, 2010/047, 2010/048, 2010/070, 2010/073, 2010/095, 2010/096, 2010/124, 2010/162, 2010/163, 2010/188, 2010/209, 2010/213, 2010/214, 2010/242, 2010/257, 2010/297, 2010/300, 2010/327, 2010/340, 2010/344, 2010/362, 2010/366, 2010/368, 2010/369, 2010/370, 2010/372, 2010/383, 2010/384, 2010/385, 2010/401, 2010/414, 2010/416, 2011/010, 2011/053, 2011/063, 2011/086, 2011/087, 2011/093, 2011/094, 2011/110, 2011/133, 2011/154, 2011/156, 2011/163, 2011/273, 2011/288, 2011/298, 2011/299, 2011/301, 2011/319, 2011/323, 2011/335, 2011/337, 2011/338, 2011/363, 2011/364, 2012/021, 2012/022, 2012/036, 2012/044, 2012/045, 2012/046, 2012/070, 2012/074, 2012/043, 2012/092, 2012/112, 2012/113, 2012/115, 2012/129, 2012/148, 2012/149, 2012/187, 2012/351.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
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