Protokoll der Landratssitzung vom 27. Juni 2013

Nr. 1373

Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist darauf hin, dass mittlerweile alle im Landrat die eingeschobene Vorlage erhalten haben. Er beantragt Änderung zu Punkt 1, wo der letzte Satz des Texts fehlt. Dieser lautet: «Der Kommission gehört mit beratender Stimme auch ein Mitglied des Regierungsrats an». Er bittet um Wortmeldungen.


Rolf Richterich (FDP) dankt dem Büro für die kurzfristige Ausarbeitung der Vorlage, so dass heute schon die Gelegenheit besteht, vor den Sommerferien dem Geschäft vorzuspuren. Grundsätzlich ist die Einsetzung einer Findungskommission richtig. Die entscheidende Frage ist, wie man zur besten Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten kommt. Beim letzten Mal war der Weg nicht ideal. Daraus sind die Lehren zu ziehen. Idealerweise soll nur ein einziger Name zur Auswahl stehen, analog zur Wahl in den Bankrat. Die Regierung legt dabei eine Liste vor, die genehmigt oder nicht genehmigt wird. Im letzten Fall ginge das Geschäft zurück an die Regierung, die neue Namen liefern muss. Für die Wahl des neuen Landschreibers bzw. der neuen Landschreiberin ist das gleiche Vorgehen zu wählen: Die Evaluation findet innerhalb der Findungskommission statt, die eine/n Kandidaten/in präsentiert. Dies bedingt eine gute Begleitung durch ein externes, professionelles Büro mit Erfahrung, geht es doch darum, eine Top-Kaderstelle des Kantons zu besetzen. Die Wahl ist zwar eine politische, der aber auf zivilem Weg vorgespurt werden kann. Damit lässt sich auch eher jemand finden, der im Landrat breit akzeptiert ist, was für eine Person, mit der täglich zusammengearbeitet werden muss, umso wichtiger ist.


Die FDP macht dazu folgende Anträge. 1. soll die Findungskommission lediglich eine Einerkandidatur vorschlagen. Wird die Person nicht gewählt, muss die Findungskommission nochmal über die Bücher. 2. soll die Findungskommission in ihrer Arbeit durch eine externe Stelle unterstützt werden. Dazu kann sie ein Mandat ausschreiben, wofür das Büro Geld spricht. Das ist nicht billig, aber für die entscheidende Stelle im Gefüge des Kantons eine Voraussetzung. 3. gibt es einen Antrag zur Zusammensetzung der Findungskommission: Im Vorschlag ist, weil es sich um ein Siebnergremium handelt, aufgrund der Proporzverteilung eine Fraktion nicht vertreten. Das ist nicht klug. Seiner Meinung nach sollte jede Fraktion vertreten sein. Dies wären 6 Personen. Als siebte und letzte Stimme liesse sich die Regierung als ordentliche Vertretung integrieren.


Die Anträge würden wie folgt ergänzt/geändert:


Kathrin Schweizer (SP) dankt dem Büro für die schnelle Reaktion. Die Anträge von Rolf Richterich kann die SP-Fraktion grundsätzlich unterstützen. Etwas Bedenken besteht bei einer vorzeitigen Einschränkung der Kommission auf eine Einerkandidatur, ohne dieser die Möglichkeit offenzulassen, sich selber auf das richtige Vorgehen zu einigen. Die Notwendigkeit einer externen Unterstützung ist unbestritten. Die Aufteilung nach Fraktionen plus eine Stimme für die Regierung ist in Ordnung. Dabei sollte aber auch auf ein anständiges Geschlechterverhältnis geachtet werden. Sie bittet die Fraktionen darum besorgt zu sein, dass mindestens ein Drittel der Vertretung Frauen sind. Den anderen Anträgen kann die SP zustimmen.


Rolf Richterich spricht Felix Keller (CVP) aus dem Herzen. Für die CVP ist es ein grosses Anliegen, die Findung von einem externen Büro begleiten zu lassen. Wichtig ist auch, dass die Landeskanzlei in den Prozess eingebunden ist. Der Antrag auf eine Einerkandidatur ist ebenfalls unterstützenswert.


Die SVP sieht das Ganze etwas liberaler, verkündet Dominik Straumann (SVP). Warum soll im Vorfeld schon alles eingeschränkt werden? Die Findungskommission sollte festlegen können, welches Vorgehen das Beste ist. Der Einsatz eines Headhunters ist zu unterstützen. Weitere Auflagen sind nicht sinnvoll. Das Stimmrecht der Regierung ist wegen der Gewaltentrennung problematisch, die Entscheide sollten beim Landrat bleiben. Als eine beratende Stimme kann man sie sich hingegen vorstellen. Die SVP macht beliebt, dass der Verteiler in der vorliegenden Form belassen wird, da es die Kräfte im Landrat eins zu eins widerspiegelt. Bezüglich des SP-Antrags (Geschlechtervertretung) ist zu sagen, dass dies in der Kompetenz der Fraktionen liegt. Wenn unter den Personen, die viel von Personalführung und -evaluierung verstehen, auch Frauen sind, wäre das durchaus super.


Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass die Grüne Fraktion die Anträge von Rolf Richterich unterstützt. Ein Wort zur Gewaltentrennung, die eben von Dominik Straumann genannt wurde. Der Landschreiber untersteht je zur Hälfte dem Landrat und der Regierung. Letztere könnte durchaus mehr Mitsprache verlangen. Es ist anerkennend festzustellen, dass die Regierung die Situation im Vorfeld professionell behandelt hat. Es ist daher durchaus sinnvoll, die Regierung in der vorberatenden Kommission mit einer Stimme zu beteiligen. Zum Einervorschlag und Assessment: Es ist eine der Lehren aus der letzten Findung, dass man sich besser auf einen Einervorschlag geeinigt hätte. Sobald zwei im Rennen sind, ist die Verlockung für die Kommission sehr gross, sich nicht wirklich festzulegen. Deshalb ist der Vorschlag Richterich zu unterstützen.


Hans Furer (glp) ist froh, dass Rolf Richterich den Antrag bezüglich der Einervertretung gestellt hat. Er stellt befriedigt eine grössere Akzeptanz fest. Ebenso, dass der Antrag dahingehend interpretiert wird, dass die glp/BDP auch als Fraktion gilt. Zu Dominik Straumann: Sein Hinweis, dass die in der Vorlage vorgeschlagene Vertretung die Kräfte im Landrat widerspiegle, würde bedeuten, dass glp/BDP ein Nichts sei. Das war wohl nicht so gemeint, sondern so, dass die Fraktion noch sehr jung, klein und unerfahren ist. [Gelächter] Ein Sitz für seine Fraktion wäre jedoch sinnvoll. Auch die glp/BDP-Fraktion unterstützt den Beizug eines Externen. Ähnliches wird auch in der Privatwirtschaft oft gemacht, ist also alles andere als exotisch. Der Regierungsrat sollte zudem nicht nur eine beratende, sondern eine mitbestimmende Stimme haben. Er ist mit sechs Stimmen jederzeit zu überstimmen.


Dominik Straumann (SVP) bringt ein Beispiel. Angenommen, die Findungskommission wählt mit 4:3 Stimmen den Landschreiber als Vorschlag zuhanden des Landrats. Wenn am Ende nicht der gleiche Vorschlag gebracht wird, kommt es wieder zum gleichen Kräftemessen wie das letzte Mal. Das wäre ein schlechtes Signal. Entweder wird das Ganze politisiert, oder man bildet die politischen Kräfte im Rat ab. Die Wahl soll sachlich vonstatten gehen.


Urs Hess (SVP) findet es nicht gut, dem Regierungsrat eine Stimme zu gewähren. Letztes Mal, als eine Zweite Landschreiberin gewählt werden sollte, war der Landrat mit beratender Stimme beteiligt. Bestimmt hat der Regierungsrat. Es gibt eine Gewaltentrennung: Der Landrat wählt den Ersten, der Regierungsrat den Zweiten Landschreiber. Eine Durchmischung ist nicht angezeigt. Der Regierungsrat gehört lediglich mit beratender Stimme dazu.


Urs-Peter Moos (Freie Wähler) ist mit Vielem, was hier vorgebracht wurde, einverstanden. Er erinnert daran, dass die Findungskommission damals zwei Leute vorgeschlagen hatte. Beide kamen nicht zum Zug. Sieht man die Lösung einzig in einer Ausdehnung der Kompetenzen der Findungskommission und den Gesamtlandrat nur als Abnick-Gremium, können daraus Nachteile erwachsen. Er unterstützt den Fraktionspräsidenten der SVP in seiner Haltung, nicht von vornherein etwas einzuschränken, was sich auch als sinnvoll erweisen könnte.


Zur letzten Wahl ist zu sagen, dass seiner Meinung nach der beste Kandidat gewählt wurde. Er sieht dies nicht als eine Politisierung der Landschreiberwahl. Man muss nicht vom einen ins andere Extrem fallen. Günstig ist sicher, wenn eine externe Firma den Findungsprozess unterstützt.


Andreas Bammatter (SP) bittet zu bedenken, was die Bedeutung der Findungskommission ist. Es wird hier um den Brei herum geredet. Der Kommission sollte aber erst einmal die Gelegenheit gegeben werden, sich zu finden und einen Vorschlag zu machen. Später kommt es ohnehin in den Landrat. Es macht wenig Sinn, der Findungskommission alles vorzuschreiben und ihre Rechte wegzunehmen, indem auch noch der externe Experte vorgeschrieben wird. Unter diesen Umständen möchte er lieber nicht Mitglied der Kommission sein. Er ist aber auch nicht Kandidat.


Martin Rüegg (SP) wundert es, dass der Vorschlag von der FDP kommt. Er erinnert daran, dass die letzte Kommission von der FDP präsidiert wurde. Er meint, diese hatte damals einen guten Job gemacht, ebenso wie die Kommission. Der Landrat muss sich hingegen etwas an der Nase nehmen. Er hatte nicht auf die Findungskommission gehört. Es wurden zwei Leute vorgeschlagen. Gewählt wurde ein Dritter. Das grosse Problem liegt in diesem Vorgehen. Auch mit all den genannten Vorschlägen kann das nicht ausgeschlossen werden.


Er ist nicht sicher, ob es sinnvoll ist, einen Einervorschlag zu erzwingen. Stehen zwei Leute zur Wahl, kann das zum Problem führen. Bei einem Einervorschlag muss von Anfang an die zweite, offenbar auch geeignete Person, ausgeschlossen werden. So wird je nach Ausgang wieder bei Null angefangen. So viel Zeit bleibt nicht.


Die Argumentation von Rolf Richterich, dass der Proporz die Teilnahme von BDP und glp rechtfertigt, versteht er. Gleichzeitig setzt er aber den Proporz ausser Kraft, resp. in Frage, wenn nachher SVP und SP nur eine Person schicken sollen. Das kann er nicht nachvollziehen. Wollte man dem Vorschlag folgen und auch die Kleinen einbeziehen, müsste man folgerichtig eine Neunerkommission bilden - ohne eine Schmälerung der grossen Fraktionen. Die Regierung soll zwar dabei sein, aber kein Stimmrecht haben. Der vorliegende Vorschlag (gemäss Vorlage) ist auch aus Zeitgründen der Gangbarste. Der Kommission ist möglichst viel Handlungsspielraum zu lassen. Ob jemand beigezogen werden soll oder nicht, ob ein Einer- oder ein Zweiervorschlag erfolgen soll, ist ihr zu überlassen.


Rolf Richterich (FDP) weist auf das Problem hin, dass bei der Präsentation mehrfacher Kandidaturen im Landrat diese Personen öffentlich werden. Es gibt vielleicht Kandidierende, die dies nicht schätzen und sich nicht präsentieren möchten, ohne eine ganz grosse Chance zu haben, gewählt zu werden, da sie sich womöglich in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis befinden. Es handelt sich hier um eine sehr heikle Personalfrage. Es sollte die Findungskommission vielmehr mit guten Mitteln ausgestattet werden, damit sie die Kandidatur optimal vorbereiten können. Das letzte Mal hatte sie wohl einen guten Job gemacht. Doch wurde das Verfahren anschliessend wieder verpolitisiert. Werden diese Leute bekannt gemacht und tauchen dann sogar noch Personen auf, die nicht auf dem Ticket stehen, ist eine Schlacht wie anno dazumal absehbar. Dies gilt es auszuschliessen und prophylaktisch zu verhindern.


Urs-Peter Moos (Freie Wähler) sagt, dass es sein mag, dass einige Kandidaten die Öffentlichkeit im Vorfeld scheuen. Es ist aber auch möglich, dass alle dazu stehen. Die Kandidatenfrage bereits heute auf einen Vorschlag einzuschränken, scheint ihm nicht richtig. Richtig wäre, wenn die Findungskommission die Kompetenz hätte, dies zu entscheiden.


Marc Bürgi (BDP) findet, dass die Diskussion bereits die eigentliche Aufgabe der Findungskommission vorwegnimmt. Die Anzahl der Kandidierenden wäre das Resultat der Suche nach geeigneten Personen. Der Hinweis von Rolf Richterich betreffend Diskretion ist relativ wichtig. In Zusammenhang mit Rekrutierung von Fach- und Führungsleuten hat er gelernt, dass der ganze Ablauf der Findungskommission strukturiert, sachlich und mit klaren Vorgaben (Rekrutierungskriterien, Anforderungsprofil etc.) ablaufen muss, um am Ende eine Politisierung zu verhindern. Der Beizug einer externen Beratung scheint ihm nicht notwendig zu sein. Die letztjährige Findungskommission hat gezeigt, dass es auch ohne geht.


Jürg Degen (SP) geht nun zur Abstimmung über. Er sieht hier zwei einander entgegen gesetzte Systeme. Der Antrag der FDP zu Punkt 1 und 2 (Einbezug eines Mitglieds aus jeder Fraktion plus die Regierung). Dies wird dem Büroantrag gegenüber gestellt, ergänzt dadurch, dass die Regierung mit einer beratenden Stimme Einsitz nimmt.


Klaus Kirchmayr (Grüne) schlägt vor, dass die Zusammensetzung und die Beteiligung der Regierung getrennt zur Abstimmung kommen. Erstens: die Frage des Proporzschlüssels (Antrag FDP vs. Antrag Büro). Anschliessend soll abgestimmt werden, ob die Regierung stimmberechtigt oder lediglich beratend Einsitz hat.


Ruedi Brassel (SP) findet den Vorschlag sehr gut. Gleichzeitig sollte darüber abgestimmt werden, ob die Findungskommission zu einem Einervorschlag verpflichtet ist oder nicht.


Jürg Degen (SP) rekapituliert, dass es damit zu drei Abstimmungen kommt. Die erste Abstimmung gilt der Zusammensetzung der Kommission. Antrag FDP: Jede Fraktion ist mit einer Person vertreten. Antrag Büro: der übliche Verteilschlüssel (2 SVP, 2 SP, 1 FDP, 1 CVP/EVP, 1 Grüne).


://: Der Landrat nimmt mit 51:31 bei 2 Enthaltungen den Vorschlag der FDP an, dass alle Fraktionen mit einem Mitglied vertreten sind. [ Namenliste ]


Jürg Degen (SP) geht zur zweiten Abstimmung über. Hier geht es um die Frage, ob die in der Kommission vertretene Regierung ein Stimmrecht oder lediglich eine beratende Stimme haben soll.


://: Der Landrat stimmt mit 31:53 Stimmen dafür, der Regierung eine beratende Stimme in der Findungskommission zu genehmigen. [ Namenliste ]


Der dritte Antrag lautet, dass die Findungskommission dem Landrat eine Einerkandidatur zu unterbreiten hat.


://: Der Landrat lehnt den Antrag mit 44:38 bei 1 Enthaltung ab, dass die Findungskommission dem Landrat eine Einerkandidatur vorzulegen habe. [ Namenliste ]


Jürg Degen (SP) geht zum vierten Antrag über. Dieser lautet: «Die Findungskommission zieht einen externen Berater bei und lässt ein Assessment durchführen. Dem Büro wird empfohlen, die Ausgaben dafür zu bewilligen.»


://: Der Landrat stimmt mit 63:16 bei 5 Enthaltungen zu, dass der Findungskommission ein externer Berater zur Seite gestellt wird. [ Namenliste ]


Jürg Degen (SP) kommt zur Schlussabstimmung über den Büroantrag zusätzlich der erfolgten Änderungen.


://: Der Landrat stimmt der Einrichtung der Findungskommission mit 74:5 bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Jürg Degen (SP) unterbricht an dieser Stelle die Traktandenliste. Es stehen noch eine Reihe von Verabschiedungen an.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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