Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2017

Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP) berichtet, Auslöser der vorliegenden Teilrevision des Personalgesetzes seien zwei Motionen von Regula Meschberger und Jürg Wiedemann gewesen. Es geht einerseits um die Frage, wer bei Verfügungen der Aufsichtsstelle Datenschutz oder der Finanzkontrolle die Beschwerdeinstanz sein soll. Zum andern geht es um die Einführung einer Whistleblower-Regelung. Die Regierung hat die aktuelle Personalgesetzrevision zum Anlass genommen, weitere Punkte anzupassen. Namentlich hat die Regierung eine Revision des Kündigungsrechts vorgeschlagen. Dies wird damit begründet, dass sich der Kanton als «moderner Arbeitgeber einer Annäherung der Anstellungsbedingungen ans Privatrecht nicht verschliessen möchte». Die Mehrheit der Kantone sowie der Bund hätten diese Entwicklung in Bezug auf die Kündigungsbestimmungen bereits vollzogen.

In den nachfolgenden Ausführungen geht Balz Stückelberger insbesondere auf drei Punkte ein: auf die Beschwerdeinstanz, das Whistleblowing und das Kündigungsrecht. Die anderen Punkte haben in der Kommission kaum zu Diskussionen Anlass gegeben und sind unbestritten.

Damit es im Verlauf der Landratsdebatte einfacher sein wird, den Überblick zu behalten, wurde eine Synopse verfasst und verteilt. Anhand dieser Synopse geht Balz Stückelberger die Vorlage nun chronologisch durch.

§ 19 regelt die ordentliche Kündigung. Im geltenden Recht werden die Kündigungsgründe abschliessend aufgezählt. Die Regierung schlägt nun vor, den Katalog zu öffnen, indem das Wort «insbesondere» eingefügt wird. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich bei den Kündigungsgründen nicht um eine abschliessende Liste handelt. Die Personalkommission schlägt allerdings vor, die Liste von Kündigungsgründen ganz zu streichen und statt dessen auf das Obligationenrecht zu verweisen, welches sinngemäss zur Anwendung kommen soll. Das Gleiche schlägt die Personalkommission auch für die fristlose Auflösung vor: In § 20 soll auf das Obligationenrecht verwiesen werden, ebenfalls sinngemäss.

Als Folge dieser Verweise will die Personalkommission § 20a streichen, weil die Folgen der Kündigung bereits in den vorhergehenden Paragraphen geregelt sind.

Auf § 21 geht Balz Stückelberger nicht speziell ein, weil es sich um eine unbestrittene Anpassung an die Praxis handelt. Hingegen befasst sich § 26 wiederum mit dem Kündigungsrecht. Als Folge von §§ 19 und 20 müsste dieser Paragraph ebenfalls gestrichen werden.

Mit dem neuen § 38a soll Basel-Landschaft einen Whistleblower-Schutz erhalten resp. eine gesetzliche Regelung für das Whistleblowing eingeführt werden. Der Vorschlag präsentiert sich wie folgt: Wenn Mitarbeitende Missstände feststellen, dann versuchen sie zuerst, das Thema im Team oder mit den Vorgesetzten zu regeln. Dies steht so nicht im Gesetz, ist aber eine Selbstverständlichkeit und muss im Rahmen der Kaskadenfolge erwähnt werden. Als erste Eskalationsstufe können sich Mitarbeitende an den Ombudsman wenden, als Ultima ratio ist auch der Gang an die Öffentlichkeit möglich, allerdings nur, wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Der Omubdsman unternimmt nichts, wird nicht tätig.

2. Die Meldung muss in öffentlichem Interesse sein.

3. Die Meldung muss in gutem Glauben erfolgen.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist der Gang an die Öffentlichkeit rechtmässig. Bei zulässigen Meldungen dürfen den Mitarbeitenden keine Nachteile erwachsen. Hier wurde aufgrund eines Hinweises der GPK eine kleine Präzisierung durch die Personalkommission vorgenommen.

Mit dem neuen § 47 wird die gesetzliche Grundlage für eine zeitgemässe Personalentwicklung gelegt. Man redet jetzt nicht mehr von Fortbildung und Weiterbildung, sondern von Personalentwicklung.

Schliesslich werden in § 71 die Rechtsmittelinstanzen angepasst. Verfügungen der Schulleitung als Anstellungsbehörde können neu beim Schulrat angefochten werden (bis jetzt: Regierungsrat), Verfügungen der Aufsichtstelle Datenschutz und der Finanzkontrolle sind neu beim Kantonsgericht anzufechten (bisher: Regierung).

Die Personalkommission hat das vorliegende Geschäft an drei Sitzungen im Herbst des vergangenen Jahres beraten, wie immer in Anwesenheit von Regierungsrat Anton Lauber, dem Personalchef sowie weiteren Experten des Personalamts. Selbstverständlich haben die Kommissionsmitglieder die Berichte zur Vernehmlassung gelesen, auch die der Personalverbände, welche sich beim Kündigungsschutz explizit gegen die Regierungsvariante und für die Beibehaltung des bisherigen Rechts ausgesprochen haben.

In der Kommission hat genau dieses Thema, der Kündigungsschutz, zu reden gegeben. Balz Stückelberger beschränkt seine weiteren Ausführungen auch gerne auf diesen Punkt. Die Kommissionsmehrheit begrüsst die Absicht der Regierung, das Personalrecht dem Privatrecht anzunähern. Sie stellt aber fest, dass die Regierung auf halbem Weg stehen bleibt mit ihrem Vorschlag. Mit dem Einfügen des Partikels «insbesondere» wird die Regierung ihrer eigenen Absicht nicht gerecht, denn die faktische Unkündbarkeit von Staatsangestellten bliebe bestehen. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit erhält der Kanton nur mit einem Systemwechsel diejenige Flexibilität in seiner Personalpolitik, die er als Arbeitgeber braucht.

Der Kommissionsmehrheit ist es sehr wichtig zu betonen, dass ihr Vorschlag in keiner Weise als Misstrauensvotum gegenüber den Kantonsangestellten zu verstehen sei. Im Gegenteil: Die Kommissionsmitglieder schätzen die Arbeit und den Einsatz der Angestellten für unseren Kanton sehr und sie wissen sehr wohl, dass die ganz grosse Mehrheit einen super Job macht. Aber gerade aus diesem Grund und auch für die Angestellten, die täglich ihren Einsatz bringen, ist es wichtig, dass der Kanton die Möglichkeit hat, ein Arbeitsverhältnis auch einmal aufzulösen bei jemandem, der diesen Einsatz eben nicht leisten will. Damit soll überhaupt kein «hire and fire» eingeführt werden, denn der Kündigungsschutz des Obligationenrechts greift und zudem gelten die verfassungsmässig garantierten Rechte selbstverständlich weiter. Der Kanton bleibt ein öffentlichrechtlicher Arbeitgeber mit all seinen Pflichten.

Eine (grosse) Kommissionsminderheit lehnt nicht nur den Verweis auf das OR, sondern auch die Regierungsvariante entschieden ab. Beides, aber die Kommissionsvariante erst recht, stelle eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen dar, welche nicht akzeptiert werden könne, schon gar nicht im Zusammenhang mit den bereits beschlossenen Abbaumassnahmen (Lohn, Pensionskasse, etc.).

Gleich äusserten sich die Personalverbände: Sie haben sich in ihrer Vernehmlassung für die Beibehaltung des bisherigen Rechts ausgesprochen und lehnen jede Lockerung des Kündigungsschutzes entschieden ab. Diese Haltung wurde im Rahmen der Gespräche der Kommission mit Vertretern der Personalverbände über die Liga-Initiative bestätigt.

Wichtig ist noch nachzutragen, dass der Richtungsentscheid in der Kommission knapp war. Beim Kündigungsschutz in §19 fiel der Entscheid mit 5:4 Stimmen.

Schliesslich wurde die Vorlage mit 6:3 Stimmen in der Fassung der Personalkommission gutgeheissen und zuhanden des Landrates verabschiedet.

Eintretensdebatte 

Oskar Kämpfer (SVP) dankt dem Präsidenten der Personalkommission für dessen ausgewogene und breite Darlegung sämtlicher Meinungen, welche in der Kommission geäussert wurden. Auch die SVP-Fraktion hat sich intensiv mit der Vorlage beschäftigt und sogar die Frage gestellt, ob interne Ausstandsregelungen für die Landratsdebatte angewendet werden sollten, da viele Landratsmitglieder auch Staatsangestellte und daher vom heutigen Entscheid direkt betroffen sind. Trotzdem sehe man heute von einem entsprechenden Antrag ab.

Ein ausgebauter Kündigungsschutz, wie er in unserem Kanton momentan besteht, wirkt sich kontraproduktiv aus, speziell auf gute Mitarbeitende, welche die Arbeitslast derjenigen Kolleginnen und Kollegen tragen müssen, welche nicht bereits sind, eine volle Leistung zu erbringen. Das nun zur Diskussion stehende liberalisierte und verbesserte Personalrecht, wie es nach der Kommissionsberatung vorliegt, wird von der SVP vollumfänglich unterstützt. Man werde sämtliche Änderungsanträge ablehnen. 

Pia Fankhauser (SP) ist es als Vertreterin der Minderheit in der Personalkommission ein Anliegen festzuhalten, dass die Kommissionsberatung aus Sicht der Personalverbände nicht gut verlief. Die Verbände wurden zu einer Kommissionssitzung eingeladen, um sich zur Liga-Initiative zu äussern, jedoch war ihnen nicht klar, dass zu diesem Zeitpunkt die Beratung des Personalgesetzes in der Kommission bereits stattgefunden hatte.

Die SP-Fraktion wird nicht auf die Teilrevision des Personalgesetzes eintreten, denn die Liga-Initiative wurde bisher im Landrat noch nicht beraten, sie wirkt aber als Damoklesschwert und ihre Anliegen wurden vom Regierungsrat und von der Personalkommission bereits in die Teilrevision des Personalgesetzes aufgenommen, ohne dass dies den Personalverbänden klar gewesen und ohne dass eine eindeutige Differenzierung vorgenommen worden wäre. Würde der Landrat nun auf die Vorlage eintreten, obwohl die Liga-Initiative noch nicht beraten und bereits mehrmals sistiert wurde, so täte er sich keinen Gefallen. Es wäre wichtig gewesen, die Initiative vor der Teilrevision des Personalgesetzes zu behandeln.

Ausgangslage für die vorliegende Teilrevision des Personalgesetzes waren, wie bereits vom Kommissionspräsidenten ausgeführt, zwei Motionen. Zu diesen Anliegen konnte sich die Kommission auch einigen. Damit hätte man es vorerst belassen sollen, denn gerade die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz müssten noch viel besser geklärt werden.

Die SP-Fraktion spricht sich, wie gesagt, gegen Eintreten aus. Sollte sich der Landrat für Eintreten aussprechen, würde die SP Rückweisung der Vorlage beantragen. 

Andrea Kaufmann (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion werde dem Antrag der Personalkommission folgen und der Teilrevision des Personalgesetzes einstimmig zustimmen. Das Ziel sollte ganz klar darin bestehen, ein liberales Kündigungsrecht festzuschreiben und die Verwaltung so noch effizienter zu gestalten. Dass sich das Obligationenrecht wie ein roter Faden durch das Personalgesetz zieht, wird von der FDP begrüsst.

Die Hürden für das Aussprechen einer Kündigung liegen heute in den Augen der FDP viel zu hoch. Da der Staat in seinem Handeln so oder so stets an die verfassungsmässigen Grundsätze gebunden ist, führt auch ein Verweis auf das Obligationenrecht auf keinen Fall zu einer «hire and fire»-Politik. Auch das Obligationen kennt einen guten, ausgebauten, sachlichen und zeitlichen Kündigungsschutz. Zudem wird festgeschrieben, dass eine Kündigung stets durch die Anstellungsbehörde zu begründen sei. Die Arbeitnehmerrechte werden im OR sehr gut definiert, zudem kann es kaum als zusätzliche Last betrachtet werden, wenn sich jemand gegen eine unrechtmässige Kündigung wehren muss.

Sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden erweist sich die vorliegende Gesetzesrevision als kostenneutral. Direkte Auswirkungen auf die Gemeinden ergeben sich nicht, da die Änderungen im Personalrecht nicht zwingend Konsequenzen für das kommunale Personalrecht mit sich bringen. Allfällige Änderungsanträge am vorliegenden Kommissionsvorschlag würde die FDP-Fraktion abweisen. 

Andrea Heger (EVP) spricht sich seitens Grüne/EVP gegen die Teilrevision des Personalgesetzes in der nun vorliegenden Endfassung aus. Obwohl einige Änderungen sowohl aus der Regierungsvorlage als auch aus der Kommissionsberatung die Zustimmung der Grünen/EVP fanden, nahm das nun vorliegende Gesetz mit seinen steten Verweisen auf das OR eine Wendung, welche nicht im Sinne ihrer Fraktion sei.

Die Fraktion der Grünen/EVP wird den Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage unterstützen. Rechtlich sei die Vorberatung zwar korrekt verlaufen, vom moralischen Gesichtspunkt her jedoch war die Debatte nicht einwandfrei. Die Art der Vorbereitung habe gewachsene Traditionen verletzt. So wurde den eingeladenen Verbänden nicht offen und klar kommuniziert, worum es in den Gesprächen wirklich ging.

Ein stures Durchziehen der Beratung zum Personalgesetz wäre zwar möglich, jedoch gelte es zu bedenken, dass dies Geld kostet. Würde die Kommission die Vorlage noch einmal sauber durcharbeiten, wären weniger Leute involviert und die Kosten könnten somit möglichst tief gehalten werden. Zudem wäre eine so erarbeitete Lösung besser abgestützt und könnte auch von den Angestellten besser mitgetragen werden. Eine offene und ehrliche Kommunikation stelle ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber allen Beteiligten dar. 

Pascal Ryf (CVP) erklärt seitens der CVP/BDP-Fraktion, man unterstütze die regierungsrätliche Vorlage, welche mit dem Zusatz des Wortes «insbesondere» die Kündigungsgründe aufführt. Nach Ansicht der CVP/BDP erhielten die Personalverbände die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Regierungsrates Stellung zu beziehen, wie dies für andere Parteien oder Interessenvertretungen auch der Fall war. Die CVP/BDP kann die Interessen der Personalverbände zwar nachvollziehen, sieht aber keine Probleme im Vorgehen der Kommission.

Die CVP/BDP-Fraktion wird auf die aktuelle Vorlage eintreten, jedoch möchte sie auf den Antrag der Regierung zurückkommen und wird den OR-Vorschlag, wie er von der FDP eingebracht wurde, ablehnen. 

Daniel Altermatt (glp) informiert, seine Glp/G-U-Fraktion befinde sich in der gleichen Situation wie diejenige seines Vorredners. Sich Gedanken über eine gewisse Öffnung der Kündigungsgründe zu machen, werde als grundsätzlich richtig empfunden. Seine Fraktion werde daher auch auf die Vorlage eintreten. Die Lösungsvorschläge der Kommission hingegen werden von seiner Fraktion nicht unterstützt. Bei Gelegenheit werde man dazu entsprechend Stellung nehmen. 

Regula Meschberger (SP) empfindet es als speziell, dass die Ursache für die aktuelle Vorlage, zwei Motionen, nun zu eigentlichen Nebenerscheinungen «degradiert» wurden. Inzwischen stehen viel wesentlichere Themen zur Diskussion und offensichtlich hat auch die von Pia Fankhauser bereits erwähnte Liga-Initiative grossen Einfluss auf die jetzige Vorlage genommen.

Über die Dürftigkeit des vorliegenden Kommissionsberichts zeigt sich Regula Meschberger überrascht. Wir bewegen uns bezüglich Anstellungen in öffentlichen Verwaltungen im öffentlichen Recht. Hier bestehen auch Vorschriften im Verwaltungsverfahrensrecht, welche beachtet werden sollten. Eine intensive Auseinandersetzung der Kommission mit derartigen Fragestellungen hätte Regula Meschberger erwartet, jedoch geht dies aus dem Bericht nicht hervor. Ein Eintreten auf die aktuelle Vorlage würde sie als unseriös erachten, da keine ausreichend vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema stattfand. 

Balz Stückelberger (FDP) legt als Jurist und Präsident der Personalkommission grossen Wert auf ein sauberes Verfahren. Die jetzt im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich eines nicht korrekten Ablaufs des Verfahrens weist er entschieden und in aller Form zurück. Ausgangslage war eine Vorlage der Regierung, welche das Kündigungsrecht thematisiert. Das übliche Vernehmlassungsverfahren fand statt und die Personalverbände wurden selbstverständlich einbezogen. Sie nahmen dieses Recht wahr und gaben ihre Stellungnahme ab. In der Kommissionsberatung wurde nun ein Punkt, welcher thematisch bereits in der Vorlage enthalten war, inhaltlich verändert. Selbstverständlich bestehe kein Anspruch auf eine Teilnahme an Kommissionsberatungen für sämtliche Parteien, welche über ein Mitwirkungsrecht verfügen. Die Einheit der Materie im vorliegenden Fall sei auf jeden Fall gewährt. Die Personalkommission habe in voller Kenntnis der Positionen der Angestelltenverbände gehandelt. Es war klar, dass die Verbände keinerlei Abweichungen vom bestehenden Personalgesetz gutheissen würden.

Von einem rechtlich nicht korrekten Vorgehen in Bezug auf die Beratung der aktuellen Vorlage zu sprechen, sei falsch. Es bringe auch nichts, auf der Basis dieser Argumente die aktuelle Vorlage zurückzuweisen. Balz Stückelberger würde es bevorzugen, wenn die Diskussion nun wieder auf die inhaltliche Ebene zurückgeführt werden könnte.

 

Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei

Oskar Kämpfer (SVP) möchte die beiden Vorwürfe nicht so im Raum stehen lassen. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, die Personalkommission habe bei ihrer Beratung die Initiative der Liga der Steuerzahler im Fokus gehabt. Das ist nicht wahr. Ebenso falsch ist der Vorwurf, man habe in der Kommission die Vorlage nicht vollständig beraten. Man hat jene Fakten gewichtet, die wichtig erscheinen um ein modernes und zukunftsgerichtetes Personalwesen zu schaffen. Jene, die gegen die Vorlage sind, möchten den Kanton in der Steinzeit belassen. 

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) dankt der Regierung für die Umsetzung seines Anliegens, Whistleblower besser zu schützen. Der vorgeschlagene Weg ist gangbar, auch wenn man noch mehr hätte machen können. Whistleblower sind in Zukunft zumindest teilweise geschützt. Unglücklich ist, dass im Rahmen der Beratung der Vorstösse von ihm und von Regula Meschberger die Personalkommission das Personalgesetz gleich noch in weiteren Punkten anpassen möchte. Das ist weder in seinem Sinne noch in jenem von Regula Meschberger.

Die von Balz Stückelberger in der Zeitung gemachten Aussagen, es gehe mit der Änderung von § 19 des Personalgesetzes lediglich darum, jenen Mitarbeitenden kündigen zu können, die nicht bereit seien, die nötige Leistung zu erbringen, ist nicht verständlich. Dafür braucht es keine Gesetzesänderung. Das geht auch heute. Und das kommt auch immer mal wieder vor.

Es stellt sich die Frage, was die Personalkommission eigentlich möchte. Will sie Kündigungen ermöglichen ohne Vorwarnung? Will sie ältere Arbeitskräfte loswerden, weil sie zu teurer sind? Geht es um eine weitere Sparmassnahme? Will man, wie früher, verheirateten Primarschullehrerinnen kündigen können, weil sie vielleicht einmal ein Baby bekommen? Stecken solche Überlegungen hinter den Vorschlägen der Personalkommission?

Die von der Personalkommission vorgeschlagene Änderung weicht den Kündigungsschutz extrem auf. Sie wird das Staatspersonal demotivieren. Und sie bringt nichts. Darum die Empfehlung, die Vorlage abzulehnen, respektive nicht auf sie einzutreten. 

Pia Fankhauser (SP) zitiert aus dem Bericht: «Zudem fordert die rechtsgültig zustande gekommene Gesetzesinitiative ‘Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat’ der Liga Baselbieter Steuerzahler den Kanton ebenfalls auf, das Kündigungsrecht dahingehend zu modernisieren.» Das heisst nichts anderes, als dass eine Initiative, die noch nicht vom Landrat beraten und die schon mehrmals sistiert worden ist, einfach in die Beratung aufgenommen wurde. Und der Bericht hält das auch gleich noch fest. Und das verletzt sehr wohl die Einheit der Materie. Es geht nicht, dass Leute, die mit dem Komitee verbandelt sind, deren Haltung in den Bericht aufnehmen. Es ist kein guter Bericht und es war keine gute Beratung in der Personalkommission. Eine Mehrheit der Kommission wollte die Anliegen der Liga-Initiative in die Vorlage aufnehmen. Das ist nicht sauber. Ursprünglich ging es um eine Vorlage, welche zwei Vorstösse von Regula Meschberger und von Jürg Wiedemann zum Thema hatte. Darum nochmals: Auf die Vorlage soll nicht eingetreten werden.

Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP) entgegnet, er habe die Haltung der Personalverbände zur Liga-Initiative im Kommissionsbericht einzig und alleine darum im Bericht erwähnt, weil er der Ansicht war, es sei eine spezielle Situation, dass die Kommission besagte Fragen ohne Anhörung beraten habe. Als der Bericht geschrieben wurde, haben die Anhörungen zur Liga-Initaitive hingegen bereits stattgefunden. Darum wollte er die dort geäusserten Argumente im Bericht zur heutigen Vorlage aufnehmen. Wenn dieser Service nicht geschätzt wird, verzichtet er gerne bei anderer Gelegenheit darauf.

Es ging nie um eine Vermengung der Gesetze, sondern nur darum, wie die Argumente der Personalverbände doch noch im Bericht berücksichtigt werden können, um diese gebührend zu würdigen. 

Rolf Richterich (FDP) ist erschüttert über die Voten von Pia Fankhauser und Jürg Wiedemann. Es wäre eine Katastrophe, wenn die Angestellten im Kanton nur darum motiviert sind, weil sie einen hohen Kündigungsschutz geniessen. Genauso muss Jürg Wiedemanns Votum interpretiert werden. Es arbeitet aber wohl niemand beim Staat, nur weil ihm nicht gekündigt werden kann.

Und das Demokratieverständnis von Pia Fankhauser ist auf einem sehr tiefen Niveau. Man bekommt das Gefühl, dass der Widerstand vor allem darum so gross ist, weil das Ergebnis der Kommissionsberatung nicht passt. Nun soll so lange an der Vorlage herumgeschraubt werden, bis sie ins eigene Programm passt.

Christoph Buser (FDP) findet, das von der Personalkommission gewählte Vorgehen sei absolut gängig. Die Anliegen der Initiative der Grünen zum Atomausstieg flossen zum Beispiel auch in die Beratung zum Energiegesetz ein, obwohl die Initiative sistiert war. Wenn man ein Gesetz sowieso behandelt, macht es nicht mehr als Sinn, gleich alles in einmal zu erledigen. Auch die Bruderholzinitiative war in der VGK schon x-Mal ein Thema, bevor sie im Rat beraten worden ist. Die vorgebrachten Argumente auf der Gegenseite sind nicht stichhaltig.

://: Der Nichteintretensantrag wird mit 52:31 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Somit ist Eintreten beschlossen.

[Namensliste]

– Rückweisungsantrag

Pia Fankhauser (SP) beantragt die Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Das gäbe dem Regierungsrat die Gelegenheit, mit den Personalverbänden Kontakt aufzunehmen und die offenen Fragen zu klären. Die Personalverbände und der Regierungsrat sind sich in ihren Ansichten recht nahe.

Man soll Gesetze und Prozesse nicht verwechseln. Das Gesetz ermöglicht heute schon sehr viel. Probleme gibt es mehr bei den Prozessen.

Man muss zudem beachten: Viele Staatsangestellte üben staatliche Kontrollfunktionen aus oder müssen Gesetze umsetzen. Das ist ein gewichtiger Unterschied zu einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft. In der Privatwirtschaft kann man auswählen, ob man mit jemandem Kontakt habe möchte oder nicht. Das geht beim Kanton nicht. Der Betreibungsbeamte kann seine Kunden nicht auswählen. Darum gibt es spezifische Gesetze für die Angestellten beim Staat.

Die Personalverbände könnten sich mit der regierungsrätlichen Vorlage abfinden. Es wäre aber sehr sinnvoll, die verwaltungsrechtlichen Aspekte der Vorlage nochmals sauber zu beraten. Darum wird die Rückweisung an die Kommission beantragt. 

Daniel Altermatt (glp) findet, eine Rückweisung sollte mit einem klaren Auftrag verbunden werden. Wenn dieser darin besteht, das zu wählen, was schon da ist, gibt es keinen Grund für eine Rückweisung. Das kann der Landrat direkt machen. 

Oskar Kämpfer (SVP) ist auch der Ansicht, dass eine Rückweisung nichts bringe. Die Diskussion würde nicht anders verlaufen, als sie verlaufen ist. 

Andrea Heger (EVP) sagt, die Fraktion der Grünen/EVP unterstütze den Antrag auf Rückweisung. Die Personalkommission soll sich überlegen, ob sie die Umsetzung der Vorstösse von Jürg Wiedemann und Regula Meschberger nicht von den weiteren Änderungen trennen möchte. Falls der Rückweisungsantrag scheitert, sind in der 1. Lesung verschiedene Anträge geplant.

://: Der Landrat lehnt die Rückweisung der Vorlage an die Personalkommission mit 53:30 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

[Namensliste]

– 1. Lesung Personalgesetz

I. keine Wortmeldungen

§19

Pascal Ryf (CVP) zitiert einige in letzter Zeit immer wieder gelesene und gehörte Stereotypen über das Staatspersonal: Es habe viele faule Eier dort, es sei eine geschützte Werkstatt, man müsse die Staatsangestellten aus der Komfortzone holen. Offenbar sind viele Leute der Ansicht, wer einmal beim Staat angestellt ist, könne auf ewig dort bleiben. Das ist einfach nicht richtig. Man kann sich schon heute von Leuten trennen, welche die nötige Leistung nicht erbringen. § 19 Absatz 3 Buchstabe c besagt, dass eine Kündigung möglich ist, wenn Mängel in der Leistung vorliegen. Solche Kündigungen werden auch immer wieder ausgesprochen. Natürlich gibt es für Kündigungen Auflagen. Aber das wäre auch so, wenn man sich in Zukunft am OR orientieren würde. Staatsangestellte sind gemäss Verfassung öffentlichrechtlich angestellt und nicht privatrechtlich.

Würde man dem Vorschlag des Regierungsrates folgen (mit der Formulierung «insbesondere»), hätte das für Vorgesetzte den Vorteil, dass die Aufzählung der Gründe nicht mehr abschliessend wäre sondern nur noch beispielhaft. Es würde die Verwaltung auch effizienter machen, weil die Vorgesetzten eher wüssten, warum sie eine Kündigung aussprechen könnten. Eine Orientierung am OR würde zum Problem führen, dass ein/e Vorgesetzte/r ohne schriftliche Verwarnung kündigen könnte. Die Kompetenzen würden an das Gericht abgegeben. Würde das Gericht der gekündigten Person Recht geben, könnte das bis zu 6 Monate Lohnnachzahlung bedeuten. Heute sind es nur bis zu 3 Monate. Eine Zustimmung zum Vorschlag der Personalkommission bedeutet, dass man der Möglichkeit zustimmt, dass der Kanton bei unrechtmässigen Kündigungen unnötig Geld ausgibt. Und das Risiko von unrechtmässigen Kündigungen steigt.

Es wurde schon gesagt: Der Kündigungsschutz beim Kanton ist höher. Das macht auch Sinn. Man sitzt ja auch viel mehr im Glashaus. Ein Betreibungsbeamter macht sich per se nicht beliebt. Und was ist ein guter Polizist? Einer der am meisten Bussen austeilt oder einer der ab und zu ein Auge zudrückt und nur eine Verwarnung ausspricht? Es ist also gar nicht immer so einfach zu beurteilen, was gute Mitarbeitende sind. Es braucht Vorgesetzte, welche mit wachen Augen die faulen Eier aussortieren. Und man muss nicht glauben, dass die Chefs besser werden, wenn man sich am OR orientieren würde. Mit dem Vorschlag des Regierungsrates bekäme der Kanton ein sinnvoll revidiertes Personalgesetz.

Es wird der Antrag gestellt, auf die Regierungsratsvorlage zurück zu kommen. 

Daniel Altermatt (glp) unterstützt seinen Vorredner. Öffentlichrechtliches und privatrechtliches Recht dürfen nicht vermischt werden. Sonst entstehen Verfahrenslücken. Genau das macht aber der Vorschlag der Personalkommission. Seine Gemeinde – Münchenstein – hat das Personalrecht auch angepasst. Er weiss, wovon er spricht. Man muss die Kündigungsgründe klar definieren. Und vor allem muss das Verfahren definiert werden. Das fehlt im Vorschlag der Kommission. Die Gemeinde hat zum Beispiel definiert, dass jede Kündigung eine Rechtsmittelbelehrung braucht. Man kann auch sagen, das Verfahren sei klar und den Katalog erweitern. Dies ist der Weg, den der Regierungsrat gehen möchte. Das macht auch Sinn.

Ein Arbeitgeber hat die Aufgabe, seine Teams funktionsfähig zu halten. Wenn ein/e Mitarbeitende/r ein Team beeinträchtigt, kann man gemäss aktuellem abschliessenden Katalog nicht kündigen. Mit der Erweiterung um «insbesondere» wird es möglich. Eine Begründung braucht es weiterhin.

Darum wird der Antrag von Pascal Ryf unterstützt. Auch in § 20 soll auf den regierungsrätlichen Vorschlag zurückgekommen werden.

Pia Fankhauser (SP) sagt, die SP-Fraktion sei bereit, im Sinne eines Kompromisses den Regierungsratsvorschlag zu unterstützen. So können allenfalls noch grössere Verschlimmerungen verhindert werden.

Oskar Kämpfer (SVP) wehrt sich «mit Vehemenz» gegen die polemischen Unterstellungen. Es geht nicht um die Qualität der Staatangestellten. Es geht darum, das Personalrecht zu modernisieren. Eine Kündigung erfolgt durch Vorgesetzte, nicht durch die Kunden des Betreibungsamtes. Man kann immer eine Begründung herbeireden, wenn man möchte. Die Argumentation von Pascal Ryf – übrigens beim Staat angestellt – ist nicht haltbar. Auch die Argumentation von Daniel Altermatt ist nicht stringent. Besser wäre, zu lesen, was die Kommission in Absatz 2 vorschlägt: «Die Kündigung durch die Anstellungsbehörde ist zu begründen.»

Man muss auch den heutigen § 19 genau lesen. Es steht nämlich, dass eine Kündigung nur möglich ist, wenn «Mängel in der Leistung oder im Verhalten trotz schriftlicher Verwarnung anhalten…». Das ist auf der Zeitachse etwas anderes, als das, was Pascal Ryf gesagt hat. Die Ausführungen, welche die Gegenseite durchsetzen möchte, sind in einem modernen Arbeitsverhältnis nicht haltbar. Darum die Bitte, dem Antrag der Personalkommission zu folgen.

Regula Meschberger (SP) sagt, sie sei auch öffentlichrechtlich angestellt, aber in einem anderen Kanton, der mit dem gesamten Staatspersonal einen GAV ausgearbeitet habe.

Es ist schwierig, wenn im Personalgesetz steht, dass die Bestimmungen des OR sinngemäss anzuwenden sind. Was heisst das konkret? Die Regierungsratsfassung bringt das, was Vorgesetzte benötigen, um bei einer Kündigungsverfügung die Gründe sauber anzugeben. Der Vorteil des Kommissionsvorschlags wird einfach nicht ersichtlich. Darum die Bitte, den Antrag der CVP/BDP-Fraktion zu unterstützen. 

Andrea Heger (EVP) erklärt, die Fraktion der Grünen/EVP unterstütze den Antrag der CVP/BDP-Fraktion. Beide Fraktions-Parteien haben sich in der Vernehmlassung für das «insbesondere» ausgesprochen. Damit wird der Fächer an Kündigungsmöglichkeiten geöffnet, die Verhältnisse bleiben aber klar. Es hilft Vorgesetzten, nötige Kündigungen auszusprechen, weil die Begründung klar formuliert werden kann. Es hilft auch den Gerichten, wenn es zu Rekursen kommt.

Noch ein Kommentar zu den nun vielfach gehörten Voten, welche Argumente gültig seien und welche nicht: Die Öffentlichkeit hat alle hier im Saal gewählt. Die SprecherInnen hier vertreten die Fraktionsmeinung und nicht ihre eigene Meinung, egal, welchen Beruf sie haben. Es gibt verschiedene Meinungen im Parlament, die man gelten lassen soll. Zusammen gilt es eine gute Lösung zu finden. Die gegenseitigen Vorwürfe sind nicht produktiv. 

Andrea Kaufmann (FDP) sagt, die FDP-Fraktion lehne den Antrag einstimmig ab.

Peter Riebli (SVP) stellt fest, er habe offenbar eine bessere Meinung von den Staatsangestellten als viele andere hier im Saal. Es verwundert, dass Vorgesetzte einen Leitfaden benötigen, um abzuschätzen, ob eine Kündigung rechtens ist oder angefochten werden kann. Die allermeisten Vorgesetzten im Kanton können auch ohne «insbesondere»-Ratschlag gute Entscheide fällen. Wenn das nicht der Fall wäre, sollte man diesen Vorgesetzten kündigen. Die Staatsangestellten brauchen keine solche Liste.

Des Weiteren kann man bei gewissen Voten zum Schluss kommen, dass gewisse Leute glauben, das OR sei ein Leitfaden für Verbrecher. Das OR regelt aber gut und deutlich, in welchen Fällen eine Kündigung rechtens ist. Es gibt keinen vernünftigen juristisch-rechtlichen noch menschlichen Grund, in einem Gesetz «insbesondere»-Gründe aufzuzählen, wenn man schon im Voraus weiss, wie diese rechtlich liegen. Die SVP-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

 

Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei

Marc Schinzel (FDP) warnt davor, die Diskussion zu «emotionalisieren». Es gehe um eine öffentlich-rechtliche Regelung des Kantons Baselland und um das Obligationenrecht. Das Obligationenrecht ist kein «Werk des Teufels». Es ist ein Gesetz. Regula Meschberger hat zu Recht gesagt, dass es dieses Gesetz seit 1911 gibt. In diesem Land  – in grossen und in kleinen Firmen – wird mit diesem Gesetz seit 106 Jahren sehr gut gelebt. Es gibt keinen Grund, sich über das Gesetz zu beklagen. Das Konzept ist einfach ein bisschen anders. Wenn heute nach dem kantonalen Recht gekündigt wird, muss es einen Grund dafür geben. Beim Obligationenrecht (OR) ist die Kündigung grundsätzlich zulässig, es sei denn, sie wäre missbräuchlich. § 336 OR enthält eine lange Liste von missbräuchlichen Gründen. Es braucht nach OR, genau gleich wie im jetzigen kantonalen Recht, eine Begründung und eine Verhältnismässigkeit der Massnahme. Bezüglich des Verfahrens sagt der Votant zu Daniel Altermatt: Der Personalkommissionsvorschlag nimmt die materiellen, inhaltlichen Bestimmungen des OR. Das Verfahren bleibt das selbe wie bisher. Das OR ist sinngemäss anzuwenden, aber das Verfahren ändert sich nicht. Das Gericht ist gut in der Lage mit der sogenannten analogen Anwendung von Privatrecht umzugehen. Der Schutz ist in keiner Art und Weise geringer als vorher. 

Paul R. Hofer (FDP) möchte es auf den Punkt bringen: Der Vorschlag ist nur eine Symptombekämpfung. Das Parlament sollte der Kommission folgen. Der Gesetzgeber hat den Auftrag, richtige Korrekturen und keine Symptombekämpfung vorzunehmen. 

Matthias Häuptli (glp) wundert sich über das, was über den Kündigungsschutz im OR erzählt wird. Im OR gilt der Grundsatz «Hire und Fire». Für die Privatwirtschaft ist das auch richtig. Es gibt einen Schutz vor missbräuchlicher Kündigung, aber der ist sehr eng begrenzt. Nach OR muss eine Kündigung begründet werden, aber wenn sich herausstellt, dass die Begründung nicht stimmt, reicht nicht, dass die Kündigung auch missbräuchlich ist. Das ist nicht kompatibel mit den Grundsätzen des staatlichen Handelns. Der Vorschlag der Personalkommission ist nicht durchdacht. Es wird nicht funktionieren. Es braucht eine Regelung, die auf das öffentliche Recht zugeschnitten ist, mit der Verpflichtung des Staates verhältnismässig und willkürfrei zu handeln. Das gewährleistet das OR nicht, da es im Privaten eben diese Willkür richtigerweise erlauben will. Aber als Staat kann man das nicht machen.

Andrea Heger (EVP) weist darauf hin, dass es um § 19 des Personalgesetzes und das Wort «insbesondere» gehe. Die  Grüne/EVP-Fraktion ist für den Antrag der CVP, da sie auch Vorbehalte zu den § 20, § 20 a und § 26 hat. Da geht es um die fristlose Kündigung und das Vorgehen bei Kündigung zur Unzeit.

Es geht auch um das Prinzip um Treu und Glauben. Das OR wird  nur dort genommen, wo es passt und man vorwärts kommt. Die Lohnreduktion um 1 % hätte nach OR nicht so vorgenommen werden können; man hätte die Verträge kündigen und neue Verträge aufsetzen müssen. Im Moment wird das OR und das öffentliche Recht vermischt. 

Diego Stoll (SP) macht zwei Anmerkung: In seiner Vorlesung bei Herrn Stöckli habe er den Ausdruck «Hire und Fire» nie gehört. Er habe das als Kündigungsfreiheit mit Missbrauchsvorbehalt gelernt. Das tönt ein bisschen sachlicher. Um die FDP anzugreifen, muss man nicht soweit gehen. Marc Schinzel sagt, im heutigen Personalrecht müsse man einen Grund nennen und im OR nicht. Dabei wird etwas vergessen: Für eine Kündigung im öffentlichen Recht muss eine Verfügung ergehen und eine Verfügung muss begründet sein. So einfach, wie die FDP das denkt – dass jemandem ohne Grundangabe gekündigt werden könne –, geht das nicht. Das zeigt, dass der Vorschlag zu wenig durchdacht ist.  

Balz Stückelberger (FDP) meldet sich nicht als Kommissionspräsident, sondern als Mitglied der FDP-Fraktion und Einzelsprecher. Pascal Ryf ist zwar nicht Jurist, hat den Landrat aber mit einer Lesung von § 19 verwöhnt. Das macht es allerdings nicht besser. Durch die Lesung wollte er vor Augen führen, dass es – wenn man nur den Text anschaut – gar nichts ändert. Das hilft nicht weiter. Wichtiger und entscheidender wäre es, wenn man die Praxis und vor allem die Gerichtspraxis anschauen würden. Dann wird klar, dass die Gründe, so wie sie im jetzigen § 19 stehen als wesentliche Gründe definiert sind, sehr restriktiv ausgelegt werden. Da kann man noch lang «insbesondere» einfügen. Die Wesentlichkeit ist der kritische Punkt, der zu der praktischen Unkündbarkeit führt. Das muss weg.

Pascal Ryf wollte mit den privatrechtlichen Missbrauchsurteilen davor Angst machen, dass man dann bis zu sechs Monatslöhnen zahlen muss. Das ist theoretisch so. Die Gerichtspraxis zeigt, dass das ganz selten ausgeschöpft wird. Die spannende Grundsatzfrage ist, warum die Staatsangestellten ein hohen Kündigungsschutz brauchen. In der Kommission wurde gesagt, es gebe Leute, die eine wahnsinnig unangenehme Arbeit machen müssen. Lehrer, Polizisten, Staatsanwälte, Steuerbeamte ... natürlich machen die einen unangenehmen Job in der Perzeption der Empfänger. Aber aus Sicht des Arbeitgebers machen sie ihre Arbeit gut, wenn sie unangenehm sind. Wenn der Polizist eine Busse gibt, hat er überhaupt nichts zu befürchten. Im Gegenteil, wenn er sie nicht geben würden, hätte er etwas zu befürchten. Die Argumentation, welche sich über Jahrzehnte durchzieht, ist nicht angezeigt: Leute, die einen unangenehmen, öffentlich exponierten Job machen müssen, müssen besonders geschützt werden. Nein, die müssen ihren unangenehmen Job gut machen. 

Es ist auch bereits widerlegt worden, dass es nachher kein Verfahren mehr gibt. Selbstverständlich gilt das weiterhin. Die FDP-Fraktion ist sich schon bewusst, dass das nicht so einfach wird – dass will die Fraktion auch nicht. Alle verfassungsmässig garantierten Rechte gelten selbstverständlich weiterhin. Daran will niemand rütteln. Es geht nicht darum einen fremden Planeten zu betreten. In § 26 des geltenden Rechts (Personalgesetz) gibt es die Formulierung bereits: Bei der Kündigung zu Unzeit wird sinngemäss auf das OR verwiesen. 

Klaus Kirchmayr (Grüne) sieht sich veranlasst, etwas zur Rolle des Kommissionspräsidenten zu sagen. Der Präsident der Personalkommission hat jetzt seine persönliche Meinung artikuliert. Es wäre dienlich, zwischen der Rolle des Kommissionspräsidenten und der persönlichen Meinung zu unterscheiden.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Antrag von Pascal Ryf nicht nur das Wort «insbesondere» beinhalte. Mit dieser Abstimmung wird im Grundsatz entschieden, ob dem Kommissionsantrag oder der Regierungsversion zugestimmt werden soll.

://: Der Antrag, im Grundsatz auf die regierungsrätliche Version der Gesetzesänderung zurückzukommen, wird mit 42:41 Stimmen angenommen.

[Namenliste]

§§ 20, 20a, 21, 26 keine Wortmeldungen

§ 38a 

Pia Fankhauser (SP) fragt, ob allen klar sei, dass bei § 38a ein Unterschied zwischen der Regierungsratsvorlage und der Version der Personalkommission vorliege. Die Kommissionsmehrheit und auch die SP war für die Ergänzung des Wortlaut «weder direkt noch indirekt».

Der Kommissionsantrag zu § 19 wurde abgelehnt. Aber § 38a wurde nicht diskutiert. Die SP wäre hier für den Kommissionsantrag.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) fragt, ob jemand gegen den Kommissionsantrag sei. – Das ist nicht der Fall.

://: Der Kommissionsversion von § 38a wird stillschweigend zugestimmt.

§§ 45, 46, 46a, 47, 48, 71 keine Wortmeldungen

II., III., IV. keine Wortmeldungen

://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.

 

Für das Protokoll:
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei