Protokoll der Landratssitzung vom 29. Juni 2017
Nr. 1581 |
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2017-155 vom 25. April 2017
Vorlage: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 des Kantonsspitals Baselland - Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 9. Juni 2017 - Beschluss des Landrates vom 29. Juni 2017: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) informiert, dass die Subko-Präsidentin Pia Fankhauser heute nicht anwesend ist, weshalb er es unternimmt, die Ergebnisse der Kommission vorzustellen. Der Geschäftsbericht des Kantonsspitals wurde von der Subko geprüft, die auch einer Anhörung beiwohnte.
Allgemein wurde festgestellt, dass der Case-Mix-Index (Masszahl für den durchschnittlichen Schweregrad der behandelten Patienten) gesunken ist. Ebenso die Aufenthaltsdauer. Speziell belastet wird die Rechnung durch die Bildung einer ausserordentlichen Pensionskassenrückstellung in der Höhe von CHF 45.7 Mio. In der Vorlage beantwortete der Regierungsrat die Empfehlungen der GPK. Sie ist mit der Stellungnahme nur teilweise zu frieden. Es wurde festgestellt, dass im Controlling-Raster definierte Werte nicht jährlich erhoben werden. Insbesondere ist es so, dass die Erhebung der Mitarbeiter-Zufriedenheit, die auf Empfehlung der GPK hin eingeführt wurde, nur alle zwei Jahre durchgeführt wird. Weiter wurde festgestellt, dass Kantonsspital und Psychiatrie eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr auf eigene Kosten betreiben. In den Geschäftsberichten finden sich dazu allerdings keine Angaben. Hierzu wird auf Nachfrage festgehalten, dass Bereiche wie Feuerwehr, Sanität, Wäscherei etc. nicht näher vorgestellt werden, jedoch in den Kostenrechnungsaussagen enthalten sind.
Bei den Immobilien ist festzustellen, dass die Personalhäuser auf dem Bruderholz auch aufgrund des bedingt baulich optimalen Zustands laufend weniger für den ursprünglichen Zweck benutzt werden und dass der Leerstand laufend grösser wird.
Bezüglich Finanzen wird auf den Bericht des Regierungsrats verwiesen. Die Zielgrösse der EBITDA-Marge von 10 Prozent wurde erneut verfehlt. Der Kanton nahm in seiner Bilanz auf den Beteiligungswert für das KSBL eine Abschreibung in der Höhe von CHF 23 Mio. vor. Zudem ist vorgesehen, die bisherigen Darlehen des Kantons an das KSBL in Eigenkapital zu verwandeln. Auch in Bezug auf die Informationen bezüglich Qualitätskennzahlen sieht die GPK immer noch Verbesserungspotential. Die Werte werden aggregiert, müssen aber interpretiert werden und wurden im zugehörigen Eigentümergespräch erläutert. Die GPK ist der Meinung, dass ein Spital mit drei Standorten in der Lage sein sollte, auch bei unterschiedlichen Werten der Standorte Massnahmen aufzuzeigen und zu ergreifen.
Es ist festzustellen, dass substantielle Themen wie die Tarife der Pensionskassenrückstellungen in den Jahresabschlüssen der kantonalen Beteiligungen unterschiedlich gehandhabt werden. Der Grund liegt in der unternehmerischen Freiheit, d.h. der jeweilige Verwaltungsrat kann dies entsprechend definieren. Weiter ist festzustellen, dass in der Vorlage keine aggregierten Zahlen zur Patientenzufriedenheit und Qualität erwähnt sind, und dass Nebenleistungen wie Feuerwehr, Rettungswesen, Wäscherei und Logistik in den Geschäftsberichten nicht vorkommen.
Daraus resultieren die Empfehlungen, die Qualitätskennzahlen aggregiert zu veröffentlichen und mit dem Kantonsspital entsprechende Zielgrössen im Vergleich der Standorte festzulegen. Ebenso sind Nebenleistungen in den Geschäftsberichten zu erwähnen.
Zusätzlich sei auf einen Hinweis der Finanzkontrolle eingegangen, dass der Eigner vorgeben sollte, wie mit allfälligen Risiken umzugehen ist.
– Eintretensdebatte
Keine Wortmeldungen.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldungen.
– Rückkommmen
://: Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt mit 55:0 Stimmen dem Landratsbeschluss betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 des Kantonsspitals Baselland KSBL zu.
Landratsbeschluss
betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 des Kantonsspitals Baselland KSBL
vom 29. Juni 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2016 des Kantonsspitals Baselland werden genehmigt.
2. Die im Bericht der Geschäftsprüfungskommission unter Kapitel 9 aufgeführten Empfehlungen zuhanden des Regierungsrates werden gutgeheissen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei