Protokoll der Landratssitzung vom 4. September 2014
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2014-037 vom 28. Januar 2014 [1. Lesung] Vorlage: Änderung des Gesetzes über den Denkmal- und Heimatschutz vom 9. April 1992 zur Umsetzung der angenommenen nichtformulierten Volksinitiative „Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen" - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 25. Juli 2014 - Beschluss des Landrats vom 4. September 2014: < 1. Lesung beendet > |
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) teilt einleitend mit, wie mit dem Umstand umgegangen werden soll, dass Franz Meyer in diesem Jahr zugleich Landratsvizepräsident und Präsident der landrätlichen Bau- und Planungskommission (BPK) ist. Bei der Beratung von Geschäften, die von der BPK vorberaten wurden, trage Franz Meyer den Hut des Kommissionspräsidenten und trete so lange als Landratsvizepräsident in den Ausstand. Die Aufgaben, die er als Vizepräsident innehat - vor allem das Führen der Rednerliste und die Worterteilung - übernimmt in dieser Zeit die Landratspräsidentin oder allenfalls ein anderes Büromitglied.
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) weist einleitend auf die formelle Anpassung des Landratsbeschlusses gegenüber der Vorlage hin. Da der Landrat mit der Vorlage eine Gesetzesänderung beschliesse, habe der Erlasstext separat aufgeführt werden müssen. In der Kommission gab am meisten zu diskutieren, ob es richtig sei, die Schlösser und den Bauernhof wieder in das Verwaltungsvermögen zu verschieben, nachdem im Zusammenhang mit der Vorlage 2012-310 vonseiten der Regierung damals argumentiert worden war, dass gemäss Finanzhaushaltsgesetz nur solche Güter ins das Verwaltungsvermögen gehören, die der Kanton zur Erfüllung seiner Aufgaben zwingend braucht. Man war damals der Meinung, die Schlösser und der Bauernhof gehörten nicht dazu. Die Kommissionsmehrheit hat sich aber schliesslich der Argumentation des Regierungsrats angeschlossen, wonach durch die Annahme der Volksinitiative «Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen» eben diese Notwendigkeit geschaffen worden sei.
Die BPK empfiehlt dem Landrat mit 7:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, gemäss dem Entwurf des Landratsbeschlusses und demjenigen zur Änderung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes zu entscheiden.
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- Eintretensdebatte
Sandra Sollberger (SVP) erinnert einleitend daran, dass am 3. März die Baselbieterinnen und Baselbieter ja zu den Schlossern gesagt hätten. Ja zu Schloss Wildenstein inklusive Hof, die, wie man gesehen hat, nach dem Willen des Volkes untrennbar sind; und ja zu Schloss Bottmingen. Diese Vorlage dient der Umsetzung dieses Volkswillens. Die SVP begrüsst diese Umsetzung und ist dankbar, dass der Regierungsrat eine so gute Lösung gefunden hat, ohne hierzu anderweitige Gebilde zu schaffen. Die Umwidmung ins Verwaltungsvermögen ist die pragmatischste Lösung. So zu arbeiten macht Spass. Die SVP begrüsst das.
Kathrin Schweizer (SP) erklärt, sie wolle sich heute kurz fassen, nachdem der Landrat in der Vergangenheit über die beiden Schlösser schon viele Stunden diskutiert habe. Im Rahmen der Diskussion über das Sparpaket war der Landrat der Meinung gewesen, man könne die Schlösser veräussern. Mit der Volksinitiative hat sich die Ausgangslage verändert. Die Regierung hat den Volkswillen so umgesetzt, wie er wahrscheinlich zu interpretieren ist. Deshalb stimmt die SP-Fraktion der Vorlage zu. Ein Anliegen hat sie noch: Die öffentliche Zugänglichkeit sollte etwas mehr als nur einen Tag im Jahr gegeben sein, damit die Schlösser wirklich der Bevölkerung zugute kommen.
Christof Hiltmann (FDP) kündigt auch für die FDP-Fraktion Zustimmung zur Vorlage an. Der Volkswille werde dadurch zutreffend umgesetzt, inklusive der Verschiebung ins Verwaltungsvermögen. Hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichkeit muss, in Anbetracht der Finanzlage des Kantons, ein guter Mix gefunden werden zwischen Aufwand und Ertrag. Es ist deshalb nach Meinung der FDP richtig, dass dieser Punkt relativ offen formuliert ist. Augenmass ist hier gefordert. Die FDP stimmt zu.
Felix Keller (CVP) stellt fest, er sei sich nicht ganz sicher, ob man den Volkswillen dadurch zutreffend umsetzt, dass man jetzt das Denkmal- und Heimatschutzgesetz wie vorgeschlagen ändert. Der Volkswille geht wohl eher dahin, dass die Schlösser wirklich öffentlich zugänglich werden. Landrat Hans Furer hat dazu ja ein Postulat vorbereitet, wenngleich noch nicht eingereicht. Nach wie vor gibt es in der CVP/EVP-Fraktion die Meinung, dass die Umwidmung ins Verwaltungsvermögen nicht zwingend notwendig wäre, denn es heisst ja: «Sachgegenstände und Werte im Verwaltungsvermögen sind zu führen, welche der Kanton zur Erfüllung seiner Aufgaben unbedingt benötigt.» Man kann sich fragen, ob Schlösser und vor allem ein Hofgut zwingend notwendig sind, um dem Kanton die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen. Die CVP/EVP-Fraktion steht dieser Verschiebung daher immer noch kritisch gegenüber, steht aber im Übrigen hinter der Vorlage.
Christoph Frommherz (Grüne) sagt, die Vorlage stelle einfach die logische Konsequenz aus der Annahme der Initiative dar. Die Grünen stimmen dem zu und hoffen ebenfalls, dass die Schlösser dann vermehrt dem Publikum zugänglich gemacht werden.
Marie-Therese Müller (BDP) erklärt, auch wenn sie anscheinend die Einzige sei, die die Vorlage nicht so toll findet, müsse sie ihre Kritik nun doch loswerden. Sie ist immer noch der Meinung, man hätte die Stiftungslösung annehmen sollen. So hat man nun 20 Millionen Franken verschenkt. Es ist megabillig, wenn man jetzt einfach sagt, der Kanton soll's wieder richten. Sie hätte einen konstruktiven Vorschlag erwartet. Man hatte damals lang diskutiert im Rat und es hiess, es seien Stiftungen da und es sei Geld vorhanden. Jetzt aber soll der Kanton eine Lösung finden, und bezahlen soll er sowieso. Man hat damals zu einer guten Lösung nein gesagt, und die Votantin ist nicht bereit, die Bürde jetzt tel quel wieder dem Kanton aufzuhalsen.
Gerhard Schafroth (glp) möchte den Gedanken von Marie-Therese Müller noch ein wenig weiterführen. Man habe es den lieben Kollegen von der SVP zu verdanken, dass das Volk schliesslich die von der Kantonalbank angebotenen 20 Millionen Franken zum Fenster hinausgeschmissen und ein ganz tolles Projekt verunmöglicht hat. Jetzt kommen die Schlösser zurück ins Verwaltungsvermögen, dazu gibt es wohl rechtlich keine Alternative. Der Effekt wird aber sein, dass man das Schloss vergammeln lässt, weil man kein Geld hat. Das einzig Positive an der Sache ist eventuell: Die Finanzlage dieses Kantons bekommt man wahrscheinlich nur durch eine Fusion mit Basel-Stadt in den Griff; und wenn die SVP dazu einen Beitrag leistet, ist das ja gar nicht so schlecht. [Heiterkeit]
Sandra Sollberger (SVP) teilt mit, es erstaune sie, wenn ein Ratsmitglied im Alter von Gerhard Schafroth hier im Saal dermassen däubelet. Nicht die SVP hat ja gesagt, das Volk hat ja gesagt. Ja zu unserer Kultur, ja zu unserer Tradition. Das gilt es zu akzeptieren statt z däubele . Lösungen anbieten, Lösungen gemeinsam finden - das Angebot steht und das wird auch umgesetzt. Es ist zwar noch nichts geschehen, aber man kann auch nicht alles aus dem Ärmel schütteln. Verschenkt worden ist hier jedoch überhaupt nichts. Es bestand keinerlei Klarheit darüber, ob im Falle der Stiftungslösung das Schloss auch nur einen Tag länger geöffnet sein würde und ob es überhaupt noch öffentlich zugänglich gewesen wäre. Alles andere wäre eine haltlose Behauptung. [Beifall aufseiten SVP]
Oskar Kämpfer (SVP) findet, der Fächer sei von Gerhard Schafroth, nach einem Volksentscheid, ein wenig weit aufgetan worden - bis hin zur Fusionsfrage. Er möchte darauf hinweisen, dass die Christoph Merian-Stiftung, die eine Basler Stiftung ist, das riesige Landstück fast gratis bekommen hätte und die Landschaft nichts davon hätte. Damit meint der Votant auch genug in Bezug auf Fusion gesagt zu haben.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die überwiegend gute Aufnahme der Vorlage. Zur Frage der öffentlichen Zugänglichkeit sei zu sagen, dass diese sicherlich in dem Umfang gewährleistet werde, wie sie heute besteht. Das heisst, man kann auf Voranmeldung das Schloss für Anlässe mieten, man kann auch Führungen machen, etc. Wenn man darüber hinausgehen und das Schloss wie ein Museum zugänglich machen wollte, dann muss man sich bewusst sein, dass dies einen beträchtlichen Aufwand mit sich bringen würde. Man kann das Schloss nicht einfach öffnen und die Leute hereinlassen, sondern es müsste jemand dort sein, der aufpasst, dass keine Beschädigungen passieren, dass nichts gestohlen wird usw. Dieses Geld hat der Kanton im Moment nicht. Man muss jetzt relativ viel in den Hof investieren. Man kann eine weitergehende Öffnung vielleicht einmal zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge fassen; aber derzeit steht es nicht zuoberst auf der Prioritätenliste.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung Denkmal- und Heimatschutzgesetz
Keine Wortbegehren.
://: Die erste Lesung ist somit abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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