Protokoll der Landratssitzung vom 4. September 2014
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2013-379 vom 22. Oktober 2013 [1. Lesung] Vorlage: Änderung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 3. Juni 2014 - Beschluss des Landrats vom 4. September 2014: < 1. Lesung beendet > |
Werner Rufi (FDP), alt Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission, erinnert daran, dass die Vorlage bereits vor den Sommerferien traktandiert war. Es geht um eine Änderung im Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Es soll die Aufsichtsstelle Datenschutz neu administrativ der Landeskanzlei zugeordnet werden, damit auch in diesem Punkt die Unabhängigkeit stärker gewichtet wird. Heute ist die kantonale Datenschutzstelle an das SID angegliedert.
Andererseits geht es um jene Berichte der Aufsichtsstelle oder der damit beauftragten Dienstleister, mit denen die Überprüfungen zur Einhaltung der Bestimmungen über den Umgang mit Informationen und die Bearbeitung von Personendaten rapportiert werden: Sie sollen nicht unter das Öffentlichkeitsprinzip fallen (IDG § 41 Absatz 3). Diese zweite Änderung soll helfen, die Informationssicherheit zu stärken - mögliche Lücken in den Sicherheitssystemen des Kantons, wie sie in den Prüfberichten aufgezeigt werden, sollen nicht publik werden, weil dies den Missbrauch befördern könnte.
Die JSK hat das Thema in 3 Sitzungen behandelt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Der Vorschlag der Regierung wird von der Kommission unterstützt. Es ist wesentlich, dass die Anpassung sofort vorgenommen wird. Ebenfalls wurde der Budgetierungsprozess angeschaut und mit dem basel-städtischen Modell verglichen. Das hiesige Modell stellte sich für die Situation im Baselbiet jedoch als adäquat heraus. Weiter erfolgte die Empfehlung der Bestimmung einer Subkommission, damit das Budget der Datenschutzfachstelle wiederkehrend überprüft werden kann, sobald diese bei der Landeskanzlei angegliedert ist.
Der Kommissionsantrag kam einheitlich mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande. Ein Dank geht an dieser Stelle an die Datenschutzbeauftrage Ursula Stucki und ihren Mitarbeitenden für die speditive Behandlung des Geschäfts mit ihren komplexen Bereichen. Insofern ist es wichtig, die Leitplanken neu zu definieren, damit der wichtige Datenschutz gut begleitet und effizient behandelt werden kann.
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- Eintretensdebatte
Hanspeter Wullschleger (SVP) erachtet die Zuordnung der Aufsichtsstelle Datenschutz zur Landeskanzlei als sinnvoll. Damit kann diese gegenüber allen Direktionen ungebunden auftreten. Die Ausnahmeregelung vom Öffentlichkeitsprinzip für die Prüfberichte der Aufsichtsstelle Datenschutz ist ebenfalls gutzuheissen, zumal zugesichert wurde, dass der GPK uneingeschränkt Einsicht gewährt werden soll. Die SVP stimmt zu.
Bianca Maag-Streit (SP) sagt, dass die SP die Änderungen einstimmig unterstützt. Die Datenschutzbehörde ist eine unabhängige Kontrollbehörde, gestützt auf internationales Recht. Sie steht unter parlamentarischer Oberaufsicht. Wären ihre Weisungen strittig, wäre das Kantonsgericht für eine Klärung zuständig. Aber um genau diese Unabhängigkeit zu gewährleisten ist es sehr sinnvoll, wenn die Aufsichtsstelle nicht mehr, wie bis anhin, einer Direktion zugeordnet ist, sondern der Landeskanzlei.
Sara Fritz (EVP) macht darauf aufmerksam, dass die CVP - anders als die EVP - in der Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung nicht begrüsst hatte. Weil aber das Abstimmungsresultat in der Kommission sehr klar ist, stimmt die CVP/EVP-Fraktion nun den von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) macht deutlich, dass die Sicherheitsdirektion die besondere Rolle des Datenschutzes schon immer respektiert hatte. Es ist auch zu konstatieren, dass sie mit dem Datenschutz stets in gutem Einvernehmen stand. Eine Zuordnung des Datenschutzes bei der Landeskanzlei ist jedoch sachlich gerechtfertigt ist und stellt deshalb auch der richtige Weg dar.
Der Regierungspräsident macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass die Prüfberichte der Aufsichtsstelle vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen sind. Und zwar deshalb, weil sie in erster Linie als interne Dokumente zur Qualitätsverbesserung zu verstehen sind. Im Übrigen besteht Übereinstimmung mit der Vorlage.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- 1. Lesung Informations- und Datenschutzgesetz
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) schliesst die Sitzung um 16:57 Uhr.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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