Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2016
Nr. 954 |
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2016-203 vom 16. Juni 2016
Interpellation der FDP-Fraktion: Steuerbelastungsunterschiede natürlicher Personen in der Nordwestschweiz - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 13. September 2016 |
Saskia Schenker (FDP) beantragt Diskussion.
://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.
Saskia Schenker (FDP) ist sich bewusst, dass es auf technische Fragen auch technische Antworten gebe. Gleichwohl ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass hier die Chance verpasst wurde, aufzuzeigen, wie das regierungsrätliche Ziel erreicht werden könnte. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Besteuerung des Einkommens und des Vermögens im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten moderater und gleichmässiger auszugestalten. Heute besteuert der Kanton erst ab einem Brutto-Einkommen von CHF 60'000 bis 70'000, ähnlich Basel-Stadt. Der Kanton Solothurn kennt eine Personalsteuer von CHF 30 und belastet das Bruttoarbeitseinkommen bei Verheirateten mit Kindern bereits ab CHF 20'000. Im Kanton Aargau beginnt der analoge Tarif bei CHF 35'000 Bruttoarbeitseinkommen.
Weil die Gemeindesteuern an die Kantonssteuern gekoppelt sind, haben Gemeinden mit vielen EinwohnerInnen mit einem tiefen Einkommen, ein tiefes Steuerpotential. Darum wäre ein Minimalbetrag grundsätzlich zu diskutieren.
Bei hohen Einkommen ist der Kanton Basel-Landschaft nicht attraktiv. Wie die Steuerkurve abgeflacht werden könnte, dazu hätten sich die Interpellanten mehr Auskunft erwünscht.
Man wird heute bei der Beratung des Postulats 2016/202 nochmals auf die Thematik zu sprechen kommen.
://: Die Interpellation 20106/203 ist somit erledigt.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) unterbricht die Sitzung für die Mittagspause.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei