Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014

Nr. 1747

Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) erinnert daran, dass das Parlament den Auftrag zur Entwicklung eines Gegenvorschlags erteilt hatte. Dieser liegt nun vor. Die Revision des Wasserbaugesetzes wurde zusammen mit Verwaltung, Politik und Initianten in einem konstruktiven Prozess entwickelt. Falls das Parlament mit einem 4/5-Mehr die Revision unterstützt, kann man davon ausgehen, dass die Initiative «Bäche ans Licht» zurückgezogen wird. Aus rechtlichen Gründen muss der Landratsbeschluss so angepasst werden, dass die Initiative zur Ablehnung empfohlen wird. Das wird sich wahrscheinlich nach der nächsten Sitzung erübrigen. Materiell sind im Gesetz neu auch die Ausdolungen als Revitalisierungen definiert und werden somit finanziell unterstützt.


Die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) hinterfragte die in der Vorlage genannten Kosten. Diese waren sehr grosszügig und realistisch aufgeführt. Gemeinsam mit in Sachen Ausdolung erfahrenen Experten konnte eine objektive Einschätzung vorgenommen werden. Die UEK empfiehlt einstimmig die Unterstützung des revidierten Wasserbaugesetzes.


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- Eintretensdebatte


Im Oktober 2010 wurde die nichtformulierte Initiative «Bäche ans Licht» eingereicht, erinnert Susanne Strub (SVP). Der Regierungsrat lehnte sie zuerst ab, denn er war der Meinung, dass die Forderungen heute bereits mit geltendem Gesetz umgesetzt werden können. Die UEK arbeitete dann in Zusammenarbeit mit der Regierung einen Gegenvorschlag aus. Die Votantin ist für Ausdolung oder Revitalisierung dort, wo es Sinn macht. Zum Beispiel, wenn bei der Neuerschliessung eines Baugebiets ein Bach ans Licht geholt wird. Dies gibt nicht zuletzt auch mehr Spielmöglichkeiten für Kinder.


Sie spricht hier aber auch für die produzierende Landwirtschaft. Wird der Bach mitten auf einer Parzelle, auf der sonst Lebensmittel angebaut werden, hervorgeholt, ist dies nicht sinnvoll. Es sollte zu Revitalisierungen und Ausdolungen immer nur im Einvernehmen mit dem Bauern, der das Land bewirtschaftet, kommen.


In ihren Augen war es gute Politik, die sich hier abgespielt hat. Als man sich zu Beginn an einen Tisch gesetzt hatte, schien ihr eine Einigung kaum möglich. Dazu waren die verschiedenen Parteien und Meinungen zu unterschiedlich. Dennoch konnte eine Lösung gefunden werden - auch dank Regierungsrätin Sabine Pegoraro und ihrem Team. Alle Seiten haben gut daran gearbeitet, und selbst ihre Fraktion, so die Votantin, konnte sie schliesslich überzeugen; wenn auch nicht alle mit Begeisterung den richtigen Knopf drücken werden. Wird aber an der nächsten Sitzung ein 4/5-Mehr erreicht - so hat es der Geschäftsführer von Pro Natura versprochen - wird die Initiative zurückgezogen. Es gäbe dadurch keinen Abstimmungskampf. Und so liesse sich viel Geld sparen, womit man wieder Ausdolungen am richtigen Ort vornehmen kann. Wird der Steuerfranken auf diese Weise sinnvoll ausgegeben, macht sie das zufrieden.


Die SVP-Fraktion stimmt der Gesetzesänderung fast einstimmig zu.


Als die Initianten vor zwei Jahren die Initiative vorstellten, dachte sich Hannes Schweizer (SP), dass es eines der schwierigsten Geschäfte für die UEK werden würde - derart unterschiedlich schienen die Ansichten darüber. Auf der einen Seite die SVP, die das Gefühl hatte, der Kanton würde mit sofortiger Wirkung in eine Ernähungskrise stürzen; auf der anderen die Initianten, die die Bauern am liebsten nur noch in Gummistiefeln auf die Felder gehen lassen wollten. Ein einstimmiger Entscheid schien aufgrund dieser Interessenlage unvorstellbar. Es ist nun aber ein weiteres Beispiel aus der UEK, das aufzeigt, wie man seriöse, lösungsorientierte Kommissionsarbeit leistet. An diesem Verdienst haben alle Anteil: Parteien, Regierung, Initianten. Dass man zu dieser schwierigen Fragestellung einig werden konnte: Chappeau! Die SP ist hoch erfreut über die Entwicklung dieser Vorlage.


Elisabeth Augstburger (EVP) führt nicht nur als Kommisionsmitglied, sondern auch als Mitglied des Initiativkomitees das Wort. Es liegt nun ein sehr guter Gegenvorschlag auf dem Tisch, welcher die Anliegen der Initiative vollumfänglich aufnimmt. Mit dem Gegenvorschlag hat das Wasserbauamt eine Grundlage, um Ausdolungen durchzuführen. Es hat die Votantin erstaunt zu lesen, dass im Baselbiet die Hälfte der Kleingewässer heute unterirdisch in Röhren fliessen. Ausdolungen erhöhen den Schutz vor Hochwasserschäden und bieten einen wichtigen Lebensraum für gefährdete Tiere und Pflanzen. Positiv ist sicher auch, dass Private und Gemeinden, welche sich für eine Ausdolung entscheiden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Sie erhalten Bundessubventionen innerhalb des ökologischen Ausgleichs für die Pflege des Uferstreifens. Es macht deshalb Sinn, dass die Grünpflege in Zukunft nicht mehr durch den Kanton, sondern durch Landwirte geleistet wird - und das erst noch günstiger. Ebenfalls positiv ist, dass niemand gezwungen wird, einen Bach auszudolen.


Sie freut sich über die Bäche, die auf diese Weise im schönen Baselbiet entstehen werden und auch die landschaftliche Attraktivität erhöhen. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die drei Anträge der UEK. Mit dem 4/5-Entscheid für den Gegenvorschlag kann eine teure und aufwändige Volksabstimmung verhindert werden. Sie dankt ebenfalls allen Beteiligten für die gute und lösungsorientierte Zusammenarbeit.


Rahel Bänziger (Grüne) kann sich dem wunderbar plätschernden Votum von Kollegin Augstburger nur anschliessen. Auch die Grünen begrüssen die Revision des Wasserbaugesetzes und sind sehr froh über den guten Gegenvorschlag. Es hat lediglich etwas lange gedauert von der Einreichung der Initiative im Oktober 2010 bis zur ablehnenden Antwort des Regierungsrats im Dezember 2011. Zum Glück folgte der Landrat dieser Antwort nicht und hat stattdessen einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser liegt nun vor und beinhaltet alle Punkte, die den Grünen wichtig scheinen.


Der Rechtsdienst erklärte, dass der Landrat die Initiative ablehnen muss, damit die Initianten die Möglichkeit haben, ihre Initiative zurückzuziehen (§ 74 des Gesetzes über die politischen Rechte). Da den Grünen nun aber mal das Herz bluten würde, wenn sie die Initiative ablehnen müssten, werden sie sich der Stimme in diesem Punkt enthalten. Sie hofft auf das Verständnis ihrer Ratskolleginnen und -kollegen. Zudem wäre sie froh um eine separate Abstimmung über die drei Punkte. In Ziffer 2 und 3 würde man dann selbstverständlich zustimmen.


Daniel Altermatt (glp) sagt, dass die glp/BDP-Fraktion die Vorlage selbstverständlich unterstützt. Es war durchaus spannend zu sehen, wie die am Anfang noch etwas knurrende Verwaltung mit den verschiedenen Interessenvertretern an einen Tisch gebracht werden konnte, und wie aus den Verhandlungen eine Vorlage entstand, mit der nun alle glücklich sind. Es ist zu hoffen, dass sie mit entsprechend grosser Mehrheit durchkommt.


Mirjam Würth (SP) möchte als Präsidentin von Pro Natura Baselland und als Vertreterin des Initiativkomitees betonen, wie überaus glücklich sie über diesen Ausgang ist. Insbesondere dankt sie den Exponenten der rechten Seite «dort hinten in dem Ecken» (der SVP) dafür, dass sie so flexibel waren und eingesehen haben, dass es letztlich ein Gewinn für beide Seiten ist. Sie freut sich ausserordentlich über diesen brillanten Gegenvorschlag, der es erlaubt, ohne Skrupel die Initiative zurückzuziehen.


Hansruedi Wirz (SVP) steht hier nicht als Spielverderber. Dennoch scheint ihm, sei die Geschichte allzu schön geredet worden. Er wird zwar das nächste Mal nicht mit Nein stimmen, tut dies aber gegen einigen inneren Widerstand. Was ihm Mühe bereitet, sind die unklaren Auswirkungen der Bestimmungen. Vor einigen Monaten wurde nämlich im Landrat über die Grenzabstände zu den Gewässern debattiert. Dies ist schweizweit noch immer gross in Diskussion, einige Kantone sistieren die Regelung nun, und der Bund muss in dieser Frage vermutlich wieder zurückkrebsen. Ein Bächlein auszudolen ist noch keine große Sache. Wenn dann aber ringsherum, auf den hiesigen kleinräumigen Feldern, mehrere Meter Schutzgebiet dazukommen, sieht das Bild wieder anders aus. Er kann mit dem Gegenvorschlag leben, ganz wohl ist ihm aber nicht dabei. Aus irgendeinem Grund wurden die Gewässer einst vergraben. Vielleicht müssen sie einige Generationen später wieder unter der Erde verschwinden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bedankt sich für die gute Aufnahme und das viele Lob, das sie gerne weitergibt. Dank gebührt ebenfalls der Kommission und allen anderen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Es war zwar ein langer Prozess, der dafür konstruktiv verlaufen ist. Sie bittet den Rat um Zustimmung zur Vorlage und hofft auf eine 4/5-Mehrheit an der nächsten Sitzung.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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- 1. Lesung ; Detailberatung


I. Kein Wortbegehren


§ 4 Kein Wortbegehren


§ 13 Kein Wortbegehren


§ 18 Kein Wortbegehren


§ 21 Kein Wortbegehren


II. Kein Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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