Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017

 – 2. Lesung Änderung der Kantonsverfassung

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat beschliesst die Änderung der Kantonsverfassung mit 73:0 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung.

[Namenliste]

– 2. Lesung Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat beschliesst das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz mit 75:0 Stimmen. Die 4/5-Mehrheit ist erreicht.

[Namenliste]

Detailberatung Aufhebung Dekret zu Verwaltungsorganisationsgesetz:

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung:

://: Der Landrat stimmt der Aufhebung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz mit 74:0 Stimmen zu.

[Namenliste ]

Detailberatung Landratsbeschluss gemäss Kommission

Keine Wortbegehren.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem von der Justiz- und Sicherheitskommission beantragten Landratsbeschluss mit 74:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend Gesetz über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Totalrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung)

Vom 28. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Die Änderung der Kantonsverfassung wird beschlossen.

Das Gesetz über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz) wird beschlossen.

Die Aufhebung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird beschlossen.

Die Motion 2012/322 «Teilrevision Verwaltungsorganisationsgesetz» sowie die Motion 2015/048 «Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes bzw. -dekrets» werden abgeschrieben.

> Beilage 1: Verfassungstext

> Beilage 2: Gesetzestext

> Beilage 3: Dekretstext

 

Für das Protokoll:
Pamela Schaer, Landeskanzlei