Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2017
Nr. 1181 |
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[1. Lesung]
2017-031 vom 17. Januar 2017 Vorlage: Parlamentarische Initiative 2015-400 «Änderung der Verfassung § 54 Amtszeitbeschränkung» (Verzicht auf eine Begrenzung der Amtsdauer für die Mitglieder des Landrats) - Beschluss des Landrates vom 26. Januar 2017: < 1 . Lesung abgeschlossen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Kommissionsentscheid bei 6:6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für die Änderung ausgefallen sei.
Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) sagt, nun komme ein populäres Thema, bei dem individuell aus dem Gefühl heraus entschieden werden könne, was man möchte: Sogenannte «Sesselkleber», Know-How Verlust, politische Nachwuchskräfte fördern etc. Es kann frei gedacht werden, grundsätzlich unbelastet von Parteistrukturen. So zeigt sich die Entwicklung des Falls: Am 10. März 2016 wurde die Parlamentarische Initiative zur Aufhebung der Amtszeitbeschränkung mit 42:37 Stimmen überwiesen. Es ist keine grosse legislatorische Aufgabe. Es muss lediglich der entsprechende Artikel gestrichen werden. Es musste keine feine Ziselierung des Wortlauts behandelt werden, dennoch hat sich die Kommission der Initiative angenommen.
In der Kommissionsberatung wurde überlegt, ob anstatt vier Amtszeiten einfach die Amtszeiten auf vier mal fünf Jahre verlängert werden können. Dies wurde aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten verworfen, die auch der zweite Vorschlag mit sich gebracht hätte. Viele Landrätinnen und Landräte können die vier Amtszeiten nicht voll ausleben, weil sie erst ein halbes Jahr bis ein Jahr vor dem Ablauf der alten Amtszeit als Nachrückende in den Landrat kommen, so dass es nur 13 statt 16 Jahre sind. Dieser Vorschlag wurde geprüft – die angebrochenen Amtszeiten laufen zu lassen. Dies würde aber zu einem unterjährigen Wechsel sondergleichen führen und wäre zu kompliziert.
Es wird einfach gehalten, das Thema ist einfach, die Meinung wird einfach sein. Das Vernehmlassungsverfahren geht querbeet, wenn die Vernehmlassungsresultate auf die Köpfe im Landrat verteilt werden, steht es genau 45:45. Aus der Kommission gibt es daher einen Freipass zur freien Meinung. Der Kommissionsentscheid mit Stichentscheid des Präsidenten fiel für die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung aus.
– Eintretensdebatte
Hans-Urs Spiess (SVP) fasst sich im Sinn der Effizienz kurz: Die SVP-Fraktion schliesst sich der Kommissionsentscheidung an und befürwortet die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung.
Andreas Bammatter (SP) sagt, die SP-Fraktion sei grossmehrheitlich für die Beibehaltung der Amtszeitbeschränkung. 12-16 Jahre entsprechen normalerweise einer halben Generation. Diese Zeit reicht aus, um die eigenen Anliegen einzubringen. Oft ergibt sich eine kürzere Amtsdauer, weil die Rücktritte aus strategischen Gründen kurz vor oder nach den Wahlen erfolgen. Ein frischer Wind bringt neue Ideen und den Kanton einen Schritt weiter. Erneuerung tut gut, eventuell auch die Vermeidung von Filz-Tendenzen. Durchschnittlich waren in den letzten Amtsperioden fünf Ländrätinnen oder Landräte betroffen, was bei einem Parlament von 90 als normale Fluktuation betrachtet werden darf, auch wenn es ein Zwang ist. Dass jetzt, weil es mehr als 15 betrifft, die Verfassung geändert werden muss, ist nicht ganz verhältnismässig. Die durchschnittliche Amtsdauer ist gesunken und nicht gestiegen. Somit liegt es auch an den Mutterparteien, um gute Nachfolgeregelungen besorgt zu sein und die entsprechenden Personen aufzubauen – Stichwort Nachwuchsförderung. Eine Verlängerung der Amtsdauer könnte bedeuten, dass eine ganze Generation nicht zum Zug kommt, weil es keine Vakanzen gibt. Zuletzt sei gesagt: Gute PolitikerInnen können sich auch jetzt nach vier Jahren wieder wählen lassen.
Marc Schinzel (FDP) resümiert, die Vorlage gehe auf eine Parlamentarische Initiative der SVP zurück. Es ist in diesem Sinn nicht Teil der FDP-Legislaturziele 2015-2019. Dies wird vorweggeschickt, um festzuhalten, dass die Pratei nicht pro domo oder aus eigenem Leidensdruck heraus argumentiert. Die Haltung der FDP-Fraktion ist aber eindeutig: Aus einer freiheitlichen, liberalen Sicht, die einschränkende Regelungen nur dann befürwortet, wenn es sie wirklich braucht, kann die FDP nicht gegen die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung sein. Dies ist das zentrale Argument.
Warum sollten ausgerechnet die Freisinnigen die Amtszeitbeschränkung befürworten, wenn es diese ausser im Kanton Basel-Landschaft nur in drei weiteren Kantonen – Basel-Stadt, Jura und Obwalden – gibt? Diese Information ist für den Votanten neu und überraschend. Diese Einschränkung gibt es auch nicht in den eidgenössischen Räten und sie gilt auch nicht für die Regierung, die der Landrat beaufsichtigen sollte. Warum sollte sich ausgerechnet die FDP für eine Regelung einsetzten, die davon ausgeht, dass die Wählerinnen und Wähler nicht eigenverantwortlich entscheiden können, wann sie jemanden wählen wollen und wann nicht mehr.
Die Befürworter der Amtszeitbeschränkung sagen immer wieder, es brauche diese Schranke, um sogenannte Sesselkleber zu verhindern und den jungen, unverbrauchten Leuten eine politische Chance zu geben. Mit Verlaub, dies ist Unsinn. Die Parlamentsmitglieder handeln verantwortlich und haben in der Regel ein gutes Gespür dafür, wann der Zeitpunkt für den Rücktritt da ist. Ist dies nicht der Fall, können die Ortssektionen, die kantonale Parteileitung oder die Fraktion subtil oder ganz direkt Einfluss nehmen und die Personen nicht mehr nominieren. Auch die Jungparteien melden sich wirksam zu Wort.
Vor allem können die Wählerinnen und Wähler Bisherige, die den richtigen Moment für den Rücktritt verpasst haben, nicht mehr berücksichtigen. Das machen sie auch ungeniert. Die SVP hat dies in den Nationalratswahlen 2015 selbst erlebt. Sie hat damals im Kanton Zürich zugelegt, das Volk hat aber mit Hans Fehr und Christoph Mörgeli zwei langjährige, national bestens bekannte Nationalräte abgewählt, die auf den Listen weit vorne platziert waren. Sie haben den jüngeren, weniger bekannten und viel weiter hinten platzierten den Vorzug gegeben. Die Amtszeitbeschränkung – dies sollte nicht vergessen werden – ist ein Eingriff in das passive Wahlrecht der Betroffenen. Ein solcher Eingriff in die politischen Grundrechte ist heikel und sollte nur aus sehr guten Gründen erfolgen.
Es heisst immer, die Amtszeitbeschränkung sei ein Türöffner für die Jungen. Die Gründe Partei hat in ihrer Vernehmlassung festgestellt, dass die Generation der unter 30-jährigen jetzt nur mit 3 % vertreten sei, obwohl der Kanton seit langem eine Amtszeitbeschränkung kennt. Dies zeigt, dass die Ursache der geringen Vertretung der Jungen anderswo liegt, nämlich bei der Basisarbeit der Parteien.
Überhaupt besteht der Eindruck, dass jene, die sich am heftigsten für die Amtszeitbeschränkung einsetzen, das grösste parlamentarische Sitzvermögen haben. Keine Partei proklamiert öfter auf allen Kanälen interne Amtszeitbeschränkungen und setzt sich dann Mal für Mal elegant darüber hinweg als die SP. Die SP von beiden Basel hat diesbezüglich praktisch fusioniert: Sie ist unangefochtene Schweizermeisterin im Langzeitparlamentarismus. Volle 71 Jahre Bundesbern können die Ständeratsmitglieder Fetz und Janiak und die Nationalrätinnen Leutenegger-Oberholzer und Schenker Stand 2016 inzwischen zusammen vorweisen. Nur weil die SP ein parteiinternes Problem hat, das sie offenbar nicht in Griff bekommt, soll allen anderen Parteien und den Wählerinnen und Wählern der Parteien mittels Verfassung vorgeschrieben werden, wann ihre Parlamentsmitglieder spätestens gehen müssen. Das leuchtet der FDP-Fraktion nicht ein, daher wird die Parlamentarische Initiative der SVP auf Aufhebung der Amtszeitbeschränkung unterstützt. Zuletzt: Möge doch einfach das Volk darüber entscheiden.
Sara Fritz (EVP) hat nicht so viel Elan und Energie für diese Parlamentarische Initiative wie Marc Schinzel. Es gibt gute Argumente für und wider eine Amtszeitbeschränkung. Das Volk des Kantons Basel-Landschaft hat zwei Mal beschlossen, dass es eine Amtszeitbeschränkung geben soll. Das Volk wird wohl ein drittes Mal darüber befragt. Die EVP und die Grünen haben in den Vernehmlassungen gesagt, dass sie gegen eine Aufhebung sind. Die bestehende Regelung hat sich bewährt und kann so beibehalten werden. Die Fraktion Grüne/EVP-Fraktion lehnt die Parlamentarische Initiative ab. Speziell ist, und das kommt in diesem Fall sehr deutlich heraus, dass sieben Parteien in der Vernehmlassung dagegen sind und nur zwei die Regelung befürworten. Aufgrund der aktuellen Konstellation wird am Schluss die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung befürwortet.
Pascal Ryf (CVP) meint, die CVP/BDP-Fraktion äussere sich in diesem Fall nicht als Vertreter der meisten Junggesellen, sondern als Partei mit den meisten 30 bis 40-jährigen. Anscheinend macht die Partei die Nachwuchsförderung etwas besser, auch wenn der Wähleranteil nicht so hoch ist wie bei anderen Parteien. Die CVP/BDP-Fraktion hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und lehnt grossmehrheitlich – der Votant vertritt eine andere Position – die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung ab.
Die Fraktion ist der Meinung, dass es gut ist, wenn frischer Wind in den Landrat kommt. Es sollte keine Sesselkleber geben. Bei den Wahlen wird das Argument «Es ist ein Bisheriger und er wird es schon gut gemacht haben» oft geäussert, und diese Kandidierenden wieder aufgeschrieben. Der Bisherigenstatus hat Vor- und Nachteile. Die Fraktion ist der Meinung, dass irgendwann die Zeit für den Rücktritt gekommen ist. Als Kompromissvorschlag wurde eingebracht, § 54 Abs. 2 dahingehend abzuändern, dass angebrochene Amtsperioden ganzen gleichgestellt werden, damit effektiv 16 Jahre im Parlament möglich sind. Nur wegen dieser Änderung dem Volk eine Verfassungsänderung zu unterbreiten schien der Fraktion aber selbst nicht sinnvoll. Wenn es eine Volksabstimmung gibt, hat der Landrat das Verdikt vom Volk, ob sie die Aufhebung wollen. Die CVP/BDP-Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, die Regelung soll belassen werden, weil die Nachwuchsförderung bei ihnen funktioniert.
Daniel Altermatt (glp) weist Marc Schinzel darauf hin, dass die erste Amtszeitbeschränkung eingeführt worden sei, weil ein bürgerlicher Parlamentarier über 50 Jahre im Rat geblieben sei. Dies wurde auch den bürgerlichen zu viel und die Regel wurde eingeführt. Das Argument der Abwahl wäre richtig, wenn es eine Majorzwahl, d.h. eine Personenwahl wäre. De facto ist es aber eine Listenwahl. Der Sitz, den Marc Schinzel einnimmt, ist nicht seiner, sondern er gehört den Freisinnigen. Dort liegt das Problem. Weil die Listen am Ende jemanden in das Parlament befördern ist es für die Wählenden nicht so klar, wer am Ende effektiv im Parlament sitzt. Ergo ist die ganze Argumentation von Marc Schinzel mehr oder weniger in sich zusammengefallen.
Die glp/GU-Fraktion sieht nicht den Hauch eines Grundes, die Amtszeitbeschränkung aufzuheben. Die schärfste Argumentation, die auch im Bericht der JSK enthalten ist, ist, dass die Aufhebung gerade für die kleinen Parteien ein Vorteil sei, weil sie über weniger Leute verfügen, die im Rat Einsitz nehmen können. Das ist Blödsinn. Die Kleinparteien haben ein Problem, die Liste zu füllen. Genügend gute Leute zu finden, die gewählt werden können, ist kein Problem.
Susanne Strub (SVP) meint, es komme nicht darauf an, wie viele Jahre jemand im Landratssaal ein- und ausgehe. Es kommt auf jeden Einzelnen an, wie aktiv er sich einbringt, wie engagiert er Politik macht, wie er die Wählerinnen und Wähler vertritt, wie er seine Region vertritt und wie er seine Partei vertritt. Genau dieser Wähler hat die Möglichkeit, diesen Politiker alle vier Jahre zu wählen oder abzuwählen. In der Frage, wie das Parlament zusammengesetzt ist und wer in diesem Parlament sitzen wird, vertraut die Votantin dem Stimm- und Wahlvolk und nicht einem unnötigen Gesetz.
Alle vier Jahre werden Politiker gewählt oder abgewählt. Das Volk wählt seine Vertreter. Im Februar 2015 wurden 90 Landräte für vier Jahre gewählt. Im Sommer 2015 wurden 90 Landräte angelobt für vier Jahre. Schon kurze Zeit darauf mussten Rücktritte in Kauf genommen werden. Der ständige Wechsel im Rat und in den Kommissionen schwächt das Parlament. In dieser Legislatur wechseln 19 Parlamentarier – nicht nur 17 wie aktuell, weil zwei bereits gegangen sind (Jürg Degen und Urs Hess). Der Durchschnitt, wie lange jemand in dieser Legislatur Landrat ist, liegt bei neun Jahren. Wo liegt das Problem? Es gibt nicht die angesprochenen Sesselkleber. In der laufenden Periode wird esr noch Rücktritte hageln, einfach damit die Nachrückenden auf die Liste kommen. Nur vier Kantone haben die Amtszeitbeschränkung. Und der Kanton Basel-Landschaft hat dies nur beim Landrat – nicht bei den Regierungsräten, nicht bei den Nationalräten und nicht beim Ständerat.
Die Lektüre der Vernehmlassungen liess die Votantin schmunzeln. An die SP und die Grünen gerichtet: Es soll morgen nicht in der Zeitung stehen, dass die Votantin wolle, dass Maya Graf, Susanne Leutenegger-Oberholzer oder Claude Janiak als Sesselkleber bezeichnet werden sollen. Die Entsendung in den National- und Ständerat hat die SP selbst in der Hand. Die SVP hat ihre Personalpolitik im Griff und hat dieses Problem nicht.
Die Parteien haben es selbst im Griff, wen sie auf die Liste setzen. Wer schon eine Liste zusammengesetzt hat weiss, dass es die Kandidierenden nicht zu hundertweise vom Himmel regnet. Es braucht manchmal Überzeugungsarbeit, dass jemand dies macht. Der ständige Rücktritt soll gestoppt werden. Es soll auf die Wählerinnen und Wähler und auf die Parteien gezählt werden. Sie werden die richtige Wahl treffen. Kein unnötiger Wechsel mehr im Rat und in den Kommissionen. Und jedes Mitglied des Rats ist für vier Jahre gewählt. Das unnötige Gesetz, das es nicht braucht, soll abgeschafft werden. Das Volk soll entscheiden. Die Sektion Sissach und Umgebung hat das beste Beispiel gebracht: Hanspeter Wullschleger hat die Amtszeitbeschränkung erreicht. Die Sektion ist mit einem Bisherigen weniger in das Rennen gestiegen. Das Wahlvolk hat entschieden. Ein Tipp: Das gibt ganz gute Listen. Dann wird wirklich Wahlkampf gemacht. Jeder, der dann auf der Liste ist, möchte dann in den Landrat.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei
Hanni Huggel (SP) weiss nicht, wie es mit ihrem Gespür sei. Sicher sei, dass sie von Anfang an für eine Amtszeitbeschränkung war. Es gibt viele Gründe, weshalb das etwas sehr gutes ist.
Wenn im Herbst 2018 die Parteien beginnen, Leute für die nächsten Wahlen zu suchen, ist es definitiv zu spät. In den Gemeinden müssen möglichst viele Leute motiviert werden, aktiv mitzumachen in den Parteien und in der Politik mitzumachen. Es braucht Leute, die bereit sind, sich auf eine Liste setzen zu lassen.
Mit dem Proporzsystem besteht der grosse Vorteil des Nachrückens. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wählen eine Liste. Dabei nehmen sie eine Gewichtung vor und gewichten auch, wer die/der erste Nachrückende ist. Diese Person hat es auch verdient, nachrücken zu können.
Alle Anwesenden sind ersetzbar. Man muss nicht meinen, es gehe viel verloren. Natürlich gibt es gewichtigere und weniger gewichtige Leute im Landrat. Die Votantin zählt sich zu den weniger gewichtigen. Alle, die nachrücken, füllen die Lücken wieder auf. Das gibt eine gute Durchmischung. Rotation tut dem Rat nur gut. 16 Jahre kann man bleiben. Dabei muss man sich alle vier Jahre zur Wahl stellen. Meistens wird man wiedergewählt. Man muss aber nicht. Man darf vorher gehen. Man soll vielleicht auch vorher gehen, wie das die Votantin nun mit Überzeugung macht.
16 Jahre politische Arbeit im Landrat sind wirklich genug. Eine Erneuerung tut gut. Die Nachrückenden, ob jung, mittelalterlich oder alt, leisten ihren Teil im Rat. Die Parteien suchen ihre Leute sorgfältig aus. Man möchte nicht einfach Listenfüller. Man möchte Leute, die sich engagieren und einen gut ersetzen. Aus diesen Gründen ist die Votantin der Überzeugung, dass die Amtszeitbeschränkung beibehalten werden sollte.
Regula Meschberger (SP) stellt fest, es habe etwas mit dem Alter zu tun. Sie sass schon 1980 im Landratssaal, als der Verfassungsrat über die Amtszeitbeschränkung diskutiert hat. Es waren die gleichen Argumente wie heute. Nur wurde damals nicht die SP angegriffen. Es waren die bürgerlichen Parteien, die den Vorschlag gebracht haben, weil sie ihre Leute nicht aus dem Landrat gebracht haben. Es gab Leute, die 30-50 Jahre im Landrat sassen. Das war damals der Grund. Das Thema wurde damals so wichtig, dass ein Jahr im Voraus darüber abgestimmt wurde. Über die Amtszeitbeschränkung wurde eine separate Volksabstimmung gemacht. Und dann noch eine über die Kantonsverfassung. Das Baselbieter Volk hat also schon zweimal gesagt, dass es die Amtszeitbeschränkung will.
Die Zeiten ändern sich. Susanne Strub hat es gesagt. Es gibt mehr Veränderungen und mehr Wechsel – aus welchen Gründen auch immer. Man kann mit demokratischen Argumenten für die eine und die andere Seite kommen. Einerseits kann man sagen, dass den Wählerinnen und Wählern Wahlmöglichkeiten enthalten würden. Andererseits kann argumentiert werden – und das ist genauso demokratisch begründet –, dass mit der Abschaffung der Amtszeitbeschränkung die Breite verhindert wird. Man verhindert, dass gewisse Personen in das Parlament kommen, die genauso etwas bewirken könnten. Die Argumente ziehen nicht. Am Ende braucht es einfach eine Balance.
Letzendlich hält auch das Argument nicht Stand, das Parlament werde mit vielen neuen Leuten geschwächt. Wenn man in ein Parlament gewählt wird, hat man die Pflicht, dass Amt wahrzunehmen, sich einzuarbeiten und sich mit den Geschäften auseinanderzusetzen – mit dem ganzen Wissen, welches man im Hintergrund hat und den gesammelten Erfahrungen. Wenn man sagt, dass Parlament werde durch neue Leute geschwächt, nimmt man die neuen Leute nicht ernst. Die können das doch.
Regula Meschberger wird ausscheiden müssen. Sie ist in ihrer letzten Amtsperiode. Sie hat ihre Arbeit gerne gemacht, mit viel Herzblut, ihrem Wissen und ihren Erfahrungen. Aber auch sie ist ersetzbar. Leute kommen nach. Dabei geht es nicht nur um die Jungen. Das Alter spielt überhaupt keine Rolle. Es kommen neue Leute, welche vielleicht ein wenig anders denken, vielleicht auch ein bisschen querdenken. Genau das braucht es. Der Wandel ist für ein Parlament entscheidend. Deshalb sollte die Amtszeitbeschränkung beibehalten werden.
Hanspeter Weibel (SVP) bestätigt Regula Meschberger in ihrer Aussage, dass alle ersetzbar seien. Alle Mitglieder des Landrates ersetzen irgendeinen Vorgänger, eine Vorgängerin. In der Diskussion wurde sehr viel über die Anwesenden gesprochen, aber weniger über die Wählenden. Es kann sein, dass gewisse Landrätinnen und Landräte einen persönlichen Bezug zum Wahlkreis haben. Der Votant hat auch schon erlebt, dass jemand gefragt hat, weshalb eine Person nicht mehr auf der Liste sei. Weshalb man den nicht mehr wählen könne? Die Amtszeitbeschränkung war der Grund. Aufgrund der Amtszeitbeschränkung wird dem Wähler die Möglichkeit genommen, jemanden zu wählen, den er wiederwählen wollte, weil er sich durch diese Person gut vertreten gefühlt hat.
Das Volk soll entscheiden, was es will. Die Möglichkeit einer Wiederwahl sollte durch die Amtszeitbeschränkung nicht genommen werden. Deshalb sollte die Amtszeitbeschränkung abgeschafft werden.
Rolf Richterich (FDP) gehört ebenfalls zum Kreis der Senioren bzw. Veteranen, welche von der Amtszeitbeschränkung betroffen sein werden.
Der Selbstreinigungsprozess, welchen das Volk eigentlich wahrnehmen sollte, funktioniert durchaus – auch ohne Amtszeitbeschränkung. Allerdings kann man das nur beweisen, wenn es keine Amtszeitbeschränkung gibt. Die 16 Personen, welche Susanne Strub aufgezählt hat, können nicht mehr antreten. Das Volk kann gar nicht beweisen, dass es jemandem sagt: «Du warst nun lange genug im Landrat.» Das geht nicht, weil sie gar nicht mehr antreten dürfen. Die Regelung, liebe Frau Meschberger, schränkt die Wahlfreiheit ein. Nicht die Sicht eines Mitglieds des Landrates oder als Partei ist massgebend, sondern die Sicht der Wählenden ist entscheidend. Die Wählenden geben vor, wie der Landrat aussieht. Das sind nicht die Anwesenden oder die Listen, sondern die Wählerinnen und Wähler wählen aus, wer im Landrat sitzen soll. Deshalb brauchen sie die maximale Wahlfreiheit. Betrachtet man die Geschichte, sieht man das beim letzten Mal fünf nicht mehr gewählt werden konnten, weil die Amtszeitbeschränkung zum Tragen kam. Wie viele sind von den Bisherigen nicht mehr gewählt werden. Es waren 12 oder 13 – rund 14-15 % von 90. Auch als Bisheriger besteht das Risiko, nicht mehr gewählt zu werden.
Damit das ausgelotet werden kann, muss man antreten können. Das heisst nicht, dass der Votant das will. Wegen ihm muss die Amtszeitbeschränkung nicht aufgehoben werden. Er hat sich noch nicht mit dem Gedanken befasst, weil er davon ausging, dass dies seine letzte Legislatur sein wird. Wenn es anders herauskommt, wird Rolf Richterich die Sache überdenken. Vielleicht kommt er dabei zum Schluss, dass es auch ohne Richterich geht. Das ist nicht ausgeschlossen.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Erste Lesung Verfassung
Keine Wortmeldungen.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei