Protokoll der Landratssitzung vom 4. September 2014
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2014-089 vom 25. März 2014 [1. Lesung] Vorlage: Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes / Kompensation 6. Primarschuljahr - Bericht der Finanzkommission vom 22. August 2014 - Beschluss des Landrats vom 4. September 2014: < 1. Lesung beendet > |
Im Zusammenhang mit dem Übergang des 6. Schuljahres von den kantonalen Sekundarschulen an die Gemeinden habe der Regierungsrat eine Gesetzesänderung zur finanziellen Kompensation dieser Lastenverschiebung vorgelegt, erläutert Kommissionspräsident Marc Joset (SP). Die vorgeschlagene Lösung wurde von der Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» ausgehandelt. Dieser Kommission gehören 13 Gemeindevertreterinnen und -vertreter an. In einem schrittweisen und sehr differenzierten Berechnungsverfahren ist man auf einen Kompensationszahlungsbetrag von jährlich 34,89 Millionen Franken gekommen, welcher vom Kanton an die Gemeinden fliessen soll. Das revidierte Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten, dies bedeutet, dass es erstmals mit der Finanzausgleichsverfügung im Jahre 2015 wirksam wird. Für den Kanton ergibt sich ausserdem eine Entlastung von 6,37 Millionen Franken, da in Zukunft die Löhne für die Sekundarschullehrpersonen im 6. Schuljahr wegfallen.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Finanzkommission stimmt der Kompensationszahlung vom Kanton an die Gemeinden zu. Sie anerkennt die Bestrebungen zur Suche nach einer gerechten Lösung. Die Kritik der Finanzkommission ist eher grundlegender Art, sie betrifft das Kompensationssystem an sich. Es stellt sich die Frage, ob jede Aufgabenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden zwingend durch eine finanzielle Kompensation ausgeglichen werden muss. Die Kommission ist der Meinung, dass ein grundsätzlicher Systemwechsel angestrebt werden sollte. Einen ersten Schritt hierfür bietet das vorgesehene Gemeindestrukturgesetz. Zudem ist heute auch ein Vorstoss in dieser Richtung eingereicht worden.
Abschliessend ist zu bemerken, dass die Kommission Änderungen im Gesetzesentwurf vorschlägt. Diese Änderungsvorschläge sind jedoch lediglich redaktioneller Art.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Finanzhaushaltsgesetz gemäss den Vorschlägen der Kommission zu ändern.
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- Eintretensdebatte
Roman Klauser (SVP) führt aus, dass die 13 Vertreter sicherlich gut ausgehandelt und gut ausgerechnet hätten. Es ist sicherlich auch richtig, dass ein Ausgleich im Sinne einer Abgeltung für das Schuljahr stattfindet. Störend findet er jedoch, dass in der HarmoS-Vorlage zunächst von Einsparungen in der Höhe von rund 9 bis 9 1/2 Millionen Franken die Rede war. Nun beträgt die Nettokostenentlastung noch knapp 6,37 Millionen Franken. Auf diese Weise wird nun bemerkbar, was das Ganze hinter den Kulissen wirklich kostet. Das ist der kleine Wermutstropfen, welcher im Zusammenhang mit dieser Vorlage bleibt. Mit der Art der Ausgleichsrechnung sind er und die SVP-Fraktion jedoch einverstanden.
Ruedi Brassel (SP) teilt mit, dass auch die SP-Fraktion der Vorlage zustimmen könne. Es ist klar, dass ein Ausgleich erfolgen solle. Bei allen Verschiebungen und Verhandlungen, die geführt werden, ist immer wieder strittig, ob die gefundene Lösung schlussendlich wirklich die richtige und beste Lösung ist. Bei verschiedenen Aufgabenverschiebungen bzw. Kostenübertragungen hat der Kanton nicht sehr vorteilhaft abgeschnitten. Diese Problematik wäre deshalb im Rahmen einer Strukturreform aufzugreifen.
Für bemerkenswert hält er vorliegend, was in den kleingedruckten Zahlen im Regierungsbericht zum Ausdruck kommt. Die Tatsache nämlich, dass die Kosten für die Schüler in den Gemeinden höchst unterschiedlich sind. Die Zahlen schwanken zwischen 10'000 bis fast 30'000 Franken je nach Gemeinde. Dies sind ebenfalls Probleme, welche im Rahmen von Strukturreformen aufgegriffen werden müssen. Diese Probleme betreffen nicht das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden, sondern das Verhältnis der Gemeinden untereinander.
Die obigen Aussagen wurden absichtlich gemacht, obschon die Kommission das Geschäft einstimmig verabschiedet hat. Gerade aus solchen Debatten gibt es Erkenntnisse, welche der Öffentlichkeit bekanntgegeben und im Landrat thematisiert werden müssen.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
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Laut Monica Gschwind (FDP) ist die FDP einverstanden mit dem Resultat, welches die Konsultativkommission vorlegt. Die Kosten wurden sorgsam abgewägt. Über die Berechnung der besonderen Kosten (z.B. Einführung von ICT in den Gemeinden) lassen sich vom heutigen Zeitpunkt aus nur Schätzungen anstellen. Die effektive Kostenentwicklung muss sorgfältig im Auge behalten werden.
Die Gemeinden weisen sehr unterschiedliche Vollkosten pro Schüler auf. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass einzelne Schulen in Saus und Braus leben. Vielmehr sieht man, dass der Grundsatz «Wer zahlt, befiehlt» im Bildungsbereich überhaupt nicht spielt und Gemeinden keinen Spielraum haben, die Kosten zu optimieren. Hier gibt sie Ruedi Brassel recht, dass dieses System genau zu hinterfragen sei. Ebenso ist das System der Kompensationsverechnungen nach Ansicht der SVP nicht haltbar und muss hinterfragt werden.
Trotzdem ist man heute noch nicht soweit, daran etwas ändern zu können. Die FDP-Fraktion stimmt daher der Landratsvorlage einstimmig zu.
Die CVP stimme der Vorlage eindeutig zu, vermeldet Claudio Botti (CVP); ebenso den Änderungen der Anträge durch die Finanzkommission. Die Vorlage zeigt aber auch, wo der Hase im Pfeffer liegt. In der Fraktion wurde diskutiert, dass bestimmte Dinge geändert werden müssten. So ist es längerfristig nicht tragbar, dass in Folge einer Aufgabenverschiebung der Kanton einen Teil übernehmen muss. Dies muss auf jeden Fall geändert werden. Wenn in diesem Punkt keine einschneidenden Änderungen erfolgen, wird man auch in späteren Jahren über die gleichen Probleme diskutieren.
Der Votant ist froh um den Vorstoss von Klaus Kirchmayr, der eine Diskussion angestossen hat.
Es mag sein, dass die unterschiedlichen Beträge der Schulen ihre Berechtigung haben. Er hofft hingegen nicht, dass am Ende alle Schulen dem höheren Betrag angepasst werden müssen. Mit der Vorlage, die mit den Gemeinden ausgearbeitet wurde, ist man aber insgesamt auf einem guten Weg.
Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass in der Finanzkommission die Frage aufgenommen wurde, wie die Kompensationszahlungen anders vorgenommen werden könnten. Noch bevor dies in der Finanzkommission nochmals diskutiert werden konnte, brachte der Vorstoss von Klaus Kirchmayr die Sache auf den Weg. Die Zustimmung dazu ist hörbar gross, so dass man sich hätte überlegen können, daraus gleich eine Motion zu machen. Vielleicht ist es aber doch nicht so einfach. Einerseits wird der Kanton entlastet, auf der anderen Seite werden die Gemeinden be lastet, so dass sich bei ihnen die Freude daran in Grenzen halten dürfte, wenn da plötzlich eine Aufgabe auf sie zukommt, wofür sie das Geld nicht haben. Daher ist das Vorgehen richtig und die Grünen stehen hinter der Zahlung. Es muss aber gesagt werden, dass in der Vernehmlassung nicht alle Gemeinden glücklich waren: es hiess, dass auch die zu erwartende Zahlung nicht alle Kosten decken wird.
Die Zahlung ist nun zementiert. Wenn aber die Aufgabe nun bei den Gemeinden liegt, könnte es sein, dass eine Gemeinde dies mit der Zeit günstiger macht, während eine andere etwas mehr haben müsste. Erhalten sie aber immer gleich viel, fragt es sich, ob die Gemeinden letztlich nicht auch bei der Regelung das Sagen haben sollten - damit am Ende die Stimmbürger über die Höhe der Gemeindesteuern befinden könnten, die es zur Lösung dieser Aufgabe braucht. Hier ist noch Handlungsbedarf zu erkennen.
Somit hofft die Votantin, dass das Postulat zügig an die Hand genommen wird.
Gerhard Schafroth (glp) verdeutlicht, dass durch die Umlagerung des 6. Schuljahres die Gemeinden belastet werden und der Kanton entlastet wird. Der Gedanke eines Ausgleichs liegt auf der Hand. Was dann aber losgetreten wurde, ist ein eindrückliches Schauspiel. In zahlreichen Sitzungen knobelte die Verwaltung aus, wie der Ausgleich stattfinden solle. Der Aufwand war unvorstellbar gigantisch - für etwas, das viel einfacher hätte gelöst werden können. Hätte die Regierung nämlich etwas weiter gedacht, hätte man einfach die Steuern senken können, worauf die Gemeinden, die es nötig haben, sie entsprechend erhöhen könnten.
Nun gibt es aber Gewinner und Verlierer. Es gibt Gemeinden, die zu Geld kommen, ohne es für ihre günstigen Schulen zu benötigen; andere haben so hohe Kosten, dass das Geld nicht ausreicht. Insofern ist es vielleicht sinnvoll, dass jene mit den hohen Kosten etwas Druck spüren, sie zu minimieren. Die Problemlösung ist aber überhaupt nicht befriedigend. Der Votant hofft, dass der Regierungsrat in Zukunft etwas schneller vorangeht.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) macht klar, dass die Regierung schon voll an diesem Thema sei - was vielen auch bekannt ist. Ebenso ist die Idee hinter dem Postulat von Klaus Kirchmayr nicht ganz neu. Festzustellen ist: Der Regierungsrat befindet sich in der Schlussphase der Revision des Finanzausgleichs. Zwischen Geber- und Empfängergemeinden wird damit eine gute Lösung gefunden werden können. Dies ist eine zwingend notwendige Flurbereinigung aufgrund der vielen Reaktionen auf den aktuellen Finanzausgleich.
Weiter steht auch das Gemeindestrukturgesetz in den letzten Zügen. Dies hat für den Finanzdirektor eine zentrale Bedeutung. Die Aussage ist: Es braucht im Kanton Basel-Landschaft starke Gemeinden. Erst dann ist man in der Lage, an diese Gemeinden bestimmte Aufgaben abzutreten. Damit dies geschehen kann, müssen zuerst die Voraussetzungen dazu geschaffen werden, noch bevor irgendwelche Steuerfüsse zwischen den Gemeinwesen hin und her geboten werden. Noch Ende September wird der Regierungsrat mit dem Gemeindestrukturgesetz an die Öffentlichkeit gehen. Wichtig ist die Stärkung der Arbeit in den Regionen, um dadurch die Gemeinden und den Kanton für die Zukunft fit zu machen.
Damit ist die Aufgabe noch nicht erledigt. Es folgt die zentrale Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Dafür hat man sich bereits als Zielsetzung das Erreichen der fiskalischen Äquivalenz gegeben. Kurz: Wer zahlt, befiehlt. Eine Aufgabe soll dort angesiedelt werden, wo sie am effizientesten und kostengünstigsten erfüllt werden kann. Dies wird auf kommunaler Ebene geschehen - mit erstmal grossen Auswirkungen auf die Gemeinden. Sie müssen organisatorisch und personell in der Lage sein, diese Aufgabe überhaupt zu übernehmen. Das Bildungswesen lässt sich nicht einfach so ohne weiteres vom Kanton auf die Gemeinden übertragen. Es wird deshalb auch Zeit zur Umsetzung und zur Wirkungsentfaltung benötigt.
Wichtig ist aber auch, dass die finanziellen Mittel zur Gemeinde fliessen müssen. Denn nur so kann der Zentralisierungsgrad - da er denn so schlecht ist - effektiv gesenkt werden. Sprich: von 75% leicht herunterkommen. Für den Kanton Basel-Landschaft ist dies aber eine gute Entwicklung: hin zu starken Gemeinden und damit auch zur Entschlackung des Kantons.
Wichtig ist zudem eine zuvor gemachte Aussage: Es wurde von Schülern geredet und man (und vor allem Gerhard Schafroth) redet auch viel von Benchmark. Wenn es um die Kostenfrage geht, ist es bei Schülern nicht immer so einfach. Meistens resultieren die Kostenunterschiede aus der Distanz zum Schulort (Transportkosten), v.a. bei kleineren Gemeinden. Dort sind auch die kleinen Klassengrössen zu berücksichtigen, die die Kosten in die Höhe treiben. Diese Strukturen sind im Kanton nun mal gegeben, was zu unterschiedlichen Kostenfolgen führt. Das bedeutet aber nicht, es als ehernes Gesetz stehen zu lassen. Es gibt Möglichkeiten, dies anders zu lösen, was aber politisch ziemlich komplex wäre.
Zum Schluss hofft der Regierungsrat, dass die ganze Euphorie, die hier zu spüren war, auch zum Tragen kommt. Er weiss gut, dass es auch für die Gemeinden schwierig werden wird, bei den Aufgabenverschiebungen Schritt zu halten und diese mit Freuden zu übernehmen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- 1. Lesung Finanzausgleichsgesetz
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Die zweite Lesung folgt am 19. September 2014.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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