Protokoll der Landratssitzung vom 4. September 2014
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2010-295 vom 20. August 2010 Vorlage: Änderung des Dekretes zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD; SGS 170.1) vom 22. Februar 2001 bezüglich Anpassung des Kantonsgerichtspräsidialpensums - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 27. August 2014 - Beschluss des Landrats vom 4. September 2014: < beschlossen > > Dekret |
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) begrüsst zu folgendem Traktandum Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner im Saal.
Alt Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) sagt, dass es sich bei diesem Geschäft noch um eine Altlast aus der letzten Amtsperiode handelt. Es geht um Stellenprozente in der Definition des Kantonsgerichtspräsidiums. Auf den 1. Januar 2011 hin sollte das Pensum des Kantonsgerichtspräsidenten für die Geschäftsleitungsaufgaben von 40 auf 30 Stellenprozente reduziert und damit der auf diesen Zeitpunkt hin neuen Justizorganisation angepasst werden. Es gab einige Vorstösse dieses Thema betreffend, es wurde sistiert, woraufhin nach der Revision der Strafprozessordnung StPO per 1.1.2011 festgestellt wurde, dass die Anpassung weiterbehandelt werden kann. Der zuständige Kantonsgerichtspräsident hat denn auch von sich aus auf den 1.1.2011 das Pensum von 40 auf 30 Stellenprozente reduziert. Damit war es faktisch schon vollzogen.
Es handelt sich hier um einen Nachzügler. Die JSK beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen bei einer Abwesenheit, den Paragrafen 2 Abs. 4 (GOD) zu übernehmen. Aus der Mitte der Abteilungspräsidien wird das Kantonsgerichtspräsidium mit einem zusätzlichen Pensum von 30 % bestellt. Das Inkrafttreten wird auf den 1. Januar 2015 vorgeschlagen.
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- Eintretensdebatte
Regula Meschberger (SP) verkündet die Zustimmung der SP zu etwas, das in der Praxis bereits vollzogen ist.
Rosmarie Brunner (SVP) schliesst sich ihrer Vorrednerin an.
Regina Werthmüller (Grüne) sagt, dass durch die Reduktion jährlich 30'000 Franken gespart werden. Die Grünen sind einverstanden.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Gerichtsorganisationsdekret
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
://: Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt mit 51:0 Stimmen den Änderungen des Gerichtsorganisationsdekrets zu. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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