Protokoll der Landratssitzung vom 27. August 2015
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2015-068 vom 10. Februar 2015 Vorlage : Teilrevision des Gemeindegesetzes - Bericht der Finanzkommission vom 13. August 2015 - Beschluss des Landrats vom 27. August 2015: < Rückstellung beschlossen > |
Es geht noch nicht um die materielle Behandlung, sagt Landratspräsident Franz Meyer (CVP), sondern nur um eine Rückstellung der Vorlage. Die Finanzkommission hat der Direktion Zusatzaufträge erteilt und möchte deshalb die Beratung erst im nächsten Frühjahr fortsetzen. Gemäss der Geschäftsordnung des Landrates muss eine Kommission dem Landrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten, wenn sie eine Vorlage vorläufig zurückstellen will.
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erklärt, dass man ein Gesetz von 1970 vor sich habe, dass in drei respektive jetzt vier Teilrevisionen bearbeitet wurde. Mit der Motion 2014/146 liegt jetzt nochmals ein Vorstoss zum Initiativrecht in Gemeinden ohne Einwohnerrat vor. Man muss das Initiativrecht dort neu regeln. Dazu muss von der Verwaltung ein Vorschlag kommen; darum der Antrag auf Ausstellung bis im Frühjahr 2016.
://: Der Landrat stimmt der Rückstellung stillschweigend zu.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
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