Protokoll der Landratssitzung vom 4. Mai 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.

> Begründung des Regierungsrats

Diego Stoll (SP) nimmt anstelle der Motionärin Stellung und zitiert aus dem Motionstext:

«Wichtig sind das fachliche Wissen und Können, der juristische Hintergrund und die Berufs- und Lebenserfahrung eines Kandidaten. Kurz: Die Eignung für die Laufbahn als Richter. Die Prüfung dieser Eignung muss sorgfältig erfolgen.»

In anderen Kantonen und auch auf Bundesebene gibt es spezielle Wahlvorbereitungskommissionen. Diese fehlt im Kanton Basel-Landschaft. Die Antwort des Regierungsrates ist enttäuschend und wurde 1:1 vom überwiesenen Vorstoss von Marc Schinzel übernommen. Die Frage stellt sich, ob die Regierung diesen Vorstoss ernst genommen hat.

Der Wahl der Gerichtsmitglieder kommt im Landrats-Alltag nur ein geringer Stellenwert zu. In jedem Unternehmen wird bei einer Neuanstellung eine fundierte Abklärung vorgenommen. In Assessments werden die Kandidaten auf Herz und Nieren überprüft. Die Richterwahl hingegen läuft anders ab. Überspitzt formuliert gehen die  Kandidaten am Morgen vor der Landratssitzung von Fraktion zu Fraktion und stellen sich in 10-15 Minuten vor und beantworten einige Fragen. Dies ist kein angemessenes Vorgehen, berücksichtigt man die grosse Bedeutung der Position. Aus dem Vorstoss Unzufriedenheit mit der kantonalen Justiz zu folgern, ist jedoch ein Trugschluss. Es geht lediglich darum, die Wahl, auch im Interesse der Institutionen und Kandidaten, zu professionalisieren.

Eine Unterstützung des Vorstosses ist nur konsequent, da der erwähnte Vorstoss von Marc Schinzel ebenfalls überwiesen wurde. Je nach Diskussionsverlauf ist die Motionärin bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Dies wäre Aufgabe der Fraktionspräsidentin.

Oskar Kämpfer (SVP) ist sich nicht sicher, ob sein Vorredner mit allen Vereinbarungen und Abläufen innerhalb des Landrates bezüglich der Richterwahl vertraut sei. Höchstwahrscheinlich gibt es in jeder Bevölkerungsschicht und auch in jeder Partei sehr gute Kandidaten. Auch eine Beteiligung der kleinen Parteien ist gern gesehen. Sämtliche Fraktionspräsidenten haben sich deswegen auf einen Proporz geeinigt. Dies entspricht der gewünschten Wahlkommission. Wichtigste Kriterien für von den Parteien vorgeschlagene Kandidaten sind Qualifikation und Qualität. Mehrmals haben andere Parteien ihre Vorbehalte gegenüber einem Kandidaten einer Partei geäussert. Dieses System verringerte unnötige Diskussionen und das Geschacher um Richterposten.

Die SVP-Fraktion möchte an diesem Vorgehen festhalten und unterstützt weder Motion noch Postulat.

Marc Schinzel (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion den Vorstoss unterstützen werde. Vorstösse dieser Art haben nichts mit der Qualität der Richter oder der Rechtsprechung des Kantonsgerichts zu tun. Das Vorbereitungsverfahren mit der Kandidatenauswahl läuft nicht so strukturiert und geordnet ab, wie es vom Vorredner dargestellt wurde. Um den Fächer an Möglichkeiten zu öffnen und sich nicht auf eine Variante festlegen zu müssen, wäre eine Umwandlung in ein Postulat zu begrüssen.

Felix Keller (CVP) sagt, dass politisches Hickhack vor dem Agreement an der Tagesordnung gewesen sei. Die Rechtsprechung und die Richter im Kanton Basel-Landschaft sind gut. Jede Fraktion oder Partei ist selber in der Pflicht, ein internes Auswahlverfahren zu kreieren, womit gute Richter portiert werden können. Die Frage stellt sich, wer Teil der Wahlkommission sein würde. Komplett entpolitisieren lässt sich dieser Prozess nicht.

Das bisherige Verfahren hat sich bewährt, weswegen die CVP/BDP-Fraktion den Vorstoss mehrheitlich nicht unterstützt.

Diego Stoll (SP) präzisiert, dass der Vorstoss den Parteienproporz nicht ausheble. Dieser bleibt, wie bisher, bestehen, wovon der Votant persönlich allerdings nicht viel hält.

Sara Fritz (EVP) sagt, dass der Vorstoss nicht als Motion überwiesen werden sollte. Das bisherige System ist für die Grüne/EVP-Fraktion genügend gut. In erster Linie stehen die Parteien in der Verantwortung, geeignete Kandidaten zu finden. Mittlerweile finden in allen Fraktionen Hearings statt, was es ihnen ermöglicht, die einzelnen Kandidaten zu prüfen. Somit besteht kein Handlungsbedarf. Die Grüne/EVP-Fraktion unterstützt die Motion nicht.

Miriam Locher (SP) sagt, dass die Motion in Absprache mit Regula Meschberger in ein Postulat umgewandelt würde.

Marc Schinzel (FDP) betont, dass das Gentlemen’s Agreement nicht in Frage gestellt würde. Der Parteienproporz ist weiterhin im Interesse der FDP-Fraktion. Es geht lediglich darum, einen strukturierteren Prozess rund um die Wahlvorbereitung zu erschaffen.

Daniel Altermatt (glp) sagt, dass der Nutzen eines Wahlgremiums nicht sehr gross sei. Die glp/GU-Fraktion ist einem Postulat gegenüber offen, rechnet aber nicht damit, dass sich daraus die Erkenntnis ergibt, dass ein grosser Mehrwert im Vergleich zum bisherigen System entstehen wird.

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass das Thema sehr aktuell sei. Anlässlich der letzten Wahl wurde definiert, dass die wählerstärkste Partei in der Pflicht steht, die anderen Parteien anzusprechen. Per 1. Juni 2017 werden im Rahmen des Gentlemen’s Agreement sämtliche Fraktionspräsident(inn)en eingeladen. Es wurde vereinbart, sich ein halbes Jahr vor den Wahlen zu treffen, um diese vorzubereiten. Das Postulat ist demnach unnötig.

Vor 16 Jahren wurden die Gerichtswahlen vielleicht noch in einem anderen Rahmen vorbereitet. In den letzten acht Jahren wurde enorm viel Zeit investiert und gute Arbeit geleistet und zwar innerhalb des Agreements, der Vorbereitungen und der Anhörungen. Die Qualität der Richter wird durch die Rechtsprechung wiedergegeben. Die Motion hat nur eine Daseinsberechtigung, wenn die Rechtsprechung schlecht sein sollte.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2017/012 mit 38:37 Stimmen bei zwei Enthaltungen nach Stichentscheid des Landratspräsidenten ab.

[Namenliste]

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei