Protokoll der Landratssitzung vom 4. Mai 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat diese Motion als Postulat entgegennehme.

> Begründung des Regierungsrats

Diego Stoll (SP) sagt, dass ihm bewusst sei, dass die Motion eine sehr technische Materie behandle. In der Verwahrungsinitiative geht es um Straftäter, die lebenslänglich verwahrt werden sollen. Bei den in der Motion erwähnten Massnahmen geht es um die sogenannte kleine Verwahrung. Bei dieser kann ein Straftäter erstmals für fünf Jahre verwahrt werden. Diese Verwahrung kann in Fünfjahresschritten verlängert werden. Im Ergebnis kann dies ebenfalls zu einer lebenslänglichen Verwahrung führen.

Im Kanton Basel-Landschaft existiert in diesem Bereich eine strikte Einzelrichterkompetenz. Eine einzelne Person entscheidet also über die Verlängerung einer Verwahrung. Mit dieser Einzelspruchkompetenz steht der Kanton Basel-Landschaft im interkantonalen Vergleich alleine da. Eine 59er-Massnahme greift tief in die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen ein. Zudem stehen die Einzelrichter, welche für die Entscheidung und die Verfügung zuständig sind, unter enormen Druck. Der Aufschrei nach einem erneuten Delikt, das durch eine nicht verfügte weitere Verwahrung hätte verhindert werden können, wäre riesig.

Die Unterzeichner sind der Ansicht, dass 59er-Massnahmen konsequent von einer Dreierkammer entschieden werden sollen. Bei dieser klaren Ausgangslage ist «prüfen und berichten» nicht zielführend. Die Motion ist deshalb zu unterstützen.

Rosmarie Brunner (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion den Vorstoss als Postulat unterstützen würde. Der Regierungsrat soll prüfen, ob überhaupt und wenn ja, wie etwas geändert werden muss.

Béatrix von Sury d'Aspremont (CVP) sagt, dass sich die CVP/BDP-Fraktion den Äusserungen der Regierung zur Verhängung einer kleinen Massnahme im Rahmen von Art. 59 StGB durch einen Einzelrichter anschliessen könne. Den Fall der Verlängerung einer Massnahme wird sehr viel differenzierter gesehen. Die Aufgabe der Verlängerung der Massnahme soll einer Dreierkammer zugewiesen werden, da es sich um einen ganz heiklen Entscheid handelt. Dies nicht nur zum Schutz des von einer Massnahme Betroffenen, sondern auch zum Schutz der Allgemeinheit. Die CVP/BDP-Fraktion wird sich einer Überweisung der Motion anschliessen.

Andreas Dürr (FDP) sagt, dass auch die FDP-Fraktion die Tragweite der Entscheide sehe. Derart tiefgreifende Entscheide sollen von einer Dreierkammer gefällt werden.  Wenn grundsätzlich Konsens darüber herrscht, dass Entscheidungen solcher Art von einer Dreierkammer gefällt werden sollen, dann ist die Vorstossrichtung gegeben. Die Motion ist der richtige Weg, da es nichts zu prüfen gibt.

Regula Steinemann (glp) sagt, dass Massnahmen solcher Tragweite genauso einschneidend sein könnten wie Freiheitsstrafenen. Es handelt sich dabei um Anordnungen von fünf Jahren, die sogar verlängert werden können. Wichtig ist, dass diese Massnahmen breit abgestützt, legitimiert und nachvollziehbar sind.

Es steht eine Revision des GOG an. In den nächsten Monaten wird sich der Landrat mit der Verteilung der Spruchkompetenzen auseinander setzen müssen. In diesem Zusammenhang ist es auch aus prozessökonomischen Gründen sinnvoll, diese Frage jetzt zu behandeln, weswegen die glp/GU-Fraktion die Motion unterstützt.

Sara Fritz (EVP) sagt, dass die Mehrheit der Grüne/EVP-Fraktion die Motion unterstütze. Eine kleine Minderheit zieht ein Postulat vor.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass er für kleine Spruchkammern sei und sich dafür eingesetzt habe. Bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes wurde ein Fehler begangen. Es ist falsch, diese Entscheidung nur einer Person zu überlassen. Das ist eine Angelegenheit, die definitiv vor eine Dreierkammer gehört. Die unbestritten notwendige Änderung in eine Prüfungsschlaufe zu schicken ist unnötig, weshalb eine Motion im Namen der Effizienz die richtige Vorgehensweise ist.

://: Der Landrat überweist die Motion 2017/059 mit 75:0 bei einer Enthaltung.

[Namenliste]

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei