Protokoll der Landratssitzung vom 28. September 2017

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, der Kommissionsantrag sei mit 13:0 Stimmen einstimmig erfolgt. Im Kanton Basel-Stadt kommt dieses Geschäft nicht ins Parlament; es fehlt nur noch die Zustimmung des Landrates.

Jedes Kind habe bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende Bildung, führt Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) in das Thema ein. Die Stiftung Lehrbetriebe beider Basel (LBB) ist ein Produktions- und Ausbildungsbetrieb, der auch Jugendlichen eine berufliche Grundausbildung bietet, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten in der Privatwirtschaft keine oder nur geringe Chance auf einen Ausbildungsplatz haben. Seit 2010 sind die LBB eine selbständige Stiftung. Seit 1995 unterstützen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf Grundlage von Vereinbarungen die LBB finanziell. Der Vertrag zwischen den Kantonen mit den LBB läuft per 31. Dezember 2017 aus. Für die kommenden Jahre 2018 bis 2021 liegt jetzt ein neuer Vertrag vor.

Der Landrat soll heute Kenntnis vom Vertrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit der Stiftung LBB für die Jahre 2018 bis 2021 nehmen. Der Landrat soll ausserdem für die Jahre 2018 bis 2021 einen Verpflichtungskredit von CHF 2,192 Mio. für Zusatzbeiträge für höchstens 13 Lernende der so genannten Zielgruppe 1 bewilligen, d.h. für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission empfiehlt dem Landrat, diesem Geschäft zuzustimmen. Sämtliche Fraktionen bezeichnen die LBB als eine wichtige und unterstützenswerte Institution. Die kantonalen Beiträge werden als Investition in die Zukunft gesehen. Die Fraktionen sind sich einig, dass es wichtig ist, früh in die Jugendlichen zu investieren: Einerseits um dem Auftrag im Bildungsgesetz nachzukommen, andererseits um den Jugendlichen zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt später selber bestreiten zu können und nicht in die Sozialhilfe zurückzufallen.

Die BKSK beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen gemäss Landratsbeschluss zu beschliessen.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren. 

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über die Erneuerung des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und der Stiftung LBB Lehrbetriebe beider Basel für die Jahre 2018 bis 2021 mit 74:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend die Erneuerung des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und der Stiftung LBB Lehrbetriebe beider Basel für die Jahre 2018 bis 2021; partnerschaftliches Geschäft

vom 28. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom Vertrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit der Stiftung LBB Lehrbetriebe beider Basel betreffend Ausrichtung eines Betriebsbeitrags für die Jahre 2018 bis 2021.

2. Der Landrat bewilligt für die Jahre 2018–2021 einen Verpflichtungskredit von CHF 2.192 Mio. für Zusatzbeiträge für höchstens 13 Lernende der Zielgruppe 1 (Jahrestranche max. CHF 0.548 Mio.).

3. Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum.

 

Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei