Protokoll der Landratssitzung vom 29. Juni 2017

FIK-Präsident Roman Klauser (SVP) führt aus, dass es sich um 15 Grundstücke handelt, die umzuwidmen sind. Langfristig nicht mehr vom Kanton gebrauchte Gebäude kommen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen und umgekehrt werden Grundstücke, die im Finanzvermögen waren, wieder ins Verwaltungsvermögen umgewidmet, weil dort gewisse Bauten vorgesehen sind. Es wurde in der Kommission moniert, dass bei einem nächsten Mal mehr Unterlagen zur Grösse der Liegenschaften geliefert werden sollen. Die Unterlagen wurden auf Wunsch nachgeliefert. Grundsätzlich ist die FIK aber mit der Vorlage einverstanden. Es gab Diskussionen über die Bedeutung einer Umwidmung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Dazu ist zu sagen, dass eine solche Umwidmung nicht zwingend heisst, dass ein Grundstück sofort verkauft wird, sondern das Landstück wird zur Landreserve des Kantons. Und es ist in Kompetenz des Regierungsrates zu entscheiden, was damit passiert.

Bezugnehmend auf ein an alle LandrätInnen ergangenes Schreiben ist Folgendes zu sagen: Hat beispielsweise eine Gemeinde Interesse an einem bestimmten, in dieser Art und Weise umgewidmeten Landstück, so ist es eine Sache zwischen Kanton und Gemeinde, eine Lösung zu finden. Das hat aber mit der aktuellen Vorlage nichts zu tun. Mit 11:0 Stimmen und einer Enthaltung hat die Finanzkommission der Vorlage zugestimmt.

 

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei

– Eintretensdebatte 

Dieter Epple (SVP) sagt, dass die Überführungen der Vermögenswerte verständlich dargelegt seien. Die SVP-Fraktion stimmt den Anträgen zu. 

Mirjam Würth (SP) sagt, dass die SP-Fraktion Bedenken wegen der Umwidmung habe, speziell bei der Umwidmung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Dazu wird später ein Antrag eingebracht werden. Der den Werkhof betreffenden Umwidmung stimmt die SP-Fraktion selbstverständlich zu.

Wird vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen umgewidmet, ist das Schicksal der Grundstücke in der Hand des Regierungsrats. Somit würde das letzte Wort zu diesem Thema gesprochen und es käme nicht mehr auf den Tisch, ob der Landrat dem Regierungsrat die Kompetenz diesbezüglich geben möchte. Die SP-Fraktion meint, dass sich speziell bei den Grundstücken in Sissach ein sorgfältiger Umgang lohnt. Ein grosser Teil der SP-Fraktion wird sich deshalb gegen die Vorlage stellen. 

Michael Herrmann (FDP) unterstützt namens seiner Fraktion die Vorlage, insbesondere die verschiedenen Umwidmungen. Es bestehen keine Bedenken, die Verantwortung der Regierung zu übergeben. Das Thema Sissach hat nichts mit der Umwidmung zu tun, und es bringt auch nichts, per Klausel zu bestimmen, dass das Land nur im Baurecht abgegeben werden darf. Dies ist Sache der Gemeinde, und es ist in ihrem Interesse, mit der Regierung Kontakt aufzunehmen und entsprechend auszuhandeln. Der Landrat selber hat diesbezüglich jedoch keine Kompetenz und sollte auch nicht eingreifen oder sich eine Beschränkung auferlegen. Die zuständige Regierungsrätin signalisierte, dass dies kein Problem darstellen dürfte. Die FDP stimmt der Umwidmung vorbehaltlos zu. 

Werner Hotz (EVP) sagt, dass in diesem Geschäft die Regierung im Lead sei. Die Fraktion EVP/Grüne hat den Anspruch, dass sie in jedem Fall einzeln prüft, ob ein Verkauf oder eine Abgabe im Baurecht mehr Sinn macht. Die Fraktion hat dabei eine klare Priorität zugunsten der Abgabe im Baurecht. Der Regierungsrat soll im Dialog mit den Standortgemeinden die besten Standorte prüfen, um die lokalen Interessen und die Siedlungsentwicklung optimal zu unterstützen. Beispielsweise auch mit einem Genossenschaftsprojekt in Sissach. In diesem Sinn und Geist stimmt die Fraktion Grüne/EVP der Vorlage zu. 

Simon Oberbeck (CVP) macht deutlich, dass die CVP/BDP-Fraktion die Umwandlung unterstütze. Es liesse sich im Landrat stundenlang diskutieren, ob es Sinn macht, ein Stück Land im Baurecht abzugeben oder zu verkaufen. Würde man hier aber einen Passus aufnehmen und festlegen, dass Land nur im Baurecht abgegeben werden kann, stellt sich die Frage, was passieren würde, wenn das nicht möglich wäre und man es stattdessen verkaufen müsste – dann müsste im Landrat erneut über den Verkauf befunden werden. Das ist aber nicht die Rolle des Landrats. Es handelt sich um ein operatives Geschäft. Die Regierung und der Landrat sind darauf hingewiesen worden, dass das Thema mit der nötigen Sorgfalt angegangen werden muss. Somit stimmt die CVP/BDP-Fraktion dem Antrag zu. 

Hanspeter Weibel (SVP) ist über einige Voten etwas überrascht. Es sollte den meisten bekannt sein, dass der Kanton weder Immobilien- noch Liegenschaftenhändler ist. Es ist absolut richtig und konsequent, immer wieder zu überprüfen, ob etwas, das im Verwaltungsvermögen ist, noch dorthin gehört. Alles, was nicht dorthin gehört, gehört ins Finanzvermögen. Diese Vorlage dient nur dem Zweck, etwas aus dem Verwaltungs- in das Finanzvermögen zu überführen. Was dort bleibt, hat eine klare Zweckbestimmung und kann nicht einfach im Baurecht oder sonstwie abgegeben werden. Sondern erst dann, wenn es im Finanzvermögen ist. Es darf darauf vertraut werden, dass der Regierungsrat selbständig und professionell klärt, was er mit den nicht für kantonale Zwecke benötigten Liegenschaften und dem Bauland macht. Es geht heute also nur um die Übertragung. 

Marianne Hollinger (FDP) mit einer Frage an Regierungsrat Isaac Reber: Bei den ins Finanzvermögen zu verschiebenden Polizeiposten (für einen künftigen Verkauf) ist auch der Posten Aesch dabei. Hierzu läuft aber noch eine Petition, wozu noch keine Antwort vorliegt. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Gebäude entsprechend der Vorlage zu verschieben? 

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erinnert an die Absicht, eine mobile Polizei zu errichten. Dafür braucht es Leute. Diese erhält man nur, wenn man sich anders oder besser organisiert. In den letzten zwei Jahren sind die Einbruchdiebstähle im Kanton um 38 Prozent zurück gegangen. Bis im Mai dieses Jahres wird es so weiter gehen. Allerdings ist diese Entwicklung nicht nachhaltig. Zur Schonung der Ressourcen (da man das Personal nicht verschleissen möchte) gibt es ein Ampelsystem grün-orange-rot. Vor drei Wochen stand die Ampel auf grün, weil es nicht mehr so viele Delikte gab – in einer Woche waren es noch 12 Einbrüche. In der Folgewoche gab es 25 Einbrüche. In der letzten Woche waren es 35. Somit hat man die Ampel auf orange gestellt. Wenn nötig, wird sie wieder rot leuchten. Dies führt dazu, dass dafür vermehrt Ressourcen verwendet werden müssen, was zu mehr Überzeit führt. In diesem Dilemma steckt die Polizei. Fakt ist, dass das, was die Polizei tut, nachhaltig sein soll. Dafür braucht es Mobilität. Dieses Ziel muss weiter verfolgt werden.

Letzten Herbst wurden sämtliche Posten, die geschlossen werden sollten, nochmals überprüft. Dabei wurden zwei Korrekturen vorgenommen. Zum einen war das der Posten Arlesheim. Dieser wird zwar geschlossen. Weil sich aber direkt daneben das Gefängnis befindet, sollen künftig die Sicherheitsassistenten einquartiert werden, die auch Aufträge im Zusammenhang mit dem Gefängnis erfüllen. Diese Lösung ist sinnvoll und adäquat. Eine zweite Korrektur wurde beim Posten Waldenburg vorgenommen. Kein Posten liegt (mit 18 Kilometern) so weit weg vom nächsten Posten wie Waldenburg. Zudem hätte es im ganzen Bezirk keinen Posten mehr gegeben. Aus diesen zwei Gründen wurde auf diesen Entscheid zurückgekommen. Das Parlament konnte dazu letzten Dezember Stellung nehmen. Die Polizei ist nun aber unterwegs und kann (und möchte) nicht mehr umkehren. Dies wird entsprechend die Antwort auf die genannte Petition sein.

Zur Frage von Marianne Hollinger , ob es der richtige Zeitpunkt sei: Erstens ist die Umwidmung sowieso kein Präjudiz. Zweitens wurde der Regierung auch schon vorgeworfen, sie habe zu spät umgewidmet. Diesem Vorwurf möchte sie sich nicht erneut aussetzen. 

://: Eintreten ist unbestritten. 

– Detailberatung Landratsbeschluss 

Ziffer 1

Stefan Zemp (SP) erinnert an das Mail, das die Landratsmitglieder vom Gemeindepräsidenten von Sissach erhalten hatten. Die Bau- und Planungskommission von Sissach hatte auch über die Grundstücke diskutiert. Es besteht von Seiten der Gemeinde schon länger der Wunsch, mit dem Kanton zusammen etwas zu entwickeln. Grundstücke sind in Sissach relativ rar, um für das Gewerbe oder bezüglich Wohnen im Alter etwas verwirklichen zu können. Eines der Grundstücke ist privat blockiert – dort gibt es ohnehin nur Gewerbe. Das andere ist so weit weg vom Schuss, dass es für das Gewerbe grundsätzlich nicht interessant ist. Die Gemeinde hat auch schon mit der Standortförderung Kontakt aufgenommen und mit Sabine Pegoraro gesprochen: Fakt ist, dass es blockiert ist. Es heisst stets, dass das Land erst umgewandelt werden solle. In der Vorlage jedoch steht Verkauf oder Miete. Seit wann aber wird ein Grundstück vermietet? Es wird doch im Baurecht abgetreten. Der Votant kann sich nicht vorstellen, dass ein Schafbauer das Land mietet, einen Haag zieht und dort seine Schäfchen grasen lässt...

Was spricht denn dagegen, ein solches Stück Land zusammen mit der Gemeinde so zu entwickeln, dass damit nicht kurzfristig auf dem Markt spekuliert wird, sondern dass ein langfristiger Gewinn und eine Wertsteigerung des Grundstücks in den nächsten 20, 30 Jahren entstehen kann? In Sissach hat der Grund und Boden eine unglaubliche Wertsteigerung erfahren. Die Wertschöpfung gehört dem Kanton, es fallen alljährlich Zinsen an etc. Was spricht dagegen, das Land auf diese Weise zu entwickeln? Wozu wird denn eine Standortförderung betrieben, wenn die Instrumente nicht geschaffen werden, um die Standorte zu entwickeln?

Der Votant stellt zu Ziffer 1 den Antrag, die Grundstücke dem Baurecht zu übergeben:

1a. Die Grundstücke Sissach, 1669, 377, 1646, 2172, 2173, 2171, 1651 und 383 sind auf Baurechtsbasis dem Markt zuzuführen. 

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) betont, dass es mit dieser Vorlage um den Verwaltungsakt einer Umwidmung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen gehe. Was Stefan Zemp anspricht, betrifft die nächste Phase. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass der Kanton mit Sissach zusammensitzt und eine Lösung findet. Es ist der Votantin nicht bekannt, dass sich der Kanton dagegen ausgesprochen hat. Die Überlegung, ob ein Grundstück verkauft oder im Baurecht abgegeben werden soll, macht sich die Regierung jedesmal, wenn ein Interesse an einem Stück Land vorhanden ist. Besteht also von Seiten der Gemeinde Sissach diesbezüglich ein Wunsch, ist der Regierungsrat gerne bereit, darüber zu verhandeln. 

Hanspeter Weibel (SVP) fragt sich beim vorliegenden Antrag, ob dieser im Rahmen dieser Vorlage rechtlich überhaupt zulässig ist. Es wurde zuvor gesagt, dass es entweder um Verwaltungs- oder um Finanzvermögen geht. Bei letzterem liegt die Kompetenz beim Regierungsrat. Der Antrag hätte demnach eine Kompetenzverschiebung vom Regierungsrat zum Parlament zur Folge. Eigentlich handelt es sich um einen kombinierten Antrag, wonach man das Finanzvermögen mit dieser Bedingung überführen sollte. Der Sprecher ist sich nicht sicher, ob das rechtlich funktioniert. 

Stefan Zemp (SP) hat sich zuvor schlau gemacht und Herrn Stöcklin, Rechtsdienst BUD, angerufen. Dieser hat ihm empfohlen, eine neue Ziffer 1a in die Vorlage einzufügen. Auf den Landratsbeschluss selber hat das keinen Einfluss. Der Votant vertraut den Juristen im Kanton. 

Oskar Kämpfer (SVP) war etwas überrascht und schockiert über die Äusserungen der Baudirektorin, die es für möglich hält, das Land im Baurecht abzugeben. Es kann ja nicht Aufgabe des Kantons sein, Grundstücke langfristig zu bewirtschaften. In einem schlanken Staat geht das nicht. Baurecht ist keine Option. Entweder man braucht es, dann kauft man es, oder man braucht es nicht mehr, dann wird es verkauft.

Mirjam Würth (SP) zum Thema Baurecht oder Verkauf: Am Schluss geht es darum, ob die Grundstücke noch zu Verwaltungszwecken gebraucht werden. In diesem Fall bleiben sie beim Kanton. Werden sie nicht mehr gebraucht, wechseln sie ins Finanzvermögen. Dort gibt es aber grundsätzlich wieder beide Optionen: Verkauf oder Abgabe im Baurecht. Beim Verkauf wird schnelles Geld gemacht. Wird es im Baurecht abgegeben, partizipiert man an der weiteren Entwicklung und behält es im Besitz der Allgemeinheit. Natürlich – und hoffentlich – ist das eine Option für den Kanton. Eigentlich ist es falsch, wenn Land, das allen gehört, veräussert wird, so dass andere darauf etwas realisieren können, das nicht mehr im Interesse der Allgemeinheit ist. In der Immobilienstrategie steht auch, dass Baurecht eine ernstzunehmende Option ist. Sie muss deshalb unbedingt geprüft werden. 

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) macht klar, dass ein Antrag nur für den Landratsbeschluss zulässig ist. Es gibt keine Anträge, welche die Vorlage abändern können. Dort müsste man möglicherweise umformulieren, im Sinne von «der Regierungsrat eingeladen wird zu prüfen ...» 

Nach Meinung von Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) muss die Gemeinde Sissach das Interesse an den Grundstücken anmelden, sie kaufen und anschliessend im Baurecht an Institutionen abgeben – oder was auch immer, es kann auch ein Schafzüchter sein. Es ist aber nicht Sache des Kantons, das Land im Baurecht abzugeben. Dazu braucht es eine Zwischenstufe, indem Sissach die Grundstücke übernimmt und dann im Interesse der Gemeinde im Baurecht weiter gibt. 

Christof Hiltmann (FDP) glaubt, dass es sich dabei um die falsche Flughöhe handle. Es handelt sich mit der Überführung des Verwaltungs- in das Finanzvermögen um ein grundsätzliches Thema. Im Finanzvermögen gibt es eine vom Regierungsrat verabschiedete Strategie. Es lässt sich trefflich darüber debattieren, was die richtige Strategie ist. Der Votant ist auch nicht der Meinung, dass seine Strategie bezogen auf das Finanzvermögen stets die richtige ist. Man kann aber nicht bei jeder Umwidmung im Landrat eine Diskussion darüber führen, was mit dem Vermögen zu geschehen hat. Sie muss stattdessen in der Immobilienstrategie der Regierung stattfinden. Dort sollte man tatsächlich sehr genau hinsehen, denn es gibt beim Verkauf von Baurecht Für und Wider. Dieser Frage sollte sich vielleicht auch die Finanzkommission einmal stellen.

Man muss aber aufpassen, dass nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Die Absichten der Gemeinde Sissach müssen respektiert werden, was hoffentlich auch im Gespräch mit der Regierung zum Ausdruck kommt. Es ist nicht anzunehmen, dass mit einem Beschluss irgendwelche Entwicklungen ermöglicht oder verunmöglicht werden. Es ändert nichts an der Tatsache, dass das Gebiet ins Finanzvermögen zu überführen ist, da es keine Verwendung im Verwaltungsvermögen mehr hat. Dabei handelt es sich um einen ganz nüchternen Tatbestand. Was denn im Finanzvermögen mit dem Grundstück passiert, ist wie bei anderen Grundstücken auch (siehe Polizeiposten) im Austausch mit den Gemeinden anzuschauen. Am Schluss handelt es sich um eine Kantonsangelegenheit, aber sicher nicht auf Stufe Landrat. 

Die Frage, ob Baurechtabgabe oder Verkauf, ist laut Felix Keller (CVP) immer ein grosses Thema. Es ist sicher eine Option, dass der Kanton etwas im Baurecht abgibt. Man muss nur berücksichtigen, dass dabei die Investoren etwas eingeschränkt werden. Die meisten möchten Land kaufen, zumal wenn (vor allem bei den Pensionskassen) das Geld dazu vorhanden ist.

In der Fraktion wurde die Frage intensiv diskutiert. Sie ist der Meinung, dass man es situativ beurteilen müsse, ob das Land verkauft oder im Baurecht abgegeben werden soll. Unbestritten ist der Übertrag ins Finanzvermögen. Die offene Frage beschränkt sich nur auf den Antrag. Man muss dazu sagen, dass die Parzellen der Quartierplanpflicht unterstehen. Ein Investor wäre somit gebunden. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, mitzubestimmen und Auflagen zu machen. Deshalb ist die Angst nicht sehr gross, dass ein grosser Investor hier mit Liegenschaften spekuliert. Wenn schon baut er etwas Gutes, da die Gemeinde ja mitbestimmen kann.

Die CVP/BDP-Fraktion kommt deshalb zum Schluss, den Antrag von Stefan Zemp nicht zu unterstützen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) weist Oskar Kämpfer auf ein mögliches Missverständnis hin. Der Kanton kann bei allen Liegenschaften und Grundstücken, die im Finanzvermögen sind, jeweils entscheiden, ob er verkaufen, Liegenschaften vermieten oder im Baurecht abgeben möchte. Bis vor wenigen Jahren gab die Regierung grundsätzlich im Baurecht ab. Ein prominentes Beispiel ist Coop in Salina Raurica (Pratteln). Vor einigen Jahren wurde dies im Rahmen der Bodenpolitik festgelegt. Es muss aber immer auch übereinstimmen mit den Zielen auch der Standortförderung. Im Moment ist von Seiten der Investoren ein verstärktes Interesse am Kauf vorhanden, während das Baurecht (aufgrund der Zinssituation) in den Hintergrund getreten ist. Es wird jedoch jedes Mal von Neuem überprüft.

Wenn die Gemeinde Sissach Interesse an den Grundstücken im Baurecht hat, lässt sich das prüfen. Es ist dies ein normaler Vorgang, dass solche Optionen angeschaut werden.

Stefan Zemp (SP) ist bereit, seinen Antrag umzuwandeln in: «Der Regierungsrat wird eingeladen, zu prüfen...» Die Gemeinde Sissach hat allergrösstes Interesse daran, mit dem Kanton zusammen etwas zu entwickeln im Sinne von langfristig generierenden Finanzen, zugunsten des Kantons Baselland. Der Antrag lautet somit:

1a. Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Grundstücke Sissach, 1669, 377, 1646, 2172, 2173, 2171, 1651 und 383 auf Baurechtsbasis dem Markt zuzuführen wären.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Stefan Zemp mit 38:37 Stimmen ab.

[Namenliste]

Ziffern 2-4 – keine Wortmeldung

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Übertragung von diversen Liegenschaften vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen und Überführung vom Finanz- und das Verwaltungsvermögen mit 63:9 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend Übertragung von diversen Liegenschaften vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen und Überführung vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen

vom 29. Juni 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Gestützt auf § 34 Absatz 1 Buchstabe f des Finanzhaushaltsgesetzes werden 15 Grundstücke mit 9 Gebäuden zum Restbuchwert von CHF 1'171'931.- vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt.

2. Gestützt auf § 34 Absatz 1 Buchstabe f des Finanzhaushaltsgesetzes wird 1 Grundstück mit 7 Gebäuden zum Verkehrswert von CHF 4'147'000.- vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen überführt.

3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die notwendigen Schritte zur Übertragung der Liegenschaften nach der Rechtskräftigkeit des Landratsbeschlusses einzuleiten, unter Festlegung der jeweiligen Übertragungsstichtage.

4. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird beauftragt, die unter Ziffer 1 überführten Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr der Übertragung in das Finanzvermögen zum Verkehrswert neu zu bewerten und in der Anlagebuchhaltung bzw. Erfolgsrechnung zu verbuchen (inkl. eines allfälligen Aufwertungsgewinnes).

5. Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei