Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011
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2010-324 vom 21. September 2010 Vorlage: Konzept Weiterbildung Basel-Landschaft - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 12. Januar 2011 - Beschluss des Landrats vom 27. Januar 2011: < beschlossen > || > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) führt aus: Die Vorlage geht zurück auf eine FDP-Motion aus dem Jahr 1998 betreffend Regelung der Weiter- und Erwachsenenbildung im Bildungsgesetz. Zielsetzung der Vorlage ist es, die Ausrichtung des staatlichen Handelns im Bereich der so genannt quartären Stufe in der Bildung (Erwachsenenbildung) für die nächsten Jahre zu definieren. Die Verwaltung hat für diese 'Übung' für die Jahre 2010 - 2014 einen Kostenbedarf von CHF 1,45 Mio. ermittelt.
In der Beratung hielt Regierungsrat Urs Wüthrich fest, dass dem Kanton in erster Linie eine Art Drehscheibenfunktion zukomme. Allen Baselbieterinnen und Baselbietern soll ermöglicht werden, sich eine rasche Übersicht über die Weiterbildung zu verschaffen. Wie gesagt wurde das Konzept ursprünglich mit einem (jährlichen) Finanzbedarf von CHF 290'000.- eingegeben; die Regierung hat aber aufgrund der momentan gespannten Finanzlage den Betrag gestrichen, was im Landratsbeschluss zum Ausdruck kommt. Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich bedeutet diese Streichung, dass geplante Vorhaben nicht durchgeführt werden können und Prioritäten gesetzt werden müssen. Der hauptsächliche Finanzbedarf ergebe sich aufgrund der Anlage eines Monitoring-Datenbanksystems inklusive daraus folgender Datenerhebung.
Alle Fraktionen traten auf das Geschäft ein. Ein Antrag der SP-Fraktion auf Einfügung einer neuen Ziffer mit unten stehendem Wortlaut, wurde mit 7 : 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen von der Kommission abgelehnt:
Für die Umsetzung des Weiterbildungskonzeptes Baselland genehmigt der Landrat CHF 1,35 Mio., verteilt auf die Jahre 2012 - 2016, also CHF 265'000.- pro Jahr.
Ziffer 1 des Landratbeschlusses (Kenntnisnahme) stimmte die Bildungskommission einstimmig mit 12 : 0 Stimmen zu, der Abschreibung des FDP-Vorstosses mit 11: 0 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls. Die BKSK beantragt dem Landrat Kenntnisnahme des Konzepts Weiterbildung und Abschreibung der Motion 1998/112 der FDP.
Christoph Hänggi (SP) von Seiten SP-Fraktion begrüsst das Konzept Weiterbildung und spricht sich für Eintreten und Kenntnisnahme aus. Mit dem vorliegenden Konzept, welches Massnahmen und Handlungsfelder im Bereich der quartären Weiterbildung aufzeigt, ist man einverstanden. Der Kanton hat im Bereich der Erwachsenenbildung koordinierende und subsidiäre Aufgaben, welche wahrgenommen werden müssen. Denn speziell in der Weiterbildung gelte das Matthäus-Prinzip, mit dem dazu gehörigen Nachsatz: «Wer hat, dem wird gegeben. - Und wer nicht hat, dem wird auch genommen, was er hat.» So kommen Leute mit gutem Bildungsrucksack - die insofern schon viel haben - in der Regel sehr schnell und problemlos in den Genuss von Weiterbildungsprogrammen und können sogar von Firmen so bei Laune gehalten werden. Auf der andern Seite gibt es die Leute mit sehr schlechtem Zugang zu Weiterbildungsangeboten. Hier muss der Kanton einen Ausgleich mit Informationsmöglichkeiten und Transparenz für weniger Gebildete schaffen. Er muss neutrale Anlaufstelle sein und wenn nötig Angebote initiieren können, wo diese von den privaten Weiterbildungsanbietern nicht geboten werden, weil diese sich natürlich automatisch auf den bestens funktionierenden Weiterbildungsmarkt für gut ausgebildete Leute stürzen.
Bereits erwähnt wurde der von der SP-Fraktion in der Kommission gestellte Antrag; denn alle diese Aufgaben haben ja auch ein Preisschild. Auf eine nochmalige Antragstellung wird verzichtet. Er betont aber, dass es u.a. eine Auswirkung der bürgerlich dominierten Finanzpolitik der letzten Jahre sei, dass nun bei derart wichtigen Angelegenheiten keine Mittel bewilligt werden können. Er bittet, die Bereitschaft der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, die Umsetzung in gewissen Bereichen auch ohne zusätzliche Mittel in die Wege zu leiten, als echten Sparbeitrag zu anerkennen. In diesem Sinne begrüsst die SP das Konzept, nimmt es zur Kenntnis und ist auch mit der Abschreibung der Motion einverstanden.
Oskar Kämpfer (SVP) erinnert daran, dass der Ursprung des vorliegenden Konzepts ins Jahr 1998 zurück reicht, eine Zeit, in welcher der Kanton BL eine ganz andere Verfassung und andere Voraussetzungen hatte. Basis des vorliegenden Konzeptes ist der Verfassungsauftrag; der Kanton hat die Ausbildung zu fördern, und daraus leiten sich auch die entsprechenden Gesetze ab. Ganz offensichtlich gibt es aber unterschiedliche Interpretationen, inwieweit das Gesetz angewendet werden soll. Es sei nun ein Irrtum zu glauben, dass das vorliegende Konzept mit 18 Massnahmenpunkten kein Geld koste, auch wenn man nun keines bewillige! - Insofern müsse er seinem Vorredner vehement widersprechen.
Der Aufwand muss selbstverständlich trotz allem getrieben werden, und zwar nicht nur in der Verwaltung sondern auch in der Industrie, beim Gewerbe und den Anbieteren dieser Dienstleistungen. Denn das Angebot kann natürlich nur gebündelt und präsentiert werden gegenüber denen, die es in Anspruch nehmen wollen, wenn man die Information auch erhält; und die kommt nicht von selbst, sondern man wird sie fordern. Das heisst, die 'Staatsquote', der Teil, den man dem Staat wieder bringen muss an Informationen, wird seines Erachtens erneut dramatisch steigen, insbesondere, wenn man aktuell sein will. Daher hat eine Mehrheit der SVP überhaupt keine Freude an dem Konzept. Am liebsten würde sie es beerdigen mitsamt seinen 18 Massnahmen, denn der privatwirtschaftliche Markt und die vorhandenen Informationen seien absolut ausreichend.
Auch die FDP nimmt Kenntnis von der Vorlage, stimmt zu und ist für Abschreibung, so Regina Vogt (FDP) - und zwar, wie bereits vom Kommissionspräsidenten ausgeführt, ohne Mehrmittel und übers ordentliche Budget. Sie weist, wie bereits in den Kommissionsberatungen, auf das BIZ als kantonale Stelle hin, welche Bildung anbietet. Das BIZ verfüge über einen immensen Fundus, und mit einer entsprechenden Anpassung für den quartären Bereich wäre ihres Erachtens sehr rasch eine grosse Anzahl von Infos dort abrufbar.
Auch wenn der Ursprung für das vorliegende Konzept tatsächlich sehr weit zurück liegt, findet die CVP/EVP-Fraktion das Konzept sehr gut und umfassend, meint Barbara Peterli (CVP). Allerdings habe man in der Kommission erfahren, dass sich bereits 56 % der Baselbieter Bevölkerung weiter bilden; daher sieht man aktuell keinen grossen Handlungsbedarf. Als wichtig erachtet man die Schaffung einer elektronischen Plattform, die einen Überblick über das bestehende Angebot im Bereich Weiterbildung gibt. Das wäre sicherlich eine gewisse Erleichterung und mit relativ geringen Mitteln machbar. Dies soll aber gemäss Konzept mit dem ordentlichen Budget abgedeckt sein. Vom Bund soll zudem - so war in der Kommission zu erfahren - ein neues Weiterbildungskonzept folgen; wann ist allerdings offen. Die CVP/EVP-Fraktion nimmt daher das Konzept zur Kenntnis und ist der Meinung, dass die Massnahmen im Rahmen des ordentlichen Budgets zu realisieren sind. Die Motion der FDP-Fraktion kann abgeschrieben werden.
Jürg Wiedemann (Grüne) seitens grüne Fraktion unterstützt das Konzept sehr, welches viele wichtige und sinnvolle Punkte im quartären Bildungsbereich aufzeigt, die auch Geld kosten. 290'000 Franken pro Jahr wären notwendig; er bedauert, dass das Geld nicht vorhanden ist und zeigt sich erfreut, dass die Bildungsdirektion bereit ist, auch ohne finanzielle Mittel möglichst Vieles davon umzusetzen; gerade für die ältere Generation sei dieser Bereich auch wichtig. Auch er bittet, dies als Sparmassnahme im Bildungsbereich zu anerkennen, insbesondere in Bezug auf die anstehenden Verhandlungen in der Regierung.
Laut Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) nimmt der Kanton Baselland eine Spitzenposition in Sachen Erwachsenenbildung ein - ein sehr positiver Indikator, zu dem es Sorge zu tragen gilt als entscheidender Faktor für die zukünftige Stärke unserer Wirtschaftsregion. Er sei wohl nicht allein mit seiner Haltung, dass der Wettbewerb unter den Regionen vor allem über die Bildung entschieden wird, und dazu gehört auch die Weiter- und Erwachsenenbildung. Dies gelte vor allem für Regionen, die weder über Meer-Anstoss noch über Bodenschätze verfügen.
Selbstverständlich wäre er froh gewesen, hätte man gleichzeitig mit Bestellzettel und Preisschildern auch den Scheck in Empfang nehmen können. Man weiss, dass dies im Moment nicht möglich ist. Aber immerhin hat man nun einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Mitarbeiterinnen und es können so Prioritäten gesetzt werden. Es gibt Vorgaben für die konzeptgestützte Arbeit. Daher hat das Ganze einen Wert gegen innen, aber auch einen Nutzen gegen aussen, indem es ein Positionsbezug des Bildungskantons Basel-Landschaft ist. Auch wenn die Konsequenz ist, dass man nicht alles machen kann und wenn neue Aufgaben aufgenommen werden, andere aufgegeben werden müssen.
Er ist dankbar, wenn mit der Verabschiedung dieser Grundlage auch der Auftrag vorläufig erledigt werden kann, obwohl es sich grundsätzlich um einen Dauerauftrag handelt. Regina Vogts Votum nimmt der Bildungsdirektor zustimmend zur Kenntnis. Denn man bewege sich in einem Netzwerk verschiedenster Anbieter. Neben den privaten Anbietern, die den Hauptteil der Erwachsenenbildung leisten, sind die Berufsinformationszentren der Berufs- und Studienberatung ein sehr wichtiger Stützpunkt. Dies sei erwähnt, weil 50 % der Beratungen in den Berufsberatungsstellen für Erwachsene durchgeführt werden; also noch knapp die Hälfte der Ratsuchenden sind Jugendliche! Dies ist nicht zuletzt ein Hinweis darauf, dass die meisten heutigen Berufsbiografien nicht mehr sehr linear sind, und man sich im Leben womöglich mehrmals neu orientiert, sei dies freiwillig oder als Folge von Umstrukturierungen in der Wirtschaft.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist darauf hin, dass sich der Landratsbeschluss auf Seite 9 der Regierungsvorlage befindet. Da Eintreten unbestritten ist, wird direkt über den Landratsbeschluss abgestimmt.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffer 1
keine Wortbegehren
Ziffer 2
keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Konzept Weiterbildung sowie der Abschreibung der Motion 1998/112 mit 66 : 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Konzept Weiterbildung Basel-Landschaft
vom 27. Januar 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Vom „Konzept Weiterbildung Basel-Landschaft" wird Kenntnis genommen.
2. Die (modifizierte) Motion 1998-112 „Für ein Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) im neuen Bildungsgesetz" der FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 wird als erfüllt abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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